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    Vertrag mit Investor - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.18 16:40:37 von
    neuester Beitrag 22.08.18 21:39:41 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.286.736
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      Avatar
      schrieb am 20.08.18 16:40:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Community,

      ich bin Daytrader und würde gerne fragen ob jemand von euch schonmal einen Vertrag mit einem privaten Investor geschlossen hat?
      Ich habe jemanden aus meinem Bekanntenkreis der zunächst eine kleine Summe in mein
      Trading investieren möchte, nach guter Performance gibts dann einen großen Betrag.
      Der Investor hat mich jedoch gebeten einen Vertrag aufzusetzen.
      Weiß jemand von euch ob es dafür irgendwo im Netz Musterverträge gibt,
      oder wie man so einen Vertrag so simpel wie möglich selbst gestaltet?
      Ich konnte mit google nicht wirklich etwas finden.

      Würde mich über Vorschläge sehr freuen

      Gruß
      Mark
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 17:03:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.489.929 von MarkStan am 20.08.18 16:40:37Du willst also vertraglich, mit einer Gegenleistung, für jemand anderes traden??

      Das ist gewerblich und davon würde ich dir abraten.

      Ansonsten viel Erfolg
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 17:14:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.490.181 von Chris_M am 20.08.18 17:03:53
      Zitat von Chris_M: Du willst also vertraglich, mit einer Gegenleistung, für jemand anderes traden??

      Das ist gewerblich und davon würde ich dir abraten.

      Ansonsten viel Erfolg


      Wieso gewerblich? Ich bin privater Kleinanleger, der Investor unterstützt mich mit seinem privaten Geld.
      Wo kommt das Gewerbe zustande? Ich trade für mich, nicht für Ihn, es ist nur Startkapital das mir zur verfügung gestellt wird, von Rendite muss garnicht gesprochen werden am Anfang.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 17:21:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.490.241 von MarkStan am 20.08.18 17:14:40Dann hast du dich oben falsch ausgedrückt. D.h. er gibt dir ein Darlehn und du kannst damit wirtschaften.

      So einen Vertrag findest du sicher im Internet.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 17:28:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.490.298 von Chris_M am 20.08.18 17:21:25
      Zitat von Chris_M: Dann hast du dich oben falsch ausgedrückt. D.h. er gibt dir ein Darlehn und du kannst damit wirtschaften.

      So einen Vertrag findest du sicher im Internet.


      Die Idee kam mir auch während ich die letzte Antwort verfasst habe.
      Das würde alles sehr vereinfachen.
      Danke Chris
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 20.08.18 17:31:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.490.361 von MarkStan am 20.08.18 17:28:17genau und neben den Vertragsparteien sollte drin stehen

      Bis wann der Geber den Betrag x dir zur Verfügung stellt.

      Eventuell ob der Betrag Zweckgebunden ist, du kannst die ja auch ein Auto davon kaufen oder was auch immer.

      Wie und bis wann der Betrag von dir zurück zu zahlen ist, eventuell mit Zinsen.

      Monatliche Raten, oder nach 5 Jahren dann der Betrag komplett fällig wird usw.

      Ort Datum Unterschrift

      PS: ich bin kein RA und das ist auch keine Beratung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 20:39:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      was soll denn mit dem Überschuss - bzw. Verlust - passieren? Soll der Investor daran auch beteiligt werden?

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 22:15:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      mir fällt noch was ein: Wenn es wirklich nur Zinsen sind sollte man bedenken, dass der Investor diese versteuern muss. Im Gegenzug können sie aber nicht abgesetzt werden.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 10:01:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.489.929 von MarkStan am 20.08.18 16:40:37Das übliche Spiel halt:



      :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 11:22:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      MarkStan,
      besser würde mir gefallen: Der Investor eröffnet ein Depot. So ist der Investor wirklich Investor und sieht, was passiert. Du erhältst Vollmacht. Nach jedem Gewinn-Trade überweist du zB 10% des Gewinns an dich. Nach Verlust-Trades überweist du (?!) 10% des Verlusts auf das Investor-Konto. Man kann auch 10 Trades zusammenfassen.

      Der Investor zahlt auf sein Depot ein, so viel wie er möchte. Wahrscheinlich wird der Betrag größer, wenn es gut läuft. Läuft es schlecht, widerruft der Investor die Vollmacht oder du hörst auf, mit dem fremden Depot zu traden.

      Einen schriftlichen Vertrag braucht ihr nicht. Kann aber auch nicht schaden. Ich kann mit dem Nachbarn schriftlich vereinbaren, daß ich ihm wöchentlich, ab und zu oder sonstwie den Rasen mähe.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 12:40:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.496.256 von alzwo am 21.08.18 11:22:36Verträge macht man, solange man sie (noch) nicht braucht / solange man sich (noch) "veträgt"! ;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 13:06:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.496.256 von alzwo am 21.08.18 11:22:36
      Zitat von alzwo: MarkStan,
      besser würde mir gefallen: Der Investor eröffnet ein Depot. So ist der Investor wirklich Investor und sieht, was passiert. Du erhältst Vollmacht. Nach jedem Gewinn-Trade überweist du zB 10% des Gewinns an dich.


      Dann kann er genauso gut ein wikifolio machen.

      Die Einkünfte aus der Performance Gebühr machen das aber gewerblich.

      Zitat von alzwo: Nach Verlust-Trades überweist du (?!) 10% des Verlusts auf das Investor-Konto. Man kann auch 10 Trades zusammenfassen.


      Verlust ist vom Investor zu tragen, ist ja sein Depot.

      Zitat von alzwo: Einen schriftlichen Vertrag braucht ihr nicht. Kann aber auch nicht schaden.


      Wenn es um eine Erfolgsprämie gehen soll, ist ein Vertrag erforderlich .. was wenn der Investor die Prämien nicht zahlt??

      @MarkStan ich weiß ja nicht was du handelst aber es gibt ja zig Formen von CopyTradern oder Social Trading Plattformen oder Prophouses ... mach deine Trades auf solch einer Plattform und dein Investor kann mit Follow deine Signale automatisiert nachhandeln lassen....
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 16:51:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Chris,
      „Dann kann er genauso gut ein wikifolio machen.“

      Ja, aber mit nur einem follower gelingt das wohl nicht. Außerdem wäre dann auch L+S mit dabei. Die verdienen mit den wikifolios wohl auch etwas. Das FA braucht man für so einen kleinen Freundschaftsdienst nicht auch noch an Bord zu holen.

      „Verlust ist vom Investor zu tragen, ist ja sein Depot.“

      Ja, aber eine Verlustbeteiligung in irgend einer Art würde das große Zutrauen des Traders in seine Fähigkeiten zeigen. Wenn der Trader nach zB drei Gewinnbeteiligungen einer Verlustbeteiligung nicht nachkommt, wird die Vollmacht widerrufen und die Zusammenarbeit ist beendet.

      „..... was wenn der Investor die Prämien nicht zahlt??“
      Mit Vollmacht hat der Trader erst einmal an sich überwiesen. Fordert der Investor Prämien zurück, kann der Trader überlegen, wie weit er dem nachkommt. Die Zusammenarbeit ist dann wohl beendet.

      Vom Nachtraden halte ich nicht viel. Gern werden enge Papiere genommen. Bei vielen Nachtradern steigt der Kurs. Verkauft dann der Vortrader, stürzt der Kurs für die Nachtrader ab.

      Hier gibt es mindestens einen user, der Depots von mehreren anderen (Verwandten?) betreut. Ich mache es für eine andere Person. Allerdings ohne Provision.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 17:40:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.499.496 von alzwo am 21.08.18 16:51:13
      Zitat von alzwo: Chris,
      „Dann kann er genauso gut ein wikifolio machen.“

      Ja, aber mit nur einem follower gelingt das wohl nicht. Außerdem wäre dann auch L+S mit dabei. Die verdienen mit den wikifolios wohl auch etwas. Das FA braucht man für so einen kleinen Freundschaftsdienst nicht auch noch an Bord zu holen.


      Vielleicht sind mehrere Investoren sogar von Vorteil... und klar verdienen die Plattformen mit ..

      zum "Freundschaftsdienst" und traden...

      Das ist ja als Vermögensverwaltung anzusehen und wenn man das unentgeltlich im Familienkreis macht ist das alles i.O. ... Alles darüber hinaus würde ich erstmal kritisch hinterfragen

      Beim Sozial Trading kenne ich die Investoren nicht, sie steigen ein und aus wann sie wollen, denn ich verwalte ja nicht deren Kapital sondern pflege nur mein Portfolio. Es ist ein großer Unterschied.

      Zitat von alzwo: „Verlust ist vom Investor zu tragen, ist ja sein Depot.“

      Ja, aber eine Verlustbeteiligung in irgend einer Art würde das große Zutrauen des Traders in seine Fähigkeiten zeigen. Wenn der Trader nach zB drei Gewinnbeteiligungen einer Verlustbeteiligung nicht nachkommt, wird die Vollmacht widerrufen und die Zusammenarbeit ist beendet.


      Von dir kam ja der Vorschlag der Depotvollmacht!

      Der Depotinhaber versichert dem Broker mit der Vollmacht darüber das der Bevollmächtigte alles tun kann und das damit auch Risiken verbunden sind blabla .. Somit klare Sache.


      Zitat von alzwo: „..... was wenn der Investor die Prämien nicht zahlt??“
      Mit Vollmacht hat der Trader erst einmal an sich überwiesen. Fordert der Investor Prämien zurück, kann der Trader überlegen, wie weit er dem nachkommt. Die Zusammenarbeit ist dann wohl beendet.


      Ja aber kam es nicht von dir, das ein Vertrag nicht nötig sei ... Wann werden ide Prämien fällig, muss klar definiert werden und hier wären wir wieder beim gewerblichen Charakter!!!

      Kann er ja machen wie der TE will. Wenn er ein Darlehn bekommt mit Zweckverwendung zum traden, dann ist doch alles i.O. solange hinterher keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden, sowohl von Geber als auch Nehmer
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 21:27:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      dann werfe ich jetzt doch mal die Punkte in den Raum die ich mit der Frage in #7 andeuten wollte.

      1. gibt es in Deutschland die "Kontenwahrheit" - das bedeutet, dass man Konten nur auf eigene Rechnung führen darf. Sobald jemand anderes an Chancen und Risiken partizipiert ist das imho aber nicht mehr der Fall.

      2. braucht man für eine Vermögensverwaltung eine Genehmigung der Bafin (imho für Privatpersonen nicht zu bekommen).

      Was geht ist der Handel für jemand anderes via Vollmacht, also sein Depot. Dann hat man selber aber nichts davon.
      Und natürlich funktioniert auch das Darlehen, den kleinen Nachteil hatte ich in #8 angesprochen.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 21:34:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.490.403 von Chris_M am 20.08.18 17:31:47
      Zitat von Chris_M: genau und neben den Vertragsparteien sollte drin stehen

      Bis wann der Geber den Betrag x dir zur Verfügung stellt.

      Eventuell ob der Betrag Zweckgebunden ist, du kannst die ja auch ein Auto davon kaufen oder was auch immer.

      Wie und bis wann der Betrag von dir zurück zu zahlen ist, eventuell mit Zinsen.

      Monatliche Raten, oder nach 5 Jahren dann der Betrag komplett fällig wird usw.

      Ort Datum Unterschrift

      PS: ich bin kein RA und das ist auch keine Beratung.


      Wie haben es jetzt ganz einfach mit einem privaten Darlehensvertrag geregelt.

      Danke Euch!

      Bis bald!
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 21:39:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.502.250 von reckoner am 21.08.18 21:27:18Wie haben es jetzt ganz einfach mit einem privaten Darlehensvertrag geregelt.
      Erstmal schauen wie es läuft, dann kann man die Modalitäten bei Bedarf noch ändern.

      Btw, ich trade Futures


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