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    Staat will mein Geld! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.19 20:14:02 von
    neuester Beitrag 02.03.19 15:03:27 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.299.163
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      schrieb am 28.02.19 20:14:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Community der Wallstreet Online,

      Ich sorge mich derzeit um mein kleines Wertpapierdepot.
      Und zwar hat meine Freundin ihr Studium abgebrochen und war heute beim AA.
      Die Dame sagte ihr, dass sie ALG2 beziehen soll oder um es genauer zu sagen: WIR!
      Da wir zusammen wohnen und wir somit eine Bedarfsgemeinschaft bilden, muss ich mich nun vorm Amt auch nackig machen. Diese wollen natürlich auch wissen, ob ich Vermögenswerte besitze.
      Mein Einkommen beträgt derzeit läppische 800€ netto und ich habe von meinem Vater 2500€ letzten Monat bekommen und diese letzte Woche investiert in 5 Aktien (dazu wollte ich immer Aktien hinzukaufen um es als Rente im Alter zu nutzen). Zudem besitze ich seit einem Monat einen Aktiensparplan.
      Nun hab ich zum Erschrecken festgestellt, das ich wahrscheinlich vom Staat gezwungen werde, meine Aktien zu verkaufen, selbst wenn diese mit Verlust verkauft werden. So die Tante vom Amt.
      Wobei sich dies mit Punkten des SGB2 streicht:

      Grundfreibeträge von 150€ pro Lebensjahr (24x 150 = 3600€ (investiertes Geld: 2500€ + 135 € Aktiensparplan)
      +
      9.6 d. SGB2:
      Nicht als Vermögen zu berücksichtigen:
      „Sachen und Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.“ – Der Verkauf würde Verluste bringen, da diese noch nicht einmal den Einstandskurs erreicht haben.
      +
      9.7 d SGB2:
      „Wenn der sofortigen Verwertung von Vermögen, das eigentlich zu berücksichtigen wäre, nicht möglich ist oder eine besondere Härte bedeuten würde, werden Leistungen (ALG2) als Darlehen erbracht. “

      Allerdings könnte ich Miete und Nahrung locker alleine übernehmen. Ich allein bin eigentlich gar nicht auf ALG2 angewiesen. Nur das Amt will eben, dass wir das beziehen.
      Was sollte ich nun tun? bzw. denk ich daran evtl das Wertpapierdepot erst gar nicht anzugeben, da die Wahrscheinlichkeit, dass sie mein Konto durchleuchten recht gering ist oder?
      (Nach dem Motto: Auf dem Papier ein armes Schwein.)
      Danke für eure Hilfe im Voraus! 😊
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 22:05:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.989.843 von BillIson94 am 28.02.19 20:14:02
      Zitat von BillIson94: Was sollte ich nun tun? bzw. denk ich daran evtl das Wertpapierdepot erst gar nicht anzugeben, da die Wahrscheinlichkeit, dass sie mein Konto durchleuchten recht gering ist oder?
      (Nach dem Motto: Auf dem Papier ein armes Schwein.)
      Danke für eure Hilfe im Voraus! 😊


      Dieser Punkt ist jetzt schwer zu beurteilen, da du ja nicht der ALG II Empfänger bist.

      Soweit ich weiß übermittelt aber das FA auch z.B. Zinserträge und Ausschüttungen an das AAmt und ab einen gewissen Betragen fangen die an Fragen zu stellen und dann würde es lauten "Angabe von falschen Vermögensverhältnissen" ...

      Deine Freundin kann doch auch eine eigene Whn. nehmen, dann wärt ihr beiden zumindest keine Bedarfsgemeinschaft und du brauchst dir um deine Vermögenswerte keine Gedanken machen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 22:05:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.989.843 von BillIson94 am 28.02.19 20:14:02Du wirst dich nicht nur nackig machen müssen sondern auch noch bücken und die Backen auseinanderhalten.
      Deine Freundin hat auch noch ein Schonvermögen,deine Aktien darfst du behalten.
      Zu den 150€ pro Lebensjahr kommen noch 750€ dazu.
      Avatar
      schrieb am 01.03.19 02:15:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Depot auflösen. Mit dem Volumen macht es keinen Sinn, auch vom Zeitaufwand.
      Besser Geld in bar für finanzielle Engpässe vorhalten
      und Zeit bzw. Bemühung für Einkommen/Bildung maximieren.


      #2
      "Deine Freundin kann doch auch eine eigene Whn. nehmen, dann wärt ihr beiden zumindest keine Bedarfsgemeinschaft ..."
      Super Vorschlag. Damit der Staat d.h. in Wirklichkeit der Steuerzahler noch mehr Wohnraum bezahlen muß.
      All diese steuerfinanzierten Einzelwohnungen tragen bei zu den Mietsteigerungen in D.
      Avatar
      schrieb am 01.03.19 16:42:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mach Dir keine Sorgen. Deine Freundin wird demnächst zum Mindestlohn arbeiten. Dafür wird das Jobcenter schon sorgen...
      2 Antworten

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      schrieb am 01.03.19 20:03:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.998.288 von leone2 am 01.03.19 16:42:12hm studium abgebrochen?? schon nicht so toll.
      Früher bekam man als Student nette Jobs, aber auch ohne, irgend eine Arbeit wird Deine Freunddin schon finden, es kann jedenfalls nicht angehen, daß Du mit Deinem geringen Einkommen löhnen sollst:confused:
      den Vorschlag miot einer eigenen Wohnung für sie finde ich auch gut
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.19 20:17:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.000.385 von curacanne am 01.03.19 20:03:32..leider hast Du kein Alter angegeben, wenn sie jung genug ist, könnte sie ja noch eine Ausbildung anfangen...aber ist ja nicht thema hier
      Avatar
      schrieb am 01.03.19 21:16:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mir fällt noch gerade was ein zu "Staat will mein Geld!"

      Eigentlich müsste es ja heißen, meine Freundin will Geld vom Staat

      und da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet darfst du dich solidarisch erweisen .. damit wie @borazon schon schrieb "Steuerzahler (noch mehr Wohnraum) bezahlen muß"
      Avatar
      schrieb am 01.03.19 22:46:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      mal ein anderer Einwurf. Würde es reichen Wohngeld zu beantragen? Dann ist das Vermögen - ich meine bis 65 TEUR egal.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.03.19 15:03:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.001.855 von Baldur74 am 01.03.19 22:46:30
      Zitat von Baldur74: mal ein anderer Einwurf. Würde es reichen Wohngeld zu beantragen? Dann ist das Vermögen - ich meine bis 65 TEUR egal.


      Auch wenn Wohngeld und Grundsicherung zwei unterschiedliche Töpfe sind so ist es aber immernoch SGB und man muss sich nackig machen.


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