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    Kinderkonten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.18 13:31:47 von
    neuester Beitrag 01.01.19 19:50:35 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.295.317
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      schrieb am 31.12.18 13:31:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      meine Schwester beabsichtigt, für Ihre Kinder einzelne Taschengeldkonten zu eröffnen, damit der Nachwuchs den Umgang mit Geld so langsam mal erlernt. Das Problem: Sie lebt getrennt, das Verhältnis zu Ihrem Ex-Partner ist sehr schwierig. Eine Unterschrift als Erziehungsberechtigten ist von ihm nicht zu erwarten, er wird sich aller Voraussicht nach quer stellen.

      Jetzt fragte Sie mich, ob ich für die Kinder die Konten eröffnen könnte. Wäre das so ohne weiteres möglich? Wichtig wäre, dass die jeweiligen Namen der Kinder auf der Karte stehen - die Frage ist, ob das geht. Welche Bank würdet Ihr ferner empfehlen?

      Guten Rutsch vorab!

      Gruß

      Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.18 13:52:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.533.372 von The_Jackal am 31.12.18 13:31:47"Ein gemeinsames Sorgerecht hat die gemeinsame Vermögenssorge zur Folge.

      Beide Elternteile müssen den Kontoeröffnungsantrag für ein Jugendkonto unterschreiben und haben beide auch bis zur Volljährigkeit des Kindes Kontovollmacht und damit Zugriff. In diesem Fall gibt es zumindest bei Online- und Direktbanken leider keinen Weg ohne beide Unterschriften, auch wenn Paare z.B. in Trennung leben und Finanzen dann ein ganz heikles Thema sind.

      Filialbanken , wie regionale Volksbanken oder VR Banken, erlauben die Beantragung teils auch nur mit Unterschrift eines Elternteiles. Hier sollten Sie sich jedoch vorab genau informieren. Sind Sie selbst Sparkassen- oder Volksbankkunde, werden Ihnen sicher weniger bürokratische Hürden auferlegt.

      Bei alleinigem Sorgerecht genügt eine Unterschrift zur Beantragung des Taschengeldkontos. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Sie müssen der Bank bei dem das Girokonto für das Kind eingerichtet werden soll, z.B. der DKB nachweisen, dass sie das alleinige Sorgerecht haben.

      Einen aktuellen Nachweis erhalten Sie beim Jugendamt unter Vorlage der Geburtsurkunde. Diese Negativbescheinigung sollte aktuellen Datums sein. Danach ist die Eröffnung eines Kinderkontos auch mit nur einer Unterschrift kein Problem. Beim Antrag für das Jugendkonto sollten Sie die Negativbescheinigung gleich mitschicken."

      Quelle: https://www.taschengeldkonto.org/unterschriften.html
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.18 14:13:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.533.474 von Chris_M am 31.12.18 13:52:06Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

      Meine Schwester war der Ansicht, dass ich als Onkel die Konten eröffnen und diese zugunsten der Kinder eröffnen könnte. Aber ganz so einfach scheint es dann ja nicht zu sein.

      Viele Grüße!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.12.18 14:30:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.533.594 von The_Jackal am 31.12.18 14:13:26
      Zitat von The_Jackal: Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

      Meine Schwester war der Ansicht, dass ich als Onkel die Konten eröffnen und diese zugunsten der Kinder eröffnen könnte. Aber ganz so einfach scheint es dann ja nicht zu sein.

      Viele Grüße!


      Das Sorgerecht liegt bei den Eltern und nicht beim Onkel
      Avatar
      schrieb am 31.12.18 18:17:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.533.372 von The_Jackal am 31.12.18 13:31:47Hi Jackal,

      hab Dir gerade ne Boardmail dazu geschickt!

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      Avatar
      schrieb am 01.01.19 16:37:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie sollen die Kinder bei Kartenzahlungen den Umgang mit Geld lernen?
      Noch ist es erlaubt, dieses physisch in einer Spardose oder in einem kleinen Tresor zu verwahren.

      Es gibt bei Banken doch gar keine Zinsen, also wozu soll man Geld auf ein Konto einzahlen?
      Das ist ja mal das erste, was Kinder verstehen müssen.

      Wieso ermöglicht man den Kindern nicht, ihr Taschengeld verzinslich bei den Eltern anzulegen?
      So lernen sie den Zins kennen, der ja das eigentliche "Geheimnis" der Geld- und Vermögensverwaltung ist.
      Avatar
      schrieb am 01.01.19 18:23:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich finde die Idee nicht so schlecht. Ich kenne selbst einen Fall, wo der Vater das Konto des Sohnes leergeräumt hat.
      Dann lieber ein Girokonto auf eigenen Namen ohne Dispo, nur mit Guthaben. Das wäre sicherlich eine Möglichkeit.
      Es dürfte aber kaum klappen, das kostenlos zu bekommen. Kostenlos sind ja oft nur Girokonten für Minderjährige oder Konten mit hohem monatlichen Geldeingang.

      Wie wäre es alternativ mit einer Kreditkarte auf Guthabenbasis? Prepaid Kreditkarten gibt es viele.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.01.19 18:30:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es besteht auch die Möglichkeit beim zuständigen Familiengericht die alleinige Vermögensvorsorge für die Kinder zu beantragen.
      Avatar
      schrieb am 01.01.19 19:38:11
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: unerlaubte Werbung, Beitrag enthält Ref-Link
      Avatar
      schrieb am 01.01.19 19:50:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.537.731 von tradepunk am 01.01.19 19:38:11
      Zitat von tradepunk:
      Zitat von Baldur74: Ich finde die Idee nicht so schlecht. Ich kenne selbst einen Fall, wo der Vater das Konto des Sohnes leergeräumt hat.


      Auch zu beachten sind da Ämter sofern man Leistungen bezieht. Da müssen auch die Konten der Kinder angegeben werden und fließt möglicherweise in die Berechnung Leistungen zum Grunderhalt mit ein.

      Kenne da auch einen Fall, wo der Vater schön auf die Konten der Kinder einzahlt und die Mutter bekommt keine Leistungen von JC, weil auf den Konten der Kinder zu viel Geld drauf ist.


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