Für die Dieselfahrer... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.11.18 18:20:30 von
neuester Beitrag 22.11.18 16:10:32 von
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...gibt es hier eine kleine Petition.
https://www.openpetition.de/petition/online/entziehung-des-s…
Alle anderen können natürlich auch gerne mitmachen
https://www.openpetition.de/petition/online/entziehung-des-s…
Alle anderen können natürlich auch gerne mitmachen
Warum denn? Weil sie die Einhaltung des geltenden "Rechts" einfordern?
Sinnvoller wäre es, dieses "Recht" infrage zu stellen und gegen die EU-Ganoven vorzugehen, die absurde Grenzwerte festgelegt haben, oder gegen diejenigen, die Messungen bewußt mit ungeeigneten Methoden durchführen, um überhöhte Ergebnisse zu erzeugen. Damit wäre auch der Umwelthilfe die Geschäftsgrundlage für ihren Prozeßterror entzogen.
Sinnvoller wäre es, dieses "Recht" infrage zu stellen und gegen die EU-Ganoven vorzugehen, die absurde Grenzwerte festgelegt haben, oder gegen diejenigen, die Messungen bewußt mit ungeeigneten Methoden durchführen, um überhöhte Ergebnisse zu erzeugen. Damit wäre auch der Umwelthilfe die Geschäftsgrundlage für ihren Prozeßterror entzogen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.204.686 von Borealis am 13.11.18 13:11:50Reizungen der Schleimhäute wurde im Versuch an Tier und Mensch erst bei 4.000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft festgestellt, bei anderen Versuchen erst bei 8.000 µg/m³ und 9.000 µg/m³.
Der von der EU veröffentliche Grenzwert von nur 40 µg/m³ sollte nur die Grenze für Wohngebiete darstellen und nicht die maximale Konzentration an Ausfallstraßen erfassen. Das könnte man in der Durchführungsverordnung lesen, was Aufsteller der Messanlagen anscheinend nicht taten.
Der von der EU veröffentliche Grenzwert von nur 40 µg/m³ sollte nur die Grenze für Wohngebiete darstellen und nicht die maximale Konzentration an Ausfallstraßen erfassen. Das könnte man in der Durchführungsverordnung lesen, was Aufsteller der Messanlagen anscheinend nicht taten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.198.563 von timekiller am 12.11.18 18:20:30Die Deutsche Umwelthilfe missbraucht den Status der Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken und schädigt die Allgemeinheit durch Vorsatz. Aus diesem Grund ist der DUH der Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Gleichzeitig ist die finanzielle Förderung der DUH aus Steuermitteln zu beenden.
Wenn man zu jedem Verein der die "Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken" missbraucht eine Petition ins Leben rufen würde, dann hätte man verdammt viel zu tun! Man denke nur an Vereine wie den FC Bayern, den ADAC? und viele andere REINE Wirtschaftsunternehmen.
Wenn man zu jedem Verein der die "Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken" missbraucht eine Petition ins Leben rufen würde, dann hätte man verdammt viel zu tun! Man denke nur an Vereine wie den FC Bayern, den ADAC? und viele andere REINE Wirtschaftsunternehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.206.891 von Doppelvize am 13.11.18 18:49:30Noch nicht gewußt, daß bloß deutsche Autos stinken?.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.213.938 von Borealis am 14.11.18 17:18:41Wenn Sie Stickoxid riechen könnten, hätten Sie außergewöhnlichev Fähigkeiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.217.859 von nickelich am 15.11.18 00:18:50Wer das nicht riechen kann, sollte sich eine neue Nase anbauen lassen.
("Stickstoffdioxid, NO₂, ist ein rotbraunes, giftiges, stechend chlorähnlich riechendes Gas")
https://de.wikipedia.org/wiki/Stickstoffdioxid
("Stickstoffdioxid, NO₂, ist ein rotbraunes, giftiges, stechend chlorähnlich riechendes Gas")
https://de.wikipedia.org/wiki/Stickstoffdioxid
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.217.859 von nickelich am 15.11.18 00:18:50
Dann scheint mit ihrer Wahrnehmunsfähigkeit signifikant etwas nicht in Ordnung zu sein.
Wie wäre es mit einem Arztbesuch
Zitat von nickelich: Wenn Sie Stickoxid riechen könnten, hätten Sie außergewöhnlichev Fähigkeiten.
Dann scheint mit ihrer Wahrnehmunsfähigkeit signifikant etwas nicht in Ordnung zu sein.
Wie wäre es mit einem Arztbesuch
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.218.246 von Borealis am 15.11.18 05:46:54Für Wohnräume, Büros und Schulen gilt ein Grenzwert von 60 Mikrogramm pro Kubikmeter, aber als Wochenmittelwert, der in der Spitze überschritten werden darf.
In der Wohnung darf also die Stickoxidkonzentration viel höher sein als an besonders exponierten Stellen nahe der Fahrbahn mit dem von der EU gesetztem Limit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dort hält man sich jedoch nur kurzzeitig auf, in der Wohnung bis zu 24 Stunden am Tag.
Auch diese Konzentration ist auch noch weit unter der Wahrnehmungsschwelle. Wenn jemand 40 Mikrogramm pro Kubikmeter tatsächlich riechen kann, hat er außergewöhnliche Fähigkeiten. Das sollte er überprüfen lassen, denn die Wahrnehmungsschwelle liegt bei 200 bis 410 Mikrogramm pro Kubikmeter !!!
http://www.umad.de/infos/wirkungen/stickoxide.htm
Auf Arbeitsplätzen sind Spitzenwerte von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter erlaubt, also mehr als das Zwanzigfache des Grenzwertes für den Straßenverkehr.
In der Wohnung darf also die Stickoxidkonzentration viel höher sein als an besonders exponierten Stellen nahe der Fahrbahn mit dem von der EU gesetztem Limit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dort hält man sich jedoch nur kurzzeitig auf, in der Wohnung bis zu 24 Stunden am Tag.
Auch diese Konzentration ist auch noch weit unter der Wahrnehmungsschwelle. Wenn jemand 40 Mikrogramm pro Kubikmeter tatsächlich riechen kann, hat er außergewöhnliche Fähigkeiten. Das sollte er überprüfen lassen, denn die Wahrnehmungsschwelle liegt bei 200 bis 410 Mikrogramm pro Kubikmeter !!!
http://www.umad.de/infos/wirkungen/stickoxide.htm
Auf Arbeitsplätzen sind Spitzenwerte von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter erlaubt, also mehr als das Zwanzigfache des Grenzwertes für den Straßenverkehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.219.137 von Doppelvize am 15.11.18 09:00:57Wenn Sie 40 µg/m3 riechen können, dann empfehle ich einen Besuch beim Psychiater, das könnte der geeignete Facharzt sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.223.502 von nickelich am 15.11.18 15:25:07
Wer hat das behauptet? Ich an keiner Stelle, also hören sie auf zu lügen. Scheint krankhaft zu sein!
Sie waren es der behauptet hat: Wenn Sie Stickoxid riechen könnten, hätten Sie außergewöhnlichev Fähigkeiten.
Das ist schlichtweg falsch worauf auch aufmerksam gemacht wurde. Von Konzentrationen war in dem Zusammenhang nicht die Rede.
Zitat von nickelich: Wenn Sie 40 µg/m3 riechen können, dann empfehle ich einen Besuch beim Psychiater, das könnte der geeignete Facharzt sein.
Wer hat das behauptet? Ich an keiner Stelle, also hören sie auf zu lügen. Scheint krankhaft zu sein!
Sie waren es der behauptet hat: Wenn Sie Stickoxid riechen könnten, hätten Sie außergewöhnlichev Fähigkeiten.
Das ist schlichtweg falsch worauf auch aufmerksam gemacht wurde. Von Konzentrationen war in dem Zusammenhang nicht die Rede.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.223.853 von Doppelvize am 15.11.18 15:53:17Daß es sich um die Konzentrationen handelt, die Dieselfahrzeuge ausstoßen, hatten Sie wohl ausgeblendet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.270.734 von timekiller am 21.11.18 18:15:52
Schlägt bestimmt voll durch?!
Zitat von timekiller: https://www.openpetition.de/petition/online/bundestag-beschl…
Schlägt bestimmt voll durch?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.223.463 von nickelich am 15.11.18 15:22:38"...Auf Arbeitsplätzen sind Spitzenwerte von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter erlaubt, also mehr als das Zwanzigfache des Grenzwertes für den Straßenverkehr. ..."
Also bräuchte der Gesetzgeber die Strassen nur als Arbeitsplätze zu deklarieren und schon wäre das Problem gelöst.
Zumal es ja so viele Berufe gibt, die auf der Strasse arbeiten: Strassenfeger, Bettler, Prostituierte...
Also bräuchte der Gesetzgeber die Strassen nur als Arbeitsplätze zu deklarieren und schon wäre das Problem gelöst.
Zumal es ja so viele Berufe gibt, die auf der Strasse arbeiten: Strassenfeger, Bettler, Prostituierte...
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.278.363 von Blue Max am 22.11.18 15:34:06Die 950 Mikrogramm pro Kubikmeter sind nicht für alle Arbeitsplätze erlaubt, sondern nur für besonders exponierte bsw. am Schweißgerät oder in der Küche. Dann muß alle Jahre eine arbeitsmedizinische Untersuchung stattfinden.
Aber der zulässige Durchschnittswert von 60 Mikrogramm pro Kubikmeter, der in Büros und Schulen gilt, wäre anwendbar ohne Medizin-Check.
Aber der zulässige Durchschnittswert von 60 Mikrogramm pro Kubikmeter, der in Büros und Schulen gilt, wäre anwendbar ohne Medizin-Check.
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