Aktienrückkäufe müssen die vorab angekündigt werden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.10.18 17:01:03 von
neuester Beitrag 21.10.18 14:18:09 von
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Hallo,
weiß jemand ob Aktienrückkäufe grundsätzlich vorab angekündigt werden müssen, oder ob es reicht wenn die Ankündigung einige Tage später erfolgt?
Ganz speziell meine ich Rückkäufe an der NYSE. Konnte über Google nichts finden.
Hat jemand mal unangekündigte Rückkäufe beobachtet?
weiß jemand ob Aktienrückkäufe grundsätzlich vorab angekündigt werden müssen, oder ob es reicht wenn die Ankündigung einige Tage später erfolgt?
Ganz speziell meine ich Rückkäufe an der NYSE. Konnte über Google nichts finden.
Hat jemand mal unangekündigte Rückkäufe beobachtet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.005.671 von ibmisout am 19.10.18 17:01:03dazu solltest du viell. jemanden fragen der sich mit den U.S. corporate law auskennt.
ansonsten ließ mal
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) rule 10b-18 sets requirements for stock repurchase in the United States
google findet alles .. https://en.wikipedia.org/wiki/Share_repurchase
ansonsten ließ mal
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) rule 10b-18 sets requirements for stock repurchase in the United States
google findet alles .. https://en.wikipedia.org/wiki/Share_repurchase
ibmisout,
vermutlich müssen Aktienrückkäufe überhaupt nicht angekündigt werden. Eine AG darf doch wohl investieren, in was sie will. In ein neues Werk in Brasilien oder in eigene Aktien. Die erworbenen Aktien müssen nicht unbedingt eingezogen werden. Sie können auch zur Bezahlung von Angestellten dienen.
Umgekehrt: Eine AG kündigt großartig einen Aktienrückkauf an, macht es dann aber nicht. Stellt sich natürlich erst im Nachhinein heraus. Ein Beispiel habe ich nicht. Von Strafen für unangekündigten oder nicht erfolgten Rückkauf habe ich nie etwas gehört.
vermutlich müssen Aktienrückkäufe überhaupt nicht angekündigt werden. Eine AG darf doch wohl investieren, in was sie will. In ein neues Werk in Brasilien oder in eigene Aktien. Die erworbenen Aktien müssen nicht unbedingt eingezogen werden. Sie können auch zur Bezahlung von Angestellten dienen.
Umgekehrt: Eine AG kündigt großartig einen Aktienrückkauf an, macht es dann aber nicht. Stellt sich natürlich erst im Nachhinein heraus. Ein Beispiel habe ich nicht. Von Strafen für unangekündigten oder nicht erfolgten Rückkauf habe ich nie etwas gehört.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.005.932 von Chris_M am 19.10.18 17:28:29Danke für den interessanten Link. Leider konnte ich da aber ebenfalls keinen Hinweise finden ob buybacks announced werden müssen, oder ob es reicht wenn die Aktionäre hinterher informiert werden.
Ich werde mal ein paar CFO's anschreiben und die um ein Statement bitten.
Ich werde mal ein paar CFO's anschreiben und die um ein Statement bitten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.006.694 von alzwo am 19.10.18 18:53:19angekündigte und nicht vollzogene Buybacks habe ich auch erlebt. ICh vermute mal das kommt darauf an was das Unternehmen und will, und ob es der Meinung ist das es tatsächlich extrrem unterbewertet ist. In meinen konkreten Fall gehe ich davon aus das man selber diese billigen Aktien einsammeln will um zukünftige Expansion mit diesen Aktien betreiben zu können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.008.386 von ibmisout am 19.10.18 22:19:32
Verstehe ich nicht. Im Gegenteil, Aktienrückkäufe macht man, wenn man nicht viel Geld für Expansion braucht
Wenn das Unternehmen meint, dass man zuviel Eigenkapital hat und Kassenbestand abbaut, bzw. in der Realität meist Verschuldung / Leverage aufbaut.
Zitat von ibmisout: angekündigte und nicht vollzogene Buybacks habe ich auch erlebt. ICh vermute mal das kommt darauf an was das Unternehmen und will, und ob es der Meinung ist das es tatsächlich extrrem unterbewertet ist. In meinen konkreten Fall gehe ich davon aus das man selber diese billigen Aktien einsammeln will um zukünftige Expansion mit diesen Aktien betreiben zu können.
Verstehe ich nicht. Im Gegenteil, Aktienrückkäufe macht man, wenn man nicht viel Geld für Expansion braucht
Wenn das Unternehmen meint, dass man zuviel Eigenkapital hat und Kassenbestand abbaut, bzw. in der Realität meist Verschuldung / Leverage aufbaut.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.013.507 von walker333 am 21.10.18 12:02:22Ich habe die Frage generell allgemein gehalten, da die Aktie auf die sich meine Frage bezieht ein Spezialfall ist. Mit einer Notierung von unter 80 cent liegt sie bei ungefähr 1/10 Buchwert und 1/4 der Cashbestände. Unglaublich, aber danke der Arbeit der Inestor Relation Abteilung in diesem Fall 100% nachvollziehbar.
Leider konnte ich nirgends nachlesen ob Rückkäufe vorab angekündigt werden müssen.
Es scheint legitim zu sein mit der Angekündigung zu warten, und es erst im nächsten Quartalsbericht zu veröffentlichen.
Leider konnte ich nirgends nachlesen ob Rückkäufe vorab angekündigt werden müssen.
Es scheint legitim zu sein mit der Angekündigung zu warten, und es erst im nächsten Quartalsbericht zu veröffentlichen.
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