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    Riesen-Mist gebaut - Job-Center schnüffelt jetzt im Konto - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.18 18:49:45 von
    neuester Beitrag 13.01.19 18:03:55 von
    Beiträge: 70
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      schrieb am 17.11.18 18:49:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor ein paar Wochen habe ich riesen-großen Mist gebaut, :cry: was ich so hätte auch kommen sehen müssen.
      Aber, wie der Nickname schon sagt, das Hirn war zeitweise ausgeschaltet, die Gier größer.

      Kurz die Eckpunkte:
      Ich bin seit einiger Zeit in "befristeter" Frührente, also nicht völlig weg vom Arbeitsmarkt, obwohl man als Schwerbehinderter ja ehe keine Chance mehr hat.
      Aufgrund meiner Minirente (~400,-€) erhalte ich ergänzend Harzt-IV.
      Meinem zwanghaften Hobby Börsenzockerei blieb ich treu, obwohl es eh meistens abwärts ging, es gab aber auch gute Zeiten.

      Nun war es so, das ich so ungefähr Anfang letztes Jahr oder Ende 2016 mit der CFD-Zockerei anfing was gleich gut startete. Aufgrund der Wahrscheinlichkeit dass 90% der Anleger Verluste machen, erhoffte ich mir aber nicht viel, dennoch schloss ich das Jahr mit einem guten Gewinn ab, was aber gerade nur zum Jahresende gut war, in 2018 ging es dann wieder wie befürchtet abwärts (war aber auch ein schwieriges Jahr.)

      Die Kapitalertrags-Steuer die die Bank einbehielt hätte ich aber dennoch gerne zurück gehabt und ich überlegte echt monatelang ob ich die zurückholen sollte.
      Schließlich tat ich das und erhielt dann letzte Woche den Bescheid, dass die einbehaltene Steuer zurücküberwiesen wird.
      Am gleichen Tag war aber auch ein Schreiben vom Jobcenter im Briefkasten!!
      Finanzamt und Jobcenter sind quasi 1:1.
      Die wollten von mir nun Kontoauszüge über dieses Konto und nannten noch eine Steuersumme die ich gar nicht kannte. Erst nach einem tieferen Blick in mein Konto fand ich dann diesen vom Jobcenter genannten Betrag.

      Nun ist Schadensbegrenzung angesagt. :keks:
      Ich befürchte, die sehen nicht dass ich nur ein kleiner Derivate-Zocker bin der unterm Strich plus/minus Null erwirtschaftet und die machen das so wie bei Uli Hoeneß, dass dann nur die Plus-Tagesveränderungen bewertet werden aber nicht die Minus-Veränderungen.

      Hat jemand einen brauchbaren Hinweis wie ich diese Geschichte bewältigen kann?
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 19:51:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.827 von Gier-frisst-Hirn am 17.11.18 18:49:45Ich kenn mich damit zwar nicht aus, aber rein vom logischen her müssen die auch das minus mit beachten. Du hast ja die Aufstellung da, wann der Zock im plus oder minus gestanden hat. Insgesamt ists aber blöd, wenn du als Harzter bzw. Minijobber/Frührenter -> vom Arbeitsamt Abhängiger so rumzockst. Da hast du bisher Glück gehabt.
      Die Stuerrückerstattung zeigt aber, das du ja das Jahr im minus abgeschlossen hast. Dennoch werden die jetzt ziemlich sicher genauer schauen.

      Aber am Rande noch, CFD Zocks solltest du unterlassen wegen der Nachschusspflicht. Wenn das mal in die Hose geht, bist du ganz schnell Pleite, siehe die CFD Zocks letzten Jahrs auf auf den CHF. Da hats einige gebeutelt.
      Lass blos die Finger davon. Zock lieber OTC Werte, Optionsscheine oder Knockouts. Da kannst du zimindest nicht ins minus laufen mit dem Bestand. Sprich keine Nachschusspflicht!
      Alles meine Meinung!!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 20:59:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.974 von Aktienheld72 am 17.11.18 19:51:51
      Zitat von Aktienheld72: Ich kenn mich damit zwar nicht aus, aber rein vom logischen her müssen die auch das minus mit beachten. Du hast ja die Aufstellung da, wann der Zock im plus oder minus gestanden hat. Insgesamt ists aber blöd, wenn du als Harzter bzw. Minijobber/Frührenter -> vom Arbeitsamt Abhängiger so rumzockst. Da hast du bisher Glück gehabt.
      Die Stuerrückerstattung zeigt aber, das du ja das Jahr im minus abgeschlossen hast. Dennoch werden die jetzt ziemlich sicher genauer schauen.


      Nein stimmt so nicht, denn die Anträge werden zum einem immer in gewissen Intervallen neu erstellt. Sofern Nebeneinkünfte erwirtschaftet werden, sind die Intervalle kürzer.

      Außerdem ist jede Änderung der Einkommensverhältnisse unmittelbar dem Amt mitzuteilen!

      Auch wenn zum Jahresende Plus/Minus Null da war, so kann das Amt aber sagen in den Monaten zuvor teilweise zu unrecht Leistungen bezogen wurden, wegen der (CFD) Einkünfte.

      Es kommt nun genau darauf an wie hoch die monatlichen Erträge waren. Bis 100 Euro brutto mtl. ist ja n.m.E. problemlos .. hier wird dann der Zeigefinger gehoben und du du gemacht, weil er die Meldepflicht nicht eingehalten hat. Von Über 100 bis m.E.n. 400 Euro mtl. werden 80% angerechnet, d.h. eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Leistungen wird eingefordert, alles über die m.E.n. 400 werden 90% angerechnet und er muss auch zurückzahlen. Weitere rechtliche Schritte hält sich das Amt sicher vor. Kommt halt auf die Höhe der Erträge an.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 21:53:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.241.217 von Chris_M am 17.11.18 20:59:11Das ist ja krass! Da kennen die scheinbar kein pardon. Aber logisch ist das schon! Auch wie du es beschreibst. Da schätze ich mal, kann Grierfristhirn auch kaum was dagegen unternehmen, oder? Wie ist das dann mit den Minuseinkünften? Die würden dann ja wiederum keine Rolle spielen, weil der Einkommenswert negativ ist und das dem Arbeitsamt ja vermutlich egal ist. Er bekommt ja deswegen nicht von amtsseite mehr.
      Wie käme er da raus, mit Selbstanzeige?

      Also wie gesagt, kenne mich damit nicht aus. Sollte aber zu gleich eine Warnung an alle Betroffenen sein.

      Für solche Betroffenen kann man sich da nur ein unabhängiges Grundeinkommen wünschen. Auch wenns Mist und Beschiss ist, mein Mitgefühl hat er trotzdem.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 21:57:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      moment moment.

      so schnell schiessen die Preußen nicht.

      Als Erstes: Rente = Rente, da ist es egal ob Regulär, Früh Behindert EM EU. Rente heisst

      DU kannst mit Deinem Geld machen was Du willst, dafür hast ja einbezahlt.

      Wäre ja noch schöner wenn man als Rentner nicht mehr straffrei über sein Kapital entscheiden dürfte, dann legen nämlich alle morgen die Arbeit nieder.


      du stockst also auf mit Grundsicherung oder HZ4. das sind nämlich wieder 2 grundverschiedene Dinge.

      Bei Grundsicherung z.b darfst Du ein Haus haben. ein Auto, in Urlaub fahren und Geld Sparen.

      Bei HZ4 darfst musst Du erstmal diese Dinge versilbern, wenn dann alles weg ist, dann gibts wieder

      HZ4. wobei man auch als HZ4 ein Auto haben darf, 2500 € erspartes, als Ehegatte das doppelte,

      sogar ein Haus wenn es ein Luxusbunker ist.

      also erstmal ganz locker durch die Hose atmen, und warten was die genau wollen.

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      Avatar
      schrieb am 17.11.18 22:21:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Abfischer es sind aber Leistungen aus dem SGB und die Meldepflicht besteht ja trozdem, wenn Einkünfte erzielt werden, egal in welcher Höhe. Dieser Meldepflicht wurde nicht nachgekommen.

      Die Höhe der mtl. Einkünfte durch das Trading sind uns hier ja nicht bekannt.

      Entsprechend kann man hier noch nicht viel mehr sagen. Selbstanzeige wäre eh zu spät.

      Zu dem HZ4 und Auto bzw. Ersparten. Das SGB unterscheidet zwischen "Vermögen" und "Einkommen". Das Vermögen hat vor Antragstellung bestand und alles was neu hinzukommt wird als Einkommen gesehen. Beispiel erbt ein HZ4 Empfänger 3000 Euro, dann ist das kein Vermögen sonder wird als Einkunftsart gesehen und verrechnet.

      Aktienheld72 ich habe ihn schon ne BM geschrieben .. schlimm diese Ämter ..
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 22:42:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      nochmals, von Seite der RV droht keine Gefahr, du kannst Milionen im Monat einkassieren,

      Deine Rente bleibt davon unberührt !!!

      zu HZ4 ja meine Frage ob der GS odr HZ4 bezieht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.18 23:15:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.241.550 von Abfischer am 17.11.18 22:42:20
      Zitat von Abfischer: nochmals, von Seite der RV droht keine Gefahr, du kannst Milionen im Monat einkassieren,

      Deine Rente bleibt davon unberührt !!!


      Wenn mann eine Altersrente in voller Höhe erhalten möchten, darf man die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

      Für die anderen Rentenformen gibt es auch Regelungen. z.B. Bei Witwenrente würde m.E.n. jeder von Anfang an hinzuverdiente Euro gegengerechnet.


      Zitat von Abfischer: zu HZ4 ja meine Frage ob der GS odr HZ4 bezieht.


      Grundsätzlich entspricht die Höhe des Sozialgeldes dem Hartz-IV-Regelsatz. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft (Miete und Heizung).

      D.h. die Grundsicherung = HR4 .. und er schreibt ja auch das sich das JC bei ihn gemeldet hat und nicht die Rentenstelle.

      Man kann nur für den TE hoffen, das die mtl. Erträge in Höhe von nicht nennenswerten Taschengeld liegen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 00:53:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.827 von Gier-frisst-Hirn am 17.11.18 18:49:45Jetzt haben sie dich am Enterhaken ! Du kannst dir nicht irgend ein Zeitraum zurecht basteln, der für dich stimmt und wo du bei plus minus null bist ! Wenn du Leistungen beziehst , dann darfst du monatlich nur einen Betrag x zusätzlich verdienen. Du hast also für mehrer Monate Leistungen erschlichen. Ob in einem anderen Monat ein Verlust aufgetreten ist ist dem Arbeitsamt egal. Dafür stehen die die Leistungen in dem Monat dann zu.

      Man wird jetzt ganz genau schauen, in welchen Monaten du zu Unrecht Leistungen aus Harzt 4 /Aufstockung bekommen hast, Das muss dann + einem Betrag x zurückgezahlt werden , plus Strafe.

      Bei so was kennt der Staat gar kein Pardon. Wahrscheinlich wird man dich auch noch anklagen. Ich würde mir da Rechtsbeistand holen. Du hast auch nicht informiert, Hier können sich dich auch noch wegen Betrug rüberholen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 01:12:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.241.706 von Keilfleckbarbe am 18.11.18 00:53:38ja genau, wahrscheinlich wäscht er über sein Broker Konto auch noch für die Russenmafia

      Hohe Geldbeträge.

      selbst wenn das alles rechtens ist wie manche hier erklären, werden wegen solchen kleckerbeträgen

      bestimmt keine Anklagen enstehen, selbst Kaufhausdiebe die schon 1000 mal erwischt wurden

      mit fetter Beute, gehen straffrei aus, zuviel los beim Staatsanwalt, zu geringfügig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 01:46:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.241.721 von Abfischer am 18.11.18 01:12:04Kleckerbertrag hin oder her, das spielt keine Rolle. Es wurde betrogen und zu unrecht kassiert. Und woher wissen wir denn, was das für ein "Kleckerbetrag" ist ? Der monatliche Zuverdienst wurde überschritten, das ist mehrmals passiert und es wurde nicht gemeldet ! Also da kommt ganz schön was zusammen. Zumal ja hier der Staat betrogen wurde und das kommt immer schlimmer, kann man also mit gewöhnlichen "Klauen" nicht vergleichen. Obwohl das natürlich für mich auch schlimm und verachtenswert ist.
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 09:36:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      So, dass das Betrug ist wissen wir ja alle, doch wo kein Kläger da kein Richter! Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, heißt das nicht zwangsläufig das es weiterverfolgt wird.

      Wie geschrieben, darf man 100 Euro monatlich als HZ4 Bezieher abzugsfrei hinzuverdienen. Wie hoch dem TE seine monatlichen Einkünfte durch das Trading waren, wissen wir nicht.

      Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist vorhanden, das ist aber keine Straftat und kann nur zu Sanktionen führen.

      Eine Ermittlung bedeutet auch nicht zwingend eine Gerichtsverurteilung, die Staatsanwaltschaft wird ein Schreiben aufsetzen mit einer Strafzahlung (Tagessätzen). Zusätzlich würde das JC auch den zuviel gezahlten Betrag rückfordern.

      Das Kind ist im Brunnen gefallen .. sollte die Staatsanwaltschaft eine Strafzahlung fordern, kannst du diese auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln
      18 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 09:46:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.827 von Gier-frisst-Hirn am 17.11.18 18:49:45Die Antwort ist ganz einfach:
      1.Du darfst auch als H4-Empfänger, vereinfacht gesagt, mit Deinem Geld machen was Du willst.
      2.Du bist allerdings verpflichtet, Deine Vermögensverhältnisse korrekt anzugeben.
      Wenn Du mehr als das "Schonvermögen" besitzt, wird das angerechnet, unabhängig davon, ob es sich um Wertpapiere oder z.B. Bargeld handelt.
      Und das ganze nicht aufs Jahr gesehen, sondern auf den Monat!!!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 09:52:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.242.231 von Datteljongleur am 18.11.18 09:46:22:eek: Bist du Profi :confused:

      :laugh:

      Tschuldigung war ein Witz :laugh: bin wieder weg :laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 09:56:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 10:04:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.242.267 von Datteljongleur am 18.11.18 09:56:363 Instanz: Das Oberlandesgericht (OLG) :confused:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 10:12:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.242.231 von Datteljongleur am 18.11.18 09:46:22So ist das.

      Er hat dieses Konto nicht angegeben und logisch will das Jobcenter jetzt wissen, was da Sache ist.

      Die Steuererstattung wird wohl als "Einkommen" (auch wenn es in dem Sinne Keines ist) mit den H4-Bezügen verrechnet werden, passiert aber auch wenn man nach der Einkommensteuererklärung was zurückbekommt und zu dem Zeitpunkt ALG II bezieht.

      @Gier-frisst-Hirn - erkläre das alles ruhig Deinem Sachbearbeiter und kannst ja sagen, dass Du dieses "Zockerkonto" wegen +-null nicht gemeldet hattest und keinesfalls betrügen wolltest.

      Also ich sehe das alles nicht so dramatisch, das JC will halt die aus seiner Sicht zuviel gezahlten Leistungen zurück.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 14:58:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Einmal arm - immer arm !
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 20:18:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.241.412 von Aktienheld72 am 17.11.18 21:53:00Danke erst mal für die Antworten. Mit so viel habe ich gar nicht gerechnet.
      Ich versuche mal auf bestimmte Kommentare zu antworten.

      __________________________________________________________
      Zitat von Aktienheld72: Für solche Betroffenen kann man sich da nur ein unabhängiges Grundeinkommen wünschen. Auch wenns Mist und Beschiss ist, mein Mitgefühl hat er trotzdem.

      Auf ein Grundeinkommen oder feste Mindestgrundrente warte ich schon lange.
      Von irgendeinem Amt abhängig zu sein, und das bis zum Rest seines Lebens, regelmäßig eine Antrag zu stellen, ist eine grausame Vorstellung.
      Aber in genau diesem System leben wir hier in Deutschland, oder wie Merkel meint "Ein Land in dem man gut und gerne leben kann."
      :keks:

      Apropos Grundrente: die AfD würde eine solche einführen wollen. Dann hätte ich kein Problem und kann mit meinen Ersparnissen so umgehen wie ich will.
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 20:30:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.243.290 von leone2 am 18.11.18 14:58:22
      Zitat von leone2: Einmal arm - immer arm !

      Genauso ist es.
      Wenn man nichts oder wenig hat, Null Beziehungen bzw. Vitamin B hat, dann kommt man nicht weit.
      Hat man einen nur mies bezahlten Job, kommt man auch nicht weit. Und die Rente wird auf ewig dürftig bleiben.

      Man könnte dann ins Casino gehen und hoffen beim Roulette aufs richtige Feld zu setzen.
      Oder man zockt vielleicht an der Börse rum. - Das war meine Alternative. ... Ist das so verkehrt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 20:34:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.242.195 von Chris_M am 18.11.18 09:36:25
      Zitat von Chris_M: Wie geschrieben, darf man 100 Euro monatlich als HZ4 Bezieher abzugsfrei hinzuverdienen. Wie hoch dem TE seine monatlichen Einkünfte durch das Trading waren, wissen wir nicht.

      "Monatliche Einkünfte" ???
      Wie will man so etwas angeben oder gar Rückschlüsse auf die Zukunft ziehen.
      Etwa mit der Frage: "Wieviel Gewinn oder Verlust machen sie voraussichtlich in den nächsten Monaten mit ihrer hochspekulativen CFD-oder Optionsschein-Zockerei?"
      Solche Fragen oder ähnliche kann man nicht mal beantworten.
      17 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 20:45:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.574 von Gier-frisst-Hirn am 18.11.18 20:34:22
      Zitat von Gier-frisst-Hirn:
      Zitat von Chris_M: Wie geschrieben, darf man 100 Euro monatlich als HZ4 Bezieher abzugsfrei hinzuverdienen. Wie hoch dem TE seine monatlichen Einkünfte durch das Trading waren, wissen wir nicht.

      "Monatliche Einkünfte" ???
      Wie will man so etwas angeben oder gar Rückschlüsse auf die Zukunft ziehen.
      Etwa mit der Frage: "Wieviel Gewinn oder Verlust machen sie voraussichtlich in den nächsten Monaten mit ihrer hochspekulativen CFD-oder Optionsschein-Zockerei?"
      Solche Fragen oder ähnliche kann man nicht mal beantworten.


      Hallo Gier-frisst-Hirn,

      ließ meine Frage bitte richtig: "Wie hoch dem TE seine monatlichen Einkünfte durch das Trading waren, wissen wir nicht."

      Du wirst doch beantworten können was du im Dez. 2016 an CFD Erträgen gemacht hast, im Jan. 2017 usw.

      Dein HR4 Antrag ist auch immer vorläufig bewilligt, die engültige Abrechnung kommt erst nachdem alle tätsächlichen Abrechnungen vom Antragsteller eingereicht wurden.

      Sorry aber durch den o.g. Post kommt es mir ehr so vor das du weniger nach Hilfe fragst sondern dich nur versuchts rauszureden. Damit wirst du dir ehr einen Strick drehen.

      Abgesehen das die Höhe deiner Einkünfte unbekannt sind, wird die Staatsanwaltschaft auf Vorsatz plädieren, denn ausreichend Zeit diese Angaben zu machen hattest du ja und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 20:46:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.242.309 von Corine am 18.11.18 10:12:29
      Zitat von Corine: Gier-frisst-Hirn - erkläre das alles ruhig Deinem Sachbearbeiter und kannst ja sagen, dass Du dieses "Zockerkonto" wegen +-null nicht gemeldet hattest und keinesfalls betrügen wolltest.

      Also ich sehe das alles nicht so dramatisch, das JC will halt die aus seiner Sicht zuviel gezahlten Leistungen zurück.

      Ein vernünftiger Rat.
      So hatte ich mir das eigentlich auch gedacht, also erst mal schauen wie sich das CFD-Konto entwickelt.
      Das normale Aktionkonto (hatte ich auch ursprünglich beim Antrag angegeben) hat sich mies entwickelt.
      Also hier nur negative Einkünfte. Beim Finanzamt habe ich auch noch ein paar tausend Verlustvortrag. Ansonsten habe ich von Steuersachen Null Ahnung.

      Nun ja, so war/ist das eben. Für ein hochspekulatives CFD-Zockerkonto, mit dem 90% eh nur Verluste machen, kann man keine Angaben über erzielte Gewinne/Verluste machen von dem aus man irgendwelche "Einkünfte" ableiten könnte. Stündlich kann sich eine Situation ergeben die alle Kalkualtionen nichtig macht.
      Wir hier können das sicher einigermaßen nachvollziehen.

      Ärgerlich dass mir dieses Chaos gerade jetzt passiert, wo ich demnächst in der Altenpflege einen Teilzeit-Job beginnen kann und mich ohnehin von diesem Jobcenter abmelden wollte.
      :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 20:47:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.553 von Gier-frisst-Hirn am 18.11.18 20:30:31mit cfd kauf er die falschen Produkte, wo ist nicht neutral, hier bestimmt die deutsche (banken) finanzmafia was genehm ist und was bäh, ...
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 21:06:17
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.634 von Gier-frisst-Hirn am 18.11.18 20:46:58
      Zitat von Gier-frisst-Hirn: Ärgerlich dass mir dieses Chaos gerade jetzt passiert, wo ich demnächst in der Altenpflege einen Teilzeit-Job beginnen kann und mich ohnehin von diesem Jobcenter abmelden wollte.
      :mad:


      und du glaubst ernsthaft, dass das nicht mehr aufgefallen wäre und rückverfolgt wird? Wie lange Verjährungsfristen dauern, weißt du doch sicher.

      "Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass eine mögliche Überzahlung von Leistungen innerhalb eines Jahres zurückgefordert werden müssen. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt, mit dem das Jobcenter von der Überzahlung Kenntnis erlangt, welche eine Rückzahlung für vergangene Zeiträume rechtfertigt.

      Voraussetzung dafür ist, dass der Leistungsempfänger die geänderten Voraussetzungen, beispielsweise Bezug oder Erhöhung von Einkommen, erhaltene Unterhaltsleistungen oder Senkung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) etc. im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht mitteilt."
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 21:08:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.628 von Chris_M am 18.11.18 20:45:25
      Zitat von Chris_M: Du wirst doch beantworten können was du im Dez. 2016 an CFD Erträgen gemacht hast, im Jan. 2017 usw.
      .......
      Sorry aber durch den o.g. Post kommt es mir ehr so vor das du weniger nach Hilfe fragst sondern dich nur versuchts rauszureden. Damit wirst du dir ehr einen Strick drehen.

      So weit ich sehe habe ich keine monatliche Abrechnungen auf denen man sieht wieviel Plus oder Minus ich mit dem Konto gemacht habe. Bei diesem Anbieter habe ich nur eine ellenlange Liste mit den Veränderungen. Das kann ja kaum jemand nachvollziehen.
      Und dann sagt das ja nichts darüber aus ob man nun tasächlich etwas verdient hat, wenn beim nächsten Trade, am ersten des nächsten Monats, schon wieder alles futsch ist. Man bekommt den Gewinn ja nicht aufs gleiche Konto wie Hartz-IV. Es verbleibt auf dem CFD-Konto und wird fürs nächste Spiel genutzt.
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 21:23:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.724 von Gier-frisst-Hirn am 18.11.18 21:08:34Ich weiß das jeder Trade ein neues Risiko ist aber darum geht es nicht.

      Aus der ellenlangen Liste wird sicher der Monatsanfangswert als Referenz benutzt und der Monatsendwert.

      Ist es ein positives Ergebnis, wird es als Einkommen in die Berechnung des Regelsatz einfließen.

      Bzgl. es ist ja auf einem anderen Konto .. auch nur eine Ausrede .. du bist Verpflichtet alle Konten anzugeben .. und auch jede Veränderung deiner finanziellen Situation. Das Klingt hart, aber so sieht es das Gesetzt vor.

      Es wurde ja auch schon mehrmals erwähnt, bis 100 Euro mtl. Brutto kann man dazuverdienen (z.B. durch traden) ohne das das auf den Regelsatz angerechnet wird. Dann bist du eventuell mit einem blauem Auge davon gekommen.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 21:43:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.724 von Gier-frisst-Hirn am 18.11.18 21:08:34Hallo,

      also ALG II fließt vermutlich auf Dein Girokonto - gehe mal davon aus, dass Dieses auch das Referenzkonto für das Tradingkonto beim Broker ist, richtig?

      Du hast demnach den aktuellen Kontostand sowohl Zu- und ggf. Abgänge aufs Referenzkonto/Giro. Wenn da nicht viel passiert ist: belegen, reden, erklären...
      Avatar
      schrieb am 19.11.18 19:58:48
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.778 von Chris_M am 18.11.18 21:23:46
      Zitat von Chris_M: Es wurde ja auch schon mehrmals erwähnt, bis 100 Euro mtl. Brutto kann man dazuverdienen (z.B. durch traden) ohne das das auf den Regelsatz angerechnet wird. Dann bist du eventuell mit einem blauem Auge davon gekommen.

      Giro-Konto und Zockerkonto sind verschieden.

      Jetzt wo ich das Ding grob im Kopf zusammenrechne, ist es wohl so, dass unterm Strich Null Gewinn rauskommt. Jeden Monat einzeln betrachtet kann das anders aussehen. Bei einem Monat vielleicht so Tausend Gewinn, beim anderen Tausend Verlust. Kann ich so unmöglich sagen.
      Zum "Steuerstichtag" war es eben leider gerade recht weit im Plus. :mad:

      Jedenfalls liegt das CFD-Konto dieses Jahr durchgehend unterm Niveau von Mitte 2017, teils sogar drastisch darunter.
      Und das "normale" Depot ist auch im Minus.
      Dass es so mies lief, habe ich jetzt gar nicht angenommen :cry:. Liegt vielleicht daran, dass ich immer mal was eingezahlt hatte und deshalb der Depotwert noch akzeptabel aussieht.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.18 06:42:58
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.252.332 von Gier-frisst-Hirn am 19.11.18 19:58:48Dein Problem ist, du versuchst dich wieder rauszuwinden !

      Du schreibst es doch selber:

      Zitat: Jetzt wo ich das Ding grob im Kopf zusammenrechne, ist es wohl so, dass unterm Strich Null Gewinn rauskommt. Jeden Monat einzeln betrachtet kann das anders aussehen. Bei einem Monat vielleicht so Tausend Gewinn, beim anderen Tausend Verlust. Kann ich so unmöglich sagen. Zum "Steuerstichtag" war es eben leider gerade recht weit im Plus


      Du hättest MONATLICH dem Jobcenter Bescheid geben müssen und wieviel Minus du in einem Monat gemach hast, interessiert nicht, dass kannst du nicht mit anderen Monaten gegenrechnen, wenn du dort mehr als 100 € Nebeneinkünfte hattest. Ob du nun in einem Monat 0 Euro Nebeneinkünfte oder Minus zig Tausend € Nebeneinkünfte hattest , das interessiert NICHT. Du bekommst nicht mehr Hartz. Aber in allen Monaten, wo du mehr als 100 € verdient hast, dort interessiert es eben, das hätte man die angerechnet und du hättest nichts oder weniger bekommen.
      Jetzt hilft nur noch absolute Offenheit und du wirst wohl viel zurückzahlen müssen plus eventuell mit einer Anklage rechnen müssen oder einer Strafzahlung.

      Dein Problem ist, es war mit Vorsatz, es ist mehre Male passiert
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.18 20:20:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.264.305 von Keilfleckbarbe am 21.11.18 06:42:58
      Zitat von Keilfleckbarbe: Du hättest MONATLICH dem Jobcenter Bescheid geben müssen und wieviel Minus du in einem Monat gemach hast, interessiert nicht, dass kannst du nicht mit anderen Monaten gegenrechnen, wenn du dort mehr als 100 € Nebeneinkünfte hattest.


      Da kann ich jetzt nur den Kopf schütteln.
      Das geht gegen den gesunden Menschenverstand oder gegen ein normales Rechtsverständnis.
      Ich meine, so kann man das nicht betrachten.
      Vielleicht bin ich auch auf nem falschen Planeten oder kapiere das nicht.
      Spekulationsgewinne sind keine "regelmäßigen Einnahmen", nicht mal annähernd mit sowas gleichzusetzen.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.18 21:03:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.271.796 von Gier-frisst-Hirn am 21.11.18 20:20:39
      Zitat von Gier-frisst-Hirn:
      Zitat von Keilfleckbarbe: Du hättest MONATLICH dem Jobcenter Bescheid geben müssen und wieviel Minus du in einem Monat gemach hast, interessiert nicht, dass kannst du nicht mit anderen Monaten gegenrechnen, wenn du dort mehr als 100 € Nebeneinkünfte hattest.


      Da kann ich jetzt nur den Kopf schütteln.
      Das geht gegen den gesunden Menschenverstand oder gegen ein normales Rechtsverständnis.
      Ich meine, so kann man das nicht betrachten.
      Vielleicht bin ich auch auf nem falschen Planeten oder kapiere das nicht.
      Spekulationsgewinne sind keine "regelmäßigen Einnahmen", nicht mal annähernd mit sowas gleichzusetzen.


      Es geht dem JC nicht um "regelmäßigen Einnahmen" sondern das du "Einnahmen" machst und diese nicht mitteilst.

      Du beziehst Leistungen von einem Amt und hast dafür einen Leistungsantrag gestellt, in dem hervorgeht, das du JEDE Änderungen deiner Einkünfte unmittelbar mitteilst.

      Beim JC gilt alles als "EINNAHME" .. Wenn du Erbst, dann ist das zwar Vermögen was du erbst aber für das JC eine EINNAHME auch Spekulationsgewinne

      Was verstehst du daran nicht? bzw. erzähl das dem Richter

      "Bei einem Monat vielleicht so Tausend Gewinn, beim anderen Tausend Verlust."

      Wenn du einen Monat über 1000 Euro Gewinn gemacht hast, dann hättest du davon deinen Lebensunterhalt selbst von tragen können und hättest kein Anspruch auf ALG2.

      Das verstehst du doch mit dein Rechtsverständnis?

      Und der Rest ergibt sich von selbst, du bist der Meldepflicht nicht nachgekommen, d.h. die Informationen sind dem JC erst jetzt bekannt geworden. blablabla .. Die werden das Berechnen und dir schon mitteilen, wie viel Euro du zu unrecht bezogen hast und bitten dich den Betrag X zu überweisen. Das ist der günstigste Fall

      Im schlimmsten Fall bekommst du eine Einladung von der Polizei, um dich zum Sachverhalt zu äußern. blablabla .. die freundliche Staatsanwaltschaft bietet an die Strafe von X Euro zu zahlen ... oder du gehst vor Gericht und sagst den Richter, das du KEINE EINKÜNFTE hattest^^ oder so ähnlich. .. Dann wird vermutlich die Strafe höher ausfallen + Gerichtskosten (die sind aber Geringfügig)
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 11:24:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.271.796 von Gier-frisst-Hirn am 21.11.18 20:20:39Aktien/CFDs und Arbeitslosengeld II
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 11:44:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.275.786 von Datteljongleur am 22.11.18 11:24:25Ja das passt zusammen wie die Faust aufs Auge.
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 13:21:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.275.786 von Datteljongleur am 22.11.18 11:24:25
      Zitat von Datteljongleur: Aktien/CFDs und Arbeitslosengeld II


      in dem Artikel wird ja genau das wiederholt was hier schon mehrfach geschrieben wurde, aber der TE möchte das wohl nicht wissen.

      Vielleicht möchte er Tipp´s wie er, um den Sachverhalt einfach drum herrum kommt in Erfahrung bringen.

      Identitätsklau, da hat sich einer die ID Informationen vom Antragsteller geklaut und ein Handelskonto eröffnet .. Sowas in der Art :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 13:34:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.277.025 von Chris_M am 22.11.18 13:21:52Vielleicht könnte er auch dem "Servicemitarbeiter" im JC eine Beteiligung an seinen Gewinnen in Aussicht stellen, quasi eine Performancegebühr!!

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 20:21:10
      Beitrag Nr. 37 ()
      Wer den Schaden bzw. das Problem hat, ging den Spott gleich noch obendrauf.
      ...
      Ich warte jetzt auf den nächsten Brief vom JC.
      :keks: :keks: :keks:

      P.S. OK, ich habe verstanden dass bei stark schwankenden Einnahmen nur die Pluseinnahmen akzeptiert werden (wo das JC was einsparen kann), aber nicht das Minus.
      :keks:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 20:51:26
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.280.667 von Gier-frisst-Hirn am 22.11.18 20:21:10
      Zitat von Gier-frisst-Hirn: Wer den Schaden bzw. das Problem hat, ging den Spott gleich noch obendrauf.
      ...
      Ich warte jetzt auf den nächsten Brief vom JC.
      :keks: :keks: :keks:


      Es geht hier ja nicht darum dich zu verspotten, es wurde ja mehrfach erklärt wie es um den Sachverhalt steht. Ich bin auch davon überzeugt, das es viele gibt die sich auf die ein oder andere Weise was dazuverdienen und es (nichtwissentlich) nicht melden.

      Zitat von Gier-frisst-Hirn: P.S. OK, ich habe verstanden dass bei stark schwankenden Einnahmen nur die Pluseinnahmen akzeptiert werden (wo das JC was einsparen kann), aber nicht das Minus.
      :keks:


      Das JC arbeitet wie jede andere öffentliche Institution nach dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Ökonomisch.

      Du beziehst Leistungen zu Grundsicherungen, weil deine Rente nicht ausreichen ist, dafür wurde dir ALG2 bezahlt unter den Angaben die du gemacht hast.

      Außerdem geht aus dem SGB hervor, das du alles Notwendige unternimmst, um deinen Lebensunterhalt selbst zu tragen. Z.B. Bewerbungen schreibst damit du durch eine Geringfügige Beschäftigung nicht mehr auf den ALG2 Bezug angewiesen bist (zumindest in anderer Höhe).

      Ob du deine Einkünfte beziehst durch eine Arbeitsaufnahme oder durch eine selbstständige Nebenberufliche Tätigkeit beziehst sei mal dahingestellt.

      100 Euro Brutto mtl. sind Freibetrag.. jeder weitere Euro wird bei der Bemessungsgrundlage aufgerechnet.

      Das ist der Grundsatz der Ökonomie.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 20:03:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.280.859 von Chris_M am 22.11.18 20:51:26
      Zitat von Chris_M: Außerdem geht aus dem SGB hervor, das du alles Notwendige unternimmst, um deinen Lebensunterhalt selbst zu tragen. Z.B. Bewerbungen schreibst damit du durch eine Geringfügige Beschäftigung nicht mehr auf den ALG2 Bezug angewiesen bist (zumindest in anderer Höhe).

      Mal abgesehen vom ursprünglichen Thema, sollte man, bzw. andere die in ähnlicher Situation sind/kommen könnten wie ich, sich Gedanken darüber machen was einem blüht in unserem Land wenn man in eine solche Situation kommt.

      Eine Sachbearbeiterin sagte mal knallhart, was wie eine Drohung rüberkam, 'wenn sie bald keinen Nebenjob finden, dann stecke ich sie in eine Maßnahme'. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits in Rente, hatte meinen Schwerbehindertenausweis 70%.

      Finde mal mit 60, diversen Bandscheibenvorfällen, Schmerzsyndrom, Arthrose in diversen Gelenken, Schwerbehindertenstatus einen tollen Nebenjob. Eigentlich unmöglich.
      Immerhin habe ich doch was gefunden, im Grunde Behinderter hilft Behinderten - eine Farce.:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 20:29:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.287.702 von Gier-frisst-Hirn am 23.11.18 20:03:56
      Zitat von Gier-frisst-Hirn: Mal abgesehen vom ursprünglichen Thema, sollte man, bzw. andere die in ähnlicher Situation sind/kommen könnten wie ich, sich Gedanken darüber machen was einem blüht in unserem Land wenn man in eine solche Situation kommt.


      Wer da hineingrät und das einen längeren Zeitraum, wird da nicht mehr rauskommen. Ganz gleich in welchem Alter oder Bildungsstatus.

      Zitat von Gier-frisst-Hirn: Eine Sachbearbeiterin sagte mal knallhart, was wie eine Drohung rüberkam, 'wenn sie bald keinen Nebenjob finden, dann stecke ich sie in eine Maßnahme'. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits in Rente, hatte meinen Schwerbehindertenausweis 70%.


      Die Maßnahmen sind "nur" Beschäftigungstherapie .. Mathe, Deutsch alles auf Grunsschulniveau. Eigentlich eine Herabwürdigung für jeden mit Schulabschluss.

      Dafür zahlt das JC dann pro Teilnehmer den Bildungsträger einige Tausend Euro pro Monat. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit sehe ich da auch nicht. Ganz im Gegenteil, die Bildungsträger werden voll Subventioniert. Diese Industrie stößt sich reich daran.

      Auch wenn es Gegenargumentiert wird, dass man dort durchaus neue Perspektiven finden kann etc. für z.B. eine Umschulung ...

      Denn eine Umschulung wird auch vom JC finanziert und wieder freuen sich Bildungsträger.

      Eine Blamage m.M.n. denn die Engpässe in der Wirtschaft dem sogenannten Fach- und Führungskräftmangel ist verschulden der Unternehmer und Politiker.

      Ist eine scheiß Lebenssituation und bis zur Altersrente sind ja noch ein paar Jahre die du vor dir hast. Sei froh, wenn diese Rente + Invaliditätsrente reicht um keine Leistungen vom Amt beziehen zu müssen. Wobei dann wird erstmal an den Kindern herangetreten und die müssen ihre Einkünfte offenbaren.

      Und von dem Thema kann man ins politische Abweichen zur "sozialen ungerechtigkeit" .. denn wie viele reisen übers Mittelmeer, bekommen JEDEN Umzug genehmigt und finanziert, permanent eine NEUE Grundausstattung bis ins kleinste Detail ja sogar Stromgeld was kein dt. HZ4 Empfänger erhält ...

      ..

      Zurück zum Thema: Du bist ja jetzt schon sehr gut informiert und weißt was vom JC kommen kann an Rückforderungen. Ich weiß nicht inwieweit von denen juristische Schritte eingeleitet werden aber wenn du da rumzimperst, dann zögern die nicht. Ein Ermittlungsverfahren inkl. Strafe ist somit das worst case Senario für dich. (Reine Schätzung 60 Tagessätze a 15 Euro bzw. Sozialstundenableisten)
      Avatar
      schrieb am 24.11.18 01:40:20
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.271.796 von Gier-frisst-Hirn am 21.11.18 20:20:39Schlimm ist, das du das nicht mal einsiehst! Ob du nun mit dem Kopf schüttelst oder es gegen deinen Verstand ist, Die Gesetzeslage ist klar und für mich absolut NICHT gegen den gesunden Menschenverstand. Du musst Einkünfte unverzüglich dem Amt mitteilen ! Du bist ein Mehrfachtäter, weil du gegen die Auflagen des Amtes verstoßen hast und widerrechtlich Leistungen bezogen hast
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.11.18 17:44:00
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.288.779 von Keilfleckbarbe am 24.11.18 01:40:20
      Zitat von Keilfleckbarbe: Du bist ein Mehrfachtäter, weil du gegen die Auflagen des Amtes verstoßen hast und widerrechtlich Leistungen bezogen hast

      Bei "Mehrfachtätern" werden in Deutschland nicht die Strafen für jede einzelne Straftat zusammengerechnet, sondern man fasst die Strafen zusammen und bildet dann eine Gesamtstrafe.
      Z.B. Alle einzelnen Strafen ergeben zusammen 5,5 Jahre Knast. Dann macht aber "nur" 2 Jahre Knast.
      Und das dann auf Bewährung wenn der Täter seine Taten zugibt. Dann gibt es bei diesem Strafrahmen so 200 Sozialstunden, die man innerhalb ein paar Jahren abarbeiten kann. :p
      Hätte der Täter krankhaft gehandelt (Spielsucht oder so ?), sieht es wieder ganz anders aus.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.18 09:51:15
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.291.044 von Bullshit-Quatscher am 24.11.18 17:44:00Dein Name Bullshit-Quatscher ist Programm

      Zitat von Bullshit-Quatscher: Bei "Mehrfachtätern" werden in Deutschland nicht die Strafen für jede einzelne Straftat zusammengerechnet, sondern man fasst die Strafen zusammen und bildet dann eine Gesamtstrafe.
      Z.B. Alle einzelnen Strafen ergeben zusammen 5,5 Jahre Knast. Dann macht aber "nur" 2 Jahre Knast.


      So ein Blödsinn. Mehrfachtäter wurden mehrere male wegen ein und des selben Sache verurteilt. Der Themeneröffner anscheinend noch nicht somit kein Mehrfacher nur weil er über zig Monate der Meldepflicht nicht nachkam. Meldepflicht ist aber keine Straftat.

      Der Betrug ist erst jetzt aufgefallen und somit Erstmalig.

      Und zwischen dem was die Staatsanwaltschaft fordert und die Verteidigung, da liegen Unterschiede zwischen Tag und Nacht.

      Der Richter hat das letzte Wort.

      Zitat von Bullshit-Quatscher: Und das dann auf Bewährung wenn der Täter seine Taten zugibt. Dann gibt es bei diesem Strafrahmen so 200 Sozialstunden, die man innerhalb ein paar Jahren abarbeiten kann. :p


      Auch Bullshit, bei Sozialstunden hast du einen Gerichtshelfer und die Sozialstunden sind in einem Zusammenhang abzuleisten und nicht über Jahre verteilt. (bei den von dir genannten 200h / 8h Tagessatz = 25 Tage Sozialarbeit)

      Zitat von Bullshit-Quatscher: Hätte der Täter krankhaft gehandelt (Spielsucht oder so ?), sieht es wieder ganz anders aus.


      Hätte, hätte was?

      Meldepflicht ist Meldepflicht, daran ändert auch nichts wenn man krankhaft Spielsüchtig ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.18 18:22:30
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.292.508 von Chris_M am 25.11.18 09:51:15
      Zitat von Chris_M: Dein Name Bullshit-Quatscher ist Programm

      So ein Blödsinn.

      Uups, Chris_M hat sich gleich mehrfach vergallopiert.

      Das Stichwort oder Reizwort "Mehrfachtäter" und die 5,5 Jahre bezog sich jetzt nicht auf den Jobcenter-Beschiss, sondern auf einen realen Fall bei dem ich als Richter beisass!!!
      Das sollte als Beispiel dienen wie es hier in Deutschland läuft wenn jemand wegen mehreren Einzeltaten verknackt werden sollte.
      Im kürzlichen Fall waren es 5,5 Jahre, hätte man die Einzelstrafen zusammengerechnet. So verhängte man aber eine Gesamtstrafe von 2 Jahren, und weil der Täter nach etlichen Nachfragen geständig war, gab es die 2 Jahre auf Bewährung und die 200 Sozialstunden kann er häppchenweise abarbeiten.
      So war es nunmal, und nix Bullshit!
      :rolleyes: :rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.18 18:41:18
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.294.735 von Bullshit-Quatscher am 25.11.18 18:22:30
      Zitat von Bullshit-Quatscher: Das sollte als Beispiel dienen wie es hier in Deutschland läuft wenn jemand wegen mehreren Einzeltaten verknackt werden sollte.


      ok unpassendes Beispiel, denn hier liegt nur eine Straftat vor, sofern dem nachgegangen wird. Betrug § 263 StGB

      Ob der TE schon im Vorfeld wegen Betrugs angeklagt und verurteilt wurde, wissen wir nicht, entsprechend ist es reine Spekulation "Mehrfachtäter" zu erwähnen.

      Selbst Diebe die 100 mal klauen gehen und nicht erwischt wurden kann man juristisch nicht "Mehrfachtäter" nennen, wenn man für die vorherigen Straftaten keine Beweise hat und der Täter zuvor diesbezüglich nie verurteilt wurde.

      Zitat von Bullshit-Quatscher: die 200 Sozialstunden kann er häppchenweise abarbeiten.


      Sorry aber das Gericht verhängt i.d.R. eine Geldstrafe.

      Diese Geldstrafe kann man, bei der Staatsanwaltschaft umwandeln in Sozialstunden.

      Dafür müssen aber auch Gründe vorgelegt werden, das die Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt werden. In diesem JC Bespiel das geringe Einkommen.

      und mit häppchenweise (nur) 200h abarbeiten darauf wird sich der Gerichtshelfer nicht einlassen, das sind 25 Tage (a 8h) die man in einem Abwasch zu erledigen hat und nicht über einen langen Zeitraum verteilt. Es ist eine Strafe und nicht WuschieBuschie #somöchteicheshaben

      but nvm. erstmal muss er dem JC alles einreichen .. zumindest weiß der TE in etwas was im worst case auf ihn zu kommen kann.
      Avatar
      schrieb am 25.11.18 19:56:45
      Beitrag Nr. 46 ()
      Vielleicht kann ich mit einem Fall aus der Praxis dienen, jeder Bezug von Geldern des AA, also monatlich wird als eine Tat gesehen. Da der TE hier mehrfach hätte seiner Meldepflicht nachkommen müssen. Also Mehrfachbetrug zum Nachteil des Staates. In der Regel wird das Gericht die Taten in einem Abwasch sprich EINEM Betrugsfall abhandeln. Die anschließende Strafe, ob Geld- oder Freiheitsstrafe bzw Sozialstunden ist vom Gericht abhängig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.18 22:25:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.295.134 von Trashi am 25.11.18 19:56:45
      Zitat von Trashi: Vielleicht kann ich mit einem Fall aus der Praxis dienen, jeder Bezug von Geldern des AA, also monatlich wird als eine Tat gesehen. Da der TE hier mehrfach hätte seiner Meldepflicht nachkommen müssen. Also Mehrfachbetrug zum Nachteil des Staates. In der Regel wird das Gericht die Taten in einem Abwasch sprich EINEM Betrugsfall abhandeln. Die anschließende Strafe, ob Geld- oder Freiheitsstrafe bzw Sozialstunden ist vom Gericht abhängig.


      Meldepflicht = keine Strafbare Handlung

      Nun das gilt es erstmal zu berechnen in welchen Zeiträumen er eventuell zu unrecht Leistungen bezogen hat.

      Das geht nun mal hier nirgends hervor.

      Erst wenn das Berechnet und geprüft ist, wird er vom JC eine Aufforderung bekommen den Betrag X zurück zu zahlen, weil er für den Zeitraum X keine Leistungen in Anspruch hätte nehmen können. (ABER WIR KENNEN NICHT IM DETAIL SEINE MTL EINKÜNFTE/VERLUSTE DURCH DAS TRADEN) .. Freibetrag 100 Euro/ mtl. ... alles darüber wird mit 80% bzw. über 1000 Euro mit 90% angerechnet ... Familiensituation wie Unterhaltszahlungen sind uns hier auch nicht bekannt, welche Gegengerechnet werden können.

      Auch kannst du nicht sagen Monat Dez. 2016 wurde betrogen und Monat Jan. 2017

      Und bisher ist es auch nicht sicher, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

      was der Richter aber daraus schlussfolgern wird, das es ein VORSATZ war, denn von Dez. 2016 bis Dato wurden vom Antragsteller falsche Angaben bzgl. der Einkünfte gemacht.

      Die Strafhöhe richtet sich ja zum einem nach den Streitwert (hier wohl um wie viel Euro das JC zurückfordert) und nach den Einkommen des Angeklagten. Freispruch mal ausgeschlossen, wird sich vermutlich bei Min. 30 Tagessätzen (je 15 Euro) beginnen bis 90 Tagessätzen (wobei das schon hoch sein würde)

      Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen und Gerichtlich verhandelt werden, dann muss der TE sich noch einen Verteidiger suchen, denn ab einem Streitwert von über 5k Euro geht das vom AG zum LG wo man sich nicht selbst verteidigen kann.
      Avatar
      schrieb am 27.11.18 14:42:24
      Beitrag Nr. 48 ()
      Wenn man hier so liest was der ein und andere schreibt, der offenbar vom Fach ist bezüglich Geld-/Haft-Strafen usw., dann wird mir schlecht.

      Ich werde jetzt erst mal einen Arzt wegen Herzbeschwerden aufsuchen müssen.
      :eek: :keks:
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 10:18:00
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.307.977 von Gier-frisst-Hirn am 27.11.18 14:42:24
      Zitat von Gier-frisst-Hirn: Wenn man hier so liest was der ein und andere schreibt, der offenbar vom Fach ist bezüglich Geld-/Haft-Strafen usw., dann wird mir schlecht.

      Ich werde jetzt erst mal einen Arzt wegen Herzbeschwerden aufsuchen müssen.
      :eek: :keks:

      Vielleicht besser, leichter wird es jetzt auf jeden Fall nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 10:53:10
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.307.977 von Gier-frisst-Hirn am 27.11.18 14:42:24"Geld-/Haft-Strafen" halte ich mit Verlaub auch für Panikmache, da wäre auch schon lange was anderes gekommen als nur eine Einladung des Jobcenters...

      Jetzt warte mal den Termin ab und wirst sehen: das klärt sich. :)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 12:36:37
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.324.261 von Corine am 29.11.18 10:53:10
      Zitat von Corine: "Geld-/Haft-Strafen" halte ich mit Verlaub auch für Panikmache, da wäre auch schon lange was anderes gekommen als nur eine Einladung des Jobcenters...

      Jetzt warte mal den Termin ab und wirst sehen: das klärt sich. :)


      Es ist keine Panikmache sondern die Rechtregelung nach § 263 StGB

      Das wäre das worst Case.

      Klar das erstmal das JC alle Informationen sammelt und aufarbeitet, das ist ja auch die Aufgabe der Leistungsabteilung.

      und dann kann ggf. ein Strafverfahren eingeleitet werden. Das wird aber noch dauern.

      So und jetzt ließ mal bitte § 263 StGB (1)

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      NULL und BIS ZU 5 Jahren ODER mit Geldstrafe

      Wenn ein besonders schwer Fall vorliegt, ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

      u.a. wenn) 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt

      Wie hoch die Erträge waren ist aber aus dem SV nicht bekannt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 13:07:41
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.325.134 von Chris_M am 29.11.18 12:36:37Hallo Chris,

      schon klar, der TE schreibt aber schon in 1: "...dass ich nur ein kleiner Derivate-Zocker bin der unterm Strich plus/minus Null erwirtschaftet...".

      Daher ist davon auszugehen, dass aus diesem CfD-Konto kein Vermögen rumliegt mit dem er generell gar keinen Anspruch auf Leistungen gehabt hätte.

      Transparenz schaffen ist jetzt wichtig, in den Brunnen ist das Kind eh schon gefallen wobei ich ja befürworte, dass das JC Datenabgleiche durchführt ect. und mit "schnüffeln" hat das wenig zu tun sondern ist nur fair lieber @Gier-frisst-Hirn
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 13:26:17
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.325.431 von Corine am 29.11.18 13:07:41
      Zitat von Corine: Hallo Chris,

      schon klar, der TE schreibt aber schon in 1: "...dass ich nur ein kleiner Derivate-Zocker bin der unterm Strich plus/minus Null erwirtschaftet...".

      Daher ist davon auszugehen, dass aus diesem CfD-Konto kein Vermögen rumliegt mit dem er generell gar keinen Anspruch auf Leistungen gehabt hätte.


      Es geht nicht darum, ob er Vermögen rumliegen hat, sondern um Einnahmen die er erzielt hat.

      Er schrieb aber auch das es in einem Monat +1000 Euro sind und im anderen dann -1000 Euro

      Wenn ich mich recht erinnere stockt er mit ALGII seine Rente (ca. 400 Euro) auf. Seinen Regelsatz kennen wir nicht.

      Aber wenn man Einnahmen (in dem Fall durch CFD Trading) i.H.v. 100 oder 1000 Euro hatte, ist dies Meldepflichtig und der Regelsatz muss neu berechnet werden.

      Die Gewinne bzw. Verluste wurden aber seit 2016 nicht gemeldet.

      Fakt ist, es ist eine scheiß Situation und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.18 19:13:10
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.325.572 von Chris_M am 29.11.18 13:26:17
      Zitat von Chris_M: Fakt ist, es ist eine scheiß Situation und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


      Das ist das Schlimmste !!!
      Wenn man nicht weiß was im Hintergrund geschieht. Vielleicht wird da schon ein Riesenfass aufgemacht und eine Hausdurchsuchung wird angeordnet. Warum auch immer.

      Bei Bekannten war mal ein Sondereinsatzkommando im Haus und drang in die Wohnung eines Nachbarn
      ein. Schlampige Ermittlung und eine Namensgleichheit war die Ursache für den Einsatz dieses Strumkommandos.

      Ich weiß nicht wie so was abläuft, was ein Jobcenter-Mitarbeiter jetzt macht.

      Ob ein neues Schreiben vom Jobcenter inzwischen ankam, weiß ich nicht. Ich will den Briefkasten gar nicht mehr aufmachen.
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 30.11.18 06:09:20
      Beitrag Nr. 55 ()
      Was soll das ganze Gelaber?
      Besorg dir einen syrischen Paß für 2000 USD,
      dann kannste in Schland anstellen wast willst,
      Drogen handeln, zig Straftaten begehen,
      mit 3 Frauen verheiratet sein und für 20 Kinder
      Sozialhilfe abzocken
      etc. pp.

      Und ja, das war nur Satire.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.18 11:57:37
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.330.423 von borazon am 30.11.18 06:09:20
      Zitat von borazon: Und ja, das war nur Satire.

      Satire die auf realen Begebenheiten beruht. ??
      In Deutschland ist wirklich ales möglich.

      Hätten wir ein vernünftiges Rentensystem, dass es seinen Bürgern erlaubt anständig in einem angeblich "sooo reichen Land" leben und altern zu können, dann müßte sich niemand durch den Jobcenter-Dschungel mogeln und könnte einigermaßen sorgenfrei leben.
      Eine vernünftige Mindestrente soll ca. 30 Milliarden zusätzlich kosten.

      Wenn Deutschland sooo reich sein soll, dann wäre das doch ein Klacks. Für die Flüchtlingszuwanderung stemmt man ja auch jedes Jahr ca. 50 Milliarden aus dem Boden.

      Geld ist scheinbar genug da. Also, lasst die Leute endlich würdig leben !!
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 19:21:15
      Beitrag Nr. 57 ()
      Inzwischen sind weitere Briefe vom Job-Center im Briefkasten gelandet. :keks:

      Ich habe gestern einen mal geöffnet. :rolleyes:
      Den nächsten öffne ich erst in ein paar Tagen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 19:29:00
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.372.567 von Gier-frisst-Hirn am 05.12.18 19:21:15Oh jeh, ganz schlechte Strategie Dir jetzt auch noch versäumte Fristen ect. einzuhandeln indem Du den Kopf in den Sand steckst.

      Rein theoretisch müsstest Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, nimm den ganzen Papierkram unter den Arm und geh damit zum Anwalt bevor es schlimmer und schlimmer wird incl. versauter Vorweihnachtszeit. :(
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 20:42:52
      Beitrag Nr. 59 ()
      Noch habe ich keine Frist versäumt - werde ich auch nicht.:)
      In der Regel lassen die einem wohl so zwei Wochen Zeit zum Antworten.

      Heute wollte ich zur kostenlosen Rechtsberatung die es bei uns gibt, leider nur ein mal im Monat.
      Da einige Leute zu lange brauchten, kamen nicht mehr alle dran.
      Da ich ja jetzt einen Minijob habe, und an dem Sprechstundentag arbeitete, war ich einer der letzten in der Sprechstunde und kam auch nicht mehr dran.
      :keks:

      Ich überlege mir schon lange, ob ich dem Jobcenter mitteilen sollte dass ich mich von Hartz-IV abmelden sollte.
      Das Mini-Einkommen deckt jetzt gerade so die festen laufenden Kosten im Monat.
      Ein Bekannter meinte, ich solle mich ab Januar abmelden, ... hmmh?
      Ich habe allerdings eh schon damit gerechnet dass ab Dezember eine Sperrfrist kommt. Wäre mir auch egal jetzt.:(

      Apropos Weihnachten: Nicht nur die Vorweihnachtszeit ist versaut, das werden die nächsten Wochen und Monate wohl auch.
      :keks:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 02:43:00
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.373.158 von Gier-frisst-Hirn am 05.12.18 20:42:52viel Glück ! Geh zum Anwalt ! Lege alle Karten offen auf dem Tisch und argumentiere bitte nicht, du hattest keine Zeit, kamst nicht mehr dran beim Anwalt usw.....
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 13:58:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      .... und heute hatte ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten. :eek:

      Das mache ich irgendwann mal auf.

      Trotzdem, an andere (in diesem Land, in dem gut und gerne leben kann) mal schöne Vorweihnachtszeit.

      Es ging uns ja noch nie sooo gut hier ...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 14:36:49
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.388.806 von Gier-frisst-Hirn am 07.12.18 13:58:46Moin, vom JC abmelden ist so eine Sache, den dann musst du die KK und Sozi aus eigener Tasche bezahlen.

      Bzgl. Gerichtskostenbeihilfe erledigt sowas nicht auch gleich der Anwalt?

      und Post vom Gericht? wurdest du nicht mal von der Polizei vorgeladen, um zum Sachverhalt Stellung zu beziehen?

      Ist ne scheiß Situation und sowas kommt immer unverhoft zur ungünstigsten Zeit.

      Kopf hoch auch wenn es schwer fällt.

      Trotzdem wünsche ich dir ein schönen 2. Advent.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 15:03:09
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.389.106 von Chris_M am 07.12.18 14:36:49Nur hilft es jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken und einfach die Post egal von wem in den Ablagekorb zu legen und ihn dann irgendwann zu öffnen. Jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und da hilft so etwas schon gar nicht weiter.

      Ich kann da ein Lied von singen wenn es auch schon über 20 Jahre her ist.
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 19:19:15
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.389.106 von Chris_M am 07.12.18 14:36:49
      Zitat von Chris_M: Moin, vom JC abmelden ist so eine Sache, den dann musst du die KK und Sozi aus eigener Tasche bezahlen.

      Ich bin doch in Rente, schon vergessen? Dadurch bin ich schon gesundversichert - zum Glück!
      Und mein kleiner Nebenjob bringt auch noch ein bisschen was ein. War heute allerdings ätzend.
      Zusammen reicht das fürs Nötigste.

      Bzgl. Gerichtskostenbeihilfe erledigt sowas nicht auch gleich der Anwalt?

      Nicht jeder Anwalt taugt was. Die meisten kassieren erst mal kräftig ab und dann wird schnell über die Fakten gehuscht um grob ne Ahnung zu haben um was es geht.
      Da hätte ich selber mehr drauf.
      Gerichtskostenbeihilfe: Und dann kommt es drauf an wieviel man verdient und vieviel man Vermögen hat. (?)
      :confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 19:32:38
      Beitrag Nr. 65 ()
      Bei Prozesskostenhilfe darf man ein Schonvermögen von 5000,- haben. :(
      https://www.anwalt.de/rechtstipps/beratungshilfe-und-prozess…
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 20:37:29
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.391.734 von Gier-frisst-Hirn am 07.12.18 19:19:15
      Zitat von Gier-frisst-Hirn: Gerichtskostenbeihilfe: Und dann kommt es drauf an wieviel man verdient und vieviel man Vermögen hat. (?)
      :confused:


      Ja, die Details dazu kenne ich nicht, aber ein Kumpel hat mit seiner Frau auch nur ne Mini-Rente und ALGII besitzen ein Haus und haben Gerichtskostenbeihilfe erhalten, zu dieser Zeit waren sogar 2 PKW angemeldet. Du siehst in D ist alles Möglich
      Avatar
      schrieb am 09.01.19 10:13:46
      Beitrag Nr. 67 ()
      Moin @Gier-frisst-Hirn

      ist den im Neuen Jahr schon was vom JC bzgl. Aufforderung zur Rückzahlung gekommen. Wir Mitleser sind ja auch interessiert am Stand der Dinge
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 17:46:50
      Beitrag Nr. 68 ()
      Wenn man Geld hat, wo ist dann das Problem, dass man dem Jobcenter nicht auch den Rücken kehren kann? Sei doch einfach ehrlich mit dir selbst. Dann wirst du dich auch besser fühlen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 17:49:05
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hab eben Kommentar geschrieben und sehe den gar nicht. Wollte nur loswerden, ... ach egal, vielleicht ganz gut, dass es nicht geklappt hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 18:03:55
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.621.207 von Mohnie am 13.01.19 17:49:05ist zu lesen:

      "Wenn man Geld hat, wo ist dann das Problem, dass man dem Jobcenter nicht auch den Rücken kehren kann? Sei doch einfach ehrlich mit dir selbst. Dann wirst du dich auch besser fühlen."


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