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    Verkauf einer Wohnung mit Baupfusch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.19 13:38:52 von
    neuester Beitrag 29.03.19 23:03:36 von
    Beiträge: 51
    ID: 1.296.092
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      schrieb am 13.01.19 13:38:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      wenn ich eine Wohnung verkaufen will, von der ich überzeugt bin, dass ein Immobilienhai beim Umbau des Gebäudes einen Pfusch hinterlassen hat, darf ich das beim Inserat erwähnen?

      Ich bin da einfach zu zermürbt weiter gegen diesen Immobilienhai zu kämpfen, denn ich finde einfach keinen Anwalt der wirklich gegen dieses Unternehmen vorgehen will. Wenn ich einen finden könnte, bräuchte ich nur ein Beweissicherungsverfahren zu machen. Selbst wenn dieser gegen mich ausginge, hätte ich jetzt Rechtssicherheit beim Verkauf der Woghnung.

      Also ist die Lösung in diesem "Rechtsstaat", dass ich die Wohnung verkaufe, denn eine Lebensqualität in dieser Wohnung ist einfach nicht mehr gegeben.

      Aber wie? Ich darf einen Mangel den ich kenne nicht verschweigen, sonst mach ich mich am Ende noch strafbar. Aber wenn ich es erwähne, wird man kaum den marktüblichen Wert zahlen wollen. Den Verlust hat mir dieses Unternehmen eingebrockt, aber es beisst sich hier die Katze in den Schwanz, den um den Verlust einzufordern brauche ich einen Anwalt, der gegen dieses Unternehmen vorgehen will.

      Gruß imy
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 13:40:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 15:06:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Haben wir neuerdings einen Mangel an Anwälten?
      Und gegen den Immobilienhai wurden ja vielleicht schon andere Prozesse gewonnen, das kann man bestimmt herausfinden. Problem kann aber natürlich auch immer sein, dass man zwar Recht bekommt, man aber mangels Zahlungsfähigkeit am Ende gar kein Geld bekommt. Also schon richtig es gibt da ein Risiko.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 15:48:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein Beweissicherungsverfahren würde bis zu 4000.- € kosten. Ich habe mehr an inzwischen vier Anwälte ausgegeben. Jedesmal fängt es gut an, aber wenn ich will, dass ein Beweissicherungsverfahren durchgezogen wird, beisse ich andauernd auf Granit. Ich bin Angestellter und kann nicht andauernd Anwälte bezahlen, bis ich einen finde, der es dann bei Gericht wenigstens mal beantragt.

      Soll ich es mit einem Rundschreiben an sämtliche Anwälte probieren, die ich im Umkreis finde? Die Frage ist schon ernst gemeint. Wie geht man in so einer Situation vor?

      Wie sieht eure Meinung bzgl. dem Inserat aus?
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 18:21:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.620.580 von honigbaer am 13.01.19 15:06:33
      Zitat von honigbaer: Problem kann aber natürlich auch immer sein, dass man zwar Recht bekommt, man aber mangels Zahlungsfähigkeit am Ende gar kein Geld bekommt. Also schon richtig es gibt da ein Risiko.


      Da liegt der Hase im Pfeffer ... viele können solchen Prozess nicht lange finanzieren ... und wen man es kann, dann ist vielleicht nichts mehr zu holen.

      @imy was soll das bringen?

      "wenn ich eine Wohnung verkaufen will, von der ich überzeugt bin, dass ein Immobilienhai beim Umbau des Gebäudes einen Pfusch hinterlassen hat, darf ich das beim Inserat erwähnen?"

      Solange du nicht schreibst Herr Markus Müller, wohnhaft in der Musterstraße 3 in 18987 Musterstadt, telefonisch erreichbar unter ...

      Um was für Mängel handelt es sich den?
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 13.01.19 19:18:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.621.384 von Chris_M am 13.01.19 18:21:43
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von honigbaer: Problem kann aber natürlich auch immer sein, dass man zwar Recht bekommt, man aber mangels Zahlungsfähigkeit am Ende gar kein Geld bekommt. Also schon richtig es gibt da ein Risiko.


      Da liegt der Hase im Pfeffer ... viele können solchen Prozess nicht lange finanzieren ... und wen man es kann, dann ist vielleicht nichts mehr zu holen.

      @imy was soll das bringen?

      "wenn ich eine Wohnung verkaufen will, von der ich überzeugt bin, dass ein Immobilienhai beim Umbau des Gebäudes einen Pfusch hinterlassen hat, darf ich das beim Inserat erwähnen?"

      Solange du nicht schreibst Herr Markus Müller, wohnhaft in der Musterstraße 3 in 18987 Musterstadt, telefonisch erreichbar unter ...

      Um was für Mängel handelt es sich den?


      Ich würde gerne das Unternehmen beim Namen nennen dürfen. Das Unternehmen X hat die Wohnanlage gekauft und mir die Etage in der ich wohnte aufgrund meines Vorkaufsrechts verkauft. Da war die Wohnung noch ok, ich hatte dort jahrzehntelang gelebt.

      Dann gab es auf meiner Gebäudeseite einen Umbau der Etagen aufgrund einer Nachverdichtung der Wohnanlage mit einem angrenzenden Neugebäude. Der Punkt ist dass dieses Unternehmen ums Verrecken keine Stellung zu diesem Umbau nimmt.

      Dieser Umbau hat zu einem massiven Verlust des Schallschutzes geführt. Ich wohne im Erdgeschoß und es hat bevor dieses Unternehmen diese Wohnungen gekauft hatte, nie Probleme gemacht wenn oben gefeiert wurde. Jetzt werde ich erschlagen von einem Klack,Klack,Klack. Wenn die Musikanlage angeschaltet wird, dröhnt es in meine Wohnung, als ob ein zweiter Fernseher in meiner Wohnung laufen würde.

      Wenn auf der anderen Gebäudeseite mir gegenüber gefeiert wird, es hatten Kinder auf dem Parkett rumgehopst, und ich mir das im Keller anhöre, dann ist es so still wie ich es die Jahrzehnte gewohnt war.

      Was es bringt? Wie soll ich denn erklären warum die Akustik auf meiner Gebäudeseite so kaputt ist? Das Unternehmen ist milliardenschwer und Reichtum verpflichtet. Im September hat es in München ja auch eine Demo mit ca. 10000 Menschen gegen Entmietungsmethoden gegeben, als Mieter hätte ich auch längst aufgegeben. Es ist eben auch ein Ausdruck des Protests.
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 19:30:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja und Reichtum entsteht ja nicht indem man jede Forderung nachkommt.

      Ausdruck zum Protests machst du ja hier und ich bin der Meinung wenn du den Namen des Unternehmens schreibst ist das nicht verboten. Bisher schilderst du den Sachverhalt ja sachlich objektiv.

      Bzgl. der Akustik ist es schwer nachzuweisen, wie es vor dem Umbau war und wie es jetzt ist (unabhängig von deiner Aussage) .. und das dies durch die Umbauarbeiten vom Unternehmen verursacht ist.

      Im Inserat würde ich davon abraten das Unternehmen namentlich zu nennen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 19:46:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann frag ich nochmal beim Administrator nach bevor ich den Namen hier nenne.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.19 00:25:24
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: bitte das Threathema beachten, ggf rufschädigend
      Avatar
      schrieb am 14.01.19 02:01:47
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 14.01.19 18:13:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.621.606 von Chris_M am 13.01.19 19:30:03
      Zitat von Chris_M: ja und Reichtum entsteht ja nicht indem man jede Forderung nachkommt.

      Ausdruck zum Protests machst du ja hier und ich bin der Meinung wenn du den Namen des Unternehmens schreibst ist das nicht verboten. Bisher schilderst du den Sachverhalt ja sachlich objektiv.

      Bzgl. der Akustik ist es schwer nachzuweisen, wie es vor dem Umbau war und wie es jetzt ist (unabhängig von deiner Aussage) .. und das dies durch die Umbauarbeiten vom Unternehmen verursacht ist.

      Im Inserat würde ich davon abraten das Unternehmen namentlich zu nennen.


      Der Administrator hat mir erlaubt den Namen zu nennen, aber bevor ich das mache, hätte ich gerne eure Meinung zu folgendem Fallbeispiel.

      Ihr sitzt als Eigentümer gemütlich in eurer Wohnung und wisst um die gute Akustik, denn Ihr könnt zb in aller Ruhe ein Buch lesen.

      Dann komme ich als böser Nachbar daher, kaufe die obere Wohnung, baue innerhalb der Wohnung um, dabei denke ich gar nicht darüber nach wie der Schallschutz nachher ist und baue massenhaft Schallbrücken ein.

      Jetzt ist plötzlich kein in aller Ruhe ein Buch lesen mehr in eurer Wohnung mehr möglich. Wenn Ihr euch beschwert, sage ich Euch, beweist erstmal wie es vorher war. Was genau macht Ihr, wenn Ihr eure Wohnung nicht aufgeben wollt? Wie soll man denn beweisen wie es vorher war?
      Avatar
      schrieb am 14.01.19 19:23:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Beweisen wie es vorher war, kann man so gut wie nicht. Und selbst wenn und wenn es jetzt nachweislich schlechter wäre, wäre noch lange nicht bewiesen, daß der Umbau dafür verantwortlich ist.

      Besser wär es, wenn man konkrete Baumängel nachweisen könnte, die zwingend ursächlich für die vorgebrachte Verschlechterung sind.

      Von einer Verkaufsanzeige mit Namensnennung aus Protest würde ich abraten. Das gibt mindestens eine teure Abmahnung, wenn die betroffene Firma das mitbekommt, denn Du müßtest nachweisen daß der Laden an irgendwas schuld ist. Und das kannst Du nicht ohne teure Gutachten.

      Wenn vier verschiedene Anwälte dasselbe rechtliche Vorgehen ablehnen, könnte es daran liegen, daß es keine Aussicht auf Erfolg hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.01.19 19:50:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.629.058 von Teddybear am 14.01.19 19:23:30Anwälte haben in der Regel kein Bauphysik studiert, um einschätzen zu können, was ein Beweissicherungsverfahren ergeben wird. Ich dagegen habe Physik studiert.

      Um beim Fallbeispiel zu bleiben, du hattest vorher kein Problem ein Buch zu lesen, jetzt macht es ständig Klack, Klack, Klack und du gehst zum Anwalt um es ihm genauso zu erklären. Wie will der Anwalt denn vorher beurteilen, was ein Beweissicherungsverfahren ergeben wird, und damit den Gang zum Gericht zu blockt? Die Situation kann der Anwalt nur nach diesem Verfahren einschätzen.
      Avatar
      schrieb am 15.01.19 12:20:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Damit Ihr die Geschichte besser versteht, erzähl ich es etwas ausführlicher, nicht alles auf einmal damit es nicht erschlagend wirkt. Wenn Ihr die Geschichte besser versteht, habt Ihr vielleicht auch die besseren Ratschläge. Damit es nicht zu Störungen kommt, wenn ich den Namen des Unternehmens nenne, verzichte ich jetzt mal darauf es zu nennen.

      Es gab in diesem Forum bereits zwei Threads von mir 2010, so lange zieht es sich schon hin:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1161452-1-10/
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1160970-1-10/

      Ich habe erst Mitte 2011 begriffen, dass es oben einen Umbau gab. Wie Ihr diesen beiden Threads entnehmen könnt, tappte ich damals im Dunkeln. Ich hatte Laminat durch die Eingangstür der Nachbarn gesehen und nahm deswegen neu verlegtes Laminat als Ursache an.

      Also die einzelnen Stationen bis Mitte 2011:
      seit 1974 wohnhaft in der Wohnung

      2006
      Unternehmen X kauft die Wohnanlage, Hausverwaltung ist Unternehmen Y, aber beide sind unternehmerisch verwandt, haben die selbe Firmenvorwahl, sitzen im selben Bürogebäude, also sehe ich es trotzdem als das Unternehmen X.

      Ich habe wie ich es gewohnt war in dieser Wohnung weiter gelebt und hatte keine Beschwerden bzgl der Akustik, oben konnten die abfeiern, aber es hat nicht gestört.

      Mitte 2009
      Ich komme aus dem Urlaub zurück, was erlebe ich, einen Wasserschaden in der Küche.
      Ich habe den Hausmeister verständigt, dieser hat die Hausverwaltung verständigt, Hausmeister ist vorbeigekommen, Hausverwaltung ist vorbeigekommen, eine Firma wurde beauftragt den Schaden bei mir und oben zu reparieren. Ging alles recht schnell. Prima dachte ich, sowas kann ja passieren, aber die haben schnell reagiert.

      Ende 2009
      Neue Mieter eingezogen, anschließend diese Akustik, ständig Klack, Klack, Klack, es pocht und dröhnt in meine Wohnung hinein, wenn oben die Musikanlage eingeschalten wird kommt es in meiner Wohnung unerträglich verzerrt an, mit einer Lautstärke wie die eines zweiten Fernsehers.

      Ich habe mich bei den Mietern beschwert, dabei das Laminat gesehen. Als sich nichts geändert hat, habe ich mich dann bei der Hausverwaltung beschwert. Dieselbe Hausverwaltung die beim Wasserschaden im Nu reagiert und sich das praktisch tags darauf angesehen hatte, hat sich stur gestellt und nichts zur Begutachtung oder Ursachenforschung beigetragen.

      2010
      Ich habe einen Anwalt hinzugezogen. Dieser meinte unter anderem, das ich benennen muss, wodurch der Lärm entsteht und dass dieses Unternehmen dafür verantwortlich ist, ein Beweissicherungsverfahren bei dem erst erforscht wird, was den Lärm verursacht, wäre nicht zulässig. Ich habe zwar vermutet, dass es irgendwie mit dem Laminat zusammenhängt, aber irgendwie war der Lärm zu schrill, zu hoch, als dass es einfach durch das Verlegen des Laminat entsteht. Der Anwalt meinte ausserdem, es könne sich mit dem Beweissicherungsverfahren hinziehen, das erste könnte ein zweites erfordern und es könne sehr teuer werden.

      Ich stand zu der Zeit finanziell nicht gut und durch die Aussage, dass ich erst genau benennen muss, was diesen Lärm verursacht, haben sich meine Gedanken ständig im Kreis gedreht, 2010 habe ich daran gedacht die Wohnung zu verkaufen wie meine beiden Threads zeigen.

      Es sind noch weitere Sachen passiert, aber die würden es hier zu kompliziert machen.

      Mitte 2011
      Als es mal wieder zu laut wurde, bin ich zu den Mietern oben rauf. Ich habe mit ihnen über diesen Lärm zu diskutieren versucht. Der Hausherr meinte, es stimme, auch bei ihnen wäre es sehr laut, im Grunde wäre die Gebäudeseite in der sich unsere Wohnungen befinden sehr laut. Ich bat ihn, den Lärm sich mal bei mir anzuhören, er meinte er wisse dass es sehr laut ist, bei ihm wäre es auch sehr laut. Dann bat mich seine Ehefrau in ihre Wohnung, vielleicht damit ich es mir in deren Wohnung anhören kann.

      Was ich aber gesehen habe, hat mich schockiert. Die Küchenwand war eingerissen, es war so umgemodelt worden, dass eine halboffene Küche entstanden ist. Die Konsequenz muss einfach sein, dass die Wasserleitungen die die Küchen auf meiner Gebäudeseite versorgen, anders verlegt worden sein müssen.

      Als ich meinem Anwalt die eingerissene Küchenwand erzählte, hat er trotzdem sein Mandat niedergelegt. Ich wäre unglaubwürdig geworden, da ich nicht angeben könne, woher der Lärm kommt und ständig nur rumvermutet hätte. Ich habe keine Röntgenaugen, ich kann nun mal nur rumraten.

      Und bis heute weigert sich Unternehmen X, Stellung zu diesem Umbau zu nehmen. Ich weiß nicht wann umgebaut wurde, ich weiß nicht wie der ganze Bauschutt entfernt wurde. Was ich inzwischen durch Gespräche mit dem Nachbarn oben weiß ist, dass der Bauleiter der die Nachverdichtung durchgeführt hat verwandt mit den Nachbarn oben ist, dass ein weiterer Verwandter die direkt über mir liegenden Wohnungen in Stockwerk 1 und 2 gekauft hat und dass weitere Verwandte in der entsprechenden Wohnung in Stockwerk 3 eingemietet sind. Und in der Wohnung in Stockwerk 4 ist wieder eine Bauarbeiterfamilie, auf jeden Fall befreundet, vielleicht auch verwandt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.19 12:15:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke, das war sehr aufschlußreich.
      Avatar
      schrieb am 16.01.19 14:14:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ganz vergessen: Mein Rat ist, die Wohnung einfach zu verkaufen. Die hat sich im Wert sicher sehr positiv entwickelt seit 2010, als die üblichen Spezialexperten in den anderen Threads das baldige Platzen einer "Blase" vermuteten.
      Avatar
      schrieb am 16.01.19 22:56:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Aber wie? Sag ich nichts, um einem guten Preis zu erzielen, wäre das Verschweigen der Mängel. Am Ende wäre es sogar strafbar. Sag ich was, geht wahrscheinlich der Preis runter.

      Was könnte man an meiner chronologischen Darstellung denn abmahnen? Dieses Unternehmen hat einfach nichts zur Aufklärung beigetragen. Am Ende, nach zig Jahren, habe ich sogar zwei Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, damit es gerichtsfest ist, dass ich Informationen zu diesem Umbau wollte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.01.19 13:18:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.648.672 von imy am 16.01.19 22:56:26
      Zitat von imy: Sag ich nichts, um einem guten Preis zu erzielen, wäre das Verschweigen der Mängel. Am Ende wäre es sogar strafbar.

      Nein. Eine Altbauwohnung kann hellhörig sein, das ist allgemein bekannt. Interessenten werden sie besichtigen und können sich selbst ein Bild machen vom Geräuschniveau. Ein Mangel im rechtlichen Sinn, also per Gutachten oder Gerichtsbeschluß festgestellt, oder materiell wie beispielsweise eine feuchte Wand, existiert nicht.

      Probleme könnten Sie nur bekommen, wenn Sie zusichern würden, daß die Wohnung leise sei. Das werden Sie nicht tun.

      Zitat von imy: Was könnte man an meiner chronologischen Darstellung denn abmahnen? Dieses Unternehmen hat einfach nichts zur Aufklärung beigetragen. Am Ende, nach zig Jahren, habe ich sogar zwei Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, damit es gerichtsfest ist, dass ich Informationen zu diesem Umbau wollte.

      Geht es Ihnen um Ihre Wohnung, oder um eine Fehde mit dem "Unternehmen"? Die kann teuer werden. Das Unternehmen muß Ihnen keine Informationen zu einem Umbau anderer Wohnungen oder Häuser geben, darf es größtenteils auch nicht.

      Ich versuche jetzt, so diplomatisch wie möglich zu sein: Ihre Überzeugung, daß das böse Unternehmen mit allen anderen Wohnungseigentümern und Bewohnern verwandt oder wenigstens befreundet ist und unter einer Decke steckt, würde bei einer rechtlichen Auseinandersetzung zu einer gewissen Einordnung Ihrer Aussagen und Forderungen führen.

      Sie haben großes Glück: Dank des starken Anstiegs der Preise in München in den letzten zehn Jahren gehen Sie wahrscheinlich mit einem dicken Plus aus der Sache. Verkaufen Sie die Wohnung und lassen Sie das ganze hinter sich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.01.19 17:16:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.652.488 von Teddybear am 17.01.19 13:18:28Wenn ich sie aber in der Qualität verkaufen könnte, wie sie vorher war, wäre sie mehr wert. Es ist vielleicht 61 gebaut worden, deswegen ist sie aber nicht schlecht gebaut worden. Ich kann eben nicht mehr damit werben, dass sie leise ist und dadurch mehr herausholen.

      Mein Nachbar hat mir die Information bezüglich der Verwandtschaft gegeben, demnach ist das eine objektive Feststellung.

      Ich werde dann später den Umbau genauer beschreiben.
      Avatar
      schrieb am 17.01.19 17:26:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nachtrag: Ich habe auch nicht geschrieben, dass das Unternehmen befreundet oder verwandt mit meinen Nachbarn oder dessen Nachbarn oder Freunden wäre. Ich habe ihn auch nicht gedrängt Auskunft zu geben. Im Laufe der Zeit hat es sich ergeben, dass er mir das so erzählt hat.
      Avatar
      schrieb am 17.01.19 19:44:57
      Beitrag Nr. 21 ()


      Das ist zunächst ganz schematisch das Gebäude in dem ich wohne, Dach habe ich ausgespart, wenn man auf den Eingangsbereich blickt. Ich befinde mich im EG rechts.

      Das Gebäude hat eine rechte und eine linke Hälfte, in der sich die Wohnungen befinden. Meine oberen Nachbarswohnungen habe ich r-N1 bis rN4 benannt, die linken entsprechend l-No bis l-N4.

      Die Wohnanlage besteht aus mehreren Gebäuden. Meines Wissens gibt es sonst keine Umbauten die Probleme verursacht hätten. Der Umbau hat auf meiner Hälfte stattgefunden, also der rechten. Die linke blieb umberührt.

      Der Nachbar r-N1 ist es, der mir seine Verwandtschaften erzählt hat, von der linken Häfte rede ich nicht und weiß von den linken Nachbarn auch nicht viel. Ich unterstelle also nicht, dass alle Nachbarn mit dem Unternehmen unter einer Decke stecken würden. Das wäre ja lächerlich.

      Nur ist die Konstellation auf meiner Hälfte nunmal so wie sie ist.
      Avatar
      schrieb am 17.01.19 22:35:10
      Beitrag Nr. 22 ()


      Das ist eine schematische Draufsicht in der gezeigt wird, wo die Küchen der oberen Etagen sich im Kellerbereich befinden würden.

      Auf der linken Gebäudeseite gibt es nur einen Strang an Wasserleitungen, die die Küchen bis in den obersten Stock mit Wasser ver- und entsorgen. Auf der linken Seite wurde nichts umgebaut.

      Auf der rechte Gebäudeseite gibt es zwei Stränge an Wasserleitungen.

      Wie oben dargestellt, wurde die Küchenwand durchbrochen. Der Strang in der Mitte kann daher nicht mehr bis oben reichen. Also müssen die Küchen von dem neuen Strang versorgt werden.

      Meine Küchenarmatur hängt am Rest dieses Stranges.
      Avatar
      schrieb am 17.01.19 22:36:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      Genauer: Meine Küchenarmatur hängt am Rest des alten Stranges.
      Avatar
      schrieb am 19.01.19 08:38:55
      Beitrag Nr. 24 ()


      Das ist der Umbau der Küchen auf meiner Gebäudehälfte, wenn man frontal auf die Küchenwände blickt.

      Vorher gab es einen Strang an Wasserleitungen, an den jede Armatur angeschlossen war. Die grünen Punkte sollen jeweils die Armatur darstellen.

      Nacher wurden oben die Küchenwände eingerissen, um die Küchen in halboffene Küchen umzuwandeln. Das bedeutet aber, die Armaturen müssen an den neuen Strang an Wasserleitungen angeschlossen werden.

      Man sieht, dass bei so einem Umbau die Wasserstränge in den Estrich gelegt werden müssen.

      Natürlich könnte man jetzt sagen, dass die Wohnung über mir immer noch an den alten Strang angeschlossen ist. Dem spricht aber das entgegen, was ich höre. Es ist so ein Klang enthalten wie wenn ein Rohr auf Stein schlägt, nicht immer, eher gedämpft, aber immer wieder raushörbar.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.01.19 16:26:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich habe mich wegen diesem Umbau an die Lokalbaukommission (LBK) in München gewendet. Der Umbau innerhalb wäre genehmigungsfrei, aber dann kommt dieser Satz:

      "Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Umbau von Steig-und Fallleitungen unter Umständen die über- und unterliegen Wohnungen betroffen sein könnten und derartige Leitungen nicht einfach gekappt bzw. verlegt werden können ohne Rücksicht auf diese zu nehmen."


      Natürlich kann ich den Satz falsch verstehen, denn juristisch bin ich nur Laie, aber dennoch lese ich hier eindeutig heraus, dass Unternehmen nicht einfach mal so die Wasserleitungen kappen können, wenn diese Leitungen durch meine Küche verlaufen.

      Weiter oben meinte teddybear, ein Unternehmen müsse oder dürfe keine Information weitergeben, aber ich lese aus dem Wort Rücksicht genau das heraus.
      Avatar
      schrieb am 21.01.19 17:08:03
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich bin darüber nicht informiert worden, dass die Wasserleitungen über meiner Küche gekappt werden. Es gab kein Anschreiben in der Art "Wir müssen die Wasserleitungen am xx.yy.zzzz kappen. Daher wird in dieser Zeit die Wasserzufuhr in Ihre Küche unterbrochen sein. Bitte verzeihen Sie die Unannehmlichkeiten.".

      Als es den Wasserschaden Mitte 2009 gab, sind anschließend einige Monate vergangen, bis die neuen Nachbarn über mir einzogen. Was wäre gewesen, wenn ich zufällig für ein paar Monate wegen Urlaub oder Arbeitsaufenthalt woanders gewesen wäre? Genau weil es solche Situationen geben kann, heißt Rücksichtnahme, dass man informiert wenn man einen solchen Umbau vorhat.

      Bei solch einem Umbau muss sich der Unternehmer schon im Vorfeld selber ein Bild davon machen, ob sein Umbau zu einem Nachteil bei mir führen kann, um rücksichtsvoll gehandelt haben zu können. Rücksicht zeigen bedeutet, mir das im Vorfeld mitteilen, so dass ich zumindest einplanen kann, beim Umbau selber anwesend zu sein und wenn was schiefgeht, sofort eingreifen zu können. Bei der Gelegenheit kann ich ja dafür sorgen, dass der damalige Zustand was zb. die Akustik angeht, vor dem Umbau festgehalten wird.

      Rücksicht zeigen geht vom Agierenden aus, nicht von mir. Der Agierende muss dafür sorgen, dass seine Aktion nicht zu einem Nachteil bei mir führt. Er hat diese Rücksicht nicht gezeigt, jetzt soll ich nachweisen können, dass dieser Nachteil durch ihn entstanden ist.
      Avatar
      schrieb am 27.01.19 17:14:27
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich hatte es ja vorher bereits ausgeführt, wenn auf der anderen Gebäudeseite mir gegenüber gefeiert wird, ist es so still wie ich es die Jahrzehnte gewohnt war. Es hatten Kinder auf dem Parkett rumgehüpft, die Musikanlage war voll aufgedreht, aber im Keller kommt nichts an. Ganz anders ist es, wenn über mir gefeiert wird. Vollgendes Bild soll das schematisieren:

      Avatar
      schrieb am 27.01.19 17:17:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wie kann ich hier Audiodateien hochladen? Ich habe den Lärm hier aufgenommen und mit einem geeichten Mikrofon auch gemessen.
      Avatar
      schrieb am 27.01.19 17:28:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      Im Keller gibt es übrigens keine Anlagen, die Lärm machen würden, keine Waschanlage, Heizungsanlage etc. Es ist auch vom Lärm der Landshuter Allee abgeschottet. Es ist also still dort. Wenn das Gebäude also zu Hellhörigkeit neigen würde, müßte das im Keller am ehesten auffallen. Aber auf der unveränderten, linken Seite ist es so angenehm wie ich es all die Jahrzehnte kannte.
      Avatar
      schrieb am 02.02.19 06:17:24
      Beitrag Nr. 30 ()
      So richtig gut einfangen kann ich die Wirkung der Akustik an sich nicht, dazu müsste man wohl Studioequipment haben. Hier ist eine, die recht gut gelungen ist:

      https://instaud.io/3fET
      Avatar
      schrieb am 02.02.19 06:25:27
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hier hört man im Hintergrund die Musikanlage von oben und Gepolter.
      https://instaud.io/3fEW

      Hier meinen Fernseher und Gepolter.
      https://instaud.io/3fEX
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 00:29:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      Nochmal Gepolter, in der letzten Nacht vom Samstag auf den Sonntag um 00:30 Uhr.

      https://instaud.io/3gkl

      Hier wird ein Möbelstück geschoben, der Klang ist dabei unerträglich, die Aufnahme gibt diesen Klang leider nicht so gut wieder.

      https://instaud.io/3gkn
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 23:13:00
      Beitrag Nr. 33 ()
      Beim LBK habe ich mir die Pläne für mein Gebäude angesehen. Die Distanz von Etage zu Etage beträgt 2,75 m. Die Raumhöhe der Etagen ist jeweils 2,50 m. Damit ist die Decke insgesamt 25 cm dick. Durch Gespräche mit ein paar Sachverständigen und Lesen von Fachlektüre komme ich auf folgendes Schema für den zur Bauzeit üblichen Decken- bzw Bodenaufbau:



      Die Angaben sind natürlich Schätzungen, es kann auch nur 4 cm Estrich sein, oder der Putz 3 cm, usw, aber durch die Gespräche mit den SV und Studieren der Literatur sollte es doch so hinkommen. Es ist schwimmender Estrich, als ich mein Parkett erneuern ließ, hatte ich freien Blick auf den Estrich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 19:48:33
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wenn man von der Küche Richtung durchbrochener Wand blickt, befinden sich links im Rohrschaft die neuen Wasserstränge und in der Mitte der Küche die Armatur, die auf der zurechtgestutzten, halboffenen Küchenmauer installiert ist. Jetzt ist die Frage, wie das Wasser von den Strängen zur Armatur und zurück kommen soll. Das einzige was möglich ist, ist dass die Leitungen ins Estrich verlegt wurden. Ich habe, als ich oben den Boden gesehen habe, dasselbe Parkett wie bei mir gesehen, also das was zur Bauzeit verlegt war. Von der Küche kommt man durch diesen neuen Durchgang auf gleicher Bodenhöhe, ohne Stufen, ins Wohnzimmer. Diverse Sachverständige haben mir aber bestätigt, dass man bei Leitungen im Estrich einen höheren Bodenaufbau braucht.

      Avatar
      schrieb am 13.02.19 17:43:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      Für das Bild oben: Gelb ist Abwasserleitung, Blau ist Kaltwasserzuleitung, Rot ist Warmwasserzuleitung.

      Wenn ich nach „Abwasserleitung im Estrich“ im Internet suche, spucken bereits die ersten Seiten heraus, dass man in Estrich nicht einfach mal so Leitungen verlegen kann, da es sonst Auswirkungen auf die Bauakustik hat. Für denjenigen der seine Arbeit in der Immobilienbranche hat, ob als Bauleiter, Arbeiter, Hausverwalter oder Anwalt, für den sollte das Allgemeinwissen sein.

      Meine folgenden Überlegungen sind von einem Sachverständigen bestätigt worden.

      Wenn ich nach Normen suche, wie Abwasserleitungen in Estrich zu verlegen sind, stoße ich auf die Normen DIN-1986 und DIN EN-12056. Dort wird zb definiert wie das Gefälle zu sein hat (1cm/100cm) und wie groß das Abflussrohr sein muss, wenn das Abwasser vom Waschbecken (DN40) oder vom Geschirrspüler (DN50) kommt. Dann kommt die Ummantelung dazu. Geschirrspüler sind üblich geworden, aber lassen wir es mal bei DN40. Damit ist man bei 40mm(DN40) + 20mm(Ummantelung) + 10mm(Gefälle) = 70mm.

      Der typische Estrichaufbau ohne Fußbodenbelag war 60mm in meinem Gebäude.
      Allein das Abwasserrohr braucht mindestens 70mm, um normgerecht verlegt zu werden. Darauf müsste dann eine Dämmschicht und darauf dann der Estrich, damit dieser Umbau keine bauakustischen Probleme verursacht. Ich komme auf mindestens 120mm.

      Wenn man aber den Estrichaufbau ändern muss, kann man auch nicht mehr mit Altbau argumentieren. Altbau bedeutet, es hatte einen bestimmten Estrichaufbau und dieser Aufbau muss schon so bleiben wie er ist, selbst wenn es mal erneuert werden muss. Rohre im Estrich ändern den Aufbau und haben Auswirkungen auf den Schallschutz.
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      schrieb am 17.02.19 15:54:00
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich würde da als Analogie ein Beispiel aus der Autowelt nehmen. Ein Oldtimer fährt noch ganz gut in der Gegend rum. Die Stoßdämpfer sind noch ganz passabel. Es wird zur Inspektion gebracht.
      Nach der Inspektion holpert der Wagen ständig, anscheinend wurde der Stoßdämpfer gegen ein schwächeres Modell ausgetauscht. Darf der Inspekteur jetzt sagen, es wäre halt ein Oldtimer, bei dem holpern nunmal dazugehört?

      Wenn der Inspekteur jetzt hart bleibt, man müsse erst mal nachweisen dass nicht schon immer ein schwächeres Modell drin war, käme er damit tatsächlich durch? Ich bin zugegeben in juristischer Hinsicht ein Laie. Es gibt aber meines Wissens dafür den Anscheinsbeweis. Vorher fuhr der Wagen nicht holprig in der Gegend rum, die baugleichen Oldtimern gleichen Modells auch nicht. Es ist also für alle Oldtimer dieses Modells typisch, nicht holprig zu sein.

      Letzten Endes wären meine Argumente auch direkt beweisbar, wenn es nicht so schwierig wäre herauszufinden, wo die ehemaligen Mieter hingezogen sind. Diese können ja bezeugen, das da vorher eine Wand da war oder das es keinen Lärm gab, beziehungsweise keinen Lärm der vergleichbar wäre mit dem was jetzt los ist.
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 16:16:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      Im folgenden schematischen Bild soll erklärt werden, warum der Durchbruch der Küchenwände notwendig war. Zwischen meinem Gebäude und auf gleicher Straßenseite dem Gebäude mir gegenüber befand sich ein kleiner Laden, nur Erdgeschoß und Dach, quasi ein Lückenfüller zwischen zwei Gebäuden. Diese Lücke wurde nachverdichtet, mein Küchenfenster blickt jetzt in eine Tunneleinfahrt, die oberen Küchenfenster mussten zugemauert werden. Da demnach kein Sonnenlicht mehr in die Küchen der oberen Etagen fiel, wohlgemerkt nur auf meiner Gebäudeseite, hat man diesen Umbau gemacht. Das Doppelzimmer wurde in zwei Einzelzimmer umgewandelt.

      Wie in meiner Chronologie erläutert zogen oben Ende 2009 neue Mieter ein, Mitte 2010 wurde kommuniziert wurde, das man die Küchenfenster zumauern muss, bevor die Nachverdichtung begann. Dann wurde noch kommuniziert, dass man in den oberen Küchen ein Belüftungsrohr von der Küche zur Außenwand verlegen muss. Bis ich den Umbau oben gesehen habe, bin ich stets davon ausgegangen, dass dieses Belüftungsrohr deswegen gebraucht wird, da man in den oberen Küchen kein Fenster mehr öffnen kann und eine geschlossene Küche irgendwie belüftet werden muss. Nur was ich gesehen habe ist, dass man zum Lüften jetzt die Fenster des Wohnzimmers benutzen kann. Der Abstand von Herd zum Küchenfenster war vorher 3.5 m, jetzt ist er zum Wohnzimmerfenster 4.5 m. Ich kenne vielleicht zu wenig aus, aber wie soll ein Belüftungsrohr verhindern, dass die Gerüche in Wohnzimmer gelangen, wenn es keine Wand gibt, die den Weg versperrt.

      Mein Nachbar hat mir Mitte 2011, als ich die zwei Einzelzimmer, statt dem Doppelzimmer sah, gesagt, dass er Trockenbauarbeiter sei und er das Doppelzimmer mit Trockenbauelementen geteilt hätte. Mit dem Mauerdurchbruch habe er nichts zu tun gehabt. Er hat mich auch gesagt, dass er von den Schallproblemen weiss.

      Avatar
      schrieb am 17.02.19 20:29:52
      Beitrag Nr. 38 ()
      Sorry für die Rechtschreibfehler.
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 22:44:14
      Beitrag Nr. 39 ()
      Noch ein Eintrag, damit das Bild klar ist, das ich da gezeichnet habe. Da diese Neuverdichtung Auswirkungen auf meine Gebäudehälfte hatte, und in den Wohnungen auf die Küche und das Doppelzimmer, habe ich nur deren Umrisse herausgestellt. Da wo Wohnungstür steht, kommt dann noch der Hausflur und die andere Gebäudehälfte.
      Avatar
      schrieb am 25.02.19 19:28:40
      Beitrag Nr. 40 ()
      Folgendes ist ein Abschnitt aus einer Kopie, die ich beim LBK gemacht habe. Ein paar Zahlen auf dem Bild habe ich zugepinselt. Es zeigt die ursprüngliche Planung für das Gebäude, das durch die Nachverdichtung entstehen sollte. Auf meiner Gebäudeseite sollten keine Küchenfenster zugemauert werden. Stattdessen sollten die oberen Küchen um Balkone erweitert werden. Von meiner Küche aus hätte ich immer noch Sicht in den Innenhof gehabt.

      Dieser ursprüngliche Plan wurde vom LBK Ende 2007 abgelehnt.

      Es wird aus diesem ursprünglichen Plan meiner Meinung nach ersichtlich, dass man sich der Probleme bewusst war, wenn man das Gebäude so nachverdichtet, wie es dann geschehen ist. Das sieht man am treppenartigen Grundriss des ursprünglichen Gebäudeplans. Dieser ursprüngliche Plan sorgt dafür, dass es immer noch Blick ins Innenhof gibt und ein Mauerdurchbruch der Küchenwand nicht notwendig wird, wegen der es jetzt die extrem unangenehmen Folgen für die Akustik gibt.

      Avatar
      schrieb am 25.02.19 19:35:09
      Beitrag Nr. 41 ()
      Der Plan für die erfolgte Nachverdichtung wurde von der LBK erst im April 2011 genehmigt. Man hat also die Genehmigung vorweggenommen, als man Wasserstränge nachrichtenlos zerschnippelt und Küchenfenster zugemauert hat.

      Ende 2006: Wohnung gekauft.
      Ende 2007: Ursprünglicher Plan für Nachverdichtung wird abgelehnt.
      Mitte 2009 - Herbst 2009: Wasserstränge zerschnippeln und Küchenwand umwandeln für eine offene Küche mit Durchgang ins Wohnzimmer. Doppelzimmer in zwei Einzelzimmer teilen.
      [ Eine genaue Eingrenzung ist nicht möglich, da ich kein Statement zu diesem Umbau bekomme. Es ist ein Anscheinsbeweis, dass es dieser Zeitraum ist und ich trage dann nochmal zusammen, was alles für diesen Anscheinsbeweis spricht. ]
      Ende 2009: Neue Mieter über mir, mit massiver Verschlimmerung der Akustik.
      Mitte 2010: Küchenfenster über mir werden zugemauert.
      April 2011: Genehmigung für neuen Plan zur Nachverdichtung wird erteilt.

      Der Innenumbau erfolgte, lange bevor die Genehmigung für den Neubau erteilt wurde. Selbst wenn der Innenumbau genehmigungsfrei ist, darf das nicht unter Missachtung der anerkannten Regeln der Technik erfolgen und es rechtfertigt nicht den rücksichtslosen Umgang mir gegenüber. Und was wäre passiert, wenn der neue Antrag nicht genehmigt worden wäre?
      Avatar
      schrieb am 03.03.19 05:16:30
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.667.299 von imy am 19.01.19 08:38:55Bauphysik
      Im 1. OG über Dir wurde im Estrich eine neue Wasserleitung verlegt. Da sieht jeder Fachmann,
      dass dabei der Schallschutz zwischen EG und 1.OG beschädigt wurde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.19 21:03:21
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.006.751 von Geysir am 03.03.19 05:16:30
      Zitat von Geysir: Bauphysik
      Im 1. OG über Dir wurde im Estrich eine neue Wasserleitung verlegt. Da sieht jeder Fachmann,
      dass dabei der Schallschutz zwischen EG und 1.OG beschädigt wurde.


      Eben. Mein Unverständnis richtet sich ja auch an zig Anwälte, die mit all meinen guten Argumenten nichts ausrichten können. Und an ein Unternehmen, das zig Millionen Gewinne verbucht, aber nicht den Anstand hat zuzugeben, dass es hier einer Fehler gemacht hat und sich durch Ignorieren meiner Beschwerden aus der Affäre zieht.
      Avatar
      schrieb am 03.03.19 21:15:31
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hier ist ein Abschnitt aus dem Bauantrag, das Ende 2007 vom LBK abgelehnt wurde. Ein paar Nummer habe ich überpinselt. Es sollten ursprünglich Balkone an den Küchen angebracht werden. Man sieht hier noch die ursprünglichen Grundrisse der oberen Stockwerke. Wie hier zu sehen ist, ist es eine dicke Wand die Küche und Doppelzimmer voneinander trennten. Bei mir ist diese Wand noch da. Ich hatte dort gebohrt, um einen Fernsehkabel in die Küche durchzubringen, das hat mir bestätigt, das die Wand dick ist.

      Avatar
      schrieb am 05.03.19 00:49:42
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich möchte hier aus einem Fachbuch zitieren, "Estrich und Bodenbeläge" von Harry Timm, Springer Verlag.

      Kapitel 7, Trittschalschutz fängt folgendermaßen an:

      Schallschutz verfolgt keinen Selbstzweck. Vielmehr ist Schallschutz Lebensqualität und dient der Gesundheit von Menschen.
      Die Folgen einer zu hohen Lärmbelästigung sind u.a.:

      - Schlafstörungen
      - Nervösität
      - Kreislauf- und Herzprobleme
      - Magengeschwüre
      - Psychische Störungen

      ...... Jedoch führen bereits kleine Ausführungsfehler, die zudem nicht selten sind, zu dramatischen Verschlechterungen.



      Was da aber über mir gemacht wurde, ist kein "kleiner Ausführungsfehler", sondern ein großer Ausführungsfehler.
      Avatar
      schrieb am 09.03.19 02:39:41
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der Autor hat fünf Symptome aufgelistet. Auch wenn es nicht direkt beweisbar ist, dass der Lärm dafür verantwortlich ist, alle diese Symptome sind bei mir aufgetreten. Der kausale Zusammenhang zwischen inzwischem hohen Blutdruck und diesem Lärm mag ja nicht direkt beweisbar sein, aber ein Beweissicherungsverfahren wird diese grauenhafte Akustik beweisen.

      Dazu wird ein Normhammerwerk verwendet, der die Trittschalldämmung der Decke misst. Wenn das Gerät aktiviert ist, werden mit 500g Hämmern 10 Schläge/Sekunde auf dem Boden erzeugt. Der Lärm der unten entsteht mit einem Messmikrofon erfasst. Die Kosten für eine Messung wären 2500.- bis 4000.-. Es müsste vor allem der Bereich um den Wanddurchbruch gemessen werden, was den Aufwand reduzieren sollte.

      Besonders in München sind die Preise für Wohnungen gestiegen. Wenn ich die Wohnung verkaufe fallen Umzugskosten an, falls ich eine neue Wohnung kaufe kommen Nebenkosten dazu. In der Kosten/Nutzen Rechnung sehe ich ein Beweissicherungsverfahren als weit sinnvoller an, vor allem da ich mir kaum vorstellen kann wie eine regelkonforme Messung diese miserable Akustik nicht aufdecken soll. Alles was ich brauche ist ein Anwalt, der keine Angst davor hat, dass diesem Unternehmen eine Zacke von der Krone fällt. "Mein" vierter bezahlter Anwalt sagte etwas wie, es würde für das Unternehmen um sehr viel Geld gehen. Ausführen was er meinte wollte er nicht. Warum ist das mein Problem, wieviel das dem Unternehmen kostet?

      Als ich Mitte 2009 einen Wasserschaden hatte, habe ich damals nicht gewusst, dass es weiter oben noch einen Wasserschaden gab. Soll ich glauben, dass das Zufall ist? Noch ein Vorfall ist interessant, das genaue Datum kann ich nicht beziffern, es war vor den neuen Mietern oben und vor dem Wasserschaden. Die damalige Mieterin über mir kam runter zu uns und beschwerte sich darüber, dass wir zu viel Lärm machen würden und ihr Baby nicht einschlafen könne. Wir waren verwundert, darüber dass wir Lärm machen würden hatte sich in den Jahrzehnten davor noch nie jemand beschwert. Sie wiegelte dann ab und ging wieder hoch. Ich habe diese Mieterin nie wieder gesehen, stattdessen sind neue Mieter in die Stockwerke auf meiner Gebäudeseite eingezogen. Wasserschaden und Lärm, wenn man nach Entmietung über google sucht, sind das die rabiateren Mittel zur Entmietung.
      Avatar
      schrieb am 12.03.19 20:28:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      Es gab vor einigen Monaten eine Großdemo in München:
      https://www.ovb-online.de/weltspiegel/bayern/ventil-angst-no…

      Es war ein Protest gegen Entmietung an dem 11000 Menschen teilnahmen. Über die rabiateren Entmietungsmethoden solcher Unternehmen in diversen Großstädten werden auch immer wieder in diversen Medien berichtet, inklusive den öffentlich rechtlichen, wie ein plötzlicher Wasserschaden, Baulärm, Wohnung verwandelt sich monatelang in Baustelle, Heizung fällt aus usw.

      An dieser Demo nahm unter vielen auch der Mieterverein München teil, das ist was ich aus den Zeitungen entnommen habe. Aus deren Presseerklärungen, aus deren Vereinssatzung, in dem unter anderem auch der Satz "bei der Sicherung gesunder Wohnbedingungen" vorkommt, hatte ich vor einigen Jahren angenommen, es könne auch mir helfen, auch wenn ich Eigentümer bin und nicht Mieter. Schliesslich gibt der Mieterverein immer wieder Statements gegen Entmietung ab. Ich weiss nicht wie weit ich hier mein Erlebnis schildern darf, aber ich bin auch dort massiv enttäuscht worden.
      Avatar
      schrieb am 17.03.19 02:22:47
      Beitrag Nr. 48 ()
      Es ist 01:45 Sonntag Nacht, es dringt dieses unerträgliche Dröhnen ins Ohr hinein und bestraft mich dafür mal ohne Ohrstöpsel schlafen zu wollen.

      Ich habe dem Mieterverein einen Fall gezeigt, in dem vieles darauf hindeutet, dass die ehemaligen Mieter auf meiner Gebäudeseite entmietet wurden. Die Konstellation ist, dass auf meiner Gebäudehälfte drei Bauarbeiterfamilien über mir wohnen. Soll eine solche Konstellation Zufall sein, die Arbeitsstelle gleich nebenan? Zufällig ziehen die Mieter über mir in einem Zeitrahmen aus, indem man Wohnraum für Bauarbeiterfamilien benötigt? Zufällig gibt es in diesem Zeitrahmen zwei Wasserschäden?

      Der Mieterverein ist gegen Entmietung, setzt sich für gesunde Wohnverhältnisse ein, aber für meinen Fall interessiert sie sich nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.03.19 11:57:13
      Beitrag Nr. 49 ()
      Gestern Samstagabend hat es wieder mal einen heftigen Einschlag in mein Nerveköstüm gegeben mit über 60 db.

      https://instaud.io/3sK3

      Es gab drei Gesprächstermine mit dem Mieterverein, die ersten zwei zu je 15 Minuten, aber da wurde der Sachverhalt noch nicht so richtig besprochen, man hätte keine Zeit gehabt es sich anzusehen. Für das dritte Mal wurde ein halbstündiger Termin vereinbart, damit man sich wirklich über das Thema unterhält. Wie es ablief möchte ich nicht hier beschreiben, wie Gespräche ablaufen kann man ja auch nicht problemlos beweisen, aber es war eine massive Enttäuschung. Man hätte ja zumindest ein paar neugierige Fragen an den Immobilienhai stellen können.

      Aber ich habe dann zwei gerichtsfest beweisbare Briefe an den Vorstand geschrieben. Darin habe ich auf die eigenen Presseerklärungen verwiesen, das man gegen das Gebaren dieser Immobilienhaie wäre, das es sich laut Satzung für gesunde Wohnverhältnisse einsetzen würde, usw und ich es nicht nachvollziehen kann, warum an diesem Fall kein Interesse besteht.

      Der erste Brief wurde abgefangen und als "normale Beschwerdeangelegenheit" eben nicht vom Vorstand beantwortet. Wenn ich einen Brief an den Vorstand schicke und dazu gerichtsfest beweisbar, dann unterstreiche ich meiner Meinung nach bereits, dass es keine normale Angelegenheit ist. Der zweite Brief, in dem ich ausdrücklich forderte es an den Vorstand zu schicken, unter anderem da die Sachlage völlig vermurkst dargestellt wurde, wurde nicht beantwortet.

      Hier ist ein Auszug aus der Antwort zum ersten Brief:

      "Des Weiteren gab es im Jahr 2009 einen Wasserschaden in Ihrer Küche, der offensichtlich von Renovierungsmaßnahmen der xxx herrührte, im Jahr 2009 zogen dann auch neue Mieter ein, die in Folge des Verlegens eines neuen Laminatbodens offensichtlich für Lärm sorgten. Im Jahr 2010 wurden dann Küchenfenster in den Etagen über Ihnen zugemauert und Mitte 2011 wurde eine Wand zwischen Küche und Wohnzimmer durchbrochen.

      Im April 2013 verlief in der Mitte der Wand eine Steigleitung, die demontiert werden musste."

      Hier wird massiv an meiner eigener Darstellung vorbei resümiert. Ich habe die Sachlage objektiv und sachlich geschildert und verstehe nicht, wie oberflächlich man es lesen kann, um zu diesen Aussagen zu kommen.

      2009 hatte ich lediglich angenommen, der Lärm hätte etwas mit dem Verlegen eines neuen Laminatbodens zu tun, ich hatte zu der Zeit ja keinen Blick in die Wohnung oben gehabt. Im Doppelzimmer, von dem der meiste Lärm kommt, war Mitte 2011 immer der noch alte Parkettboden verlegt, der Lärm kann daher gar nicht erst mit Neuverlegung zu tun haben.
      Mitte 2011 habe ich den Wanddurchbruch gesehen, es muss aber vor Ende 2009 stattgefunden haben, denn beim Einzug meines Nachbarn oben war die Wand laut seiner Aussage schon weg.
      Im April 2013 habe ich eine Ortungsfirma feststellen lassen, dass sich in meiner Küche zwei vertikale Wasserstränge orten lassen, dass der in der Mitte meine Küche versorgt, und logischerweise dass der auf der linken Wandseite die oberen Etagen. Als ich Mitte 2011 die durchbrochene Wand sah, habe ich keine verbliebene Steigleitung gesehen. Ich weiss auch nicht, wie sich jemand so etwas vorstellen kann, keine Wand mehr, aber die Leitung ist noch in der Wand vorhanden und wird erst 2013 demontiert?

      Rein rechtlich muss der Mieterverein auch nichts machen, aber das Verhalten ist ebenso bizarr und um den heißen Brei herumlaufend wie das meiner Anwälte. Genauso bizarr ist die Konstellation mit den Bauarbeiterfamilien über mir. Leute vom Fach die das aushalten, der Nachbar über mir gibt selber zu, dass es lärmt, er meinte mal ich solle mir mal anhören wie es ist, wenn über ihm hin- und hergelaufen wird. Vor ein paar Jahren sagte er sogar, dass er gerne aus der Wohnung ausziehen würde. Die haben ja auch Kinder. Ich habe Ruhe gebraucht, als ich für Schule/Studium büffeln musste. Wenn die Akustik damals so gewesen wäre, ich hätte nicht normal lernen können.
      Avatar
      schrieb am 29.03.19 22:30:08
      Beitrag Nr. 50 ()
      Lärm und Wasserschaden, Methoden zur Entmietung. Nur bin ich Eigentümer und kein Mieter. Warum kommt man auf die Idee einen Eigentümer rausekeln zu wollen?

      Wie ich schon dargestellt habe, als ich die Wohnung 2006 kaufte, wurde der Neubau für die Nachverdichtung noch anders geplant. Wäre der ursprüngliche Antrag genehmigt worden, gäbe es keinen Grund mich aus der Wohnung rausekeln zu wollen.

      Beim neuen Plan mussten die Küchenfenster zugemauert werden. Bei geschlossenen Küchen hätte es Probleme mit der Belüftung gegeben, offene Küchen wirken auch moderner, daher dieser Innenumbau mit Folgen für den Schallschutz.

      Mich rauszuekeln macht überhaupt keinen Sinn, der neue Eigentümer wird auch die schlechte Akustik feststellen, es hindert ihn nichts ebenfalls die zwei Wasserstränge in der Küche zu können, er wird sich wundern wie man eine Küche so planen kann, dass das Fenster in eine Tunneleinfahrt zeigt. Und vielleicht hat er weit bessere Anwälte als ich.

      Außer der neue Eigentümer ist dieses Unternehmen selber, über Mittelsmänner oder wie auch immer. Dann kann er den Umbau komplett machen und auch meine Küche offen machen, Küchenfenster zumauern, sodass dieser merkwürdig geplant wirkende Zustand wieder normal geplant wirkt. Den Schallschutz zu reparieren ist dann auch möglich, indem man die Wasserstränge von der linken Wandseite auf die rechte verlegt. Dann müssen die Wasserstränge nämlich nicht mehr im Estrich verlaufen sondern können entkoppelt im Mauerwerk verlegt werden.

      Das ist das wovon ich ausgehe, wenn ich ein Inserat aufgebe, wird meine Wohnung ob direkt oder indirekt dieses Unternehmen kaufen.
      Avatar
      schrieb am 29.03.19 23:03:36
      Beitrag Nr. 51 ()


      Ich habe sogar gefragt, ob man meine Wohnung kaufen möchte. Da sind Leute vom Bau über mir eingezogen die diese Akustik auch selber aushalten, die Familie, die Kinder aushalten lassen. Ich bin nicht vom Bau, aber ich kann nicht erkennen warum das nicht die Lösung ist. Kürzlich wurde der Kabelanbieter gewechselt, der wollte die Kabel erneuern und hat dazu von meiner Wohnung in den Keller gebohrt. Technisch sollte es gehen, nur muss man dazu in meine Wohnung rein, mich involvieren.

      Wenn ich es aber verkaufen soll, dann gehe ich eben davon aus, dass es dieses Unternehmen will und dementsprechend setze ich den Preis.


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