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    Beteiligungsgesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.19 14:48:22 von
    neuester Beitrag 11.02.19 19:34:57 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.298.110
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      schrieb am 11.02.19 14:48:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an die Community

      Habe mir vor kurzem überlegt eine Beteiligungsgesellschaft zu gründen. Genug Eigenkapital ist vorhanden . Nun meine frage an die Experten, da das Grundkapital 1 Millionen Euro beträgt, und man mit dem Grundkapital haftet, kann man das Grundkapital investiert ? Oder muss das GK als Sicherheit in der Beteiligungs GmbH bleiben und man könnte dann das Geld der Investoren anlegen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 15:25:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.842.657 von Blablub am 11.02.19 14:48:22
      Zitat von Blablub: Oder muss das GK als Sicherheit in der Beteiligungs GmbH bleiben und man könnte dann das Geld der Investoren anlegen.


      "Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung unterliegt. Der Gesetzgeber sieht für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vor. Für alle Schulden, die darüber hinaus gehen, hat die Gesellschaft nicht einzustehen. Eine Beteiligungs GmbH bietet den Vorteil, dass sie im Falle einer Insolvenz nur mit ihrem Grundkapital haftet. Dieses beträgt bei der Beteiligungsgesellschaft aber mindestens eine Millionen Euro." Quelle: https://www.hdb-gesellschaften.de/firmengruendung/beteiligun…

      ACHTUNG: GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... bedeutet aber nicht mit unbeschränkter Haftung!!!

      So z.B. "Der Geschäftsführer einer Kapitalanlagegesellschaft, der ohne gehörige Aufklärung des Kunden Optionsgeschäfte abschließt oder – wie hier – stille Beteiligungen an einer Gesellschaft vermarktet, deren Geschäftsgegenstand auf die Durchführung von Terminkontrakten gerichtet ist, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet dem Kapitalgeber gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz." Quelle http://www.legitas.de/ueber-legitas/service/persoenliche-haf…
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 17:31:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich meine es gibt starke rechtliche Beschränkungen, wenn man für Fremde investieren möchte. Da ist dann das Eigenkapital das kleinere Problem.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 18:31:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.844.364 von Baldur74 am 11.02.19 17:31:59im UBGG steht alles dazu ..

      http://www.gesetze-im-internet.de/ubgg/

      Für eine Genehmigung von der BaFin braucht er:
      Satzung oder der Gesellschaftsvertrag und vieles mehr ..

      Auf die Idee kommen sicher einige aber die Hürden dafür aufnehmen...
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 18:32:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Ziel ist Minderheitsbeteiligung und keine Optionsgeschäfte und Terminkontrakte.
      2 Antworten

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      schrieb am 11.02.19 18:34:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.845.120 von Blablub am 11.02.19 18:32:35Davon bin ich ausgegangen, sonst wäre es ein Investmentfond.

      Darf trotzdem nicht jeder.
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 19:34:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.845.120 von Blablub am 11.02.19 18:32:35deine Eingehende Frage wurde aber hiermit beantwortet:

      "Eine Beteiligungs GmbH bietet den Vorteil, dass sie im Falle einer Insolvenz nur mit ihrem Grundkapital haftet. Dieses beträgt bei der Beteiligungsgesellschaft aber mindestens eine Millionen Euro."


      und ob nun Optionsgeschäfte und Terminkontrakte oder sonstiges, es ging ja um die sittenwidrige Handlung und dann kann man privat Haftbar gemacht werden. Darum ging es im beschriebenen Sachverhalt.

      Abgesehen davon brauchst du eine Genehmigung von der BaFin ..


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