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    Nur noch Vermögensverwaltung f. Deutsche mit ausl. Wohnsitz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.19 12:54:01 von
    neuester Beitrag 03.04.19 19:16:16 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.301.262
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      Avatar
      schrieb am 03.04.19 12:54:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem ich ins EU Ausland verzogen bin, erfuhr ich von einem Bankmitarbeiter, dass ich zukünftig keine Aktien mehr selber kaufen kann, sondern dies nur noch durch ein Vermögensverwaltungsmandat möglich ist. Angeblich sei dies durch MIFID II vorgegeben. Dass ich Deutscher bin und weiter in der EU lebe spiele keine Rolle, wichtig sei der auslöndische Wohnsitz. Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

      Danke

      Roland
      Avatar
      schrieb am 03.04.19 12:59:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Roland,
      das ist Schwachsinn - für Dich gelten die selben Regeln wie für alle anderen Anleger auch (unabhängig von Staatsbürgerschaft und Wohnort).
      Lediglich steuerlich kann es einen Unterschied geben und bei US-Bürgern kann es zusätzliche Dokumentationsanforderungen geben oder einzelne Produkte ausgeschlossen sein.
      Bei Aktien trifft das aber nicht zu - die kannst Du weiterhin handeln.
      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.04.19 13:10:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Rene,

      das hört sich schon einmal sehr gut an. Danke Dir.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.19 14:12:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.265.326 von Rolandhb am 03.04.19 13:10:02lass dir mal die MIFID II Regulierung genau nennen.. solange die dir das nicht aus dem eff eff sagen können ist da wohl nicht viel dran
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.19 15:00:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.265.968 von Chris_M am 03.04.19 14:12:03Möglich, dass die ihn loswerden wollen oder sich höhere Gebühren erhoffen. :mad:
      2 Antworten

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      schrieb am 03.04.19 15:10:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.266.532 von startvestor am 03.04.19 15:00:24
      Zitat von startvestor: Möglich, dass die ihn loswerden wollen oder sich höhere Gebühren erhoffen. :mad:


      wohl letzteres ...

      bei onlinebrokern ist es ja oft Vertragsgegenstand das der Wohnsitz in D sein muss, d.h. dann wäre der TE schon raus bei dem Broker.

      Die gesamte MIFID II Regulierungen kenn ich zwar auch nicht @Rolandhb du kannst das ja auch mal bei der BaFin erfragen, ob das stimmt

      Das Servicetelefon hat die kostenfreie Rufnummer 0800 2 100 500. Die Mitarbeiter des Verbrauchertelefons der BaFin sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.

      oder Kontaktformular: https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/Kontaktformular/kon…

      Ich habe da auch mal ne Frage bzgl. des Verlustschwellenreporting gestellt und auch eine mehrseitige Antwort erhalten mit Normen usw.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.19 19:16:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.266.652 von Chris_M am 03.04.19 15:10:17
      Danke
      War mir bisher unbekannt, dass die BaFin ein Info-Telefon unterhält. Werde ich morgen gleich nutzen, danke.


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