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    Erfolgsprämie vs Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.19 11:17:56 von
    neuester Beitrag 29.03.19 15:59:17 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.300.596
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      schrieb am 24.03.19 11:17:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Erfolgsprämien sind sonstige Einkünfte, sofern sie nicht im Falle eines freiberuflichen Finanzvermittlers neben anderen Prämien die Haupteinkunftsart darstellen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Unternehmen, die über Social Trading Einkünfte anbieten, die Zahlungen an den Prämienempfänger auch entsprechend melden. Schließlich behalten diese ja auch die Umsatzsteuer ein und Auszahlungen wirken sich für die Unternehmen selbst ja auch steuermindernd aus. Wie geht man damit um?

      Vermeldet man einfach die zusätzlichen Einkünfte bei der Steuererklärung oder meldet man ein Gewerbe an und fügt der Steuererklärung einen separaten Bogen mit einer Gewinn-/ Verlustrechnung bei?

      Was meint Ihr?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.03.19 13:40:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.182.190 von MacIntosh3101 am 24.03.19 11:17:56Nach meinem jetzigen Kenntnisstand / Erfahrungsstand kannst Du
      die Einnahmen auf zwei verschiedene Arten in den Bogen eintragen.
      Eine davon mußt Du wählen, um keine Steuerhinterziehung zu
      begehen.

      Um die Umsatzsteuer zurück zu bekommen, sollten die Einnahmen
      einigermaßen hoch sein. Das liegt daran, das Du, wenn Du das wirklich willst,
      häufig monatlich zu einer Umsatz - Vorerklärung heran gezogen wirst.
      Was natürlich enormen Aufwand bedeutet.

      Da diese Fragestellung recht viele Social - Trading - Trader betrifft,
      kann es nett sein, die Info - Abteilung bei Deinem Finanzamt zu besuchen
      und von Deinen Erfahrungen zu berichten.

      Im Netz findet man zu dem Thema bisher fast nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.19 15:59:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.182.692 von Analysto am 24.03.19 13:40:08Du kannst irgendwelche Einnahmen auch privat versteuern als Einkommen, weil so lange du nicht gewerblich tatig bist, steht dir das zu. Du musst es abwegen, Gewerbe oder nicht, aber weshalb solltest du ein Gewerbe anmelden, wenn es auch ohne geht. Dann zahlst du keine MwSt, und hast keine Buchhaltung.


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