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    MAN: auf Squeeze Out spekulieren oder Aktien zu 90,29 andienen? (Seite 12)

    eröffnet am 07.02.19 11:34:09 von
    neuester Beitrag 01.03.24 11:07:10 von
    Beiträge: 921
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    MAN
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      Avatar
      schrieb am 10.05.21 13:45:57
      Beitrag Nr. 811 ()
      KEIN einziger Kritiker hat hier die 50 erwartet sondern lediglich die Wertuntergrenze dort angesetzt, vor allem diejenigen, die wirklich von der Materie Squeeze Out Ahnung haben.

      Kritik wurde lediglich an sinnbefreiten Begründungen a la, "Traton hat beim letzten Angebot 90,29 bezahlt, das ist das MINDESTE!!!" geübt.
      MAN | 71,70 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 13:27:42
      Beitrag Nr. 810 ()
      Wo bleibt die Kritik an denjenigen die hier ständig etwas von Mindestkursen zwischen 40-50 € erzählt haben und unbegründete Unsicherheit verbreitet haben?

      Die Kritiker haben 50€ erwartet und kritisieren jetzt diejenigen die 70 bis 120€ erwartet haben? Ernsthaft? Ihr habt verloren, findet euch damit ab.
      MAN | 71,60 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 13:12:36
      Beitrag Nr. 809 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.127.592 von Star_Capital am 10.05.21 12:05:55
      Zitat von Star_Capital: ....
      Bis wann wird die Aktie denn noch gehandelt? Ein Gedanke wäre, jetzt zu verkaufen und ein paar Tage vor dem Beschluss am 29.6. zurückzukaufen. Wäre man dann bei evtl. Nachbesserungen eines Spruchverfahrensdabei, die ja teils Jahre später kommen?
      ...


      Der Beschluss wird auf der HV am 29. Juni gefasst, wird aber erst mit der Eintragung ins Handelsregister, meist etwa 6-8 Wochen nach der Hauptversammlung wirksam. Sollte es zu anfechtungsklagen kommen, werden diese meist durch einen Vergleich beigelegt oder im Freigabeverfahren wird die Eintragung trotzdem erzwungen. Die Eintragung kann sich dann mehrere Monate verzögern. Vom Spruchverfahren profitieren jene Aktionäre, die vom Squeeze-out betroffen sind, also deren Aktien letztlich nach Eintragung im Handelsregister enteignet werden. Der Börsenhandel endet, sobald bekannt wird, dass die Eintragung erfolgte. Wenige Tage später wird die Abfindung gutgeschrieben.

      Wegen Schwankungen des Basiszinssatzes kommt es gelegentlich zu geringfügigen Anpassungen des Abfindungsbetrags kurz vor der Hauptversammlung.

      Danach wird sicher ein Spruchverfahren eingeleitet, das einige Jahre dauern kann und sich meist über zwei Instanzen zieht.

      Der Börsenkurs ist jetzt bereits etwas über der Abfindung, obwohl es lediglich 11 Cent Dividende geben soll. Dies liegt an der Erwartung einer möglichen Aufbesserung der Abfindung im Spruchverfahren. Wie wahrscheinlich diese ist, hängt auch vom bisher noch nicht bekannten Gutachten ab. Der derzeitige Kursaufschlag von 1% ist aber eher gering, ich vermute, nach der Hauptversammlung, wenn die Eintragung zeitnah erwartet wird, wird der Kurs noch mindestens 2% höher sein. Also wenn man jetzt verkauft, muss man befürchten, nicht zum gleichen Preis zurückkaufen zu können.
      MAN | 71,60 €
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 13:11:23
      Beitrag Nr. 808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.128.009 von schaerholder am 10.05.21 12:39:39
      ..Versicherungen waren damals sehr beliebte Übernahmekandidaten....
      Deine Frage möchte ich wie folgt beantworten:

      Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt drei Formen des Squeeze-out. Der aktienrechtliche Squeeze-out ist in Deutschland durch die §§ 327a – 327f AktG zum 1. Januar 2002 eingeführt worden. Seit dem 14. Juli 2006 ist zudem das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde unter anderem mit den §§ 39a bis 39c WpÜG der übernahmerechtliche Squeeze-out eingeführt. Seit dem 15. Juli 2011 gibt es eine weitere Form, nämlich den sogenannten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. Schließlich regelt das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz eine besondere Form des Squeeze-out, die nur der Finanzmarktstabilisierungsfonds durchführen kann, was bisher nur einmal geschehen ist. Bis zum 31. Dezember 2013 sind in Deutschland insgesamt 462 aktien- oder verschmelzungsrechtliche Squeeze-outs durchgeführt worden.

      Squeeze-out: Welche Meldepflichten existieren?

      Im Wertpapierhandelsgesetz, das 1994 in Deutschland in Kraft getreten ist, wird vorgeschrieben, dass Käufer und Verkäufer von Aktien ab einer bestimmten Höhe dazu verpflichtet sind, dieses Geschäft offenzulegen. Der Grund hierfür liegt darin, dass eine Transparenz gegeben sein soll. Durch diese soll es den anderen Aktionären ermöglicht werden, von möglichen Veränderungen mit Blick auf Stimmrechte, Kenntnis zu bekommen.

      Mit Blick auf die Verteilung von Aktien sind diverse Meldepflichten vorgegeben. Diese sind gesetzlich festgelegt. Ein Käufer ist dann zur Meldung verpflichtet, wenn er mehr als 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und schließlich 75 % der Aktien eines Unternehmens besitzt.

      Das Pflichtangebot (§§ 35 ff. WpÜG) an Minderheitsaktionäre

      Der Hauptaktionär ist gesetzlich dazu verpflichtet, den restlichen Aktionären ein Übernahmeangebot zu unterbreiten. Dies ist notwendig, sobald ein Aktionär 30 % der Anteile erworben hat.

      Diese haben vier bis zehn Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Wird die Mindestannahmequote erreicht, haben die Aktionäre, die noch nicht angenommen haben, weitere zwei Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Sie können im Vergleich zu den anderen Aktionären unter Umständen noch mal in Verhandlung treten und ein höheres Angebot aushandeln.

      Das Mindestangebot berechnet sich hierbei an der Marktpreisentwicklung der Aktien innerhalb der letzten drei Monate.
      Was ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag?

      Hat der Hauptaktionär seinen Besitz der Aktien auf 75 % aufgestockt, unterbreitet er dem Übernahmekandidaten einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

      Unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag versteht man einen Vertrag zwischen zwei Unternehmen. Hierbei wird die Leitung auf den Hauptaktionär und sein Unternehmen übergeben. Dementsprechend entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis seitens des beherrschten Unternehmens.

      Der gesamte Jahresüberschuss muss während der Vertragsdauer vom untergeordneten Unternehmen abgeführt werden. Verluste werden vom übergeordneten Unternehmen übernommen.

      Wie läuft das Squeeze-out-Verfahren ab?

      Das Squeeze-out-Verfahren ist ein fünfschrittiger Prozess:

      Der Großinvestor baut auf: Aufstockung der Aktienanteile des zu erwerbenden Unternehmens.
      Aufstockung auf 75 %: Ab einem Besitz von 30 % der Aktienanteile muss der Investor ein Übernahmeangebot stellen, durch welches ihm die restlichen Anteile verkauft würden. Wird das Angebot ausgeschlagen, werden weitere Anteile über die Börse erstanden. Sobald 75 % erreicht sind, wird ein Beherrschungs- und Übernahmevertrag geschlossen.
      Aufstockung auf 95 %: Bei der nächsten Versammlung wird ein Squeeze-out Beschluss gefasst, sollten 95 % der Aktienanteile dem Hauptaktionär gehören.
      Der eigentliche Squeeze-out: Wenn der Beschluss für ein Squeeze-out gefasst wurde, werden die übrigen 5 % dem Aktionär überschrieben. Für die entwendeten Aktien fließen Barabfindungen.
      Nachbesserung durch Spruchstellenverfahren: Nach Abschluss des Squeeze-out können die einzelnen Aktionäre zusätzliche Zahlungen einklagen, sollten sie ihre gezahlte Abfindung als nicht ausreichend einstufen.

      Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Minderheitsaktionäre?

      Sollten sich Minderheitenaktionäre ungerecht behandelt fühlen, können sie den Squeeze-out mit rechtlichen Schritten verfolgen. Es besteht die Möglichkeit einer Klage zum Spruchstellenverfahren. Dies bedeutet, dass sie nach dem Abschluss des Squeeze-out die Möglichkeit haben, für ihre Aktien eine höhere Abfindung zu bekommen, als sie vom Hauptaktionär angeboten wurde.

      Da die freien Aktionäre und der Großaktionär oft sehr unterschiedliche Ansichten über den Wert des Unternehmens haben, wird ein Wirtschaftsprüfer beauftragt, den gerechten Wert für eine Abfindung zu ermitteln.
      Übernahmerechtlicher Squeeze-out

      Im Vergleich zum aktienrechtlichen Squeeze-out ist der übernahmerechtliche Squeeze-out günstiger, schneller und einfacher.
      Ablauf eines übernahmerechtlichen Squeeze-out

      Beim übernahmerechtlichen Squeeze-out wird über die Übertragung der Aktienanteile per Gerichtsverschluss verfügt. Die Durchführung einer Versammlung ist hier nicht notwendig. Dementsprechend ist der Zeitaufwand als deutlich geringer einzustufen.

      Der Hauptaktionär unterbreitet den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot. Stimmen 90 % der Aktionäre für das Angebot, findet keine Unternehmensbewertung statt. Zu einer solchen kommt es in der Regel erst dann, wenn weniger als 90 % der Aktionäre das Angebot als angemessen einstufen.
      MAN | 71,50 €
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 12:41:49
      Beitrag Nr. 807 ()
      Zur Klarstellung: Für mich ist es absolut kein Problem, wenn man keine Ahnung hat. Ich helfe gerne. Aber ständig zu behaupten, man hätte Ahnung, hat aber in Wirklichkeit keine und verunsichert dadurch andere, DAS stört mich!
      MAN | 71,60 €

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      Avatar
      schrieb am 10.05.21 12:39:39
      Beitrag Nr. 806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.127.211 von HKroll am 10.05.21 11:40:00
      Zitat von HKroll: Sehr viele SO in der Versicherungsbranche habe ich in den Zeitraum von 1984 bis 1992 miterleben dürfen.


      Soll SO hier Squeeze-out heißen? Diese Strukturmaßnahme gab es damals zumindest in D noch nicht.
      Aber das waren bestimmt alles große internationale Insurance-Player gell?:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      MAN | 71,60 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 12:38:27
      Beitrag Nr. 805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.127.463 von Aktienduffy am 10.05.21 11:57:04
      Zitat von Aktienduffy: "Sehr viele SO in der Versicherungsbranche habe ich in den Zeitraum von 1984 bis 1992 miterleben dürfen. Brauchst Du noch mehr Informationen??? "

      was hilft dir dieser Erfahrungsschatz konkret, wenn es das SpruchG erst seit 2002 gibt?


      Man muss sich leider stets informiert halten, sonst verbaselt man viele Chancen.
      MAN | 71,60 €
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 12:23:03
      Beitrag Nr. 804 ()
      ja kein problem, du bist ja nicht alleine, selbst der ALTMEISTER schlechthin, Hans Bernecker ist anscheinend mit diesem Thema überfordert:

      08:40|TRATON will MAN-Squeeze-out
      Die VW-Tochter will MAN von der Börse nehmen. Die Minderheitsaktionäre sollen mit 27 % Aufschlag gegenüber dem Freitagsschlusskurs abgefunden werden. Im Rahmen des geplanten Squeeze-out bietet TRATON eine Barabfindung von 70,68 € je MAN-Stamm- und Vorzugsaktie. Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrages zwischen TRATON und MAN sind für den 14. Mai geplant. Aktuell findet noch die Angemessenheitsprüfung der Abfindung statt, das dürfte allerdings nur noch Formsache sein. Wer bei MAN investiert ist, sollte das Angebot annehmen. TRATON bleibt eine gute Halteposition.

      Dies ist ein Ausschnitt aus der heutigen Bernecker Daily.
      MAN | 71,70 €
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 12:08:31
      Beitrag Nr. 803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.127.463 von Aktienduffy am 10.05.21 11:57:04
      ...hat nichts mit SO MAN SE zu tun.....
      Danke Dir für den Hinweis.

      Zur Information: Ich nehme nur Bezug auf den Beitrag von SquishyLady am 10.05.21 10:47:48 h.

      Dies hat mit MAN SE und andere SO überhaupt nichts zu tun.
      MAN | 71,70 €
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 12:07:29
      Beitrag Nr. 802 ()
      Mich wundert dann nur, wie wenig Fachkenntnis Kroll hat. Bei dem Erfahrungsschatz....Er scheint das aber mit googlen ausgleichen zu wollen. 😉
      MAN | 71,70 €
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