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    Fiktive Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.00 21:39:26 von
    neuester Beitrag 21.11.02 02:10:15 von
    Beiträge: 35
    ID: 129.264
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      schrieb am 03.05.00 21:39:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Finanzamt hat mir die fiktiver Quellensteuer 1999 zu meinen Einnahmen gerechnet.
      Ist das richtig? In den Jahren davor wurde nicht so verfahren. Kann mir jemand darüber Auskunft
      beben?
      Avatar
      schrieb am 05.05.00 10:53:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aufgrund der mageren Angaben kann ich dir nur allgemeine Auskünfte geben. Aber vielleicht hilft es dir weiter.

      Entscheidend ist zunächst, ob die Einkünfte aus einem Staat stammen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Unabhängig davon wird eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Einkünfte bzw. ausländischer Steuern nach deutschem Steuerrecht vorgenommen.

      Besteht ein solchen DBA, so kann im DBA geregelt sein:

      - das die ausländ. Einküfte freigestellt werden (Art. 23 A OECD-MA) oder
      - das DBA sieht für die ausländischen Einkünfte die Anrechnungsmethode vor (Art. 23 B OECD-MA; hier ist weiter zu unterscheiden ob das DBA die Anrechnung einer fiktiven ausländ. Steuer regelt oder eben nicht) oder
      - das DBA enthält keine entsprechende Regelung (dann gilt nationales Recht).

      Bei der Freistellung erfolgt überhaupt keine Erfassung der ausländischen Einkünfte, aber auch keine Anrechnung der ausländischen Steuern.

      Sieht das DBA die Anrechnungsmethode vor, so wird die Sache etwas schwieriger. Wird im DBA die Anrechnung einer fiktiven Quellensteuer i.V.m. § 34c Abs. 6 Satz 2 EStG geregelt, so ist in jedem Fall die Anrechnungsmethode anzuwenden.

      Bei der Anrechungsmethode werden die ausländischen Einkünfte (und zwar inkl. der ausländischen Steuer; das ist ja Sinn und Zweck eines Anrechnungsverfahrens) bei der Einkommensermittlung einbezogen. Darauf wird die deutsche Einkommensteuer berechnet (also inkl. der ausländ. Einkünfte). Im nächsten Schritt wird errechnet wieviel deutsche Einkommensteuer auf die ausländischen Einkünfte entfallen. Von dieser errechneten Steuer wird dann die ausländische Steuer (auch wenn es eine fiktive Steuer ist) abgezogen. Vergleiche § 34 c Abs. 1 Satz 1 - 3 EStG.

      Ist Im DBA die Anrechnung einer fiktiven ausländ. Steuer nicht geregelt oder besteht im DBA überhaupt keine Regelung zur Anrechnung so kann gewählt werden (im ersteren Fall mit Antrag) zwischen der Anrechnungsmethode (wie oben beschrieben) oder der Abzugsmethode.

      Bei der Abzugsmethode werden die ausländischen Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen (§ 34 c Abs. 2 und 3 EStG).

      Liegt kein DBA vor, so ist zu prüfen ob die ausländischen Einkünfte Einkünfte i.S.d. § 34 EStG ist, die ausländ. Steuer der deutschen ESt entspricht (Anlage 8 EStR) und die Steuer in dem Staat erhoben werden, aus dem die Einkünfte stammen. Liegen die Vorraussetzungen vor kann ebenfalls gewählt werden zwischen Anrechungs- und Abzugsmethode. Ansonden besteht nur die Möglichkeit zur Abzugsmethode.

      Falls in deinem Fall tatsächlich die Anrechnung der fiktiven Quellensteuer nach DBA geboten ist, so ist das Verfahren des Finanzamtes wohl korrekt. D.H. Einbeziehung der Quellensteuer bei der Ermittlung der Einkünfte und in einem späteren Schritt die Anrechung der ausländischen Steuer.


      Gruß loggo
      Avatar
      schrieb am 05.05.00 12:58:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Loggo, ich danke Dir und bin begeistert, wie viel Zeit Du für mich investiert hast.

      Konkret handelt es ich um folgende Anleihen:

      Brasilien Wertpapierkennnummer 132455
      Venezuela Wertpapierk. 401970

      So hat das Finanzamt im Enddefekt gerechnet:

      1000,00 DM Zinseinkünfte
      200,00 DM fiktive Steuer
      ----------------
      1200,00 DM zu versteuernde Zinseinkünfte
      =========

      600,00 DMdarauf zu zahlende Einkommenssteuern
      200,00 DManrechenbare, fiktive Steuern
      --------------
      400,00 DM Steuernachzahlung
      ========

      Ich gehe durch Deine Nachricht nun davon aus, dass das Finanzamt zu recht die fiktiven Steuern den Zinseinkünften hinzugerechnet hat.

      Im Handelsblatt, Investor Seite 8 vom 13/14.8.1999 wurde über die fiktive Quellensteuer berichtet. Dort wurde unberücksichtigt gelassen, die fiktive Steuer dem Zinseinkommen hinzuzurechnen.

      Alles Gute für Dich loggo und nochmals vielen Dank.

      Amor
      Avatar
      schrieb am 05.05.00 15:52:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Amor,

      freut mich, dass ich dir damit weitergeholfen habe. Der Vorteil von fiktiven Quellensteuern liegt also nur darin, dass die fiktive Quellensteuer höher ist als die tatsächlich gezahlte Quellensteuer und damit eine höheres Anrechnungsguthaben entsteht. Da jedoch gleichzeitig das zu versteuernde Einkommen erhöht wird, ergibt sich auch eine nachteilige Belastung (Schattenwirkung).

      Ein schönes Wochenende für Dich.
      Tschüß
      loggo
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 19:28:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachdem ich Einspruch eingelegt hatte und vom Finanzamt eine Begründung mit Nachweis der gesetzlichen Grundlagen gefordert
      hatte, wurde meinem Einspruch entsprochen. Es ging um fiktive Steuern in Höhe von 15.000,00 DM.

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      Avatar
      schrieb am 21.07.00 22:25:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Fiktive Quellensteuer!!

      Ich schließe mich an! Auch ich mußte erst einen Einspruch einlegen um meine Quellensteuer angerechnet zu bekommen. (Türkei)

      An alle: Das Handelsblatt (Investor: freitags) will sich nach der Steuerreform diesem Thema einmal ausführlich widmen. Lt. HB in einer der nächsten Ausgaben....

      CU/Jetok
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 16:18:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wegen dem leidigen Thema fiktive Quellensteuern hier mal mein Senf zu diesem Thema, ohne große Gesetzes/DBA - Zitate etc., mal rein systematisch:
      Für das von Amor in seinem Ursprungsthread geschilderte Verhalten des Finanzamts fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage. Durch die Anrechnungsmöglichkeit von fiktiven Quellensteuern, die meines Wissens ausschließlich in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sein können, soll ein Investitionsanreiz geschaffen werden, da de facto nie gezahlte/einbehaltene Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet bzw. evtl. auch als Werbungskosten abgezogen werden kann (lohnt sich sowieso nur in Verlustfällen). Eine Hinzurechnung der fiktiven Quellensteuer zu den Einnahmen würde einer Erhöhung der tatsächlichen Bruttozinseinnahmen gleichkommen und damit eine Verwässerung des Steuerspareffekts bewirken. Würde man diese Vorgehensweise auf Zinseinnahmen mit tatsächlich einbehaltener Quellensteuer übertragen, würde das bedeuten, daß die Bruttoeinnahmen vor Abzug der Quellensteuer plus noch einmal der einbehaltenen Quellensteuer angesetzt würden (würde wahrscheinlich auch dem Laien auffallen, daß hier was nicht stimmt). Fiktive Quellensteuer kann also niemals Einnahme sein, lediglich ein "Steuerguthaben". Die von Loggo erwähnte "Schattenwirkung" kann also nur eintreten, wenn der Bearbeiter auf dem Finanzamt Bockmist baut.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 16:25:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      lvg hat vollkommen Recht - Schattenwirkung gibt´s nicht, dafür oft Unkenntnis beim FA. Fiktive Quellenstuer wirkt wie jede andere Steuergutschrift und erhöht keinesfalls das Einkommen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 18:40:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Zusammen!
      Um einmal Klarheit in die Sache zu bringen, folgende Anmerkungen:
      Die fiktive Steueranrechnung ist in einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen. Sie entspricht der deutschen Abkommenspraxis mit Entwicklungsländern. Dazu gehören auch Brasilien und Venezuela. So regelt z.b. das DBA VZ-D in Art. 23 Abs. 1 c) aa) eine Anrechnung von 15 % bei Dividenden und unter bb) eine Anrechnung von 5 % für Zinsen.

      Wichtig ist nun, daß sämtliche DBA´s bei Zins- und Dividendenzahlungen (i.d.R.) das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (hier Deutschland) zuordnen. Das Ursprungsland behält aber das Recht, eine Quellensteuer einzubehalten. Die einbehaltenen Quellensteuern können - unter bestimmten Voraussetzungen - auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

      Vielfach schaffen Entwicklungsländer nun bestimmte Steuervergünstigungen, um Investoren anzulocken. Damit diese Anreize nicht durch das Besteuern in Deutschland kaputt gemacht werden, sehen - w.o. erwähnt - viele DBA´s mit Entwicklungsländern die Anrechnung fiktiver Steuern vor. Es handelt sich also um Steuern, die gar nicht gezahlt wurden!

      Jetzt vorsicht: Die fiktiven Quellensteuern belaufen sich im Falle Venezuelas auf 15 % / 5 % des Bruttobetrages der Dividenden resp. Zinsen. Es ist völlig richtig, daß auch dieser Bruttobetrag (vor Abzug irgendwelcher tatsächlichen oder fiktiven Steuern) der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Die fiktiven Steuern können dann auf die sich ergebenden deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Kommentare in diesem Thread, daß hierfür eine Rechtsgrundlage fehlt sind völliger Quatsch!

      Solltest Du noch Fragen haben, melde Dich einfach nochmal.

      Ciao
      Todelmann
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 22:00:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo!

      Was ich hier lese, kann ich nicht glauben.

      Beispiel:

      Südkorea 20 % fiktive Quellensteuer

      Zinsen 1000 DM

      deutscher Zinsabschlag 30 % -> 300Dm

      anrechenbar 20 % -> 200 DM

      Steuerschuld 100 DM

      Sehe ich das richtig? Oder muss ich die Quellensteuer auf die 1000 DM raufrechnen?

      Reicht als Nachweis in der Steuererklärung die Zinsbescheinigung der Bank, wo draufsteht "Anrechenbarkeit von f. Quellensteuer möglich" ???

      Danke

      s0
      Avatar
      schrieb am 05.10.00 13:21:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      Deine 30 %ige deutsche ZASt wird unabhängig von einer ausl. Steuer angerechnet!!!

      Ggf. bekommst Du eben noch zusätzlich die fQ angerechnet.

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 05.10.00 21:24:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke Kroko, aber genau das meinte ich mit der Anrechnung.

      Muß ich aber den ganzen Quatsch mit der Wohnsitzbestätigung und dem Fromular nach DBA machen oder reicht die Zinsbescheinigung der Bank, wo der Satz mit der Anrechnung draufsteht?

      S0
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 13:35:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      bei meinem FA genügt die Abrechnung der Bank, wo dann eben draufsteht: Zinsgutschrift: 10.000.000 DM aus Argentinien-Anleihe. In die Anlage AUS (!) wird der ganze Mist eingetragen, unten findest Du eine Spalte mit Quellensteuer/fiktive Quellensteuer. Dort tägst Du dann eben die 1,5 Mio fiktive Quellensteuer ein.

      Ist eigentlich ganz unbürokratisch, im Vergleich zu anderen Steuerklöppern.

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 13:43:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      hab was vergessen: Die "Wohnsitzbestätigung" brauchst Du nur, wenn Du aus dem AUSLAND Steuern wiederhaben willst (z. B. aus NL: Dir wird von NL-Dividenden 25 % Steuern AUS DEN NIEDERLANDEN abgezogen; 10 Prozentpunkte davon kannst Du Dir AUS NL wieder holen; Du kriegst das Geld dann NICHT VON EICHEL, sondern von einer NL-Behörde!!!). Die NL-Behörden "brauchen" die Wohnsitzbestätigung, damit sie wissen, daß Du auch in D wohnst und nicht etwa ein Steuerflüchtling aus Amsterdam bist, der nur seinen "Wohnsitz" in D angibt, damit er weniger Steuern zahlen muß, in Wirklichkeit aber in den NL wohnt.

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 17:50:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke Kroko!

      Also kann ich mir erstmal den Klimbim sparen.

      Wie gibst Du Deine Zinsen an? Zinsgutschrift der Bank oder Jahreserträgnisaufstellung? Reichen die Kopien?

      Die Steuern werden bloß für das betreffende Land angerechnet, wat?

      ciao

      s0
      Avatar
      schrieb am 07.10.00 09:51:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      kommt drauf an:

      Wenn Du KEINE ZASt bezahlt hast (und demzufolge auch nicht angerechnet haben möchtest), ist es egal, was Du dem FA "nachweist", dann hast Du ja denn Sparerfreibetrag wahrscheinlich sowieso nicht voll! (Ausnahme: hohe Dividenden aus dem Ausland oder Zinsen aus AuslandsKONTEN).

      Wird Dir dagegen ZASt abgezogen, so bekommst Du von Deiner Bank eine "Steuerbescheinigung" - entweder ist jede einzelne Zins- oder Dividendenabrechnung auch eine "Steuerbescheinigung" oder Du bekommst eine "Jahressteuerbescheinigung" (im Januar oder Februar des folgenden Jahres). Bei der comdirect und bei ConSors gibt es nur "Jahressteuerbescheinigungen". (Schau mal Deine Zinsabrechnungen, bei denen ZASt abgezogen wurde, was da genau draufsteht:

      "DIES IST KEINE STEUERBESCHEINIGUNG - JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT" oder

      "DIES IST EINE STEUERBESCHEINIGUNG - BITTE AUFBEWAHREN".

      Möchtest Du aber noch ausländische Steuer angerechnet bekommen (ob nun fiktive oder "echte" Quellensteuer), so mußt Du wohl oder übel - trotz "Jahressteuerbescheinigung" - die betreffenden Einzelbelege zusätzlich einreichen. In der "Jahressteuerbescheinigung" werden nämlich nur DEUTSCHE Steuern (ZASt, KapE-St, KöSt, Soli) bescheinigt.

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 07.10.00 18:08:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Thanx Croc

      Wenn ich die einzelnen Steuerbescheinigungen einreiche, dann weiß das FA, daß ich über 3100 DM liege und wieviele Steuern ich vorausgezahlt habe. Mehr nicht! Wenn das reichen soll? Denn unterhalb des Freibetrages gab es ja auch ewig viele Zinsbescheinigungen.

      Für jedes einzelne Konto will meine Sparkasse 10 DM pro Bescheinigung.
      Ist das rechtens, wenn man nur seiner Pflicht, Steuern zu zahlen, nachkommt?

      s0
      Avatar
      schrieb am 07.10.00 20:27:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,

      Meinst Du Steuerbescheinigungen oder Erträgnisaufstellungen kosten pro Konto 10 DM? Erträgnisaufstellungen dürfen m. W. etwas kosten. Steuerbescheinigungen dagegen müssen GEBÜHRENFREI ausgestellt werden!!!

      Dein Arbeitgeber darf ja auch nicht für das Ausfüllen Deiner Lohsteuerkarte 10 DM "Gebühren" verlangen!

      Erträgnisaufstellungen kannst Du bekommen, wenn Du Deinen Freistellungsauftrag nicht vollgemacht hast, also gar keine ZASt oder KapE-Steuer abgezogen wurde. Diese Aufstellung dient nur "der Einfachheit halber";

      Steuerbescheinigungen dagegen sind fast so etwas wie "bares Geld".

      Falls bei Deiner Sparkasse tatsächlich die "Steuerbescheinigung" 10 DM kostet, dann drohe doch zu einer vernünftigen Bank zu gehen(comdirect, ConSors...).

      Gruss kroko
      PS: Stimmt es eigentlich, daß Sparkassen-Kunden Geld haben, wie Heu? Daß denen auch der Spritpreis von 2 DM nichts ausmacht? Wie ich darauf komme?

      Mit meinem 19monatigen Sohn mache ich regelmäßig Spaziergänge durch unser Dorf. Bei der Sparkasse ist eine Schaukel aufgestellt. Dort muß er natürlich immer drauf. Und was mache ich dabei? Ich beobachte die Spaka-Kunden. Von 20 Kunden kommen 19 mit dem Auto. WIR WOHNEN IN EINEM DORF!!!! Mir, als online-Banker wäre der Sprit zu teuer, nur um mal eben Kontoauszüge einzusehen. Das mache ich alles online! Irgendwie muß wohl doch was dran sein, an dem alten Werbespot: "Mein Haus, meine Yacht..."
      Avatar
      schrieb am 08.10.00 17:19:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo alle zusammen,

      mit Interesse habe ich bisher diesen Thread gelesen, da auch ich mich in der
      ungluecklichen Lage befinde, mich ueber diesen ganzen Steuerquatsch zu informieren.
      Meine spezifischen Anliegen aber sind nocht nicht in den Antworten enthalten
      gewesen.

      <> Wie ist das Prozedere bei der Anrechnung der Quellensteuer aus den USA.
      Ich habe bereits mein schoenes W-8 / 1001 Formular erhalten, weiss aber noch
      nicht genau, wozu es gut ist. Ich bekomme US-Dividenden, von denen mir der
      ermaessigte Quellensteuersatz von 15 % abgezogen werden. Was bewirkt das W-8
      Formular?

      @krokodil

      Was ist der Unterschied zwischen der von Dir genannten ZASt (Zinsabschlagsteuer)
      und der KapESt (Kapitalertragsteuer)?

      Warren
      Avatar
      schrieb am 08.10.00 17:57:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Kroko!

      Die Sparkasse nimmr tatsächlich 10 DM pro (Spar-)Konto!
      Gibt es da nicht nen BGH-Urteil?

      Zu den Sparkassen-Kunden: Du wohnst auf nem Dorf? (nur so am Rande)

      Die meisten S´Kunden sind Proletarier im wahrsten Sinne des Wortes.
      Aber unterschätz die Alten nicht, die nicht zu den Onlinern gehen.
      Die sterben dann vielleicht mal aus und Bankkunden mit Prestigedenken werden auch nicht zur S gehen, aber das Private Banking läuft dort erstaunlich gut. Also bei rund 40% Marktanteil hat genügend Knete zu verwalten.

      s0

      PS: Die Auslandszinsen in Anlage AUS und KSO eintragen? Doppelerfassung?
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 10:53:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo zusammen,

      Unterschied ZASt/Kapitalertragsteuer:

      Die Zinsabschalgsteuer beträgt 30 % und wird von "normalen" Zinsen erhoben.

      Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % und wird von dt. Dividenden sowie von Zinsen aus Genußscheinen einbehalten.


      Mit dem Formular W-8-1001 wird erreicht, daß Dir als Deutscher von US-Dividenden nur 15 % US-Quellensteuer abgezogen wird und nicht der Normalsatz von 30 %. Bei ConSors muß man den Wisch ausfüllen, bei der comdirect oder der Dresdner Bank nicht. Warum, weiß ich auch nicht!


      Was die "Doppelerfassung" von ausländischen Kapitalerträgen angeht:
      Du mußt Deine ausländischen Kapitalerträge in die "Anlage AUS" eintragen (hol` Dir mal so ein Ding vom FA). Dies dient nur der "Vorsortierung" der Erträge (Du hast da für jedes Land eine extra Spalte!). Die Summe aus alledem wird dann in die Anlage KSO eingetragen, unter der Rubrik "ausländische Erträge" (also nicht die argentinischen Zinsen in der KSO noch zusätzlich unter "Zinsen" eintragen!

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 21:06:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi Krok !

      Woher hast Du denn Deine Erfahrung mit der Steuer?

      1000 legale ... das weiß ich , aber sonst?

      s0
      Avatar
      schrieb am 10.10.00 10:33:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Steuerrecht gehört in unserem Chaosstaat zum Allgemeinwissen! Wir armen Bürger haben ja sonst den ganzen Tag nichts wichteres zu tun, um uns um den sch... Steuerkram zu kümmern! Steuerberater? Wer kann sich so etwas bei unseren Steuersätzen noch leisten?

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 10.10.00 21:52:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      Recht hast Du...

      Bananenstaat mit Mickey-Mouse-Regierung!
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 16:38:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      So, nach nur 3 Monaten hat sich eine Beamtin meine Steuererklärung angeschaut und natürlich sieht sei bei den fiktiven Quellensteuern nicht durch und bittet mich um eine detaillierte Aufstellung der Kapitalerträge.

      Die hat schon alle Jahressteuerbescheinigungen.

      Was soll ich denn noch machen? Dahinfahren und mit Ihr meine Steuererklärung durchrechnen?

      Hab jetzt jede Zeile in der KAP vorgerechnet.

      Klar den Beruf verfehlt kann ich da nur sagen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.05.01 21:28:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo, s0

      ist ja echt cool, Deine Steuertussi! Ich würde mich freiwillig auch nicht um diesen "fiktiven Steuerquatsch" kümmern, aber was soll`s?

      Und nun zu Dir:

      1.) Hast Du tatsächlich Deinen Sparerfreibetrag - nach Abzug der Werbungskosten ÜBERvoll?
      2.) Ist Dein Einkommen so hoch, daß Du tatsächlich Einkommensteuer zahlen müßtest?

      Wenn Du beide Fragen mit "ja" beantworten kannst, so gehe doch zum Chef von Deiner "Tussi", mit der Bitte (aber immer schön freundlich bleiben!), Deine
      Steuererklärung möge doch bitte eine qualifizierte Person bearbeiten, es sei für Dich unzumutbar....usw. bla, bla, bla...

      Was Deine Tussi betrifft, kann ich nur sagen: "Typisch Quotenfrau!" Hast Du schon mal Stellenanzeigen des Öffentlichen Dienstes gelesen? Zumindest in NRW heißt es unten: Frauen und Behinderte werden .... bevorzugt eingestellt..."

      Was man dazu sagen? Vielleicht: "Auf die Mischung kommt es an!"

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 28.05.01 09:29:27
      Beitrag Nr. 27 ()
      Moin!

      Tja, Krok:

      1.) Wenn man ein paar 16% Ukraine im Depot hat und die dann auch noch tatsächlich Zinsen zahlen, dann ist man schon mit 10000 DM (Kauf von 20000 DM NW zu 50%) locker drüber.

      2.) Mein Steuersatz beträgt runde 2%, aber die Erstattung wegen der Kapitalertragssteuer ist rund 800 DM schwer.

      Der Quoten frau gebe ich noch eine Chance. Dann ist der Cheffe dran. Dienstaufsichtsbeschwerde???

      Die Ausschreibungen sind echt unerhört. Einzig die Quaifikation sollte zählen und nicht so ein nebensächlicher Quatsch wie das Geschlecht.

      Soll ich mir jetzt auch noch Implantate einsetzen lassen, um einen Job zu bekommen???

      Ich wollte auch nur damit andeuten, daß ich hier alle genervt habe, wie umständlich die Formulare sind und dann fülle ich die mit Eurer Hilfe richtig aus und die Seuertussies sehen nicht durch.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.05.01 13:42:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ sO

      Also, erstens bekommst Du sowieso nicht allzuviel fQ erstattet; ich weiß nicht, ob es auf Ukraine-Zinsen so etwas gibt; außerdem wären es dann nicht mal läppische 2 %, da ja der Sparerfreibetrag noch angerechnet wird. Du machst damit wohl mehr Müll, also sonstwas. (Mach ich übrigens auch: Für das Jahr 2001 habe ich bereits einen Aktenordner voll von mit KAP-Belegen! Was meinst Du, wie sich mein Finanzbeamte jedesmal freut, wenn ich meine Steuererklärung abgebe...)

      Zweitens: "Quotenfrau".

      Dazu muß man wissen, daß bei uns in NRW (seit Jahrzehnten die SPD an der Macht) die Frauen systematisch UNTERDRÜCKT wurden. Erst als die Grünen mit an die Macht kamen, konnten Frauen erst mal sich so richtig auslassen! So hat praktisch jede Stadt und Gemeinde eine "Gleichstellungsbeauftragte" (seltsamerweise sind da keine Männer drunter). Frauen haben nun das Recht, zur Bundswehr gehen zu können, sie dürfen Männertoiletten benutzen, sie dürfen auch ein Puff - als Gast - besuchen usw. usw.
      Alles ist rot-grün zu verdanken! (Anmerkung am Rande: Hast Du schon mal rote und grüne Farbe gemischt? - Was kommt dabei raus?

      Aber, nun: Die Gleichstellungsbeauftragten haben natürlich auch eine kommerzielle Aufgabe. Frauen müssen Geld verdienen, weil ihre Männer sie sonst verhungern ließen! Aus diesem Grunde ist es schon wichtig, daß Frauen auch angemessen bezahlte Jobs bekommen. Wie wollen die denn sonst da rankommen? Ohne Qualifikation? Mit "Hochbumsen" geht so etwas vielleicht in der freien Wirtschaft, aber nicht im Öffentlichen Dienst!

      (Du bist doch hoffentlich männlich, oder?)
      Avatar
      schrieb am 28.05.01 18:36:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ Kroko

      Natürlich bin ich ein Mann!!!

      Das ich nicht viele FQ erstattet bekomme weiß ich, aber denen schenke ich nix.

      Außerdem hab ich ja nicht nur Ukraine Anleihen, wäre etwas unausgewogen, oder?

      Grün und Rot ergibt Braun, aber das habe ich mir immer schon gedacht. Jetzt habe ich Dank Dir den Beweis dafür.

      Was die Sozies sich rausnehmen ist echt ne Frechheit und von den konzeptlosen Grünen ganz zu schweigen. Da hat ja die PDS bessere Ansichten.

      Es gibt doch seit 1998 keine einzige Entscheidung, die sozial ist. Steuerreform, Ökosteuer....

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.01 21:53:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      So, habe mal meine Bearbeiterin angerufen.

      Frage: "Haben Sie nicht eine ganz einfache Rechnung, wie hoch Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen sind?"

      Ich: "NEEEEE"

      Sie: "Dann muss ich ja selbst nachrechnen, das dauert. Wenn ich was nicht nachvollziehen kann, dann schätze ich."

      Ich konnte mir gerade noch verkneifen: "wenn Sie einen Einspruch..."

      Zur Erinnerung: Sie hat alle Belege!!!

      Ist bloß zu faul nachzurechnen.

      Soll ich jetzt auch noch Ihren Job machen?

      Ich wette, die FQ wird mir nicht angerechnet!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 12:25:36
      Beitrag Nr. 31 ()
      Kennt jemand das Rechenschema, nachdem ausl.fiktive Quellensteuer angerechnet wird ? Kann die Zahlen auf meinem Steuerbescheid leider nicht ganz nachvollziehen. Oder ist jemand in der Lage, mir die Sache "vorzurechnen", nachdem ich ihm vertraulich die entsprechenden ausl. EK zur Verfügung stelle ? Habe nämlich nicht so das Verlangen, die überlasteten Finanzbeamten mit so einer komplizierten Materie zu belästigen u. auf Antwort zu hoffen...
      Markus
      Avatar
      schrieb am 27.08.01 21:31:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ frangen

      Das Thema fQ ist ziemlich perplex. Eines sei Dir aber ge-
      sagt: Wenn Du mir nur Deine ausländischen Erträge übermittelst,
      nützt mir das gar nichts! Man braucht schon ALLE Erträge (auch
      die deutschen - incl. Lohn/Mieteinnahmen/Sozialabgaben/..., sowie
      Familienstand...

      Ich versuch es Dir mal an einem einfachen Beispiel darzustellen:

      Ledig,

      + 50.000 DM Bruttogehalt;
      - 15.000 DM abziebare Sonderausgaben und Werbungskosten
      + 10.000 DM Kapitalerträge (Anlage Kap)
      - 3.000 DM Sparerfreibetrag
      - 500 DM Werbungskosten

      (Keine weiteren Einkommen oder Aufwendungen, diese müßten
      sonst noch addiert werden - logisch!)

      Zu versteuerndes Einkommen demnach 41.500 DM / 8.148 DM Ek-St.
      zzgl. Soli. (bleibt der Einfachheit halber unberücksichtigt).
      (Die Einkommensteuer macht also 19,63 % des zu versteuernden
      Einkommens aus.)

      Die Kapitalerträge setzten sich beispielsweise wie folgt zusammen:

      + 4.000 DM Erträge aus D, (incl. BASF- und MAN-Dividende!)
      - 500 DM Kreditzinsen für den Kauf der BASF- und MAN-Aktien
      + 4.000 DM Zinsen aus Spanien (10 % fQ)
      + 2.000 DM Zinsen aus Brasilien (20 % fQ)

      Es sind demnach jeweils 40 % der ERTRÄGE aus Deutschland und Spanien,
      20 % der ERTRÄGE kommen aus Brasilien.

      Nun wird der Sparerfreibetrag anteilig auf die ausländischen Erträge
      aufgeteilt:

      Deutschland: 4.000 DM ./. (40 % von Sparerfreibetrag, also) 1.200 DM
      bleiben 2.800 DM, davon ab die 500 DM Werbungskosten,
      bleiben 2.300 DM "deutsche Einkünfte".

      Bei Spanien: 4.000 DM ./. (40 % v. Sfb, also) 1.200 DM,
      bleiben 2.800 DM "spanische Einkünfte".

      Bei Brasilien: 2.000 DM ./. (20 % v. Sfb, also) 400 DM,
      bleiben 1.600 DM "brasilianische Einkünfte".

      Die spanische fQ beträgt maximal 10 % der Zinseinnahmen,
      in unserem Falle demnach 10 % von 4.000 DM, also 400 DM.

      "Die ausländische Steuer auf die ausländischen Einkünfte
      wurden insoweit angerechnet, als auf die ausländischen
      Einkünfte deutsche Einkommensteuer entfällt
      (§ 34c Abs. 1 und 6 EStG)".

      Dieser tolle Satz steht wahrscheinlich unten auf Deinem
      Steuerbescheid! Ist ganz einfach:

      Auf Deine 2.800 DM spanischen Einkünften (nach Abzug
      von anteiligem Sparerfreibetrag und ggf. Werbungskosten)
      zahlst Du - siehe oben - 19,63 % dt. Einkommensteuer, also 549,64
      DM. Die fQ von 400 DM wird also VOLL angerechnet!

      Auf Deine 1.600 DM brasilianischen Einkünfte zahlst Du
      auch erst mal 19,63 % dt. Einkommensteuer - anteilig 314,08 DM.
      Von der fQ von - rechnerisch 400 DM (20 % von 2.000 DM Zinsen) werden
      - lese noch mal den "tollen Satz" durch - nur 314,08 DM angerechnet!

      Du bekommst also 400 DM + 314,08 DM, also 714,08 DM fQ
      angerechnet.

      Prost Mahlzeit, wenn Du aus Dutzenden von Ländern Zinsen oder
      Dividenden bekommst: Dein Fínanzbeamte wird sich freuen!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 11:17:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Vielen Dank, Krokodil1, Du bestätigst soweit meine Vermutungen hinsichtlich anteiliger Anrechnung von Sparerfreibetrag u. Werbungskosten (ist ja weder im Bescheid noch in der Anleitung detailliert beschrieben). Nun bin ich wohl in der Lage, meinen Steuerbescheid mal genau nachzurechnen, habe ja "nur" EK aus 5 versch. Ländern zu berücksichtigen...
      Gruss Markus
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 02:06:51
      Beitrag Nr. 34 ()
      Bin gerade bei meiner "Lieblingsbeschäftigung" (Steuererklärung) und würde gerne wissen, ob es bei Ukraineanleihen auch Anrechnung von fiktiven Quellensteuern gibt (wenn ja, wie hoch ist der Satz)?.

      Grüsse K1
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 02:10:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bin gerade bei meiner "Lieblingsbeschäftigung" (Steuererklärung) und würde gerne wissen, ob es bei Ukraineanleihen auch Anrechnung von fiktiven Quellensteuern gibt (wenn ja, wie hoch ist der Satz)?.

      Grüsse K1


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