DEGIRO: Verrechnung von Gewinnen bei ausländischen Brokern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.06.19 12:03:20 von
neuester Beitrag 02.08.19 12:37:42 von
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Hallo zusammen,
Ich habe 2 Depots, eines bei Degiro, eines bei Onvista. Bei Degiro handele ich ausschließlich mit Zertifikaten (Knockouts, Tracker). Bei Onvista mit Aktien.
Mir geht es um die steuerliche Verrechnung der Gewinne bzw. Verluste bei Degiro.
Fiktives Beispiel: In diesem Jahr realisiere ich bei Degiro aus dem Handel mit Zertifikaten einen Gewinn von 5000 Euro.
Meine Frage an die Experten: Kann ich die 5000 Euro – oder allgemein Gewinne aus Zertifikaten bei einer ausländischen Depotbank wie Degiro – mit negativen Kapitalerträgen bei einem deutschen Broker verrechnen? Oder andersherum: Kann ich etwaige Verluste aus Zertifikaten bei Degiro in der Steuererklärung mit positiven Kapitalerträgen bei einem deutschen Broker wie Onvista verrechnen?
Danke für euer Feedback
Ich habe 2 Depots, eines bei Degiro, eines bei Onvista. Bei Degiro handele ich ausschließlich mit Zertifikaten (Knockouts, Tracker). Bei Onvista mit Aktien.
Mir geht es um die steuerliche Verrechnung der Gewinne bzw. Verluste bei Degiro.
Fiktives Beispiel: In diesem Jahr realisiere ich bei Degiro aus dem Handel mit Zertifikaten einen Gewinn von 5000 Euro.
Meine Frage an die Experten: Kann ich die 5000 Euro – oder allgemein Gewinne aus Zertifikaten bei einer ausländischen Depotbank wie Degiro – mit negativen Kapitalerträgen bei einem deutschen Broker verrechnen? Oder andersherum: Kann ich etwaige Verluste aus Zertifikaten bei Degiro in der Steuererklärung mit positiven Kapitalerträgen bei einem deutschen Broker wie Onvista verrechnen?
Danke für euer Feedback
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.912.006 von enchilado am 28.06.19 12:03:20
Verluste aus dem Degiro-Depot müssen in der Steuererklärung erklärt werden und werden dann mit den positiven Erträgen aus dem Onvista-Depot lt. Steuerbescheinigung bis zur Höhe von Null verrechnet (Sparerpauschbetrag verpufft dadurch möglicherweise). Sind die Verluste aus dem Degiro-depot größer als die Erträge im Onvista-Depot wird der verbleibende Verlust festgeschrieben und vorgetragen.
Die Gewinne aus dem DeGiro-Depot können grundsätzlich nur mit Verlusten inländischer Depots verrechnet werden, wenn eine Verlustbescheinigung (bis 15.12. des KJ) beantragt wird. Allerdings dürften im Onvista-Depot überwiegend Aktienverluste entstehen, diese sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar. Da würde dann eine Verlustbescheiningung auch nichts nützen, im Gegenteil, die Verluste stehen dann auf Bankebene nicht mehr zur Verfügung und die Steuer kann dann in Folgejahren erst über die Erklärnug erstattet werden.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von enchilado: Hallo zusammen,
Ich habe 2 Depots, eines bei Degiro, eines bei Onvista. Bei Degiro handele ich ausschließlich mit Zertifikaten (Knockouts, Tracker). Bei Onvista mit Aktien.
Fiktives Beispiel: In diesem Jahr realisiere ich bei Degiro aus dem Handel mit Zertifikaten einen Gewinn von 5000 Euro.
Meine Frage an die Experten: Kann ich die 5000 Euro – oder allgemein Gewinne aus Zertifikaten bei einer ausländischen Depotbank wie Degiro – mit negativen Kapitalerträgen bei einem deutschen Broker verrechnen? Oder andersherum: Kann ich etwaige Verluste aus Zertifikaten bei Degiro in der Steuererklärung mit positiven Kapitalerträgen bei einem deutschen Broker wie Onvista verrechnen?
Verluste aus dem Degiro-Depot müssen in der Steuererklärung erklärt werden und werden dann mit den positiven Erträgen aus dem Onvista-Depot lt. Steuerbescheinigung bis zur Höhe von Null verrechnet (Sparerpauschbetrag verpufft dadurch möglicherweise). Sind die Verluste aus dem Degiro-depot größer als die Erträge im Onvista-Depot wird der verbleibende Verlust festgeschrieben und vorgetragen.
Die Gewinne aus dem DeGiro-Depot können grundsätzlich nur mit Verlusten inländischer Depots verrechnet werden, wenn eine Verlustbescheinigung (bis 15.12. des KJ) beantragt wird. Allerdings dürften im Onvista-Depot überwiegend Aktienverluste entstehen, diese sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar. Da würde dann eine Verlustbescheiningung auch nichts nützen, im Gegenteil, die Verluste stehen dann auf Bankebene nicht mehr zur Verfügung und die Steuer kann dann in Folgejahren erst über die Erklärnug erstattet werden.
Gruß
Taxadvisor
@Taxadvisor: Vielen Dank für das Feedback! Zertifikat-Gewinne verrechnen würde sich also nur rechnen, wenn im Onvista-Depot Verluste aus Non-Aktien-Geschäften wie zB ETFs oder Wikifokios entstanden sind, richtig? (Der Nachteil bzgl. der "Nullung" etwaiger Aktienverluste bestünde dann allerdings immer noch.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.912.798 von Taxadvisor am 28.06.19 13:28:21
Hallo zusammen,
by the way ...
Interessant wäre noch zu wissen wenn bspw. im Trading mit dem ausl. Broker Degiro (aber auch Interactive Brokers) Jahr für Jahr nur Verluste anfallen würden (mal kleinere und mal etwas größere Verluste auf Jahresabschlussbasis) ab wann das deutsche FA hier dann Liebhaberei unterstellt und ggf. die im ausl. Depot angefallenen Verluste nicht mehr akzeptiert?!
Denn man könnte ja diese "absichtlich" verwenden um die Steuer zu "drücken" ...
Viel Erfolg.
Zitat von Taxadvisor: ...
Die Gewinne aus dem DeGiro-Depot können grundsätzlich nur mit Verlusten inländischer Depots verrechnet werden, wenn eine Verlustbescheinigung (bis 15.12. des KJ) beantragt wird. Allerdings dürften im Onvista-Depot überwiegend Aktienverluste entstehen, diese sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar. Da würde dann eine Verlustbescheiningung auch nichts nützen, im Gegenteil, die Verluste stehen dann auf Bankebene nicht mehr zur Verfügung und die Steuer kann dann in Folgejahren erst über die Erklärnug erstattet werden.
Hallo zusammen,
by the way ...
Interessant wäre noch zu wissen wenn bspw. im Trading mit dem ausl. Broker Degiro (aber auch Interactive Brokers) Jahr für Jahr nur Verluste anfallen würden (mal kleinere und mal etwas größere Verluste auf Jahresabschlussbasis) ab wann das deutsche FA hier dann Liebhaberei unterstellt und ggf. die im ausl. Depot angefallenen Verluste nicht mehr akzeptiert?!
Denn man könnte ja diese "absichtlich" verwenden um die Steuer zu "drücken" ...
Viel Erfolg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.159.673 von Roti_72 am 02.08.19 11:43:16
Es gibt in irgendeinem BMF-Schreiben eine Stelle an der steht, dass Gewinnerzielungsabsicht bei KAP immer unterstellt wird (was absolute Ausnahmefälle natürlcih nicht ausschließt). Im Normalfall gibt es daher keine Liebhaberei.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Roti_72: Hallo zusammen,
by the way ...
Interessant wäre noch zu wissen wenn bspw. im Trading mit dem ausl. Broker Degiro (aber auch Interactive Brokers) Jahr für Jahr nur Verluste anfallen würden (mal kleinere und mal etwas größere Verluste auf Jahresabschlussbasis) ab wann das deutsche FA hier dann Liebhaberei unterstellt und ggf. die im ausl. Depot angefallenen Verluste nicht mehr akzeptiert?!
Denn man könnte ja diese "absichtlich" verwenden um die Steuer zu "drücken" ...
Viel Erfolg.
Es gibt in irgendeinem BMF-Schreiben eine Stelle an der steht, dass Gewinnerzielungsabsicht bei KAP immer unterstellt wird (was absolute Ausnahmefälle natürlcih nicht ausschließt). Im Normalfall gibt es daher keine Liebhaberei.
Gruß
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