Grundbuch Frage und weiteres - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.02.19 15:12:50 von
neuester Beitrag 18.02.19 19:02:57 von
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Hallo,
Ich bin neu hier und möchte mich erstmal vorstellen wie es sich gehört.
Also ich bin 26 Jahre alt und hab mir bisschen was angespart. Statt einer dicken Karre hab ich mich entschieden in eine Immobilie zu investieren, was denk ich mal die vernünftigere Wahl ist
Zuerst hab ich an einen Mehrfamilienhaus gedacht aber hab mich mitlerweile umwntschieden und will erstmal mit Eigentumswohnung(en) Erfahrung sammeln. Vorgenommen hab ich mir für die erste Investition das die Objekte aufjedenfall von Lage her dort sein muss wo ich mich wirklich blind auskenne um böse überraschungen zu vermeiden und ich mit gewissheit sagen kann das ist eine gute Lage.
Nun hat sich die Gelegenheit ergeben, unweit an meinen Wohnort werden bald 4 Einheiten eines MFH zwangsversteigert und die Verkehrswerte sind, da die Gutachter keinen eintritt in die Wohnungen bekommen haben, sehr erschwinglich. Heute hab ich mir das objekt mal von aussen angesehen und die Einheiten die ich möchte (EG und 1. OG) sind vermietet plus 2 weitere, ergo heisst das für mich so schlimm kann es in den Wohnungen nicht aussehen.
Wie gesagt ich bin 26 und viel Ahnung hab ich natürlich noch nicht aber wenn ich mich für etwas interessiere dann beschäftige ich mich wirklich extrem damit. Ich hab mir das Gutachten angeschaut und soweit vieles verstanden nur bei manchen (wichtigen) sachen hab ich nicht so recht verstanden was genau gemeint ist.
1. das Grundbuch:
Laut Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen, ich hoffe jemand kann mir diese genauer erläutern:
fd. Nr. 1
Grunddienstbarkeit – Ein Recht für den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Flur 79 Nr. 96/19 etc., Flur 81 Nr. 52/1 etc. Flur 88 Nr. 149/29 etc. und 30 durch die Parzellen Flur 1 Nr. 54/17 etc., 19, 25, Flur 2 Nr. 242/2 etc., 234/18, 93, 94, Flur 45 Nr. 18, Flur 50 Nr. 124/30 etc. Kabel, Röhren und ähnliche Anlagen zu legen und Instand- setzungsarbeiten jeglicher Art vorzunehmen. Eingetragen am 24. April 1926.
Lfd. Nr. 6
Auflassungsvormerkung für a) xxxx, geb. am 19.12.1966,
b) xxxx, geb. am 21.12.1994, zu je 1/2 Anteil. Bezug: Bewilligung vom 28.07.2016 (Notarin xxxx). Eingetragen am 08.08.2016
Lfd. Nr. 7
Die Zwangsversteigerung ist angeordnet. Bezug: Ersu- chen des Amtsgericht vom 13.06.2018 . Eingetragen am 19.06.2018
Ich hab zwar noch einpaar Fragen aber fürs erste reicht das denk ich mal der Beitrag ist lang genug geworden , die Grundbuch Frage interessiert mich am meisten.
Gruß und Danke im voraus
Ich bin neu hier und möchte mich erstmal vorstellen wie es sich gehört.
Also ich bin 26 Jahre alt und hab mir bisschen was angespart. Statt einer dicken Karre hab ich mich entschieden in eine Immobilie zu investieren, was denk ich mal die vernünftigere Wahl ist
Zuerst hab ich an einen Mehrfamilienhaus gedacht aber hab mich mitlerweile umwntschieden und will erstmal mit Eigentumswohnung(en) Erfahrung sammeln. Vorgenommen hab ich mir für die erste Investition das die Objekte aufjedenfall von Lage her dort sein muss wo ich mich wirklich blind auskenne um böse überraschungen zu vermeiden und ich mit gewissheit sagen kann das ist eine gute Lage.
Nun hat sich die Gelegenheit ergeben, unweit an meinen Wohnort werden bald 4 Einheiten eines MFH zwangsversteigert und die Verkehrswerte sind, da die Gutachter keinen eintritt in die Wohnungen bekommen haben, sehr erschwinglich. Heute hab ich mir das objekt mal von aussen angesehen und die Einheiten die ich möchte (EG und 1. OG) sind vermietet plus 2 weitere, ergo heisst das für mich so schlimm kann es in den Wohnungen nicht aussehen.
Wie gesagt ich bin 26 und viel Ahnung hab ich natürlich noch nicht aber wenn ich mich für etwas interessiere dann beschäftige ich mich wirklich extrem damit. Ich hab mir das Gutachten angeschaut und soweit vieles verstanden nur bei manchen (wichtigen) sachen hab ich nicht so recht verstanden was genau gemeint ist.
1. das Grundbuch:
Laut Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen, ich hoffe jemand kann mir diese genauer erläutern:
fd. Nr. 1
Grunddienstbarkeit – Ein Recht für den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Flur 79 Nr. 96/19 etc., Flur 81 Nr. 52/1 etc. Flur 88 Nr. 149/29 etc. und 30 durch die Parzellen Flur 1 Nr. 54/17 etc., 19, 25, Flur 2 Nr. 242/2 etc., 234/18, 93, 94, Flur 45 Nr. 18, Flur 50 Nr. 124/30 etc. Kabel, Röhren und ähnliche Anlagen zu legen und Instand- setzungsarbeiten jeglicher Art vorzunehmen. Eingetragen am 24. April 1926.
Lfd. Nr. 6
Auflassungsvormerkung für a) xxxx, geb. am 19.12.1966,
b) xxxx, geb. am 21.12.1994, zu je 1/2 Anteil. Bezug: Bewilligung vom 28.07.2016 (Notarin xxxx). Eingetragen am 08.08.2016
Lfd. Nr. 7
Die Zwangsversteigerung ist angeordnet. Bezug: Ersu- chen des Amtsgericht vom 13.06.2018 . Eingetragen am 19.06.2018
Ich hab zwar noch einpaar Fragen aber fürs erste reicht das denk ich mal der Beitrag ist lang genug geworden , die Grundbuch Frage interessiert mich am meisten.
Gruß und Danke im voraus
Keiner der mir helfen kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.883.847 von Atiba am 15.02.19 14:46:49Na gut! Aber nur kurz:
1. Kaufe wenn schon das ganze Haus! Mit Teileigentum ist der Ärger vorprogrammiert (u. eventuelle Renditen z.B. von in solchem Fall dann leider notwendigen "neutralen" Parteien wie einer Hausverwaltung gefressen werden)
2. Mach Dir die Rechtspflegerin im zuständigen Amtsgericht zum Freund/"Komplizen"... Die kann Dir alle Deine Fragen korrekt u. vollständig u. objektbezogen beantworten!
3. Probiere evtl. im Vorfeld mit der betreibenden Bank sprechen zu können! (Aber Achtung: Bei einem evtentuellen freien Verkauf außerhalb der ZV hast keine Sonderkündigungsrechte mehr bei den Mietparteien (nach ner ZV i.d.R. 30 Tage!) und diese haben dazu noch evtl. (je nach bsiheriger Mietdauer) ein Vorkaufsrecht für die von ihnen bewohnte Einheit (zu dem von Dir ausgehandelten Preis!!!)
VG, tp
1. Kaufe wenn schon das ganze Haus! Mit Teileigentum ist der Ärger vorprogrammiert (u. eventuelle Renditen z.B. von in solchem Fall dann leider notwendigen "neutralen" Parteien wie einer Hausverwaltung gefressen werden)
2. Mach Dir die Rechtspflegerin im zuständigen Amtsgericht zum Freund/"Komplizen"... Die kann Dir alle Deine Fragen korrekt u. vollständig u. objektbezogen beantworten!
3. Probiere evtl. im Vorfeld mit der betreibenden Bank sprechen zu können! (Aber Achtung: Bei einem evtentuellen freien Verkauf außerhalb der ZV hast keine Sonderkündigungsrechte mehr bei den Mietparteien (nach ner ZV i.d.R. 30 Tage!) und diese haben dazu noch evtl. (je nach bsiheriger Mietdauer) ein Vorkaufsrecht für die von ihnen bewohnte Einheit (zu dem von Dir ausgehandelten Preis!!!)
VG, tp
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