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    Ein Heftchen zum Befüllen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.18 17:01:22 von
    neuester Beitrag 16.09.18 20:49:38 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.288.527
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      Avatar
      schrieb am 14.09.18 17:01:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      # Dokumentenverzeichnis

      ---
      0 dieses Dokument




      33 Margins bei Futures

      ---
      Avatar
      schrieb am 14.09.18 17:02:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      # Margin - Regeln bei Futures


      Margins sind Sicherheitsleistungen, die Clearingstelle/ Broker vom Trader verlangen.
      Vereinfacht gesagt dienen Margins der Risikobegrenzung.
      ---
      Es gibt 4 Margins :
      Initial, Maintainance, Overnight Initial und Overnight Maintainance.
      Hier : MI, MM, MIO und MMO.

      Es gilt :
      MI = 1,25 * MM
      MIO = 2 * MI
      MMO = 2 * MM

      Die Overnight Margins gelten bei der EUREX
      ab ca. 15 Minuten vor Handelsschluss
      bis ca. 10 Minuten vor Handelsbeginn.
      Bei extremen Kursschwankungen ( insbesondere Kursrutsche )
      können die Overnightmargins auch Intraday gelten, auch über mehrere Tage !
      ---
      MM wird täglich festgesetzt und berechnet sich aus dem Schlusskurs des Vortrags.
      Nicht der letzte Kurs bei EUREX-Handelsschluss, sondern der XETRA-Schlusskurs kurz nach 17h30.

      Der Faktor schwankt leicht, liegt aber beim FESX ziemlich genau bei 3/8 für die MM.

      Beispiel : Schlusskurs 3300 -> MM = 1237,50€. ( pro Kontrakt ! )
      ---
      Zum Kauf/Verkauf von Kontrakten muss mindestens n * MI auf dem Konto hinterlegt sein,
      wobei n die Anzahl der Kontrakte ( mathematisch Betrag ) NACH der gewünschten Transkaktion ist.
      Nach der Transaktion muss immer die Deckung n * MM gegeben sein.
      In Konten mag der Begriff "Kaufkraft" erscheinen, was sich mathematisch leicht ableiten lässt.
      ---
      Beispiel am FESX ( 1 Punkt = 10 €, Handelsgebühren nicht mitgerechnet ):
      Kontostand 10000€ ( ohne offene Position ) -> n < 10000 / 1546,88 = 6,46
      Es können also maximal 6 Kontrakte verkauft/gekauft werden.

      Wir kaufen also 6 Kontrakte bei angenommen zufällig 3300.

      Kaufkraft vor der Transaktion : 10000.
      Kaufkraft direkt danach : 10000 - 6*1546,88 = 718,72.

      MM beträgt nun 6 * 1237,50 = 7425€.
      Fällt nun der Kontostand unter diesen Wert,
      wird AUTOMATISCH die benötigte Anzahl von Kontrakten verkauft, bis wieder Deckung besteht.
      Bei diesem Beispiel wäre das bei einem Verlust von 2575€,
      entspricht 257,5 Punkten geteilt durch 6 Kontrakte , also bei Kurs = 3257, der Fall.
      Zu beachten ist, dass ein Nachkauf vorerst nicht möglich ist, da ja MI = 1,25 * MM.

      Die Neuberechnung der Deckung erfolgt alle paar Minuten.
      Beobachtung : die automatische Ausführung ( Liquidierung ) tritt NICHT immer ein.

      Beim Kontostand von 7 * MI = 10828,16, also Kurs 3300 + ( 828,16 / 10 / 6 ) = 3314
      kann ein weiterer Kontrakt gekauft werden.
      Verkauft werden kann immer, allerdings unter Beachtung der Marginregel diesmal in der anderen Richtung.

      Um ca. 21h45 springt dann alles um auf Overnight. Für einen weiteren Kontrakt müssten nun 21656,32 auf dem Konto sein.
      Kurs 3495. Eher unwahrscheinlich.

      Vielmehr werden dann 5 Minuten später ( der Termin schwankt auch hin und her ) beim Kurs von 3320 und einem
      Kontostand von 10000 + 6 * 10 *( 3320 - 3300 ) = 11200€ 2 Kontrakte verkauft, weil 11200 / MMO = 4,5 .
      Es könne also nur 4 Kontrakte über Nacht gehalten werden.
      ---
      Eben wegen dieser automatischen Ausführungen gibt es kurz vor Handelsschluss Bewegung, nicht selten werden
      da Kontrakte "rausgepresst" und kurz drauf dreht der Kurs stark.

      Beobachtung :
      Sehr sehr selten kann es vorkommen, dass zur Erfüllung der Overnightmargin NICHT liquidiert wird,
      also die gesamte Position gehalten wird.

      Die Gebühr bei der automatischen Ausführung beträgt zwischen ca. 60ct und 1,20€ pro Kontrakt.
      Heute so, morgen so.

      Noch eine Besonderheit :
      Wird eine große Position über Nacht gehalten,
      kann der Broker eine zusätzliche Versicherungsleistung in Rechnung stellen.
      Die liegt aber bei 20 FESX Kontrakten im 1-2 € Bereich und ist gemessen am
      Risiko marginal.
      ---
      Das Prinzip der Margins ist zwar eigentlich einfach, die Umsetzung ist aber
      aufgrund der sich ständig ändernden Bedingungen in Realtime recht komplex.
      Wer beim Futurehandel stets den Überblick über seine TradingMÖGLICHKEITEN behalten will,
      kommt um einen Marginrechner wohl kaum herum.
      Dieser kann auch selbst programmiert ( z.B. in EXCEL ) und auf die eigenen Bedingungen angepasst werden.

      Die Auswirkung der Margin-Regeln ist u.a. deshalb von Belang,
      als nicht in jeder Situation davon ausgegangen werden kann,
      eine Transaktion bei einem "nahen" Kurs mal eben wieder "umzukehren".

      Zum Eröffnen / Erhöhen einer Position sind 25 % mehr Kapital als zum Halten erforderlich.
      An der Schwelle zu Overnight sogar 150%.
      ---
      Avatar
      schrieb am 14.09.18 17:19:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schöner Thread.

      Ich würde aber gerne ergänzen wollen. Die Margin ist letztendlich eine Anzahlung auf den geschlossenen Kontraktwert. Futures sind ja Verträge. Ich verpflichte mich z.b eine gewisse Menge von einer Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Diesen Vertrag schließe ich mit einen anderen Händler ab. Der eine muß am Ende der Laufzeit bezahlen und der andere Händler muß die Ware liefern. (Bei Finanzwerten wie Indizes etc. gibt es am Ende keine Lieferung, sondern einen Finanzausgleich.

      Wenn der Kontraktwert z.b. 100 Tsd. ist, muß ich für diesen Kontraktwert eine Anzahlung leisten. Diese Anzahlung ist die Margin. Die Börse reguliert und bestimmt die Bedingungen für den Handel. Die Börse als Treuhänder, erhält die Marginzahlung.

      Der Broker als Vertragspartner der Börse, muß die vorgeschrieben Margin bezahlen. Er kann aber völlig abweichend von der Börse, vom Trader andere Marginzahlungen verlangen. Er kann auch das doppelte nehmen. Das obliegt dem Broker.

      Entscheidend ist also nicht, was die Börse an Marginhinterlegung verlangt, sondern was der jeweilige Broker verlangt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.18 18:29:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.702.494 von bomike am 14.09.18 17:19:44Danke @ bomike !

      Es ist also der Broker, der die Margin festlegt ?
      Es kann die ( täglich ) veröffentliche Margin der Eurex sein oder auch irgendein anderer Betrag ?

      Ist es dann auch der Broker, der die Liquidierung veranlasst ( ich meine WANN liquidiert wird ) ?
      Oder wie funktioniert das ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.18 20:49:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.712.626 von groef am 16.09.18 18:29:31
      Zitat von groef: Danke @ bomike !

      Es ist also der Broker, der die Margin festlegt ?
      Es kann die ( täglich ) veröffentliche Margin der Eurex sein oder auch irgendein anderer Betrag ?

      Ist es dann auch der Broker, der die Liquidierung veranlasst ( ich meine WANN liquidiert wird ) ?
      Oder wie funktioniert das ?


      Ja zu allen Punkten. Das alles entscheidet der Broker.

      Praktisch und rechtlich ist der Vertragspartner der Broker zur Börse, nicht der Trader. Die größten Broker sind Clearingmember an der jeweiligen Börse. Der Broker haftet auch für die Margin jeder einzelnen Position gegenüber der Börse. Der Broker muß entsprechend auch die Margin selbst hinterlegen. Zudem haftet der Broker gegenüber der Börse mit Eigenkapital...

      Der Broker holt sich das Geld (Margin) vom Händler. Bedeutet auch, das die Margin des Händlers beim Broker hinterlegt wird. Der entscheidet, wieviel Margin er verlangen will. Bei mir früher waren es 50% der Margin fürs Daytrading und normale Börsenmargin für "Übernachtpositionen". Aber das kann jeder Broker halten wie er will. Auch einzelne Märkte kann er unterschiedlich handhaben. Rein theoretisch braucht er fürs Daytrading gar keine Margin nehmen. Ich glaube sogar (früher war es zumindest) das einige Börsen gar keine Margin verlangt haben fürs Daytrading vom Broker.

      Damit entscheidet auch der Broker wann was liquidiert wird. Es obliegt immer dem Broker zu entscheiden was glattgestellt wird. Er muß nicht glattstellen. Der Börse ist es egal. Sie hält sich immer an den Broker. Der muß im Notfall zahlen...

      Der Broker muß auch nicht am Ende der Laufzeit glattstellen. Er kann auch die Kundenposition andienen lassen. (ist mir mal passiert mit gefrorenen Orangensaft, war ganz witzig mit Andienungsbescheid). :)


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