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    BHW Bausparvertrag - Darlehensverzicht und Bonuszins - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.19 18:06:09 von
    neuester Beitrag 24.02.19 17:31:53 von
    Beiträge: 3
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      Avatar
      schrieb am 21.02.19 18:06:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein BSV der BHW (D Maxx 1.9) von 2013 ist zuteilungsreif (01.04.19) und ich versuche zu verstehen welche Optionen ich habe. Wir haben momentan nicht geplant zu bauen und möchten gerne Weitersparen.
      Ich habe bereits sehr interessiert einige Beiträge hier im Forum gelesen und konnte schon einiges von euch lernen.
      Zu meinem Vertrag habe ich 3 Fragen an euch. Ich freue mich sehr wenn ihr mir weiterhelfen könnt =)

      Meine Rahmenbedingungen:
      Bauspartechnischer Vertragsbeginn 26.04.2013
      Bewertungszahl 34.56
      Bausparguthaben beträgt 52.32 % der Bausparsumme (12.02.2019)
      Basiszins 1% jährlich
      Zum 01.12.2014 wurde die Bausparsumme erhöht und ein Betrag von dem BSV meines Vaters eingezahlt. Dadurch musste ich den Vertrag wechseln zu Dmaxx (ABB 2012). Davor war der Vertrag Dmaxx 3.75 (ABB 2009) (Beginn 21.04.2010). Die Vertragsnummer ist die gleiche geblieben.

      1) Ich musste eine Abschlussgebühr zahlen, ab wann gilt der Vertrag als begonnen bezogen zB auf die Bonusverzinsung?

      Ich hoffe ich verstehe folgendes richtig:
      Ab 01.04.2029 kann mein Vertrag durch den BHW gekündigt werden.
      Im Vertrag steht: Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
      Das heißt für mich ich kann die Nachricht auf Zuteilung ignorieren und er läuft wie gewohnt mindestens 10 Jahre weiter.

      Laut Vertrag gibt es einen Bonuszins, dazu habe ich zwei Fragen:
      Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung) beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn
      - das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht unterschreitet,
      - der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§ 6) erfolgt ist,
      - seit Vertragsbeginn weder Vertragsänderungen (§ 13) noch Vor- und Zwischenfinanzierungen bzw. Abtretungen (§ 14) erfolgt sind,
      - der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet.


      1)Ich erfülle momentan nicht die Bedingung der Mindestvertragslaufzeit von 7 Jahren wenn der Beginn zu 2013 gerechnet wird. Das heißt frühestens 26.04.2020 habe ich die Möglichkeit den Bonuszins zu beantragen. Allerdings steht da auch Die Gesamtverzinsung orientiert sich an der Umlaufrendite, wird jährlich neu festgelegt und gilt für die Dauer eines Kalenderjahres. Nach 8 Jahren ab Vertragsbeginn endet die Höherverzinsung. Heißt das es gäbe genau einen Zeitrahmen (26.04.2020- 26.04.2021) in dem ich die Höherverzinsung beitragen müsste?
      2) Des Weiteren verstehe ich es so, dass die Umlaufrendite zum 15.12.18 bei 0.12 % lag und im Vertrag steht, dass wenn die Umlaufrendite unter 2.5% liegt, ist die Gesamtverzinsung bei 1 %. Bedeutet das für mich dass der Bonuszins gleich meinem Basiszins ist? Oder Liegt der Bonuszins bei 2% (Basiszins + Gesamtverzinsung)?

      Ich freue mich sehr über eure Unterstützung.
      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.02.19 23:16:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Karibu-efaa
      Sieh mal einer an, die Bausparkassen werden immer vorsichtiger und schwammiger mit ihren Zusagen. Demnächst heißt es vielleicht noch: „Die Bspk kann den Vertrag nach 3 Jahren kündigen.“

      Zwei Fragen sind ja wohl leicht von BHW zu beantworten. Vielleicht per eMail.
      Ab wann gilt mein Vertrag als begonnen?
      Wann muss/kann ich die Bonusverzinsung beantragen?

      Normalerweise meldet sich nach Zuteilungsnachricht ein Bspk-Vertreter und empfiehlt, einen neuen BSV abzuschließen. Musst du aber nicht und kannst den BSV weiter besparen, bis die Bausparsumme erreicht wird. Das spart Abschlussgebühr. 1% Basiszins ist nun nicht der Hammer, aber besser als Tagesgeld. Bekommst du Wohnungsbauprämie?

      „Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens“
      Das ist eine happige Frist. Weiß ich schon 2, höchstens 1 Jahr vorher, dass ich das Guthaben ausgezahlt haben möchte?

      Anscheinend wird nach Antrag (der Antrag kann erst nach 7 oder mehr Jahren gestellt werden) Bonuszins für die ersten 8 Jahre des BSV berechnet. Das Guthaben in den ersten 4 Jahren ist wohl meist nicht sehr groß. Nach 8 Jahren gibt es nur noch den Basiszins.

      Die Bonuszinsen sind ein ziemliches Luftschloss. Die Bonuszinsen ersetzen die Basiszinsen und werden nicht addiert. Liegt die Umlaufrendite (WKN?) (im Durchschnitt?) (am Jahresende?) unter 2,5% ist der Bonuszins gleich dem Basiszins von 1%. In den letzten 5 Jahren war die Umlaufrendite wohl nie über 2,5%.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.02.19 17:31:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.945.451 von Heckenrose am 22.02.19 23:16:19@Heckenrose Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.

      Schade, unterm Strich bringt mir der Bonuszins dann ja nun gar nichts, wenn er genauso hoch wie mein Basiszins ist. Dann kann ich meinen Bausparvertrag ja komplett besparen, bis sie mich kündigen, da 1 % für mich noch besser als gar nichts ist. =)
      Die Wohnungsbauprämie bekomme ich nicht, habe auch schon einige Jahre nichts in den BSV eingezahlt, da der Übertrag von meinem Vater damals etwas größer war.

      Vielen Dank für die Hilfe @Heckenrose


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