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    Prozeßbeobachter gesucht (Seite 5)

    eröffnet am 25.04.19 21:24:26 von
    neuester Beitrag 12.03.23 21:17:34 von
    Beiträge: 73
    ID: 1.302.804
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      schrieb am 20.03.20 07:04:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      Der Termin am 30.4. wurde gestern abgesagt.
      Ich habe mich beschwert, da es ein Eiltermin war, ohnehin schon aus 2019.
      Richter halten sich nicht an Gesetze, denn ein Eiltermin müßte analog zu § 42 SGB I innerhalb von einem Monat erledigt werden.

      Nein, nicht der Corona-Virus ist der Grund für die Absage. Sondern weil mein Anwalt - aus der Hauptsache, also nicht aus der Eilsache - eine Termin beim BSG an diesem Tag hat.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 06.03.20 22:33:51
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich gehe davon aus, daß schon viele hier Gerichtstermine hatten.
      Dies läßt sich kaum vermeiden.

      Und dann ist die Frage, wie wurde der Termin vorbereitet und was wurde von der Gegenseite geantwortet.

      Wer zu meinem Termin am 30.4.2020 kommt, trifft nicht nur mich, sondern auch andere aus der Bundesrepublik.

      Wir unterstützen einander. Der einzige Weg gegen offensichtliches Unrecht durch Richter.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 05.03.20 22:51:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      Bei dem Termin waren zu wenig Prozeßbeobachter da. Die Richterin hat ihre Rechtsbeugung durchgezogen und mir meine gesetzlich gesicherten Rechte genommen.
      Beschwerden werden erfolglos bleiben. So ist unser Rechtssystem eben.

      Aus meiner Sicht habe ich aber am 30.4. beim LSG, ab 9:00 Uhr einen viel wichtigeren Termin, denn es geht um meine Opferrente.

      Und ich hoffe, daß auch andere Opfer von Gewalt zu diesem Termin kommen. Deutschlandweit.
      Wir müssen endlich unsere Rechte duchsetzen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 25.02.20 09:52:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich möchte nochmals auf meinen Termin beim LSG in Potsdam, 28.2., 13:45 Uhr hinweisen.

      Schon der Termin ist seltsam. Und eine Vorbereitung findet auch nicht statt, ein klarer Verstoß gegen §§ 103 iVm 106 SGG.

      Möglicherweise wird bei dem Termin ein Stück Justizgeschichte geschrieben.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 06.02.20 00:00:02
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich habe meinen nächsten Termin am 28.2., 13:45 Uhr beim LSG in Potsdam. Es geht um den 14. Senat, der sich auch nicht an gesetzliche Vorgaben halten will, denn aufgrund von Verfahrensfehlern mußte er das Verfahren an das SG zurückverweisen, § 159 SGG.

      Es geht um sehr viel aus dem Sozialrecht. Seit 1.1.2005.
      Isi

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      Avatar
      schrieb am 27.11.19 20:52:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      http://www.gagmbh.eu/ver%C3%B6ffentlichungen/presseverbot-im…


      Ein wichtiges Beispiel dafür, wie wichtig Prozeßbeobachter vor Gerichten sind.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 22:59:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Einladung zu meinen Terminen am Do., 26.9., 10:45 und 11:15Uhr beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6, Saal 2.

      Eigentlich hätte das LSG die Verfahren wegen grober Mangel an das SG zurückverweisen müssen, § 159 SGG.

      So gab es trotz meiner Forderung keine mündliche Verhandlung, ein Verstoß gegen § 124 SGG. Diese mündliche Verhandlung hätte auch vom SG vorbereitet werden müssen, § 106 SGG und §§ 138f ZPO sowie §§ 273ff ZPO. Hier liegen also grobe Verstöße gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren vor.

      Das LSG verfährt genauso, es gibt keine vorbereitende Handlungen. Der Wille zur Rechtsbeugung bei "unseren" Richtern ist unverkennbar. Daher verweise ich noch auf diese Petition: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd… Bitte beachtet den Link zum Whistleblower/Insider. Ich denke, nicht nur bei dem OEG gibt es die Anweisung bei Opfern und Armen zu sparen, diese Anweisung scheint auch bei den JCn zu gelten.

      Auch ansonsten sind die Urteile des Herrn Geigers nichtig, gelten also als nicht erlassen. 1. Es ist nicht ersichtlich, wieso er als Einzelrichter urteilte und nicht die Kammer. 2. Es ist keine natürlich Person genannt, die die Gegenseite vertritt, § 313 i Nr. 1 ZPO. Damit ist klar, daß Herr Geiger die Gewaltenteilung aufgehoben hat und gleich die Arbeit der Exekutive übernommen hat. Das Urteil ist nicht von einem Richter unterschrieben, § 315 I ZPO. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.

      Ich freue mich, daß mich Herr M. H.-B. aus Bochum mit hoher Wahrscheinlichkeit als mein Beistand untersützt.

      Viele Grüße


      https://www.dropbox.com/s/j4299negb59wit1/2019-09-20%20Teilh…


      https://www.dropbox.com/s/x0myxobhjd0dhh6/2019-09-20%20Strom…


      https://www.dropbox.com/s/23vvsubonpz6i9p/2019-09-20%20Folte…

      Ich hoffe, es kommen ein paar, um Zeuge zu werden, wie die Richter sich verhalten.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 12.09.19 22:24:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Seit einigen Jahren entscheidet die Vorsitzende des 34. und 37. Senats beim LSG in Potsdamm, Frau B. (siehe Geschäftsverteilungsplan) , rechtswidrig gegen meine Söhne und mich. Ohne Rücksicht auf Gesetz und Recht. Auch jetzt scheinen wieder Überraschungsurteile geplant zu sein. Aus diesen Gründen:

      - Ich hatte vor Wochen die Vorbereitung der Termine nach § 106 SGG, §§ 138f ZPO und §§ 273ff ZPO gefordert. Es ist nichts geschehen. Als Beklagte ist etwas nebulös das Land Berlin im Rubrum, aber eine natürliche Person wurde nicht angegeben.

      - Alle Parteien müssen sich wahrheitsgemäß äußern, § 138 I ZPO. Wer sich nicht äußert, verstößt eindeutig gegen diese gesetzliche Vorgabe.

      - Durch den Link in dieser Petition auf einen Insider/Whistleblower, wissen wir, daß es Anweisungen "von ganz oben" gibt, Opfer um ihre Opferrente und weitere Bezüge zu betrügen https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd… . Durch die Remission von Frau Inge Hannemann war schon länger klar, daß dies auch für AlgII-Bezieher, Sozialhilfebezieher und wohl auch Rentner gilt. Der Staat arbeitet gegen seine Bürger.

      - Am 26.9. habe ich wieder einen Doppeltermin. Es ist aber nich klar, ob der statt findet, denn nach § 159 SGG ist das LSG verpflichtet, daß Verfahren wegen zahlreicher Verfahrensmängel an das SG zurückzuverweisen.

      Ich hoffe also auf viele Prozeßbeobachter bei dem Doppeltermin am 19.9. Zum 26.9. werde ich noch gesondert schreiben. Nach den Terminen lade ich, wie gewohnt in die Kantine vom Filmpark ein.

      Ein paar aktuelle Entwicklungen:

      Heute hat sich mir die Möglichkeit geboten, ggf. von einem größeren Fernsehsender interviewt zu werden. Noch ist natürlich unsicher, würde mich aber freuen.

      Es laufen Bestrebungen, eine bundesweiter, professionelle Plattform für Prozeßbeobachter und Austausch von Erfahrungen und Rechtswissen zu gründen. Bestrebungen laufen. Ich hoffe, daß sich dem viele, die bisher Einzelkämpfer sind, anschließen.

      Es gibt weitere Bestrebungen, die aber noch weniger spruchreif sind.

      Vor drei Jahren war ich weitgehend Einzelkämpfer. Inzwischen ist schon ein gutes Netzwerk entstanden und ich werde meine Zeit daran setzen, dieses zu erweitern. Ich habe viele gute Leute kennengelernt. Von einem wurde mir aktuell der Weg zum EGMR aufgezeigt. Und viele gute Ratschläge, die ich bekommen habe, habe ich versucht, weiter zu geben. Wenn mir dies nicht gelang, habe ich versucht, den Kontakt zwischen den Parteien herzustellen. Alles mit dem Ziel, gegen Unrecht in diesem Staate vorzugehen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.19 22:19:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      Doppeltermin beim LSG in Potsdam, am 19.9., 11 und 12 Uhr:

      Die beiden Termine sind grundlegend für Gesetz und Recht in Brandenburg. Es geht um einfache Rechte, um die meine Familie seit Jahren systematisch betrogen wird: https://prozesskosten.blogger.de/

      Wir hatten von Anfang an Anspruch auf PKH und trotzdem wurde noch Gerichtskosten gefordert, da ich die Klage vorab per FAX an das LSG gesandt habe. Da wir die Gerichtskosten nicht bezahlen konnten, wurden die Verfahren "beendet" und noch die hälftigen Gerichtskosten verlangt und vollstreckt. Ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG. Wenn PKH ohne Auflage bewilligt wurde, darf keine Gerichtskosten mehr erhoben werden.

      Es wurde also eindeutig gegen bestehende Gesetze verstoßen - und dies mit Wissen und Unterstützung vom Ministerpräsidenten, dem Justizministerium des Landes und des Bundes, sowie auch des BMAS. Wohl alles SPDler oder Linke sind, die eigentlich vorgeben, sich für sozial Schwache und Arme einzusetzen. Die faktische Politik ist eine andere.

      Ich rufe so zeitig zu diesem Termin auf, damit möglichst viele sich so einrichten, daß sie kommen können. Wie gesagt, aus meiner Sicht ist dieser Termin grundlegend. Ich kann nicht glauben, daß dieses Unrecht nur gegen meine Familie angewandt wird.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 22.08.19 22:37:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich habe an 19.9. einen Doppeltermin beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6, Saal 2.
      11 Uhr und 12 Uhr.

      Es geht um Nachteilsausgleiche für überlange Gerichtsverfahren. Einem Gesetz aus dem Jahre 2011.

      Wer kommen kann, lernt auch andere kennen, die sich gegen Richterwillkür und weitere Rechtsverletzungen wehren. Danach tauschen wir uns in der Kantine des Filmstudios Babelsberg aus, bei einem Gertänk auf meine Rechnung.
      Isi
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      Prozeßbeobachter gesucht