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    Wo steht, das Overnightkosten/Finanzierungskosten steuerlich absetzbar sind?

    eröffnet am 03.05.19 14:12:39 von
    neuester Beitrag 18.08.23 12:40:13 von
    Beiträge: 48
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      schrieb am 18.08.23 12:40:13
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo liebes Forum,

      ich habe mit dem Finanzamt aktuell die Auseinandersetzung, wie die Haltekosten bei CfD-Handel steuerlich behandelt werden sollen. Das Finanzamt bzw. sogar eher die Senatsverwaltung ist der Überzeugung, dass diese den Finanzierungskosten unterliegen und somit nicht abzugsfähig sein.

      Falls jemand sachdienliche Informationen hat bzw. ähnliche Erfahrungen würde ich mich über einen Austausch freuen.

      Die Begründung zur Ablehnung des Einspruchs brauche ich an dieser Stelle überhaupt nicht zu zitieren, da sie von inhaltlichen Mängeln nur zu strotzt.....

      Vielen Dank vorab
      Avatar
      schrieb am 15.08.23 14:14:56
      Beitrag Nr. 47 ()
      Diese Diskussion wurde reaktiviert.
      Avatar
      schrieb am 30.12.20 20:53:42
      Beitrag Nr. 46 ()
      Ich gratuliere Euch zum Ergebnis. Es zeigt das Hartnäckigkeit und auch die Bereitschaft nicht alles hinzunehmen sich auszahlen kann.
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 14:13:32
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.553.803 von Glueckskind2016 am 04.05.20 13:02:43Super Ergebnis, mir steht das noch bevor. Müssen diese Kosten eigentlich den einzelnen Positionen zugeordnet sein?
      Avatar
      schrieb am 25.09.20 15:18:13
      Beitrag Nr. 44 ()
      Update zu meinem Post vom 18.02.2020

      Auch bei mir ist das Thema nun erledigt.

      Für die nachgewiesenen "abgeschlossenen Geschäfte" wurden auch die Haltekosten vom Finanzamt anerkannt und rückerstattet.

      Oanda hat hier nochmal nachgebessert und damit konnte ich das Finanzamt überzeugen.

      IG hat leider den Standpunkt vertreten, dass ihre "Erträgnisaufstellung" für das deutsche Finanzamt ausreichend sein würden.
      Das mag sein, wenn die Finanzbeamten nicht auf den Unterschied zwischen abgeschlossen und offenen Positionen achten, aber in meinem Fall bedeutete dies einen erheblichen Mehraufwand aus unterschiedlichen Datenbankauszügen den Nachweis zu führen, welche Haltekosten sich auf abgeschlossene Geschäfte beziehen.

      Hier kann ich nur nochmal auf die excellente Erträgnisaufstellung von JFD und CMC verweisen.
      Mit etwas Abstand kommt man auch mit der von Oanda klar.

      Eine absolute Katastrophe ist die Erträgnisaufstellung von IG.
      Das will der Marktführer sein?

      Die Konsequenzen für mich sind wie folgt:
      IG ist für mich Geschichte, ich werde zukünftig nur noch mit den anderen 3 Anbietern handeln.

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      schrieb am 04.05.20 13:02:43
      Beitrag Nr. 43 ()
      Update 04.05.2020

      Hurra! Nach einem Jahr gibt es eine positive Überraschung. Das Finanzamt hat sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und die Erträge genau nach meinen Aufstellungen besteuert, die Overnightkosten wurden komplett von den Erträgen abgezogen. Ein wichtiger Baustein in meiner Argumentation war der Aufsatz von Dr. Haisch, der kostenpflichtige Download hat sich gelohnt und ist für jeden zu empfehlen, der mit seinem Finanzamt Probleme diesbezüglich hat. Die Sachbearbeiterin hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und auch ihren Vorgesetzten überzeugen können. Damit ist die Sache für mich abgeschlossen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.02.20 22:11:10
      Beitrag Nr. 42 ()
      Update:

      Ich habe nach der Ablehnung mein Einspruchsverfahren aufrecherhalten und mit weiteren Unterlagen ergänzt wieder Einspruch erhoben.

      Unter anderem mit dem kpl. Aufsatz von Haisch und den E-Mails von Flatex und Consors.

      Diese Woche erhielt ich dann einen Anruf von einer neuen Sachbearbeiterin. Evtl. ist das Thema innerhalb des Finanzamtes zu einer anderen Stelle weitergeleitet worden.

      1. Satz war, ich kann ihrer Argumentation folgen, aber die Anrechenbarkeit der Haltekosten gilt nur für abgeschlossene Geschäfte.

      Da muss ich jetzt wiederum sagen, da hat sie recht.

      Das Problem liegt also in der Erträgnisaufstellung von IG und Oanda.
      Aus diesen geht nicht eindeutig hervor, ob sich die Haltekosten auf abgeschlossene Geschäfte beziehen.

      An dieser Stelle muss ich CMC und JFD loben, denn deren Erträgnisaufstellung ist top!
      Da sind die Haltekosten sogar auf jede Position heruntergebrochen.
      Und es findet eine eindeutige Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Positionen statt.

      Jetzt muss ich also schauen, wie ich an eine detailliertere Erträgnisaufstellung der 2 betroffenen Anbieter komme und dann ist mein Problem möglicherweise gelöst.

      Ich war jetzt doch positiv überrascht. :)
      Der Ball liegt jetzt also nicht mehr beim Finanzamt, sondern bei den 2 Anbietern, die im Vergleich zu ihren Marktbegleitern keine vernünftige Erträgnisaufstellung zustande bringen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 19:07:20
      Beitrag Nr. 41 ()
      Consors hat sich jetzt auch zurück gemeldet.

      -----------------------------
      Guten Tag Herr xxxxx,

      schön, dass Sie uns schreiben.

      ​​Die Overnightkosten werden bei der Ermittlung des Gewinns und Verlusts direkt berücksichtigt. Wenn ein Gewinn oder Verlust realisiert wird, mindern die Overnightkosten den realisierten Gewinn bzw. erhöhen die Overnightkosten den realisierten Verlust. Die Jahressteuerbescheinigung sieht derzeit nicht anders aus als die, die Sie 2018 erhalten haben. Dort wird die Höhe der Kapitalerträge ausgewiesen (beinhaltet alles, auch CFD) und dann differenziert (davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen). Ab 2021 wird sich dies nach derzeitigem Kenntnisstand ändern. Hier gibt es jedoch noch viele Fragen mit dem Bundesministerium für Finanzen zu klären, bevor die Branche in der Lage ist, die Kunden mit gesicherten Informationen zu versorgen.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Wertpapiergeschäften mit der Consorsbank.
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 14:50:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.501.168 von Taxadvisor am 27.01.20 19:08:11
      Zitat von Taxadvisor: Nein, das ist korrekt, wer sich mal mit Optionspreistheorie beschäftigt hat, weiß ja aber auch, dass man alle Derivate i.d.R. auch (über Kassainstrumente) duplizieren kann. Und der Zeiwertverlust ist dabei nichts anders als der Zinssatz bzw. die Finanzierungskosten. Das Problem ist, dass sie bei Futures/Optionen im Preis "versteckt" sind und bei CFD explizit ausgewiesen werden. Am Ende ist es eine Art Finanzierungskosten.

      Gruß
      Taxadvisor


      Was ich nicht verstehe, kann jede Sachbearbeiterin / jeder Sachbearbeiter beim Finanzamt einfach machen was er will?

      Dem Threadersteller liegt eine Abrechnung der Consorsbank vor, in der die Haltekosten steuermindernd verrechnet wurden.
      Mir liegt von einer 2. Bank (Flatex) eine Bestätigung vor, dass auch dort die Haltekosten steuermindernd in der Abrechnung verrechnet werden.

      Ich selbst habe bei 4 unterschiedlichen ausländischen Market-Makern CFDs gehandelt.

      2x werden die Haltekosten von meinem Finanzamt steuermindernd verrechnet / anerkannt.
      Weil diese in der Erträgnisaufstellung als
      CMC = "Haltekosten"
      JFD = "Swaps"
      aufgeführt sind?

      2x werden sie nicht anerkannt.
      Weil diese in der Erträgnisaufstellung als
      IG = "Summer der gezahlten Zinsen"
      Oanda = "Financing"
      bezeichnet werden?

      Ich habe jedoch bei allen vier Konten mit Eigenkapital gehandelt.
      Keiner der 4 Market-Maker hat mir einen Kredit / ein Darlehen gewährt.
      Wären meine Positionen ins minus gelaufen und nicht mehr durch mein Eigenkapital gedeckt gewesen, wären die Positionen automatisch geschlossen worden.
      Nur wenn meine Positionen tatsächlich ins minus laufen dürften, hätte ich einen Kredit / Darlehen erhalten.

      Mein Finanzamt weist meinen Einspruch jedoch mit folgender Erläuterung ab:
      "Wie bereits im Bescheid erläutert, handelt es sich bei den Schuldzinsen zur Finanzierung der Wertpapiergeschäfte um Werbungskosten. Der Abzug dieser ist jedoch gem. § 20 Abs. 9 EStG ausgeschlossen."
      Avatar
      schrieb am 02.02.20 14:13:29
      Beitrag Nr. 39 ()
      Da ich auch bei Consors und Flatex ebenfalls ein Konto habe, allerdings nur zum Aktienhandel, CFDs habe ich dort jeweils noch nicht gehandelt, habe ich diese bzgl. der Fragestellung "Berücksichtigung der Overnight-Finanzierungskosten in der Abrechnung zur Ermittlung der Abgeltungssteuer" angeschrieben.

      Beide führen direkt die Abgeltungssteuer ab, daher war es für mich interessant zu erfahren, wie dort bei den CFD-Konten verfahren wird.

      Flatex hat als Market-Maker die Société Générale, Consors die BNP Paribas selbst.

      Eine Antwort von Consors steht noch aus.

      Flatex hat mir folgendes geantwortet:

      -----------------------------
      Sehr geehrter Herr xxxxx,

      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Finanzierungskosten wirken sich im CFD-Handel steuermindernd aus.

      Solche Finanzierungskosten finden auch direkt Ihre steuerliche Berücksichtigung und werden in die dauerhafte unterjährige Gewinn- und Verlustverrechnung einbezogen.

      Somit werden die Finanzierungskosten direkt bei Einbehalt steuerlich berücksichtigt, sprich es werden Steuern zurückerstattet oder es wir ein Freistellungsauftrag oder der Verlustverrechnungstopf sonstiges erhöht.

      Im Moment des Verkaufes wir dann der Kursgewinn des CFD-Geschäft steuerlich berücksichtigt.

      Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr flatex Team
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