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    Innerhalb der Freistellungsgrenzen auf ETFs verzichten?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.18 23:39:21 von
    neuester Beitrag 20.09.19 23:32:28 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.286.052
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      schrieb am 08.08.18 23:39:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Manch einer zahlt keine Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), weil er seinen Freibetrag nicht ausschöpft oder weil er einen Verlust vorzutragen hat.

      Dieser Personenkreis spart die 25%ige Abgeltungssteuer z.B. auf Erträge aus Direktanlagen in Aktien.

      Bei Erträgen aus Fonds fallen aber 15% Steuer auf Fondsebene an. Von der kompensatorischen Minderung der Abgeltungssteuer auf Personenebene hat der von der Abgeltungssteuer befreite Personenkreis nichts.

      Werden hier unbemerkt die Armen mit 15% Steuer auf Fondsebene belastet, welche nur die Reichen mit der Abgeltungssteuer verrechnen können?

      Muss ich als kleiner Sparer oder als Verlustverrechner also auf Fonds verzichten, darf ich mir nur Aktien ins Depot legen?
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 10:06:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.405.485 von hedgehog48 am 08.08.18 23:39:21https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/n…
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 10:21:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.407.600 von Chris_M am 09.08.18 10:06:02Danke für den schnellen Hinweis, aber in eben diesem Artikel habe ich keine Hinweis gefunden, der meine Skepsis widerlegt.

      Meine Kinder liegen innerhalb der Freibetragsgrenzen bzgl. Kapitalerträgen. Ich selbst zahle keine Kapitalertragssteuer, weil ich einen übergroßen Verlustvortrag habe, den ich auf Lebenszeit nicht abtragen werde.

      Die 15% Steuer auf Fondsebene schmälert trotzdem unsere Erträge, wenn wir z.B. DAX-ETFs im Depot halten? Nur bei mühsamem direkten Investment in die einzelnen DAX-Werte nutzen wir die Befreiung von der Abgeltungssteuer vollständig?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 10:28:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.407.816 von hedgehog48 am 09.08.18 10:21:56M.E.n. werden die Steuern beim verkauf gegengerechnet.

      Frag mal den User @Taxadvisor der ist da fachlich idealer Ansprechpartner
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 10:41:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.407.816 von hedgehog48 am 09.08.18 10:21:56
      Zitat von hedgehog48: Danke für den schnellen Hinweis, aber in eben diesem Artikel habe ich keine Hinweis gefunden, der meine Skepsis widerlegt.

      Meine Kinder liegen innerhalb der Freibetragsgrenzen bzgl. Kapitalerträgen. Ich selbst zahle keine Kapitalertragssteuer, weil ich einen übergroßen Verlustvortrag habe, den ich auf Lebenszeit nicht abtragen werde.

      Die 15% Steuer auf Fondsebene schmälert trotzdem unsere Erträge, wenn wir z.B. DAX-ETFs im Depot halten? Nur bei mühsamem direkten Investment in die einzelnen DAX-Werte nutzen wir die Befreiung von der Abgeltungssteuer vollständig?


      Die 15% gelten nur für inländische Dividenden- und Mieterträge des Fondsvermögens. Fonds ex-Deutschland sind somit überhaupt nicht betroffen. Dafür werden diese Erträge aber auch nur abzgl. Teilfreistellung auf den Verlustvortrag/Freibetrag angerechnet.

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten

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      schrieb am 20.09.19 09:49:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.408.143 von Taxadvisor am 09.08.18 10:41:34Danke!

      Wenn ich jetzt einen in Luxemburg aufgelegten Eurostoxx-ETF hätte, würde der denn in Deutschland erzielte Erträge überhaupt getrennt erfassen?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 09:51:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sorry für die späte Reaktion...
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 10:00:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.528.145 von hedgehog48 am 20.09.19 09:49:09
      Zitat von hedgehog48: Danke!

      Wenn ich jetzt einen in Luxemburg aufgelegten Eurostoxx-ETF hätte, würde der denn in Deutschland erzielte Erträge überhaupt getrennt erfassen?


      Das Problem mit dem Verlustvortrag stellt sich auf Fondsebene (aber auch Direktanlage) für alle Anlagen aus Ländern mit QuSt. Wenn der Fonds Anlagen z.B. in den USA tätigt sind diese auf Fondsebene aber auch bei Direktanlage mit QuSt belastet, die aufgrund der Verluste nicht in D angerechnet werden können. Diese Blastung auf Fondsebene ist dann für Dich definitiv. Dafür wird der Freibetrag/Verlustvortrag aber auch nur in Höhe des nach Teilfreistellung verbleibenden Betrags verbraucht.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 23:13:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.528.262 von Taxadvisor am 20.09.19 10:00:00Naja, dass ich US-Quellensteuer abgezogen bekomme für Erträge aus z.B. meinen Archer-Daniels-Aktien, und dass ich die mangels gegenrechenbarer 25%iger deutscher Pauschalsteuer nicht wiederbekomme, das weiß ich und deshalb vermeide ich z.B. US-Aktien.

      Nun aber zahlen bereits die Fonds­gesell­schaften direkt aus dem Fonds­vermögen 15% Körper­schaft­steuer auf deutsche Dividenden, deutsche Miet­erträge und auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien. Das scheint mir ein anderes und viel weitreichenderes Thema zu sein.

      Wer sich innerhalb der Freibeträge befindet, zahlt nichts für Erträge aus deutschen Aktien in Direktanlage, z.B. BASF, Daimler usw. Hat er aber einen DAX-ETF, so erwirtschtet er 15% weniger als bei der Direktanlage in die DAX-Werte, wegen der Körperschaftssteuer auf Fondsebene.

      Also liegen Kleinsparer innerhalb der Freistellungsgrenzen schlecht mit Fonds und sollten vor Fonds deutlich gewarnt werden? Und ebenso alte Leute wie ich, die einen heftigen Verlustvortrag haben und diesen im Leben nicht mehr abarbeiten werden?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 23:25:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.535.603 von hedgehog48 am 20.09.19 23:13:17
      Zitat von hedgehog48: Naja, dass ich US-Quellensteuer abgezogen bekomme für Erträge aus z.B. meinen Archer-Daniels-Aktien, und dass ich die mangels gegenrechenbarer 25%iger deutscher Pauschalsteuer nicht wiederbekomme, das weiß ich und deshalb vermeide ich z.B. US-Aktien.

      Nun aber zahlen bereits die Fonds­gesell­schaften direkt aus dem Fonds­vermögen 15% Körper­schaft­steuer auf deutsche Dividenden, deutsche Miet­erträge und auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien. Das scheint mir ein anderes und viel weitreichenderes Thema zu sein.

      Wer sich innerhalb der Freibeträge befindet, zahlt nichts für Erträge aus deutschen Aktien in Direktanlage, z.B. BASF, Daimler usw. Hat er aber einen DAX-ETF, so erwirtschtet er 15% weniger als bei der Direktanlage in die DAX-Werte, wegen der Körperschaftssteuer auf Fondsebene.

      Also liegen Kleinsparer innerhalb der Freistellungsgrenzen schlecht mit Fonds und sollten vor Fonds deutlich gewarnt werden? Und ebenso alte Leute wie ich, die einen heftigen Verlustvortrag haben und diesen im Leben nicht mehr abarbeiten werden?


      Dafür werden auch nur 70% der Erträge/Kursgewinne aus Aktienfonds mit dem Sparerpauschbetrag oder dem Verlsutvortrag verrechnet. Es können also beim Sparerpauschbetrag ca. EUR 1.144 steuerfrei vereinnahmt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 23:32:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.535.642 von Taxadvisor am 20.09.19 23:25:23Ich spreche ja nur von der Klientel, die nicht zur Kapitalertragsteuer herangezogen wird und die die 15% Körperschaftssteuer daher nirgens gegenrechnen kann.

      Allen anderen sollen ja gerne Fonds angeboten werden.


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