Fonds: Ausl. Thes. erst verk., wenn die Erträge im Bundesanzeiger veröffentl. wurden: gilt dies imme - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.12.18 14:36:25 von
neuester Beitrag 01.01.19 13:17:46 von
neuester Beitrag 01.01.19 13:17:46 von
Beiträge: 2
ID: 1.295.320
ID: 1.295.320
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 795
Gesamt: 795
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 59 Minuten | 9332 | |
vor 52 Minuten | 5975 | |
vor 58 Minuten | 2969 | |
heute 14:19 | 2899 | |
vor 44 Minuten | 2896 | |
vor 35 Minuten | 2610 | |
vor 50 Minuten | 2271 | |
vor 47 Minuten | 2184 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.882,70 | -1,14 | 240 | |||
2. | 3. | 164,41 | +1,41 | 90 | |||
3. | 4. | 0,1845 | -4,90 | 86 | |||
4. | 2. | 9,2100 | -4,51 | 86 | |||
5. | 6. | 0,0160 | -24,17 | 60 | |||
6. | 14. | 7,0380 | +4,45 | 55 | |||
7. | 34. | 0,6450 | -53,93 | 53 | |||
8. | 13. | 432,78 | -12,30 | 47 |
Hallo,
bisher war es so: wenn man einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (kann auch abweichend vom Kalenderjahr sein) verkauft und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, dann wurden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlicht wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Daher sollte man mit dem Verkauf sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden."
Frage: gilt dies noch? Oder hat sich das durch die neue Vorabpauschale erledigt? Oder sollte man ausl. thesierende Fonds erst in 2019 verkaufen, wenn die Erträge des abgelaufenen Jahres 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden?
bisher war es so: wenn man einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (kann auch abweichend vom Kalenderjahr sein) verkauft und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, dann wurden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlicht wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Daher sollte man mit dem Verkauf sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden."
Frage: gilt dies noch? Oder hat sich das durch die neue Vorabpauschale erledigt? Oder sollte man ausl. thesierende Fonds erst in 2019 verkaufen, wenn die Erträge des abgelaufenen Jahres 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.533.705 von Kattschinski-Bruder am 31.12.18 14:36:25Was soll denn noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden? Die Vorabpauschale, die jeder ausrechnen kann?
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
242 | ||
91 | ||
90 | ||
87 | ||
57 | ||
54 | ||
49 | ||
49 | ||
40 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
31 | ||
28 | ||
27 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
22 | ||
21 |