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    Gemeinschaftskonto vs. Familienfonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.19 19:13:03 von
    neuester Beitrag 09.03.19 14:17:34 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.299.304
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      schrieb am 02.03.19 19:13:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      Gibt es für den einzelnen Investor irgendwelche Nachteile, wenn Vermögen anderer in seinen Topf geworfen wird (Depot eines Onlinebrokers) und dieser dann damit Aktien kauft?
      Ein Nachteil ist natürlich, dass die Grenze zum Freibetrag schneller erreicht wird. Und sonst? Ist es in dieser Hinsicht rentabler, ein Gemeinschaftskonto anzulegen?

      Speziell kommt noch hinzu, dass ich als Investor Student bin und auch noch bafög beziehen möchte (Vater Rentner, Mutter nur Angestellte)

      Für Antworten bin ich dankbar! :)


      expanders
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.03.19 20:20:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.005.647 von expanders am 02.03.19 19:13:03
      Zitat von expanders: Hallo zusammen,
      Gibt es für den einzelnen Investor irgendwelche Nachteile, wenn Vermögen anderer in seinen Topf geworfen wird (Depot eines Onlinebrokers) und dieser dann damit Aktien kauft?
      Ein Nachteil ist natürlich, dass die Grenze zum Freibetrag schneller erreicht wird. Und sonst? Ist es in dieser Hinsicht rentabler, ein Gemeinschaftskonto anzulegen?

      Speziell kommt noch hinzu, dass ich als Investor Student bin und auch noch bafög beziehen möchte (Vater Rentner, Mutter nur Angestellte)

      Für Antworten bin ich dankbar! :)


      expanders


      Wenn du das Wertpapier-Depot auf deinem Namen führst, dann musst du das auch dem Bafög Amt mitteilen, denn dein Baför wird ja anhand deiner Vermögenssituation berechnet.
      Avatar
      schrieb am 02.03.19 22:12:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      expanders,
      ein Gemeinschaftskonto bei Ehepaaren ist schon Käse, zu dritt bietet das wohl keine Bank an. Besser sind einzelne Konten mit Vollmacht. Also auch einzelne Depots mit Vollmacht.

      Die Bafög-Bestimmungen kenne ich nicht genau, vermute aber, daß Vermögen bei dir stärker berücksichtigt wird als Vermögen bei deinen Eltern. Dann bietet es sich an, daß Vater/Mutter dir nicht sofort Vermögen schenkt, sondern es vorerst in seinem/ihrem Depot lagert. Mit Vollmacht kannst du dort handeln.
      Avatar
      schrieb am 03.03.19 11:36:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn ich richtig informiert bin, darf man nur 7500 Vermögen haben um BAföG zu beziehen.

      Aber eigentlich sehe ich eher steuerliche Probleme / Nachteile.

      Auf den 25% Abgeltungssteuer werdet ihr nicht sitzen bleiben wollen. Bei einem Studenten sind diese Steuern viel zu hoch, bei den Eltern vermutlich auch. Dann dem Finanzamt zu erklären, wie die Steuerbescheinigung aufzuteilen ist, gibt mit Sicherheit Diskussionen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.19 11:52:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.007.826 von Baldur74 am 03.03.19 11:36:40
      Zitat von Baldur74: Wenn ich richtig informiert bin, darf man nur 7500 Vermögen haben um BAföG zu beziehen. .


      Stimmt aber angeben sollte man das auf jeden Fall .. ansonsten würde man ja Angaben (bewußt) falsch machen..

      Für den TE vielleicht auch interessant: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

      Fahrzeuge, d.h. Pkw und Krad zählen als Vermögen... weitere Infos findest du auch auf der Seite

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      Avatar
      schrieb am 09.03.19 14:17:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei den Onlinebanken ist das führen mehrerer Depots in der Regel nicht mit Mehrkosten verbunden, also kann jeder sein eigenes Depot haben und damit die eigene Steuerabrechnung, während der Handel Dritten durch Erteileilung einer Verfügungsberechtigung ermöglicht wird.

      Von Gemeinschaftskonten würde ich eigentlich auch abraten, steuerlich ist das aber kein Problem, notfalls macht man eine Feststellungserklärung und weist den Beteiligten je nach Quote die Erträge und anrechenbare Steuern zu. Naja, Bürokratie ist das schon.

      Ist daran gedacht, Freibeträge innerhalb der Familie ideal auszunutzen und Kursgewinne gleich bei der jungen Generation auflaufen zu lassen, geht das natürlich auch, Thema Bafög und Sozialhilfe usw lasse ich weg. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Eltern den Kindern ein Darlehen gegeben haben, um Wertpapiere zu kaufen. Die Zinsen dafür sind steuerlich nicht absetzbar, aber das regelt, wer wirtschaftlicher Eigentümer ist und klärt, dass die Erträge der Wertpapiere dem Kind zustehen.

      Sonst ist das noch geschenkt, oder, wenn jemand unaufgefordert was in Dein Wertpapierdepot reininvestiert?!

      Bei 7.500 Euro Vermögen geht es eher um den Sparerfreibetrag?


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