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    Fonds: Ausl. Thes. erst verk., wenn die Erträge im Bundesanzeiger veröffentl. wurden: gilt dies imme - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.18 14:36:25 von
    neuester Beitrag 01.01.19 13:17:46 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 31.12.18 14:36:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      bisher war es so: wenn man einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (kann auch abweichend vom Kalenderjahr sein) verkauft und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, dann wurden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlicht wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Daher sollte man mit dem Verkauf sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden."
      Frage: gilt dies noch? Oder hat sich das durch die neue Vorabpauschale erledigt? Oder sollte man ausl. thesierende Fonds erst in 2019 verkaufen, wenn die Erträge des abgelaufenen Jahres 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.01.19 13:17:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.533.705 von Kattschinski-Bruder am 31.12.18 14:36:25Was soll denn noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden? Die Vorabpauschale, die jeder ausrechnen kann?

      Gruß
      Taxadvisor


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