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    RA-MICRO Software AG – Anwaltssoftware in der Kanzlei und in der Cloud

    eröffnet am 19.05.19 07:35:35 von
    neuester Beitrag 03.05.23 15:09:13 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.304.053
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    ISIN: DE000A1MMD34 · WKN: A1MMD3
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      schrieb am 03.05.23 15:09:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      RA-MICRO Software AG Berlin WKN: A1MMD3 / ISIN: DE000A1MMD34Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 13.06.2023 um 10:00 Uhr im CUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin,stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
      Avatar
      schrieb am 24.04.23 14:54:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mal schauen was uns 2023 bringt
      Avatar
      schrieb am 23.02.22 22:40:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich habe 90 RA-Aktien, die ich ggf. verkaufen würde. Für ernstgemeinte und realistische Angebote freue ich mich auf eine Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 14.01.22 18:20:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      wie abstrus das letzte Kaufangebot war (siehe Vorposting) zeigt die aktuelle Dividendenbekanntmachung aus dem Bundesanzeiger

      RA-MICRO Software AG
      Berlin
      WKN: A1MMD3 / ISIN: DE000A1MMD34
      Dividendenbekanntmachung
      Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 11.01.2022 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 7.457.915,31 € wie folgt zu verwenden:Zahlung einer Dividende in Höhe von 7,25 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 7.250.000,00 € sowie Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 207.915,31 € auf neue Rechnung.Die Dividenden werden am 14.01.2022 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Institute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer an die Aktionäre ausgezahlt. Zahlstelle ist Bankhaus Gebrüder Martin AG, Göppingen.Der Abzug der Kapitalertragssteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt haben. Gleiches gilt bei Vorlage eines Freistellungsauftrages mit ausreichendem Freistellungsvolumen.Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.
      Berlin, im Januar 2022
      RA-MICRO Software AG
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.10.21 17:10:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Kaufangebot für 15,50 Euro pro Aktie. 🤢

      https://www.metafina.de/wp-content/uploads/Kaufangebot-RA-Mi…

      aber das kennt mann ja, solche Angebote muss man mit Humor nehmen :laugh:

      Die Aktie ist meiner Meinung nach das Zehnfache wert

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      Der Final Countdown: Hier heute noch rein!? Große Meldung angekündigt…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.06.21 18:50:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      aus dem Bundesanzeiger von gestern

      RA-MICRO Software AG
      Berlin
      WKN: A1MMD3 / ISIN: DE000A1MMD34

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am10.08.2021 um 10:00 UhrimCUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin,stattfindendenordentlichen Hauptversammlungein.Tagesordnung1. Vorlage des vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der RA-MICRO Software AG, des Lageberichts der Gesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der Mazars GmbH & Co. KG geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 22.06.2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2020 in Höhe von 7.457.915,31 € wie folgt zu verwenden:2.a. Zahlung einer Dividende in Höhe von 6,00 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 6.000.000,00 €. Die Dividende ist am 13.08.2021 zahlbar.2.b. Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 1.457.915,31 € auf neue Rechnung.3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie im Vorjahr, die Mazars GmbH & Co. KG, Alt Moabit 2, 10557 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.6. Beschlussfassung über die Nachwahl von einem Mitglied des AufsichtsratesFrau Elke Fischer hat dem Vorstand angekündigt, dass sie beabsichtigt, mit Aufruf dieses Tagesordnungsordnungspunktes ihr Amt als Aufsichtsrat niederzulegen.Der Aufsichtsrat schlägt vor: Herrn Peter Saßnink, Diplom-Kaufmann, Tegernseeals Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Frau Elke Fischer in den Aufsichtsrat zu wählen.Die Amtszeit des Aufsichtsrates Peter Saßnink endet, wie die Amtszeit des übrigen Aufsichtsrates der Gesellschaft, in 2025 mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2024.Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft zusammen, die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.Auslage von UnterlagenDie zu dem Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen (Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020) liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus.TeilnahmebedingungenZur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der RA-MICRO Software AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens 03.08.2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Anschrift angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform fristgerecht unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:RA-MICRO Software AGc/o Link Market Services GmbHLandshuter Allee 1080637 MünchenE-Mail: namensaktien@linkmarketservices.deNähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den übersandten Unterlagen.Nach Eingang der Anmeldung bei der RA-MICRO Software AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 03.08.2021, 24:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 10.08.2021, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 03.08.2021, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 03.08.2021. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen.Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform.Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktGAktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:RA-MICRO Software AGInvestor Relations / HauptversammlungWashingtonplatz 3, 10557 BerlinTelefax: +49 (0) 30 435 98 851E-Mail: aktien@ra-micro.deDie Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unterwww.ra-micro.de zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 26.07.2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.Infektionsschutzmaßnahmen / HygienemaßnahmenAufgrund der Bestimmungen der Dritten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Juni 2021 dürfen nur solche Personen an der Hauptversammlung teilnehmen, die einen Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen können. Ausgenommen davon sind geimpfte oder genesene Personen. Außerdem haben alle Teilnehmer eine FFP-2-Maske zu tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Die FFP-2-Masken werden von der Gesellschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt. Berlin, Juni 2021Vorstand der RA-MICRO Software AG
      Avatar
      schrieb am 25.06.21 17:52:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Jahresabschluss 2020 wurde auf der Homepage veröffentlicht

      https://wissenspool.ra-micro.de/wp-content/uploads/Jahresabs…
      Avatar
      schrieb am 31.05.21 16:16:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.648.385 von Muckelius am 12.05.20 16:05:54aus dem Bundesanzeiger

      RA-MICRO Software AG
      Berlin
      WKN: A1MMD3 / ISIN: DE000A1MMD34

      Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie Beck Berlin Beteiligungs-GmbH, mit Sitz in München, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der RA-MICRO Software AG im Sinne von § 16 Abs. 2 AktG gehört.

      Berlin, im Mai 2021Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 12.05.20 16:05:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.626.096 von Muckelius am 04.10.19 16:01:57aus dem Bundesanzeiger

      RA-MICRO Software AG
      Berlin
      WKN: A1MMD3 / ISIN: DE000A1MMD34
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 23.06.2020 um 10:00 Uhr
      im CUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der RA-MICRO Software AG, des Lageberichts der Gesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der RT Bade Happich Wiesner Revisionstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 17 Abs. 3 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung).
      2.

      Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der RA-MICRO Software AG für das Geschäftsjahr 2019 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von 11.035.865,47 € ausweist, festzustellen.
      3.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2019 in Höhe von 11.035.865,47 € wie folgt zu verwenden:

      3.a. Zahlung einer Dividende in Höhe von 8,00 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 8.000.000,00 €. Die Dividende ist am 26.Juni 2020 zahlbar.

      3.b. Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 3.035.865,47 € auf neue Rechnung.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.
      6.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Alt Moabit 2, 10557 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
      7.

      Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der RA-MICRO Software AG endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet demzufolge mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung der RA-MICRO Software AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der RA-MICRO Software AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
      a)

      Herrn Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Berlin,
      b)

      Herrn Lutz Krüger, Rechtsanwalt, Berlin,
      c)

      Frau Elke Fischer, Rechtsanwältin, Bielefeld,
      d)

      Herrn Michael Friedrich Doetsch, Rechtsanwalt, Westerland, als Ersatzmitglied für alle vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder,

      bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
      8.

      Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      Die auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25.Juni 2019 beschlossene jährliche Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von 100.000,00 € entfällt.
      Auslage von Unterlagen

      Die zu dem Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen (Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019) liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Am Borsigturm 56, 13507 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus.
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der RA-MICRO Software AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Dienstag, 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Anschrift angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform rechtzeitig unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

      RA-MICRO Software AG
      c/o Link Market Services GmbH
      Landshuter Allee 10
      80637 München

      E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

      Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den übersandten Unterlagen.

      Nach Eingang der Anmeldung bei der RA-MICRO Software AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

      Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

      Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 17. Juni 2020, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 16. Juni 2020. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen.

      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform. Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 22. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter vorgenannter Adresse eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

      RA-MICRO Software AG
      Investor Relations / Hauptversammlung
      Am Borsigturm 56, 13507 Berlin
      Telefax: +49 (0) 30 435 98 965
      E-Mail: aktien@ra-micro.de

      Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
      www.ra-micro.de


      zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 08. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

      Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.



      Berlin, Mai 2020

      Vorstand der RA-MICRO Software AG
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.10.19 16:01:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      wenigstens ist man weiter auf Wachstumskurs.

      Zuletzt wurde eine Niederlassung in Düsseldorf eröffnet

      https://www.ra-micro.de/eroeffnungsfeier-der-ra-micro-landes…
      RA-MICRO Software | 115,00 €
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