Frage zu Taktik beim Hauskauf - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.03.19 00:12:02 von
neuester Beitrag 30.03.19 13:24:51 von
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Hallo - wir suchen schon länger nach einer Immobilie für uns. Bisher gab es so gut wie keine - unseren etwas hohen Ansprüchen entsprechenden Angebote. Zuletzt ist uns ein Haus durch die Lappen gegangen da wir zu lange gewartet hatten ... dann habe ich eine Suchanzeige geschaltet und heute ein Haus von privat besichtigt welches allen unseren Kriterien entspricht, preislich ggf etwas zu teuer im ersten Aufschlag aber auch kein Problem. Das Problem ist der Verkäufer will sich trennen da er allein lebt und es zu groß sei. Er möchte auch nicht in die Immobilie seiner Partnerin ziehen sondern etwas neues, kleineres suchen. Daher möchte er sich nicht festlegen. Vorschlag war wir melden uns ob wir das Haus möchten und er sucht nach einer Alternative für sich, wenn er fündig wird verkauft er an uns ... wie kann man darauf reagieren um einen gewissen Druck aufzubauen? Die Chancen etwas zu finden dürften für ihn genau so schwierig wie für uns sein - eher schwerer. Wir wohnen aktuell gut zur Miete - alles kein Problem aber hätten das Haus schon sehr gern.
"Wir" - verheiratet?
Falls die Immobilie mehr als 50% eures Vermögens ausmacht: laßt es bleiben!
Die Story kommt mir sowieso erfunden vor.
Falls die Immobilie mehr als 50% eures Vermögens ausmacht: laßt es bleiben!
Die Story kommt mir sowieso erfunden vor.
Also Sie sollen sich festlegen und der VK bestimmt dann wann er verkauft? Würde ich als Käufer nicht machen, eigentlich.
Jedoch ist so eine Vereinbarung rechtlich sowieso nicht wirksam, wenn sie nicht notariell geschlossen wird. Also können Sie dem Verkäufer Ihren Wunschpreis bieten und weitersuchen. Er kann Sie mit so einer Vereinbarung nicht zwingen, zu kaufen, wenn er endlich soweit ist. Rechtlich bindend wäre ein notarieller Kaufvertrag, und den macht man nur mit festem Termin zur Übergabe.
Jedoch ist so eine Vereinbarung rechtlich sowieso nicht wirksam, wenn sie nicht notariell geschlossen wird. Also können Sie dem Verkäufer Ihren Wunschpreis bieten und weitersuchen. Er kann Sie mit so einer Vereinbarung nicht zwingen, zu kaufen, wenn er endlich soweit ist. Rechtlich bindend wäre ein notarieller Kaufvertrag, und den macht man nur mit festem Termin zur Übergabe.
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