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    HWA AG (Wie geht es weiter mit dem Motorsport) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.19 14:55:32 von
    neuester Beitrag 19.05.20 10:36:25 von
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    HWA
    ISIN: DE000A0LR4P1 · WKN: A0LR4P · Symbol: H9W
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      schrieb am 24.06.19 14:55:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      HWA AG

      Affalterbach

      ISIN DE000A0LR4P1 / WKN A0LR4P



      Einladung zur Hauptversammlung 2019

      Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

      am Dienstag, den 25. Juni 2019 um 10.00 Uhr,
      im ehemaligen Residenzclub Affalterbach (RCA), Benzstraße 10, 71563 Affalterbach,

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019.


      TAGESORDNUNG

      1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die HWA AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

      Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Benzstraße 8, 71563 Affalterbach, und im Internet unter




      http://www.hwaag.com

      eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

      2.
      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 24.331.140,32 wie folgt zu verwenden:






      Ausschüttung von EUR 0,37 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 2.081.805,00
      Vortrag auf neue Rechnung EUR 22.249.335,32
      Bilanzgewinn EUR 24.331.140,32

      Die Gesellschaft hält per Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Sofern die HWA AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte eigene Aktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

      4.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Über die Entlastung der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 soll in einer Einzelabstimmung Beschluss gefasst werden.


      a)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hans Werner Aufrecht Entlastung zu erteilen.

      b)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Willibald Dörflinger Entlastung zu erteilen.

      c)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hussain Ahmad Al-Siddiqi Entlastung zu erteilen.

      d)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rolf Krissler Entlastung zu erteilen.

      e)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Michael Schmieder Entlastung zu erteilen.

      f)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Gert-Jan Bruggink Entlastung zu erteilen.

      g)
      Vorstand und Aufsichtsrats schlagen vor, Herrn Klemens Große-Vehne Entlastung zu erteilen.


      5.
      Wahl des Abschlussprüfers

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Treuhand Südwest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Beiertheimer Allee 32, 76137 Karlsruhe, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der HWA AG für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.


      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache und muss der Gesellschaft bis spätestens am 18. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ, zugehen.

      Die Berechtigung zur Teilnahme der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn des 04. Juni 2019, 0.00 Uhr MESZ, beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am 18. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden Adresse zugehen:


      HWA AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Ostergrube 11
      30559 Hannover
      Telefax: +49 (0) 511 47402 319
      E-Mail: hv@gfei.de


      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform auszuweisen; ausgenommen davon sind Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, für die die gesetzlichen Regelungen gem. § 135 AktG gelten.

      Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung erhalten sie zusammen mit der Eintrittskarte, die sie zuvor über Ihre Depotbank anfordern müssen. Vollmacht und Weisungen müssen spätestens am 24. Juni 2019, 12.00 Uhr MESZ, eingegangen sein.

      Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen müssen, die Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei Verlassen der Hauptversammlung mittels des auf der Stimmkarte vorhandenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.

      Anfragen und Anträge von Aktionären, Wahlvorschläge

      Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:


      HWA AG
      Investor Relations/Hauptversammlung
      Benzstraße 8
      71563 Affalterbach
      Telefax: +49 (0) 7144 – 8718 – 111
      v.glaser@hwaag.com


      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 10. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse eingehen, werden im Internet auf der Kommunikationsplattform der HWA AG unter der Adresse

      www.hwaag.com


      im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht, wenn und soweit die Bestimmungen des § 126 Abs. 2 AktG nicht entgegenstehen. An gleicher Stelle werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu diesen Anträgen und Wahlvorschläge zugänglich gemacht.

      Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift derjenigen Unterlagen übersandt, die gemäß § 175 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegen. Diese Unterlagen sind bis zum Ende der Hauptversammlung auch im Internet unter

      www.hwaag.com


      verfügbar. Des Weiteren werden sie in der Hauptversammlung am 25. Juni 2019 ausliegen.




      Affalterbach, im Mai 2019



      Der Vorstand






      Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

      Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte GFEI IR Services GmbH, Ostergrube 11, 30559 Hannover, Telefax: +49 (0) 511 47402 319, Mail: hv@gfei.de.

      Information zum Datenschutz für Aktionäre

      Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

      Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die HWA AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

      Der Dienstleister der HWA AG, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der HWA AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der HWA AG.

      Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der HWA AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

      Datenschutz@hwaag.com


      oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

      HWA AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Ostergrube 11
      30559 Hannover
      Fax: 0049 511 47402319
      E-Mail: hv@gfei.de

      Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

      quelle bundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 19.05.20 10:36:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      HWA AG veröffentlicht Jahreszahlen 2019 (deutsch)

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12459557-dgap-new…
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