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    Zahlungsfälligkeiten bei Wohnungskauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.18 13:52:12 von
    neuester Beitrag 30.12.18 18:56:27 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.295.233
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      Avatar
      schrieb am 29.12.18 13:52:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Spiele aktuell mit dem Gedanken mir als Kapitalanlage eine Eigentumswohnung zu kaufen um diese später zu vermieten.
      Sehr wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass ich die Wohnung direkt vom Bauträger erwerbe, diese also aktuell noch nicht fertiggestellt ist (Rohbau bereits begonnen).

      Trotz Recherche sind mir die folgenden Punkte in Bezug auf den Erwerb der Immobilie bzw. der Finanzierung leider noch nicht ganz klar:

      - Wann wird die Bezahlung der Immobilie fällig ? Erst bei Bauabschluss und Schlüsselübergabe oder schon früher ? Wann fliesst das erste Mal Geld zwischen Bauträger und Erwerber?
      - Ist es möglich eine Eigentumswohnung beim Bauträger zu "reservieren" ? Falls ja, mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen ?
      - In welcher Bauphase erfolgt der Grundbucheintrag ?


      Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen !

      Gruß
      Conrad
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.18 15:07:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.525.971 von Consi85 am 29.12.18 13:52:12Reservieren= kann man den Bauträger/Verkäufer fragen- kostet in der Regel nichts

      Zahlungen nach Baufortschritt = auch den Bauträger fragen- steht doch im Kaufvertrag. Es gibt auch Schlüsselfertiges Bauen , zahlen nach Fertigstellung bzw kurz vor Schlüsselübergabe.

      Ist die Lage gut, qm Preis und Ausstattung ;)
      Avatar
      schrieb am 29.12.18 18:41:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine "Reservierung" kann man mit dem Bauträger vereinbaren, rechtlich verbindlich ist sie aber nicht. Nur notariell geschlossene Verträge über den Kauf einer Immobilie sind wirksam. Daher sollte man für eine "Reservierung" auch nichts bezahlen.

      Wird die Wohnung vom Bauträger erworben, zahlt man üblicherweise, wenn sie fertig ist und der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde. Vorauszahlungen sind nicht üblich (und wären riskant).
      Avatar
      schrieb am 29.12.18 21:57:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.526.919 von Teddybear am 29.12.18 18:41:45@ Teddybear: Ok, verstehe. Nun ist es aber so, dass der Bauträger die Wohnungen die in 2019 entstehen werden, schon jetzt auf einschlägigen Portalen zum Verkauf ausschreibt.

      Wie kann ich mir als Interessent schon jetzt ein Kaufrecht für die Wohnung sichern, wenn der eigentliche Vertragsabschluss erst bei Fertigstellung in bspw. einem Jahr erfolgen wird ?

      Oder ist dies während der Bauphase noch gar nicht möglich bzw. üblich ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.18 11:47:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.527.522 von Consi85 am 29.12.18 21:57:13Wenn Du schon genau weißt, um welches Projekt und welchen Bauträger es sich handelt, frag diesen doch einfach mal direkt, wie der sich den Ablauf vorstellt.

      Dann hast Du schon mal eine grobe Vorstellung, wie es ablaufen könnte.
      Vielleicht ist es ja sogar eine Variante die dir zusagt.

      Ansonsten kannst Du sicherlich auch schon vorab beurkunden lassen und der Bauträger wird einen Termin zur Lieferung / Zahlung nennen können.
      Sollte der nicht gehalten werden können, muss auch kein Geld fliessen.

      In einem Kaufvertrag lässt sich alles mögliche vereinbaren, Du musst nur sagen, wie Deine Vorstellungen sind und dann gucken, was der Bauträger dazu sagt.

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      schrieb am 30.12.18 18:56:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.527.522 von Consi85 am 29.12.18 21:57:13
      Zitat von Consi85: Wie kann ich mir als Interessent schon jetzt ein Kaufrecht für die Wohnung sichern, wenn der eigentliche Vertragsabschluss erst bei Fertigstellung in bspw. einem Jahr erfolgen wird ?

      Oder ist dies während der Bauphase noch gar nicht möglich bzw. üblich ?


      Einen notariellen Kaufvertrag kann man jetzt schon abschließen und die Zahlung für später vereinbaren, zum Beispiel wenn die Wohnung fertiggestellt ist.

      Aber wie der Vorposter schrieb, am besten den Verkäufer fragen wie er sich das vorstellt. Wenn man sich unsicher ist, kann man das einem Anwalt vorlegen und sich beraten lassen (kostet ein paar hundert Euro, aber lohnt sich bei so einer Ausgabe eventuell).

      Es ist immer ein Risiko, im voraus (teilweise) zu bezahlen. Wenn der Bauträger in Konkurs geht, ist das Geld weg und man steht mit einer halbfertigen Wohnung da. Wenn beim Bau gemurkst wird, hat man ebenfalls viel bessere Karten, wenn man noch nicht bezahlt hat.

      Wenn du ein Grundstück kaufst und darauf dein Eigenheim errichten läßt, ist es etwas anderes. Dann möchte der Bauträger umgekehrt natürlich und mit Recht nach vorher vertraglich festgelegtem Modus Zahlungen haben, entsprechend dem Baufortschritt.

      Aber hier kaufst du eine fertige Wohnung. Der Bau sollte nicht dein Risiko werden.


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