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    Spezielle Frage zu einem Pachtvertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.01.19 18:47:41 von
    neuester Beitrag 27.02.19 15:44:38 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.295.488
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      schrieb am 03.01.19 18:47:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      vorweg: Ich weiß, dass meine Frage "sehr weit" abseits der Börse ist, aber meine Frage brennt mir sehr auf der Seele - daher würde ich mich freuen, wenn dieses Thema zumindest vorübergehend bestehen bleiben könnte. Danke im voraus an die Moderatoren!

      Zum Fall:

      meine Eltern haben einen Maststall verpachtet, der Platz für 800 Mastschweine bietet. Nachdem sich die Grundwasserqualität verschlechtert hatte, berief sich der Pächter darauf, dass meine Eltern ihm Frischwasser aus dem öffentlichen Netz zur Verfügung stellen müssen, was Sie auch über einen zusätzlichen Zähler sichergestellt haben. Allerdings behauptet der Pächter, dass das Wasser auch von meinen Eltern bezahlt werden müsste - im Pachtvertrag wurde daraufhin vereinbart, dass die Hälfte der Wasserkosten (3 Kubbikmeter/Tag) von meinen Eltern getragen wird. Nach Aussage des Pächters sei die Teilübernahme der Wasserkosten ein "Entgegenkommen" seinerseits.

      Ist der gedankliche Ansatz des Pächters korrekt? Als ich von dem Passus im Vertrag gehört habe, war ich entsetzt. Nach meinem Empfinden ist die Klausel im Vertrag an Dreistigkeit seitens des Pächters nicht mehr zu überbieten. Leider hatten sich meine Eltern dennoch auf den vertrag eingelassen, um den Pächter "nicht zu verärgern".

      Über eine Antwort bzw. eine grobe Einschätzung würde ich mich wirklich sehr freuen.

      Schöne Grüße

      Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 19:37:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.552.198 von The_Jackal am 03.01.19 18:47:41Ich bin kein Rechtsanwalt, gehe aber davon aus, wenn Deine Eltern das unterschrieben haben, gilt es auch.

      Erscheint mir nicht sittenwidrig.

      Müsste man halt noch mal in Bezug auf das Wasser prüfen?
      Steht etwas über die Wasserqualität im
      Vertrag?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 19:57:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.552.476 von LeDax am 03.01.19 19:37:04Danke für Deine Antwort.

      Den Vertrag sehe ich natürlich auch als rechtskräftig an. Was mich nur stört ist die Aussage des Pächters: Laut allgemeiner Rechtssprechung hat der Verpächter eines Stalles "Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung zu stellen." Ob es diesen Passus wirklich gibt, weiß ich leider nicht.

      Für mich bedeutet dies jedenfalls in der Konsequenz, dass meine Eltern die Kosten für den zusätzlichen Zähler oder alternativ für einen vollständig neuen Wasseranschluss zu tragen gehabt hätten - aber nicht den vollständigen Wasserverbrauch für die Tiere im Stall, wie es der Pächter behauptet. Insofern empfinde ich diesen Passus als eine riesen Frechheit.

      Die Pacht liegt übrigens bei 450€ / Monat. Der Preis pro Kubikmeter liegt bei 1,60€. Unterm Strich bezahlen meine Eltern somit pro Tag 2,40€ für den Wasserverbrauch des Pächters (3 Kubikmeter geteilt durch 2). Somit wird die meines Erachtens nach ohnehin geringe Pacht nochmal um gut 16% geschmälert. Mir sträuben sich die Nackenhaare, wenn ich an den Gesamtrahmen des Vertrages denke, aber vielleicht bewerte ich das ja auch über.....

      Gruß

      Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 20:08:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das kann natürlich sein.

      Aber oben schreibst Du, dass die Übernahme von 2/3 der Wasserkosten im Pachtvertrag vereinbart wurde.

      Vielleicht hätte ein Anschluss ausgereicht, aber im Nachhinein
      haben Deine Eltern die Übernahme der Kosten im Vertrag wohl leider akzeptiert.
      Da hat der Pächter wohl leider gut und erfolgreich auf Deine Eltern eingeredet.

      Ich denke niemand im Forum wird das abschließend klären können.

      Es macht am meisten Sinn, wenn du dich vielleicht noch mal von einem Rechtsanwalt beraten lässt. Dieser kann sich den Vertrag anschauen und gegebenenfalls vielleicht auch eine Lösung anbieten, wie deine Eltern da wieder rauskommen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 20:15:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.552.664 von LeDax am 03.01.19 20:08:24Abermals Danke.

      Genauso ist es gewesen - der Pächter hat meine Eltern erfolgreich und mit dreister Spitzfindigkeit zur Unterschrift bewegt. Einen Vorteil sehe ich aber derzeitig: der Pachtvertrag dürfte nach 12 Jahren relativ kurzfristig künd - bzw. änderbar sein, und das ist nicht mehr lang hin.
      3 Antworten

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      schrieb am 03.01.19 20:17:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.552.718 von The_Jackal am 03.01.19 20:15:41Ich drücke die Daumen... ;-)
      Avatar
      schrieb am 04.01.19 01:31:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.552.718 von The_Jackal am 03.01.19 20:15:41
      Zitat von The_Jackal: Abermals Danke.

      Genauso ist es gewesen - der Pächter hat meine Eltern erfolgreich und mit dreister Spitzfindigkeit zur Unterschrift bewegt. Einen Vorteil sehe ich aber derzeitig: der Pachtvertrag dürfte nach 12 Jahren relativ kurzfristig künd - bzw. änderbar sein, und das ist nicht mehr lang hin.


      unbefristete Pachtverträge haben eine ordentliche Kündigungsfrist von 2 Jahren immer zum 31.12.xx

      bei mir war es eine Wiese (20ha) die ich "unbenutzt" verschenken wollte (mit Notar), diese
      befand sich ebenfalls als verpachtet. Der neue Besitzer musste also 2 Jahre warten, bis er diese
      als Solarpanelfeld umnutzen konnte, da der Pächter dort Heu machte für die Tiere.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.19 08:33:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.554.174 von Abfischer am 04.01.19 01:31:37Oh Gott, ich bin von einem Jahr ausgegangen..... Danke für den Hinweis.
      Avatar
      schrieb am 05.01.19 13:19:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.552.604 von The_Jackal am 03.01.19 19:57:37Moin Jackal,

      an der Formulierung "Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung zu stellen." kann ich zwar auch nicht erkennen, daß dieses "zur Verfügung stellen müssen" gratis sein sollte/müßte. Allerdings frage ich, der jedoch keinerlei Ahnung von der Schweinemast und/oder dem zugehörigen Spezialimmobilienmarkt hat, mich, ob 4.500,--p.a. (aus einem guten, langfristigen Pachtverhältnis) sicher zu haben, nicht besser ist, als 5.400,-- zwar zu wollen und/aber am End stattdessen vllt. gar nix zu haben!

      Wer von den Vertragsparteien ist hier in der Position, sagen zu können: "So, oder gar nicht!"? - Nicht daß der Schweinemäster nachher ankommt und sacht: "Du, Jackalpapa, jetzt hat mir doch grad der Abfischers-Fritze ein Grundstück im Nachbarort geschenkt, da stell ich mir jetzt einfach meinen eignen Stall druff!" - Was macht ihr dann mit dem Stall? Die Zeiten zum lockeren Solar-Subventionen abgreifen dürften vorbei sein, der Markt für Gotcha-Hallen u.ä. Gags wohl auch gesättigt (sofern die Halle nicht mitten in ner Großstadt steht), Cannabis-Anbau im großen Stil noch mit viel zu vielen Auflagen verbunden (bis die entsprechenden US-Konzerne groß genug sind, um vor Konkurrenz sicher zu sien...), usw... - Hm...?

      Ich glaube, ich würde den Vertrag so laufen lassen!

      VG, tp

      P.S.: Wenn Dir die Wasserechnung so wichtig ist: mal grob die gesetzliche Mindestfläche für so nen 800-Mastsauenstall überschlagen und mit der durchschnittlichen Niederschlagsmenge für z.B. Niedersachsen verglichen: Die benötigte Wassermenge müßte doch eigtl. auch gratis "von oben" schon allein auf die Dachfläche kommen! Mußt doch blos auffangen! ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.01.19 14:50:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.564.780 von tradepunk am 05.01.19 13:19:48Moin!

      Ein paar kurze Erläuterungen:

      Der Hof wurde vor einigen Jahren an meine Schwester abgetreten. Der Stall war ursprünglich mit einer Eigenwasseranlage (Pumpe) versorgt, bis der Pächter feststellte, dass seine Ferkel das Grundwasser nicht ausreichend zu sich nahmen und dementsprechend nicht "normgerechtes Wachstum" aufwiesen. Daraufhin wandte sich der Pächter seinerzeit an meine Eltern und konstatierte, dass er nunmehr erhebliche Mehrkosten zu tragen hätte durch den Verbrauch aus dem öffentlichen Netz - was aber m.E. SEIN Problem ist und nicht das meiner Schwester. Vor 14 Tagen kam allerdings der Knaller: Die Pumpe für das Grundwasser steht in einem eigenen, kleinen Keller unter dem Stall. Plötzlich Panik: Wasser rauschte, der Keller war komplett bis unter die Decke abgesoffen. Die Leitung vom Anschluss aus dem öffentlichen Netz verläuft durch den Pumpenkeller. Ich bin sofort zu meiner Schwester gefahren und hatte als erstes den Netzanschluss abgestellt - das Wasser rauschte nicht mehr. Folglich musste ein Rohrbruch in der Leitung vom öffentlichen Netz, deren Verbrauch natürlich über den eigenen Zähler wandert, sein. DOCH FEHLANZEIGE: Das Wasser sprudelte aus einem Sicherheitsventil von der PUMPE!

      Es stellte sich heraus, dass der Pächter eine unzulässige Quervebindung zwischen Pumpe und öffentlichem Netz geschaffen hatte, die man mittels Kugelhahn umstellen konnte.

      Da ich zufällig als Vorarbeiter beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen arbeite, kenne ich die Vorschriften bzgl. Trinkwasserschutz bis ins Detail - hätte die Eigenanlage das Grundwasser, dessen Eisen- Nitrat und Manganwerte die Grenzwerte für Trinkwasser um das tausendfache überschreiten, im Worst Case rückwärts ins Trinkwassernetz gedrückt, hätte die anschließend erforderliche Desinfektion des Trinkwassernetzes schnell fünfstellige Summen kosten können - ich habe das schon mehrfach erlebt.

      Aber zurück zum Thema: Der Pächter lässt sich nicht nur die Hälfte des Trinkwassers bezahlen (und somit auch die Hälfte der 20 Kubikmeter, mit denen er durch die unzulässige Querverbindung den Pumpenkeller geflutet hatte), sondern zahlt auch keine anteilige Grundsteuer und den sog. Landwirtschaftsbeitrag, die beide umlagefähig sind. Und: Seit einiger Zeit reinigt der Pächter den Stall ebenfalls mit dem Wasser aus unserem öffentlichen Netz und nicht mehr, wie sonst, mit Wasser aus der eigenen Pumpe - würde ich auch machen, wenn ich das gute Wasser mit 50% Rabatt bekomme.

      Unterm Strich haben sich meine Eltern durch den Vertrag regelrecht in Geiselhaft nehmen lassen, und meine Schwester badet den Spaß jetzt aus. Ich habe heute einen Termin mit meiner Schwester, um als erstes mal den Pachtvertrag einzusehen, dann sehen wir weiter.

      Klar, den Pächter zu sehr ärgern sollte man auch nicht. Wirtschaftliche Aspekte müssen berücksichtigt werden, und die Preise für Mastschweine liegen nach meinem Kenntnisstand am Boden. Dennoch wirken die vereinbarten Klauseln äußerst unfair auf mich.

      Schönes Wochenende! :)
      Avatar
      schrieb am 27.02.19 15:44:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Meiner Meinung nach ist ein Pachtvertrag nicht das gleiche wie ein Mietvertrag.

      Das Wesen einer Pacht bedeutet, dass mehr als nur Räume vermietet wird, etwa ein Gewerbebetrieb oer hier eine Schweinemast. Also der Wert und Preis, der Pachträume ist damit auch gleich höher, als wenn man nur die Räume vermietet.
      Da ja 450 Euro so niedrig ist, ist hier evtl gar kein Wert für den Mehrwert angesetzt worden. Habe letztens einfachste Lagerräume, Halle ohne Strom oder sonstiger Versorgung, für 975 Euro für 400 qm angemietet, je nach Entfernung und Preis könnte ich auch evtl ncoh Bundesweit wechseln!

      Aber wie hier schon gesagt, gilt das vertragliche vereinbarte, und das im Zweifel auch, wenn es vordergründig, sehr niedirg bewertet ist.

      Hatte so eine Sache auch bei meinen vertrauensseligen Eltern, sie vermieteten eine WOhnung, in unserer Miittelstadt und damals noch ohne grossen Mangel..........90 qm für damals 200 Mark, bei ca 3,50 Mietspiegelmiete. Das deshalb so günstig, weil unter der Wohnung ein Gewerbebetrieb ab und zu schon vor 6 Uhr morgens etwas Lärm machte. nur das stand nirgendwo.
      SO konnte der Mieter , die schon sehr niedrige Miete auf Weisung des Gerichts nochmals um 60% kürzen.


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