checkAd

    Besteuerung von ETF - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.19 13:03:31 von
    neuester Beitrag 20.01.19 12:32:05 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.296.089
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 424
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 13:03:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      dieser ETF (ISHARES CORE MSCI WORLD UCITS ETF - USD ACC) wird wahrscheinlich auf Grundlage der Vorabpauschale besteuert. Korrekt?

      Ich habe nun versucht, die Besteuerung an einem fiktiven Beispiel zu verstehen. Aufgeteilt in zwei Jahre mit einem abschließendem Verkauf des ETF's. Könnte ihr mir mitteilen, ob die Berechnung so richtig ist.

      1.Jahr
      1.1.2018: 10.000 Euro
      31.12.2018: 12.000 Euro

      10.000 Euro * 0,0087 (Basiszinssatz 18) * 0,7 = 60,90 Euro
      60,90 Euro * 0,7 (30% Teilfreistellung) = 42,63 Euro

      2.Jahr
      1.1.2019: 12.000 Euro
      31.12.2019: 8000 Euro

      12.000 Euro * 0,0087 (Nehme den selben Satz wie 18) * 0,7 = 73,08 Euro
      73,08 * 0,7 (30% Teilfreistellung) = 51,15 Euro

      3.Jahr
      1.3.2020 Verkauf des ETF bei 11.000 Euro.
      Kauf ETF in 2018 10.000 Euro Verkauf ETF in 2020 11.000 Euro = Gewinn: 1000 Euro

      Jetzt muss noch die Abgeltungssteuer bezahlt werden 26,375 %

      1000 Euro Gewinn * 0,26375 = 263,75 Euro - 42,63 Euro - 73,08 Euro = 169,97 Euro noch zu zahlen nach Abzug bereits gezahlter Steuer in 18 und 19.

      Ist meine Rechnung so richtig und würde man die Steuern zurückbekommen wenn man den ETF mit Verlust verkauft?

      Danke und viele GRüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 13:26:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.620.148 von Hansmuffs am 13.01.19 13:03:31Dein Beitrag wäre im Forum "Steuern" besser aufgehoben und der User @Taxadvisor ist dahingehend sehr kompetent.

      Du kannst dich auch hier belesen: https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue…

      oder den ETF Steuerrechner nutzen: https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html

      Wird der Sparerpauschbetrag bei der Vorabpauschale angerechnet?

      Der Freibetrag in Höhe von 801 Euro wird auch auf diese Pauschale angewendet.
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 14:02:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.620.148 von Hansmuffs am 13.01.19 13:03:31
      Zitat von Hansmuffs: 1.Jahr
      1.1.2018: 10.000 Euro
      31.12.2018: 12.000 Euro

      10.000 Euro * 0,0087 (Basiszinssatz 18) * 0,7 = 60,90 Euro
      60,90 Euro * 0,7 (30% Teilfreistellung) = 42,63 Euro

      2.Jahr
      1.1.2019: 12.000 Euro
      31.12.2019: 8000 Euro

      12.000 Euro * 0,0087 (Nehme den selben Satz wie 18) * 0,7 = 73,08 Euro
      73,08 * 0,7 (30% Teilfreistellung) = 51,15 Euro

      3.Jahr
      1.3.2020 Verkauf des ETF bei 11.000 Euro.
      Kauf ETF in 2018 10.000 Euro Verkauf ETF in 2020 11.000 Euro = Gewinn: 1000 Euro

      1000 Euro Gewinn * 0,26375 = 263,75 Euro - 42,63 Euro - 73,08 Euro = 169,97 Euro noch zu zahlen nach Abzug bereits gezahlter Steuer in 18 und 19.


      Es werden jeweils Einkünfte miteinander verrechnet und Steuern miteinander. Aber nicht Einkünfte mit Steuern und bei den Einkünften gilt Verrechnung jeweils vor ODER nach Teilfreistellung und nicht gemischt!!

      Der Gewinn bei Veräußerung beträgt EUR 1.000 abzgl. Vorabpauschale - 73,08-60,90 = 866,02, darauf Teilfreistellung 30%, verbleiben EUR 606,21, darauf AbgSt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.01.19 13:16:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Tax,
      im zweiten Jahr liegt der Kurswert am Jahresende unter dem Jahresanfang - daher wird hier doch gar keine Vorabpauschale berechnet.
      Daher ist beim Verkauf im 3.Jahr auch nur die 60,90 Euro aus dem 1.Jahr abzuziehen.

      Rene
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.19 08:12:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.625.515 von ReneBanker am 14.01.19 13:16:44
      Zitat von ReneBanker: Hallo Tax,
      im zweiten Jahr liegt der Kurswert am Jahresende unter dem Jahresanfang - daher wird hier doch gar keine Vorabpauschale berechnet.
      Daher ist beim Verkauf im 3.Jahr auch nur die 60,90 Euro aus dem 1.Jahr abzuziehen.

      Rene


      Da hast Du natürlich Recht, ich hatte mir nur die Ermittlung des Veräußerungsgewinns angesehen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.01.19 12:32:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.631.704 von Taxadvisor am 15.01.19 08:12:27D.h. folgende Berechnung ist richtig.

      Gewinn 1000 Euro - 60,9 Euro = 939,1 Euro

      Teilfreistellung 30 % 939,1 * 0,7 = 657,37 Euro

      Abzgl. Abgeltungssteuer und Soli (26,375 %) 657,37 * 0,73 = 479 Euro Ertrag aus ETF


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Besteuerung von ETF