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    Steuerklassenänderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.19 06:52:33 von
    neuester Beitrag 13.04.19 12:10:35 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.301.836
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      Avatar
      schrieb am 12.04.19 06:52:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, ich brauche dringend eure Hilfe.
      ich erwarte im Juni mein erstes Kind, aktuell sind wir Steuerklasse 4/4, wir hatten eigentlich vor jetzt 3/5 zumachen, ich bleibe 1 Jahr beim Kind Zuhause. jetzt raten mir alle ab die Steuerklassen zu ändern, da wir m. einer hohen Nachzahlung rechnen müssen! was ist der beste Weg? Auf was bezieht sich die Nachzahlung wegen dem Elterngeld und/oder Steuerklassenänderung? Wir sind getrennt veranlagt. ich hoffe ihr könnt mir helfen, das ist so ein leidiges Thema ;-(
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.19 09:55:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.337.429 von dany2509 am 12.04.19 06:52:33Habe das bei google gefunden:

      https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-bei…

      oder am besten eine Stunde beim Steuerberater buchen, dann bist du auf der wahrscheinlich sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 12.04.19 12:16:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.337.429 von dany2509 am 12.04.19 06:52:33Die meisten Sozialleistungen knüpfen an das Nettogehalt an. Daher ist es i.d.R. günstiger, wenn der Ehegatte der entpsrechende Leistungen bezieht (Elterngeld, Arbeitslosengeld) die Steuerklasse 3 wählt. Die absolute Höhe der Steuerlast ist von der Steuerklassenwahl unabhängig.

      Mit der günstigen Steuerklasse optimiert man so den Bezug von Lohnersatzleistungen. Man sollte aber in der Tat den Lohnsteuerabug beider Ehegatten vor Änderung und nach Änderung auf der Lohnabrechnung vergleichen und eine eventuelle Minderzahlung gedanklich zurück legen. Im Einzelfall sollte man das aber in der Tat von einem Berufskollegen prüfen lassen

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.04.19 15:28:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      in diesem Fall würde ich zu 4/4 raten. Denn aufgrund des Elterngeldes ist eh' mit einer Nachversteuerung zu rechnen (Progressionsvorbehalt).
      Nachteil wäre aber eine geringere Lohnersatzleistung für den Mann (er könnte ja z.B. arbeitslos oder krank werden).
      Für die Höhe des Elterngeldes sind die Steuerklassen hingegen nicht mehr relevant, da hätte man früher wechseln müssen.


      >>>Wir sind getrennt veranlagt.

      Warum?
      Insbesondere wegen der in Zukunft neuen Konstellation sollte das mal durchgerechnet werden.


      >>>oder am besten eine Stunde beim Steuerberater buchen, dann bist du auf der wahrscheinlich sicheren Seite.

      Solange es nur um Steuerklassen geht wäre das rausgeschmissenes Geld.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.19 09:10:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.342.229 von reckoner am 12.04.19 15:28:22Das finde ich nicht.

      Wenn man so gar keine Ahnung hat, welche Steuerklassen man will und es ggf auch an aktuellen Zahlen besprechen möchte, kann der Steuerberater schon wesentlich nützlicher sein, als das Forum hier.

      Sieht man ja jetzt schon. 3 Antworten, 3 Meinungen! Und keiner von uns kennt Details des Falls.

      Dann doch lieber einmal 200-350 Euro für eine Stunde Beratung ausgeben.
      Ich denke, dass wird sich dann schon wieder amortisieren.;)

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      Avatar
      schrieb am 13.04.19 12:10:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo LeDax,

      ich weiß nicht ob dir bewusst ist, dass die Steuerklassen überhaupt nichts an der Steuer ändern.
      Wie sollen sich die 200-350 Euro denn amortisieren?

      Es spielt allenfalls bei Lohnersatzleistungen eine Rolle, aber die kann man ja nicht voraussehen.

      Stefan


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