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    Aktiendepot übertragen als Zahlung für Kredit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.18 10:35:04 von
    neuester Beitrag 08.08.18 18:14:33 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.285.896
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      schrieb am 06.08.18 10:35:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      vielleicht kann mir jemand behilflich sein.
      Meine Lebensgefährtin hat für den Kauf eines Fahrzeugs einen Betrag X geliehen und direkt an den KFZ-Händler überwiesen.
      Ich würde Ihr nun dafür gerne ein Depot übertragen das vom Einstandswert etwa 600 Euro unter dem Betrag X liegt und vom Bestandswert 800 Euro über Betrag X liegt.
      Beim Übertrag würde das ganz vom FA wohl als Veräusserung betrachtet (lt. Formular der Depot-Bank)
      Muss ich sonst noch etwas beachten? Dem FA mitteilen, sowohl Ich als auch Lebensgefährtin, dass der Übertrag als Bezahlung für den Kredit erfolgt ist?
      Kann man ggf. irgendwie Steuern vermeiden z.B. per Schenkung?
      Vielleicht kann ja jemand einen Tip geben. Ist eigentlich ein recht alltäglicher Vorgang aber Dank Steuer für mich irgendwie ziemlich Komplex.
      Avatar
      schrieb am 06.08.18 10:51:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Annegret Kramp-Karrenbauer hat bestimmt gute Verbindungen zu Gentechnik Firmen.Schnibbeln wir die durchschnittliche Lebenserwartung von 69 raus und setzen einfach eine Wunschzahl hinein.
      Da können es auch schon mal 2 oder 3 Jahre Dienstverpflichtung sein.
      Ich hoffe nur das sie sich nicht selbst vergessen hat damit wir noch länger was von ihr haben.Da kann ich ihr nur empfehlen die Wört arbeiten gehen gleich als Erstes zu entfernen.
      Avatar
      schrieb am 06.08.18 11:50:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry da ist was schief gelaufen.
      Avatar
      schrieb am 06.08.18 17:48:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      macdev,
      eigentlich hättest du selbst einen Kredit für den Kauf deines Autos aufnehmen können. Man kann es aber auch kompliziert machen. Sagen wir, das Auto kostet € 24000,- . In 5 Jahren müssen 27500,- inkl Zinsen und ohne Restschuldversicherung zurückgezahlt werden.

      Deine Freundin hat dir das Auto geschenkt. Eigentlich müßtest du 1200,- Schenkungssteuer zahlen, wenn deine Freundin in den letzten 10 Jahren dir nicht noch andere Geschenke gemacht hat. Das merkt dein FA aber nicht, weil der Autohändler keinem FA meldet, daß deine Freundin dein Auto bezahlt hat. Du mußt zwar innerhalb von 30 Tagen jede Schenkung deinem FA melden, vielleicht hast du es aber vergessen.

      Nun schenkst du ihr ein Depot im Wert von 24800,- . Unentgeltlicher Übertrag. Deine Depotbank zieht keine Steuern auf den noch nicht realisierten Gewinn (600,- + 800,-) ein. Sie meldet die Schenkung aber einem Sonder-FA. Irgendwann wird sich das FA deiner Freundin melden und von ihr 30% von 4800,- fordern. 20000,- sind bei nicht verwandten Personen steuerfrei.

      Sollte deine Freundin irgendwann deine Papiere verkaufen, gelten für sie Anschaffungskosten von 23400,- . Diese Anschaffungskosten wurden beim unentgeltlichen Depotübertrag mit übertragen.

      Machst du einen entgeltlichen Depotübertrag, zahlst du Abgsteuer plus Soli auf 1400,- . Die Anschaffungskosten deiner Freundin liegen dann bei 24800,- . Auch hier kommt nicht raus, daß du gar kein Geld erhalten hast, sondern es ein Geschenk war. Eigentlich muß deine Freundin ihrem FA das Geschenk aber melden.

      Den Wert der übertragenen Papiere bestimmt deine Depotbank nach Kursen am Tag des Übertrags.
      Avatar
      schrieb am 06.08.18 21:05:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Steuern kann man dabei nicht vermeiden. Bei 1400 EUR Kursgewinn ist diese auch echt überschaubar.

      Möchte die Freundin denn das Depot? Vielleicht besser einfach die Aktien / Fonds verkaufen und das Geld zurückzahlen.

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      schrieb am 07.08.18 00:41:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich sehe das wie mein Vorposter... bei 1.400 Euro Kursgewinn sind die Steuern grundsätzlich recht überschaubar, aber wenn du das meiden möchtest, solltest du die Aktien bzw. die Fonds verkaufen und das Geld zurückzahlen.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:14:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mal noch eine andere Idee. Man kann ein Aktiendepot auch verpfänden. Wie das genau geht, weiß die depotführende Bank. Vielleicht eine Alternative.


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