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    Das Experiment! Moderierter Thread zum Thema „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.19 14:25:33 von
    neuester Beitrag 02.09.19 09:56:53 von
    Beiträge: 90
    ID: 1.307.234
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      Avatar
      schrieb am 12.07.19 14:25:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein temporärer Versuch von CaveModem, unterstützt durch UniversalMODul, mit Zustimmung der WO Communityleitung

      Hier wird aktiv aufgepasst und begleitet. Bitte schafft mit uns in diesem Thread eine hohe Debattenqualität. Danke schön. Im zweiten Posting kommen noch ein paar Rahmenbedingungen. Nicht erschrecken, dass das Posting lang wird.

      Dies ist kein neues WO-Format, sondern eine temporäre Privatinitiative.


      Und nun geht es los:

      Vor einigen Tagen entschied der Landeswahlausschuss von Sachsen, dass die Landesliste der AfD aus Gründen von Formfehlern auf etwa ein Drittel ihres eigentlichen Umfangs gekürzt wird. Dies kann dazu führen, dass die AfD nach der Landtagswahl in Sachsen unter Umständen nicht alle Plätze im Parlament besetzen kann, die ihr gemäß der Wahl eigentlich zustehen, so dass es ein Parlament geben könnte, dessen Gewichtung nicht dem Wahlergebnis entspräche.

      Gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses hat die AfD nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dieser gesamte Vorgang wird bereits seit Tagen kontrovers diskutiert. Von einem normalen Vorgang gemäß bekannter Vorgaben sei die Rede, aber auch von einem bewussten Versuch, eine Partei zu schwächen. Schnell wurden Stimmen laut, die sich über die vermeintliche Unfähigkeit der AfD lustig machten, feste Prozesse zu verfolgen. Aber es gab auch Statements, dass dies alles ein undemokratisches Vorgehen sei, das eine ganze Wahl verfälsche. In vielen dieser Stellungnahmen steckt viel Emotion und wenig Sachlichkeit.

      Lasst uns hier gemeinsam strikt sachlich, wenn auch gerne kontrovers, analysieren:

      - Wie lauten die Regeln zur Erstellung einer Landesliste?
      - Ist gegen diese Regeln verstoßen worden?
      - Wenn ja, hat die AfD dies zu verantworten?
      - Wenn nein, welche Möglichkeiten hat die AfD nun?
      - Was bedeutet das für die Gültigkeit der Landtagswahl?
      - Welche Folgen können daraus, ggf. auch über das Land Sachsen hinaus, erwachsen?

      Des weiteren wäre interessant zu beleuchten:

      - Seht Ihr Auswege aus der verfahrenen Situation, die sowohl Regeln (sofern sie hier zutreffen) nicht außer Kraft setzen als auch den Willen des Wählers nicht indirekt verfälschen?
      - Wie wäre nach Betrachtung von Pros und Contras für die verschiedenen Positionen Euer sachlicher Rat, um diesen Konflikt zu lösen?
      - Bedeutet dieser Vorgang einen Gewinn oder eine Schädigung für unsere Demokratie? (insbesondere hier bitte keine Polemik in jedwede Richtung!)

      Bitte, wie gesagt, bitte verfahrt sachlich und pointiert. Ich bin gespannt auf Eure Ausführungen.

      Gruß
      CaveModem :)
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 14:36:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Regeln zum Thread
      Liebe User

      Gleich kommt viel Text, und wer den zunächst nicht komplett lesen möchte, hier die Management Summary:

      Dieser Thread wird von zwei Moderatoren in Privatinitiative begleitet und temporär angelegt. Das Ziel ist eine vollkommen sachliche Diskussion auf höherem Niveau als andere Threads hier. Es wird um Anstand und Respekt voreinander gebeten und um jegliches Vermeiden persönlicher Streitigkeiten. Darüber hinaus ist das Threadthema begrenzt und einzuhalten. Alle Beiträge, die dies nicht erfüllen, können entfernt werden.

      Die Moderation erfolgt bezüglich des Umgangs. Inhaltlich ist der Ball im Rahmen des Themas vollständig bei Euch. Wir behalten uns vor, wenn es passt, ggf. Zwischenfragen zu stellen, um das Thema selbst voranzubringen.

      Das war die Kurzfassung!

      Und nun die ausführliche Fassung. Bitte nehmt Euch einen Tee oder Kaffee und entspannt Euch beim Lesen.

      Ich möchte Euch ein Projekt vorstellen. Es würde mich freuen, damit auf reges Interesse zu stoßen. Ich möchte einen Thread mit einem exakt abgegrenzten Thema anbieten, und dort soll absolut sachlich und themenorientiert debattiert werden. Das Ziel soll sein, dass das eigentliche Thema für jeden, der teilnimmt, und auch für jeden Mitleser stets erkennbar bleibt. Die Diskussion soll nicht ausufern, vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen und auch nicht in persönliche Streitigkeiten übergehen.

      Leider sind diese Phänomene praktisch bei allen aktiven Threads des Innenpolitik WiPos ein bedauerlicher Usus. Ich fände es aber schön, wenn wir über dieses kleine Projekt gemeinsam beweisen könnten, dass es auch anders geht als mit ständigen Streitigkeiten und Hauereien.

      Und da ich hoffe, dass es womöglich User gibt, die immer noch Wert auf einen gepflegten Austausch legen, eröffne ich als Moderator diesen temporären Thread.

      Neben den Boardregeln gelten hier einige Vereinbarungen, die weit über die üblichen Regeln hinausgehen. Bitte also das ganze Posting lesen, auch wenn es lang ist. Ich erwarte von allen Teilnehmern Engagement, Fairness, gutes Benehmen, keine Rechthaberei, das unbedingte Hören auf den Moderator und den Willen, möglicherweise auch mal selbst über den eigenen Tellerrand zu schauen und ohne Blutdrucksteigerung auf die Beiträge der Gegenseite zu reagieren.

      Was wird nun von den Teilnehmern verlangt? Eigentlich, so finde ich, pure Selbstverständlichkeiten:

      Reflektierend sein

      Jedem Teilnehmer hat klar zu sein, dass er nur und ausschließlich seine persönliche Meinung hat und diese vertritt. In diesem Thread geht es nicht um Recht Haben, sondern es geht um eine anständige Diskussion im Diskurs. Jede einzelne Meinung ist für sich zunächst einmal grundsätzlich berechtigt. Keine Meinung ist für sich mehr oder weniger wert als eine andere. Insofern ist es ein wichtiger und grundlegender Punkt, dem Diskussionskontrahenten eine andere Meinung zuzugestehen. Man muss sie nicht mögen, man muss sie nicht schätzen. Aber er darf eine andere Meinung haben. Man selbst kann sich dann sachlich mit dieser Meinung auseinandersetzen mit Analyse und Gegenrede.

      Der andere ist nicht der Feind

      Auch wenn eine andere Meinung nervend sein kann, wir befinden uns hier nicht auf einem virtuellen Schlachtfeld. Hier soll die Kunst des guten Argumentierens im Vordergrund stehen. Und dazu gehört, dass die andere Seite nicht persönlich geringgeschätzt, herabgewürdigt, beleidigt oder als dumm deklariert wird.

      Die Beschäftigung gilt dem Thema und nicht der Person

      Beiträge, die sich mit anderen Usern beschäftigen, sind für den Leser wertlos und störend. Das Thema hat im Vordergrund zu stehen. Sollten Teilnehmer weiteren Gesprächsbedarf haben, können sie sich gerne per Boardmail austauschen oder andere Kommunikationswege finden.

      Es gilt das Thema und nur das Thema

      Die Diskussion soll nur zum gegebenen Thema geführt werden. Globalgalaktische Abhandlungen über Gruppierungen, Einstellungen oder die Rettung der Welt gehören hier nicht hin.

      Postings sinnvoll aufbauen

      Präzise sagen, was gesagt werden soll, dies aber nicht in Kampfsprache, sondern in purer sachlicher Form. Zu einem guten Posting gehören These, ggf. Antithese, Betrachtung, Analyse und Abschlussstatement. Auch das Abschlussstatement ist keine „So ist es und nicht anders“ Aussage, sondern eine persönliche Meinung. Und diese hat auch der Gegenseite noch Luft zum Atmen zu geben.

      Einmal gesagt reicht

      Es ist nicht das Ziel dieser Diskussion, durch permanente Statementwiederholungen Recht zu behalten. Einmal ein Statement abzusetzen und zu begründen reicht. Jeder kann das lesen, und gut ist. Ein weiteres Posting wird erst dann sinnvoll, wenn es weitere Aspekte gibt oder man auf andere Postings explizit und sachlich eingehen möchte. Wiederholungen sind nicht sinnvoll.

      Keine Textwüsten. Weniger ist mehr.

      Postings sollten nicht zu lang werden. Wichtig ist eine Konzentration auf das Wesentliche. Man schreibt nicht für sich selbst, sondern für den Leser. Lieber weniger hineinpacken und ggf. zwei Postings daraus machen, wenn verschiedene Aspekte angesprochen werden. (Goldene Ausnahme: Dieses Eröffnungsposting hier)

      Quellen sind für sich kein Beitrag

      Eine Stellungnahme sollte selbständig sachlich ausformuliert sein und nicht nur aus Zitatfetzen und 25 Links auf ebenso viele Internetseiten bzw. dreistündige Videos bestehen. Eine Stellungnahme sollte für den Leser selbsterklärend sein, ohne dass er sich zum Verständnis des Gesagten durch alle Quellen zwangsweise hindurch klicken muss. Quellen sind (abgesehen von der Verpflichtung, sie anzugeben) für den Leser ein informatives Zubrot, nicht aber die Quintessenz.

      Sinnvolle und hilfreiche Quellen

      Bitte Quellen sinnvoll und sparsam einsetzen. Nicht derjenige ist der Beste, der am meisten oder die umfangreichsten Quellen in ein Posting bekommt. Bei Videos ist zudem zu beachten, dass, sofern sie länger als eine Minute sind, der Zeitpunkt angegeben werden sollte, ab dem die eigentlich entscheidende Aussage kommt. Ansonsten sind Videos im Prinzip für eine pointierte Diskussion wertlos, je länger sie werden. Ähnliches gilt für sehr umfangreiche Textquellen. Hier wäre beispielsweise ein Abschnitt oder ein Kapitel zusätzlich als Quelle auszuweisen. Das Einstellen diverser Wahlprogramme oder umfangreicher anderer Ausarbeitungen, egal welcher politischer Richtung, ohne Verweis auf den für das Posting wichtigen Punkt ist wertlos für den Leser.

      Schlagworte vermeiden

      Schlagworte sind überaus gebräuchlich und auch sehr plakativ. Häufig werden sie sogar als normaler Usus angesehen, so dass Sachlichkeit geradezu als Verniedlichung empfunden wird. Dieses Gefühl ist aber in einer Sachdiskussion fehl am Platze. Insofern sind ständige Wiederholungen von linkgrünversifft, Blockflötenparteien, Lügenpresse, kleinen Nazis, braunem Sumpf, Hitlerenkeln und ähnlichem vollständig fehl am Platze. Auch hier gilt: Im Zweifel ist weniger besser als mehr.

      Keine Satire

      Satire ist zwar ein wunderschönes Werkzeug, wird aber gerne absichtlich oder unabsichtlich missverstanden und führt dann schnell zu Eskalationen samt Provokationen hin und her. Insofern ist dieser Thread kein Platz für jede Form der Satire. Bitte bewusst trocken und sachlich bleiben.


      Es geht eigentlich um das Selbstverständlichste der Welt. Um gutes Benehmen. Dazu kommen Sachlichkeit, fairer Umgang miteinander und Diskussionskultur. Wer ein Problem mit diesen Zusatzregeln hat, ist nicht gezwungen, an der Diskussion teilzunehmen, sondern kann die vielen anderen Angebote WOs nutzen. Ich werde mir vorbehalten, jeglichen Beitrag zu entfernen, der diesen Grundsätzen widerspricht. Die Eingriffe werden unter keinen Umständen öffentlich diskutiert. Nicht, weil der Moderator gottgegeben ist und keine Fehler macht – nein, Fehler werden bestimmt gemacht – sondern weil das Thema im Vordergrund steht. Selbstverständlich kann ich gerne per Boardmail angeschrieben werden.

      Ich bitte bei dem Ganzen zu berücksichtigen, dass die Moderatoren ehrenamtlich neben einem ganz normalen Berufsleben tätig sind. Dieses Experiment hier wird also von mir, unterstützt durch UniversalMODul, in meiner Freizeit durchgeführt. Ich erwarte dafür keine Orden oder Dankesschreiben, sondern einfach das Verständnis, dass ich nicht perfekt bin und auch nicht immer anwesend. Umso mehr setze ich auf die Fähigkeit der Teilnehmer, sich gut benehmen zu können.

      Dieser Thread wird ausschließlich durch UniversalModul und mich begleitet. Bitte seid fair zu uns. Es ist auch ein Experiment, dessen Ausgang wir nicht kennen.

      Sollte der Thread eine Schieflage bekommen oder für uns aus Zeitgründen nicht mehr behandelbar sein, behalten wir uns vor, ihn dauerhaft zu schließen. Je nach dem Benehmen der Teilnehmer kann es auch sein, dass wir ihn in unseren Abwesenheitszeiten vorübergehend schließen.

      Natürlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass das Angebot überhaupt keinen Widerhall findet und ich in meinem Thread alleine bleibe. Auch das ist ein Erkenntnisgewinn.

      Grundsätzlich ist das Experiment temporär. Es ist nicht an eine dauerhafte Betreuung dieses Threads gedacht und ist somit ein zeitweises Angebot. Es ist kein neues Format von WO, sondern es handelt sich um eine private Eigeninitiative.

      Mein Ziel ist es zu schauen, ob gepflegte Innenpolitikdiskussionen hier noch möglich sind. Und es soll auch ein Angebot für viele User sein, die sich möglicherweise wegen der vielen Streitigkeiten gar nicht mehr trauen, im WiPo zu schreiben. Mein Angebot ist zu versuchen, eine anständige Diskussionsbasis zu bieten. Ich offeriere dabei den Rahmen, die User die Inhalte.

      Es wird nicht meinungsseitig moderiert, sondern nach den Boardregeln plus den obenstehenden zusätzlichen Regeln. Die betreuenden Moderatoren behalten sich vor, je nach Verlauf ggf. auch Zwischenfragen zu stellen. Diese Zwischenfragen sind Fragen, die den sachlichen Inhalt des Threads weiterbringen sollen und keineswegs meinungsmanipulierend. Ich bitte um diesen Vertrauensvorschuss.

      Insofern denke ich, sollten beispielsweise Beitragsmeldungen vollkommen überlfüssig sein. Oder?


      Achtung noch einmal: Selbstverständlich gelten die grundsätzlichen Boardregeln jederzeit weiterhin. So werden beispielsweise Beiträge, die gegen die guten Sitten verstoßen oder justiziabel sein könnten, auch gelöscht, selbst wenn sie noch so sachlich zusammengetragen werden. Und das kann natürlich auch durchaus von anderen Moderatoren oder von WO direkt erfolgen.

      Und nun wünsche ich allen Interessierten viel Spaß und großes Engagement.

      Gruß
      CaveModem 

      P.S.: Ein "Deine Meinung ist wieder mal das Allerletzte" ist nicht gern gesehen. Es geht auch mit einem "Zu Deiner Meinung möchte ich wie folgt Stellung nehmen." Oder "Ich teile Deine Meinung nicht, weil ich sachlich folgende Anmerkungen habe…" Vielleicht lernen wir alle, dass es manchmal auch so aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft.
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 15:00:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Wahlergebnisse müssen zwingend in entsprechender Anzahl der Sitze im Parlament abgebildet werden.

      Hat eine Partei mehr Stimmen bekommen als auf der Wahlliste stehen, sollte sie entsprechend nachnominieren dürfen.

      Führend sollte in einer Demokratie die faktische Umsetzung des Wählerwillens sein - nichts anderes.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 15:05:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.069 von Dampfi69 am 12.07.19 15:00:57Dann fangen wir mal ganz trocken und sachlich mit dem Verweis auf eine der hilfreichsten Quellen an, die sich zu dem Thema finden lassen:

      https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachse…

      Demokratische Tragödie in Sachsen

      09.07.19

      :eek:
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 15:05:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.069 von Dampfi69 am 12.07.19 15:00:57Guten Tag Dampfi69

      danke für den ersten Beitrag! Einer muss immer beginnen. Und der hat es manchmal am schwersten. Möge es so sachlich weitergehen.

      Gruß
      CaveModem :)

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      schrieb am 12.07.19 15:09:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.120 von Blue Max am 12.07.19 15:05:06Guten Tag Blue Max

      danke für das Einstellen dieser interessanten Quelle. Es sei noch einmal angemerkt, dass bitte nicht nur Links ohne weitere Information eingestellt werden sollten, sondern jeder User auch eigenen Content hinzufügen sollte. Links sollen hier bitte nicht, wie so oft in anderen Threads, das Wichtigste werden, sondern das informative Zubrot der Leser. Neben den Erarbeitungen der User.

      Danke im Voraus
      CaveModem :)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 15:32:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.159 von CaveModem am 12.07.19 15:09:06Ohne lange Textpassagen aus der oben genannten Quelle hier nochmal hineinkopieren zu müssen, verweise ich auf die in der Quelle bereits genannten Zweifel der Autoren(zwei Professoren für Jura), ob die Schlussfolgerungen dieses Wahlausschusses überhaupt formaljuristisch richtig sind.

      Ausserdem gebe ich zu bedenken, dass dieser Wahlausschuss vielleicht gute Absichten gehabt hat und deshalb formalistisch und vorsichtig vorgegangen ist um formale Regeln einzuhalten, das Ergebnis aber nicht nur aus formaljuristischen Gründen fraglich ist.

      Man wird die AfD nicht dadurch los werden, indem man Dinge anwendet, die von vielen als "Winkelzüge", "Tricksereien", "unfaire Machenschaften" usw angesehen werden. Es geht auch nicht um irgendeine Splitterpartei von 0.5 %, sondern um die nach aktuellen Umfragen stärkste Partei in Sachsen.

      Die Zustimmung zur AfD wird nach diesen Vorgängen vermutlich sogar noch weiter steigen...

      :eek:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 16:01:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.372 von Blue Max am 12.07.19 15:32:53Auf die Fragen

      "...- Seht Ihr Auswege aus der verfahrenen Situation, die sowohl Regeln (sofern sie hier zutreffen) nicht außer Kraft setzen als auch den Willen des Wählers nicht indirekt verfälschen?

      - Wie wäre nach Betrachtung von Pros und Contras für die verschiedenen Positionen Euer sachlicher Rat, um diesen Konflikt zu lösen?

      ..."

      gibt es eine ganz einfache Antwort:

      Der Wahlausschuss könnte den Parteitag, der an zwei Tagen stattgefunden hat, einfach als einen Parteitag anerkennen und die Liste als gültig anerkennen.

      Mag sein, dass man dadurch der AfD einen formalen Fehler(sofern es einen solchen überhaupt gab) durchgehen lassen würde, diesen Fehler haben aber eben nicht die Wähler zu verantworten.

      Es gibt im Recht auch so etwas wie den Grundsatz der Verhältnissmässigkeit.

      Millionen Wählern ihre demokratische Stimme abzusprechen, nur weil ein paar einzelne Parteifunktionäre etwas falsch gemacht haben, scheint alles andere als verhältnissmässig...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 16:14:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.372 von Blue Max am 12.07.19 15:32:53Blue Max

      du sprichst gleich mehrere Punkte an, die in diesem Zusammenhang wichtig sind und die sicherlich einer genaueren Untersuchung bedürfen.

      Es ist in der Analyse eines solchen Vorfalls sauber zu trennen zwischen formaljuristischen Abläufen und möglichen Motivationsebenen.

      Ich möchte deshalb in die - noch sehr kleine - Runde fragen:

      Wenn davon ausgegangen wird, dass der Wahlausschuss formaljuristisch korrekt oder zumindest im guten Glauben gehandelt hat, ist dann im weiteren Vorgehen ein Unterschied zu machen zwischen einer Partei, die in Umfragen sehr gute Ergebnisse erzielt, und einer Splitterpartei?

      Ohne Zweifel hat der Punkt der tatsächlichen Parlamentsmandate einen erheblichen Einfluss auf die politische Landschaft in Sachsen, aber kann das ein Grund sein, ggf. unterschiedlich mit einer starken Partei oder mit einer Kleinstpartei zu verfahren?

      Ich möchte klarstellen, dass diese Frage keine Fangfrage darstellt oder die Diskussion politisch gefällig, in welche Richtung auch immer, gestalten soll. Es ist einfach eine Frage des Moderators, die möglicherweise auch andere User hier beschäftigt und zu der es womöglich auch unterschiedliche Meinungen gibt.

      Dies gilt auch für einen weiteren Aspekt, den Blue Max angesprochen hat. Inwieweit kann oder darf die von ihm angesprochene und gut zu beobachtende emotionale Gefühlslage eines Teils der Wählerschaft eine saubere juristische Bewertung bzw. eine vorgegebene Verfahrensweise bezüglich des Vorfalls beeinflussen? Und gäbe es hier einen Unterschied, je nachdem hypothetisch, ob die Verantwortlichen der AfD tatsächlich gegen Abläufe verstoßen haben oder ob, nach ausstehender Prüfung, festgestellt wird, dass die AfD sich nicht falsch verhalten hat?

      Auch dies ist eine offene Frage ohne Hintergedanken, die gerne kontrovers debattiert werden kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 16:28:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.774 von CaveModem am 12.07.19 16:14:46"...Ohne Zweifel hat der Punkt der tatsächlichen Parlamentsmandate einen erheblichen Einfluss auf die politische Landschaft in Sachsen, aber kann das ein Grund sein, ggf. unterschiedlich mit einer starken Partei oder mit einer Kleinstpartei zu verfahren?..."


      Die entscheidende Frage ist, darf man das Wahlrecht von Wählern einschränken, nur weil einzelne Parteifunktionäre einen Fehler gemacht haben.

      Ob kleine oder grosse Partei ist aus Sicht der Regeln natürlich egal.

      Der verheerende Effekt auf die Demokratie ist bei einer grossen Partei allerdings umso grösser.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.07.19 16:28:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Demokratie?

      Siehe EU Wahlen ... Da stehen Spitzenkandidaten auf der Wählerliste und im Nachgang wird hinter verschlossenen Türen von der Leyen vorgeschlagen.

      Liste hin oder her... schließe mich Dampfi69 an:

      "Die Wahlergebnisse müssen zwingend in entsprechender Anzahl der Sitze im Parlament abgebildet werden. Hat eine Partei mehr Stimmen bekommen als auf der Wahlliste stehen, sollte sie entsprechend nachnominieren dürfen. Führend sollte in einer Demokratie die faktische Umsetzung des Wählerwillens sein - nichts anderes."

      Ganz egal um welche Partei es sich auch handeln mag
      21 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 00:01:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.930 von Chris_M am 12.07.19 16:28:46
      Zitat von Chris_M: Demokratie?

      Siehe EU Wahlen ... Da stehen Spitzenkandidaten auf der Wählerliste und im Nachgang wird hinter verschlossenen Türen von der Leyen vorgeschlagen.

      Liste hin oder her... schließe mich Dampfi69 an:

      "Die Wahlergebnisse müssen zwingend in entsprechender Anzahl der Sitze im Parlament abgebildet werden. Hat eine Partei mehr Stimmen bekommen als auf der Wahlliste stehen, sollte sie entsprechend nachnominieren dürfen. Führend sollte in einer Demokratie die faktische Umsetzung des Wählerwillens sein - nichts anderes."

      Ganz egal um welche Partei es sich auch handeln mag


      Auch wenn sich herausstellen sollte das klar gegen Regeln verstoßen hat?

      Dann brauch man keine!
      20 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 07:07:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.012.736 von CaveModem am 12.07.19 14:25:33Dieses Experiment überrascht - gerade mich! ;) - ausgesprochen positiv.

      Ich finde, der Fokus sollte zunächst auf die erste Frage gestellt werden:
      - Wie lauten die Regeln zur Erstellung einer Landesliste?

      Auf die Schnelle bin ich da noch nicht zufriedenstellend fündig geworden, muß ich zugeben. Aber das sollte doch relativ zügig geklärt werden können. Und vor allem frei von jeglicher politischer Haltung.

      Ich wünsche mir sehnlichst Diskussionen von solcher Qualität, in denen man das Für und Wider zu einem Streitpunkt abhandeln kann, ohne sich gegenseitig persönlich herabzuwürdigen. Auch wenn man nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommt.

      Und sich dann trotzdem noch gegenseitig wertschätzen kann!

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 07:41:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Führend muss bei einer Wahl immer die korrekte prozentuale Abbildung des Wählerwillens in Form von Sitzen sein.

      Ein anderer Ansatz wäre, um den Wählerwillen zu berücksichtigen und diesen prozentual richtig abzubilden, das Parlament in Sachsen für eine Legislaturperiode entsprechend zu schrumpfen und mit weniger Landtagssitzen als bisher zu betreiben. Dadurch könnten die Sachsen enorme Kosten einsparen, die sie für andere, wichtige Dinge zum Nutzen der Bevölkerung verwendet werden können.
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 07:44:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Man kann sich die entsprechenden (kurzen) Paragraphen im saechsischen Wahlgesetz selbst durchlesen:

      https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-…

      Und danach kann man eigentlich nur der Duesseldorfer Juraprofessorin Sophie Schönberger zustimmen - die angeblichen Regeln, die angeblich nicht eingehalten wurden, gibt es gar nicht:

      "Die Gründe, die er anführt, sind weder jeder für sich noch in der Gesamtschau überzeugend", sagte die Juristin. "Bei den angeblichen Verstößen bezieht sich der Ausschuss auf Regeln, die es gar nicht gibt oder die eine andere Bedeutung haben."
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11601221-sachsen-…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 08:09:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Noch ein paar Anmerkungen:

      Korrektur zum Eingangsposting: die Zahl der Listenplaetze wurde nicht um 1/3, sondern auf weniger als 1/3 gekuerzt.

      Aller Voraussicht nach, wird das Wahlergebnis dramatisch verfaelscht werden, eine einigermassen plausible Prognose errechnet z.B., dass die AfD bei 30% der Stimmen nur 13% der Mandate erhalten koennte:
      https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wie-aus-30-prozent-a…

      All dies vor diesem Hintergrund:
      Dabei hat die AfD eine recht besonders aufwendige und demokratische, mitunter ermüdende Mitwirkung aller Parteimitglieder vorgesehen. Allerdings bedurfte es mehrerer Parteitagswochenenden für 60 Listenplätze. Es ist in Folge keine Anrufung eines internen Parteischiedsgerichts bekannt. In der AfD waren alle mit den Abläufen und Ergebnissen offenbar voll zufrieden.
      https://www.achgut.com/artikel/wie_die_sachsenwahl_gegen_die…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 09:29:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.021.118 von bmann025 am 14.07.19 07:44:23Dankeschön! :yawn:

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 10:57:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Glasklare Angelegenheit:

      Zurück­wei­sung mit Ansage


      ...
      Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.
      ...
      Zu beklagen, dass sich das bestehende und bekannte Risiko nun also am vergangenen Freitag realisiert hat, mag politisch möglich sein, wirkt aber ebenso realitätsfremd. Es war die AfD selbst, die bereits bei der letzten Landtagswahl mit den Formalia des sächsischen Wahlrechts konfrontiert worden war und um die Einhaltung der Wahlregeln wusste und diese auch selbst einforderte. Überdies war bekannt, dass das sächsische Wahlrecht eine gerichtliche Überprüfung vorab nicht vorsieht. Dieser Situation hat sich die Partei bewusst gestellt. Für die Mutmaßung von Intrigen und rein politisch geleiteten Entscheidungen dürfte wenig Raum bleiben. Damit bietet die Zurückweisung der hinteren Listenplätze aber auch keinen Anlass einen Opfer-Mythos zu begründen.


      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landtagswahl-sachse…
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 11:13:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.021.226 von bmann025 am 14.07.19 08:09:56
      Zitat von bmann025: ...

      Korrektur zum Eingangsposting: die Zahl der Listenplaetze wurde nicht um 1/3, sondern auf weniger als 1/3 gekuerzt.

      ...
      [/url]

      Guten Tag bmann025

      vielen Dank für Deinen Beitrag. Allerdings schrieb ich im Eingangsposting ganz korrekt

      ... dass die Landesliste der AfD aus Gründen von Formfehlern auf etwa ein Drittel ihres eigentlichen Umfangs gekürzt wird ...

      Die Fettung stammt in diesem Posting von mir. Ich schrieb auf und nicht um. Allerdings bin ich stets für jede Klarstellung durch User dankbar, damit keine Missverständnisse entstehen.

      Gruß
      CaveModem :)
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 11:52:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.020.869 von Mango-Jerry am 14.07.19 00:01:26Guten Tag @all

      diese Bemerkung von Mango-Jerry verdient in einer offenen Diskussion, so denke ich, größere Beachtung.

      Angenommen, die Regel wurde korrekt angewandt, die AfD wäre verantwortlich für das Nichteinhalten und das Zusammenstreichen der Landesliste wäre somit legitim. Ein wertfreies Gedankenspiel. Bitte setzt das Gedankenspiel fort, was bedeutet das in der Folge?

      Dass Regeln grundsätzlich nicht zu beachten sind, wenn der Wählerwille ein anderer ist, als er nun im Parlament abgebildet werden könnte?

      Dass die Regel schlecht ist?

      Dass die AfD nicht sorgfältig gearbeitet hat und der Wähler den Preis dafür trägt?

      Als Moderator stelle ich die offene und frei zu beantwortende Frage, ohne Wertung:

      Brauchen wir gültige (sofern dies im vorliegenden Fall zutrifft) Regeln, wenn sie nicht eingehalten werden?

      P.S.: Ein Hinweis an alle. Ich danke Euch für die wirklich sehr sachliche Erörterung hier. Aber bitte denkt daran, eigene Gedanken einzubringen und nicht nur Zitate oder Links. Eine fruchtbare Diskussion ist nicht ein Zuwerfen von Zitaten. Ich danke Euch für Euer faires Engagement untereinander und auch gegenüber der Gegenseite.

      Gruß
      CaveModem :)
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 11:59:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.022.167 von CaveModem am 14.07.19 11:52:02
      Zitat von CaveModem: Guten Tag @all

      diese Bemerkung von Mango-Jerry verdient in einer offenen Diskussion, so denke ich, größere Beachtung.

      Angenommen, die Regel wurde korrekt angewandt, die AfD wäre verantwortlich für das Nichteinhalten und das Zusammenstreichen der Landesliste wäre somit legitim. Ein wertfreies Gedankenspiel. Bitte setzt das Gedankenspiel fort, was bedeutet das in der Folge?

      Dass Regeln grundsätzlich nicht zu beachten sind, wenn der Wählerwille ein anderer ist, als er nun im Parlament abgebildet werden könnte?

      Dass die Regel schlecht ist?

      Dass die AfD nicht sorgfältig gearbeitet hat und der Wähler den Preis dafür trägt?

      Als Moderator stelle ich die offene und frei zu beantwortende Frage, ohne Wertung:

      Brauchen wir gültige (sofern dies im vorliegenden Fall zutrifft) Regeln, wenn sie nicht eingehalten werden?

      P.S.: Ein Hinweis an alle. Ich danke Euch für die wirklich sehr sachliche Erörterung hier. Aber bitte denkt daran, eigene Gedanken einzubringen und nicht nur Zitate oder Links. Eine fruchtbare Diskussion ist nicht ein Zuwerfen von Zitaten. Ich danke Euch für Euer faires Engagement untereinander und auch gegenüber der Gegenseite.

      Gruß
      CaveModem :)


      Natürlich brauchen wir Regeln und deren Anwendung! Punkt!

      Bei uns ist eine Person bei der Kommunalwahl für die Grünen angetreten, und hat so vielen Stimmen bekommen das es für drei Grüne gereicht hätte. Natürlich konnte nur er einziehen und der Wählerwille bleibt aussen vor.

      Klare Regeln, knallharte Anwendung und nichts anderes. Egal bei welcher Partei!
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 12:57:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.022.167 von CaveModem am 14.07.19 11:52:02Der Wahlausschuss sollte zunächst einmal unparteiisch besetzt sein und selbst ein transparentes Regelwerk befolgen müssen.

      Wie man bman‘s Posting entnehmen kann, war das leider nicht der Fall. Die zitierte Düsseldorfer Juristin hat sich eindeutig zu den unrechtmäßigen Vorgängen geäußert.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 14:53:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.022.440 von Dampfi69 am 14.07.19 12:57:52
      Zitat von Dampfi69: Der Wahlausschuss sollte zunächst einmal unparteiisch besetzt sein und selbst ein transparentes Regelwerk befolgen müssen.

      Wie man bman‘s Posting entnehmen kann, war das leider nicht der Fall. Die zitierte Düsseldorfer Juristin hat sich eindeutig zu den unrechtmäßigen Vorgängen geäußert.


      Die Entscheidung fällt aber keine Düsseldorfer Juristin sondern am Ende ein unabhängiges Gericht.

      Auch hier liegen klare Regeln zu Grunde. Einfach Einfach oder!?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 15:47:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.012.736 von CaveModem am 12.07.19 14:25:33Ein weiterer Punkt, abseits der hier geführten Diskussion, ergibt sich zusätzlich aus dem Wahlrecht.
      Zitat aus (4.):
      https://www.landtag.sachsen.de/de/mitgestalten/wahlen/wahlve…

      Hat eine Partei dabei mehr Direktmandate als Listenmandate gewonnen, entsteht ein sogenannter Überhang. Sie kann mehr Plätze im Landtag besetzen, als ihr verhältnismäßig zustehen. Für die Überhangmandate einer Partei erhalten die anderen im Parlament vertretenen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Dieser Ausgleich geschieht, bis die ursprüngliche verhältnismäßige Verteilung der Sitze wiederhergestellt ist. Was Gerechtigkeit schafft, vergrößert das Parlament über seine Normgröße hinaus. Das übergroße Parlament ist dann gewissermaßen der Preis für den Erhalt der von den Wählern bestimmten politischen Kräfteverteilung.


      Angesichts der Stellung der afd ist es durchaus möglich, dass es bei einer Wahl schon ohne die Landeslistedebatte zu Überhangmandaten für die anderen Parteien kommt. Wie geht man mit dieser Regelung im Falle einer verkürzten Liste um?
      - Überhangmandate berechnet an Hand der verkürzten Liste
      - Überhangmandate berechnet an Hand der verkürzten Liste, ggf. sogar Streichung von Mandaten bei den anderen Parteien
      - Überhangmandate berechnet an Hand der theoretischen Mandate der afd (was einer weiteren ungerechtfertigten Machtverschiebung gleichkäme)

      Ich erwarte hier natürlich, dass auch in diesem Fall entsprechend den demokratischen Grundsätzen der obigen Regelung (Gerechtigkeit, Erhalt der von den Wählern bestimmten politischen Kräfteverteilung) verfahren wird.
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 16:32:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.022.803 von Doppelvize am 14.07.19 14:53:16Guten Tag Doppelvize

      vielen Dank, dass Du an diesem Experiment teilnimmst. Ich schätze das sehr.

      Ich möchte aber bitten zu beachten, dass es hier genau um ein Gegenüberstellen von Tatsachen und Meinungen geht, ohne emotional zu werden oder seine Meinung als die ultimativ bessere herauszustellen. Insofern kann und soll sogar die Meinung dieser Professorin hier gerne analysiert und besprochen, selbstverständlich kontrovers, werden. Bis zu einem möglichen Gerichtsentscheid, wenn es zu so etwas kommt, wird noch etliche Zeit vergehen.

      Danke für Dein Verständnis und Gruß
      CaveModem :)

      P.S. Wenn ich so etwas wie obenstehend an einen User schreibe in diesem Thread, geht es nicht darum, ihn öffentlich zu maßregeln. Es geht darum zu verhindern, dass sich ggf. Emotionen wieder hochschaukeln durch die Beteiligung mehrerer. Eine kleine Spitze hier, ein kleines Missverständnis dort, und schon ist die Debattenkultur dahin. Deswegen versteht meinen Kommentar bitte als sehr, sehr frühe, vielleicht auch vollkommen überflüssige Deeskalation.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 16:57:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.076 von CaveModem am 14.07.19 16:32:29
      Zitat von CaveModem: Guten Tag Doppelvize

      vielen Dank, dass Du an diesem Experiment teilnimmst. Ich schätze das sehr.

      Ich möchte aber bitten zu beachten, dass es hier genau um ein Gegenüberstellen von Tatsachen und Meinungen geht, ohne emotional zu werden oder seine Meinung als die ultimativ bessere herauszustellen. Insofern kann und soll sogar die Meinung dieser Professorin hier gerne analysiert und besprochen, selbstverständlich kontrovers, werden. Bis zu einem möglichen Gerichtsentscheid, wenn es zu so etwas kommt, wird noch etliche Zeit vergehen.

      Danke für Dein Verständnis und Gruß
      CaveModem :)

      P.S. Wenn ich so etwas wie obenstehend an einen User schreibe in diesem Thread, geht es nicht darum, ihn öffentlich zu maßregeln. Es geht darum zu verhindern, dass sich ggf. Emotionen wieder hochschaukeln durch die Beteiligung mehrerer. Eine kleine Spitze hier, ein kleines Missverständnis dort, und schon ist die Debattenkultur dahin. Deswegen versteht meinen Kommentar bitte als sehr, sehr frühe, vielleicht auch vollkommen überflüssige Deeskalation.


      Da komme ich mal mit ihren Beitrag #2 in diesem Thread Thema auf dem Punkt.

      Postings sinnvoll aufbauen
      Präzise sagen, was gesagt werden soll, dies aber nicht in Kampfsprache, sondern in purer sachlicher Form.
      Zu einem guten Posting gehören These, ggf. Antithese, Betrachtung, Analyse und Abschlussstatement. Auch das Abschlussstatement ist keine „So ist es und nicht anders“ Aussage, sondern eine persönliche Meinung. Und diese hat auch der Gegenseite noch Luft zum Atmen zu geben


      Das Experiment! Moderierter Thread zum Thema „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“ | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1307234-1-10/exp…

      und hier fängt das kleine Dilemma an. Wichtig erstmal sein Revier makieren.

      Beiträge wie:

      Regeln sind Regeln ende

      etc. entsprechen für mich persönlich keine Diskussion mehr.

      sowie solche sehr gehaltvollen Beiträge:

      Die Entscheidung fällt aber keine Düsseldorfer Juristin sondern am Ende ein unabhängiges Gericht.Auch hier liegen klare Regeln zu Grunde. Einfach Einfach oder!?
      ......

      wiedersprechen Eindeutig ihre Regeln zu diesem Thread.

      aber leider lesen manche User nicht mal den gesamten Thread von #1

      Danke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 17:37:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.133 von TakeoffLive am 14.07.19 16:57:01Guten Tag TakeoffLive

      ich freue mich riesig, dass meine Regeln wenigstens von einigen gelesen wurden. Zumindest teilweise.

      Ich verweise in Ihrem Falle auf folgende Regel:

      Die Beschäftigung gilt dem Thema und nicht der Person

      Beiträge, die sich mit anderen Usern beschäftigen, sind für den Leser wertlos und störend. Das Thema hat im Vordergrund zu stehen. Sollten Teilnehmer weiteren Gesprächsbedarf haben, können sie sich gerne per Boardmail austauschen oder andere Kommunikationswege finden.


      Es ist nicht zielführend, nachdem ich einen User informierte, dass er sich mehr an die Vorgaben für den Thread halten solle, dass Sie dies noch einmal nachträglich in verschärfter Form tun. Genau solche Debatten sollen hier genau nicht stattfinden, sondern es geht um Toleranz und um den Austausch von Sachinformationen. Und dieser Thread ist genau deshalb moderiert, um ihn auf Kurs zu halten, damit nicht jeder den permanenten Zwang verspürt, mitmoderieren zu müssen. ;)

      Wenn Ihnen mein Vorgehen nicht gefällt, steht Ihnen meine Boardmail offen. Ansonsten würde ich mich natürlich jederzeit sehr über einen themenbezogenen Beitrag von Ihnen freuen.

      Gruß
      CaveModem :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 18:36:55
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.022.440 von Dampfi69 am 14.07.19 12:57:52Der Wahlausschuss sollte zunächst einmal unparteiisch besetzt sein und selbst ein transparentes Regelwerk befolgen müssen.

      Wenn Du hier anhand der Parteibücher eine angenommene Befangenheit verortest und nicht als Rüstzeug eine zugrundeliegende Gesetzeslage für die Entscheidungsfindung solcher Gremien annimmst, dann frage ich mich, wie denn ein solcher Ausschuss grundsätzlich besetzt werden soll bzw. überhaupt noch besetzt werden kann! Mit Nichtwählern .. unpolitischen Menschen?

      Die Ausschussmitglieder im Wahlausschuss bilden als Gemengelage repräsentativ die Wahlergebnisse der letzten Landtagswahl ab, auch das ist ja gesetzlich geregelt u. vorgeschrieben. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens kann also nicht nach Beliebigkeit oder willkürlich besetzt werden! Mit jeder neuen Landtagswahl verändert sich dann auch zwingend, je nach Wahlergebnis, die Besetzung im künftigen Wahlausschuss. Ich halte das für ein ausgewogenes, faires und auch transparentes Regelwerk im Sinne aller Beteiligten - als Freund/Anhänger demokratischer Strukturen kann ich das auch gar nicht anders bewerten, ist mir schlicht nicht möglich.

      Im jetzigen Ausschuss sitzt deshalb ja auch ein AfD-Vertreter und da empfand ich doch das Abstimmungsergebnis des 7-köpfigen Gremiums recht interessant, ich meine bzgl. der Frage ob der zweite Listen-Parteitag im März nur die Fortsetzung des ersten von Anfang Februar war und beide gemeinsam als EIN Listenbasteltag anzusehen sind. Diese Frage wurde vom Ausschuss mit deutlicher Mehrheit mit sechs verneinenden Stimmen bei einer Enthaltungsstimme beantwortet u. entschieden.

      Wo finde ich da jetzt den AfD-Vertreter? Ich glaube, er hat in den Regelwerken auch nach Gesetzeslage entschieden ... jedenfalls so ein bisschen.:laugh:
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 18:49:06
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.244 von CaveModem am 14.07.19 17:37:58da ich kein RA oder Jura studiert habe, aber die Verfassung und das Grundgesetz gelesen habe.
      Außerdem die Nutzungsbedingungen

      ist mein Demokratieverständnis ähnlich wie hier

      https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2019/07/Pres…
      Autor: PROFESSOR DR.MICHAEL ELICKER Hochschullehrer für Staats-und Verwaltungsrecht Universität des Saarlandes Steuer-und...

      Die Beschwerdeführerin ist durch die rechtswidrige Entscheidung desLandeswahl-ausschusses der öffentlichen Gewalt in ihren Grundrechten aus Art.4,18,38,41Abs.2,15 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit Art.21Abs.1 des Grundgesetzes verletzt. Es liegt auf der Hand,dass die Beschwerdeführerin unter den durch die Entscheidung des Landeswahlausschusses herbei geführten Um-ständen nicht mit der ihr von Verfassungswegen zustehende Chancengleichheit an der Landtagswahl in Sachsen teilnehmen kann.

      und wie steht es immer im Kleingedruckten?

      Recht ......ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

      Danke Sprichwort: Ausnahmen bestätigen die Regel
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 21:13:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.358 von TimeTunnel am 14.07.19 18:36:55Guten Abend TimeTunnel

      ich nehme Deinen Kommentar mal auf und stelle an die Allgemeinheit eine Frage. dampfi69 und Du habt ja unterschiedliche Ansichten über die notwendige Besetzung einer Wahlkommission. Daraus könnten nun Überlegungen erwachsen, ob beispielsweise ein Parteibuch grundsätzlich einer Neutralität entgegensteht. Oder aber auch, ob Menschen ohne Parteibuch bzw. ohne enge Parteibindung automatisch unpolitisch sind.

      Du, TimeTunnel, hast ja schon ausgeführt, dass Du das Vorgehen zur Bildung einer Wahlkommission als ausgewogen und fair ansiehst, weil es sich am Wahlproporz der vorherigen orientiert. dampfi69 hingegen zielt auf ein unparteiisches Gremium ab.

      Auf den ersten Blick sind beides sicherlich gute Ansätze und Vorschläge, die gut diskutiert werden könnten. Auch wenn dies leicht das eigentliche Thema erweitert, halte ich diesen Punkt für dennoch grundlegend interessant, dass ich die Frage stellen möchte:

      Wie könnte eine Besetzung einer Wahlkommission ablaufen, wenn dies nicht, wie bisher nach dem Wahlproporz der vorangegangenen Wahl erfolgt? Wer sollte Mitglied sein können, wer hat genügend Expertise, wer hat keine allzu starken Parteibindungen, dass er dem Verdacht einer Parteilichkeit ausgesetzt wäre? Ist dies möglich? Und wäre es besser als das bisherige Vorgehen?

      Ich bin gespannt auf Eure Meinungen hierzu. Und ich würde mich freuen, wenn diese strikt sachlich sind und nicht andere Meinungen durch Formulierungen oder bestimmte Smilies abwerten.

      Danke und Gruß
      CaveModem :)
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 21:22:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.739 von CaveModem am 14.07.19 21:13:56
      Wer sollte Mitglied sein können, wer hat genügend Expertise, wer hat keine allzu starken Parteibindungen, dass er dem Verdacht einer Parteilichkeit ausgesetzt wäre? Ist dies möglich? Und wäre es besser als das bisherige Vorgehen?


      also mein Vorschlag

      Ehrenamtliche Richter


      siehe: http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/ehrenamt…

      Bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wirken zum Teil ehrenamtliche Richter an den Entscheidungen mit.

      Bürger, die sich gerne als ehrenamtliche Richter bei einem der Bayerischen Verwaltungsgerichte oder beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof engagieren möchten, finden Informationen hierzu in unserer Broschüre
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 21:35:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.739 von CaveModem am 14.07.19 21:13:56Nichts gegen erweiterte Themeninhalte, aber ich fände es gut, wenn wir den Faden gemäß Ihrer eingangs aufgelisteten Punkte nicht verlieren.

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 21:56:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.862 von Red Shoes (†) am 14.07.19 21:35:41Guten Tag RedShoes

      da gebe ich Ihnen vollkommen und absolut Recht. Ich habe auch einen Moment überlegt, ob ich die Frage stellen soll. Aber als Moderator dieses Threads erlaube ich mir, diesen kleinen Abstecher zuzulassen, da die Zusammensetzung der Wahlkommission in vielen Foren einer der emotionalen Hauptvorwürfe bei der Bewertung des Entscheids von Seiten der Kritiker war. Es stellt sich also die Frage, ob so ein Gremium anders aufgestellt werden könnte und ob dies dann besser wäre oder auch nicht.

      Selbstverständlich sehe ich das aber nur als kurzen Exkurs und würde ihn auch abbrechen, wenn es zu sehr ausufert und von der Wahl in Sachsen fortführt. Allerdings sehe ich darin momentan noch nicht die Gefahr, da der Thread insgesamt noch ein paar interessierte, offene, faire und motivierte Teilnehmer, die eine gute Diskussionskultur genießen, gebrauchen könnte.

      Wir befinden uns noch im Übungsmodus, aber ich möchte den, leider noch wenigen, Teilnehmern auch meinen Dank aussprechen, dass, trotz kleiner Spitzen, im wesentlichen viel mehr Kultur in diesem Thread steckt, als es vielleicht einige bei so einem Thema für möglich hielten.

      Gruß
      CaveModem :)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 22:11:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.952 von CaveModem am 14.07.19 21:56:19Wenn es so weitergeht, werden noch mehr dazu kommen - und vielleicht beteiligen sich dann ja auch bisher stille Mitleser.

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 22:13:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.024.018 von Red Shoes (†) am 14.07.19 22:11:08
      Zitat von Red Shoes: Wenn es so weitergeht, werden noch mehr dazu kommen - und vielleicht beteiligen sich dann ja auch bisher stille Mitleser.

      Horst Szentiks (Red Shoes)


      Das ist sogar, neben einem vernünftigen Diskutieren zwischen bekannten Usern, sogar mein großer Wunsch.

      Gruß
      CaveModem :)
      Avatar
      schrieb am 14.07.19 23:23:09
      Beitrag Nr. 36 ()
      Die Hautzweck des Wahlgesetzes besteht ja darin, zu verhindern, dass bestimmte Gruppen, wie z.B. eine Parteifuehrung, die besten Listenplaetze fuer sich selbst & Gleichgesinnte sichert.

      Eben davon war bei der AfD nichts zu sehen, dagegen scheint in der Hamburger SPD, nach Auskunft eines Informanten genau dieser Verstoss vorzuliegen:

      Leise erzählt er, wie ihn andere Parteimitglieder vor einer Abstimmung über die Kandidaten für die Bürgerschaftswahl im Februar darauf hingewiesen haben, wo er sein Kreuz zu machen habe. Die Genossen hätten ihn dezent daran erinnert, dass er ja für seinen Distrikt – ein armer Stadtteil – Mittel beim Bezirk beantragt habe. Die wolle er doch sicher auch bekommen, oder?
      https://www.zeit.de/2014/53/spd-johannes-kahrs-wahl
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 09:26:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.024.339 von bmann025 am 14.07.19 23:23:09
      Zitat von bmann025: Die Hautzweck des Wahlgesetzes besteht ja darin, zu verhindern, dass bestimmte Gruppen, wie z.B. eine Parteifuehrung, die besten Listenplaetze fuer sich selbst & Gleichgesinnte sichert.

      Eben davon war bei der AfD nichts zu sehen, dagegen scheint in der Hamburger SPD, nach Auskunft eines Informanten genau dieser Verstoss vorzuliegen:

      Leise erzählt er, wie ihn andere Parteimitglieder vor einer Abstimmung über die Kandidaten für die Bürgerschaftswahl im Februar darauf hingewiesen haben, wo er sein Kreuz zu machen habe. Die Genossen hätten ihn dezent daran erinnert, dass er ja für seinen Distrikt – ein armer Stadtteil – Mittel beim Bezirk beantragt habe. Die wolle er doch sicher auch bekommen, oder?
      https://www.zeit.de/2014/53/spd-johannes-kahrs-wahl



      Man sollte den Vorgang grundsätzlich sehen was zur Zeit im Jahr 2019 abgeht.

      Die Verhältnisse stehen gegen die etablierten Parteien.

      Ihre Vertreter, Abgeordnete wie Leute der Exekutive wissen doch, dass bei Wahl von AfD-lern das letzte Stündlein des Postens, des Verdienstes, der Privilegien bis auf Weiters geschlagen hat. Wer hat geglaubt, dass die Existenz bedrohende pol. Entwicklungen zugunsten der Opposition demütig-demokratisch hingenommen würden, täuscht sich.

      Hier wird mit allen Míttel gegen die Demokratie eines Rechtsstaates gearbeitet. Von CDU / SPD / Grüne bis zur nachfolge Partei der SED ( seit 1990 nicht mehr als Partei zugelassen)

      und im Anhang hat der Autor: PROFESSOR DR.MICHAEL ELICKER Hochschullehrer für Staats-und Verwaltungsrecht Universität des Saarlandes Steuer-und...
      Link: https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2019/07/Pres…
      sehr viele Beispiele vorgezeigt mit Entscheidungen und Rechtssprechung ! wo die Regeln aber anders ausgelegt wurden.

      Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Regeln sind nur für ....

      Danke 👍 warte auf Gegen Postings mit Argumenten
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 09:47:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Guten Morgen @all

      ich bedanke mich für alle interessanten Beiträge. Allerdings muss ich noch einmal anmerken, dass es hier um die Wahl in Sachsen geht. Zugelassen ist vorübergehend auch die Betrachtung, wie eine Wahlkommission besetzt werden könnte.

      Bitte aber nun nicht zu stark in absolut allgemeine Politikbetrachtungen abschweifen, sondern ganz konkret beim Thema bleiben. Die Wahl in Sachsen.

      Danke und Gruß
      CaveModem :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 10:37:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.026.022 von CaveModem am 15.07.19 09:47:50
      Zitat von CaveModem: Guten Morgen @all

      ich bedanke mich für alle interessanten Beiträge. Allerdings muss ich noch einmal anmerken, dass es hier um die Wahl in Sachsen geht. Zugelassen ist vorübergehend auch die Betrachtung, wie eine Wahlkommission besetzt werden könnte.

      Bitte aber nun nicht zu stark in absolut allgemeine Politikbetrachtungen abschweifen, sondern ganz konkret beim Thema bleiben. Die Wahl in Sachsen.

      Danke und Gruß
      CaveModem :)


      Und die Sachsen werden wieder gewinnen. ( Kommt Zeit kommt Rat )
      Warum?
      die Geschichte der Sachsen ist sehr lang und das Tal der steuerzahlenden Bürger ..... erkennt wo wer wann den Hammer hat ( Demokratie) und wer der Amboss ist.

      da helfen auch keine Regeln nach Feudal- Gutsherren Auslegung ala Dr. A. Merkel und ihr aufgebauter Schwarm von .....

      danke 👍 und wer schon mal in Bautzen war. ( das sollte in jedem Unterricht für alle Schulklassen Pflicht werden )

      und das wiederspiegelt genau die Regel Auslegung

      von 1949 bis 1989

      wenn nur noch 18 Afdler im Parlament in einer ...gewählten in angeblich Demokratischen Rechtsstaat ist.

      Danke👍 mehr darf man ja nicht mehr schreiben

      immer wieder sehr Lehrreich was die Basher der bürgerlichen Demokratischen gewählten Partei AfD schreiben.

      aber da ist noch was


      EuGH-Urteil Deutsche Staatsanwälte dürfen EU-Haftbefehl nicht mehr ausstellen

      Anders als in anderen EU-Ländern sind Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt, Europäische Haftbefehle auszustellen. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof.


      link google und https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsan…

      und hier drehen wir uns im Kreis

      Demokraten einer Rechtsstaatlichen anerkannten Demokratie werden mit Regeln der Antie....FA ( finanzamt) 👍

      mit hilfe der Masse in einer neuen Mao - Klima Kulturrev. der ..

      danke

      hoffe das alle demokratischen gewählten Afd in zwei demokratischen Versammlungen! eine neue stimme in Sachsen bekommen.

      ja alle wünsche ich kein §249 aus der DDr1.0
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 12:44:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      Grundsätzlich sind die Regeln einzuhalten und zwar von allen Parteien, unabhängig vom persönlichen Befinden des Einzelnen.

      Wenn, so wie offenbar in diesem Fall, das Regelwerk keine Ausnahmen beschreibt, dann muss man eben die Rechtsfolgen akzeptieren. In diesem Fall wurde vom Wahlausschuss ja sogar vorher ein entsprechender Hinweis gegeben, so das man den Regelverstoß hätte vermeiden können.

      Ja, eventuell wird der Wählerwille jetzt nicht 1 zu 1 abgebildet, das ist dann leider so. Aber das kann kein Grund sein, die Regeln nicht anzuwenden. Denn wer sollte aufgrund welcher Grundlage jetzt entscheiden, ob die Folgen eintreten oder nicht. Hier kämen wir dann zu willkürlichen Entscheidungen.

      Zur Zusammensetzung des Wahlausschusses wurde ja bereits geschrieben, ich sehe keine bessere, praktikable Möglichkeit. Hier das Fehlen der Unabhängigkeit zu Unterstellen ist schon ein harter Vorwurf, denn schließlich sind die Mitglieder dem Gesetzt verpflichtet und damit steht die Entscheidung zunächst einmal.

      Zu begrüßen wäre es sicher, wenn das Regelwerk vor der Durchführung der Wahl die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung böte, dieses ist offenbar nicht der Fall.

      Da wir in einem Rechtsstaat leben bleibt dem Betroffenen ja immer noch die Gelegenheit, diese Entscheidung nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn dem dann stattgegeben wird kommt es dann halt eventuell zu Neuwahlen. Wäre dann blöd in der Außenwirkung, aber ist dann halt so. Der Wahlausschuss mußte eine Entscheidung treffen (wie ein User schrieb offenbar ohne Gegenstimme) und hat es verantwortungsbewußt getan.

      Das es gegenteilige Meinungen gibt ist auch der Normalfall - drei Juristen haben zu einem Sachverhalt mindestens 5 Meinungen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 13:54:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.772 von TakeoffLive am 14.07.19 21:22:33
      Zitat von TakeoffLive:
      Wer sollte Mitglied sein können, wer hat genügend Expertise, wer hat keine allzu starken Parteibindungen, dass er dem Verdacht einer Parteilichkeit ausgesetzt wäre? Ist dies möglich? Und wäre es besser als das bisherige Vorgehen?


      also mein Vorschlag

      Ehrenamtliche Richter


      siehe: http://www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/ehrenamt…

      Bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wirken zum Teil ehrenamtliche Richter an den Entscheidungen mit.

      Bürger, die sich gerne als ehrenamtliche Richter bei einem der Bayerischen Verwaltungsgerichte oder beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof engagieren möchten, finden Informationen hierzu in unserer Broschüre


      Und dazu ein zentrales Bundes-Volksgericht mit Sitz in Dresden...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 13:56:46
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.012.736 von CaveModem am 12.07.19 14:25:33

      Pressekonferenz der AfD Sachsen zum Thema Kürzung der Sächsischen Landesliste

      12.07.19

      "...Die AfD hat Beschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Gleichzeitig wurden der sächsische Ministerpräsident und der sächsische Innenminister aufgefordert, die aus Sicht der AfD rechtswidrige Entscheidung des Wahlausschusses aufzuheben..."

      :eek:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 13:59:14
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.027.831 von Blue Max am 15.07.19 13:56:46https://www.welt.de/newsticker/news2/article196859867/Justiz…

      AfD Sachsen legt offiziell Verfassungsbeschwerde gegen Kürzung von Landesliste ein

      15.07.19

      :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 14:01:14
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.027.849 von Blue Max am 15.07.19 13:59:14https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wie-aus-30-prozent-a…

      Wie aus 30 Prozent AfD in Sachsen 13 Prozent würden

      12.07.19

      Es ist davon auszugehen, dass die Landtagswahl in Sachsen wiederholt werden muss, weil höchstwahrschein kein demokratisch legitimiertes Wahlergebnis feststellbar sein wird..."

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 14:10:48
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.027.867 von Blue Max am 15.07.19 14:01:14
      So macht man das eben als

      demokratische , bürgerliche , rechtsstaatliche Partei wenn man es nicht gebacken kriegt eine Landesliste innerhalb der gegebenen Regularien zusammenzustellen, wie es die übrigen Parteien auch bewerkstelligen müssen.

      Man weist die Verantwortung anderen zu , verweist auf Verschwörung , Lügenpresse usw. und fordert
      frech einfach schon ml für den Fall der Fälle Neuwahlen.

      Einfach nur zum Fremdschämen.

      Quando
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 14:11:13
      Beitrag Nr. 46 ()
      Guten Tag Blue Max

      ich danke Dir für Dein Engagement. Allerdings möchte ich daran erinnern, dass in diesem Thread keine pure Linksammlung oder Presseshow entstehen soll, sondern dass die Teilnehmer eigene Gedanken formulieren.

      Gruß
      CaveModem :)
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 16:16:58
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.023.358 von TimeTunnel am 14.07.19 18:36:55
      Zitat von EllyMaus: Glasklare Angelegenheit:

      Zurück­wei­sung mit Ansage


      ...
      Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.
      ...
      Zu beklagen, dass sich das bestehende und bekannte Risiko nun also am vergangenen Freitag realisiert hat, mag politisch möglich sein, wirkt aber ebenso realitätsfremd. Es war die AfD selbst, die bereits bei der letzten Landtagswahl mit den Formalia des sächsischen Wahlrechts konfrontiert worden war und um die Einhaltung der Wahlregeln wusste und diese auch selbst einforderte. Überdies war bekannt, dass das sächsische Wahlrecht eine gerichtliche Überprüfung vorab nicht vorsieht. Dieser Situation hat sich die Partei bewusst gestellt. Für die Mutmaßung von Intrigen und rein politisch geleiteten Entscheidungen dürfte wenig Raum bleiben. Damit bietet die Zurückweisung der hinteren Listenplätze aber auch keinen Anlass einen Opfer-Mythos zu begründen.


      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landtagswahl-sachse…


      Zitat von TimeTunnel: Im jetzigen Ausschuss sitzt deshalb ja auch ein AfD-Vertreter und da empfand ich doch das Abstimmungsergebnis des 7-köpfigen Gremiums recht interessant, ich meine bzgl. der Frage ob der zweite Listen-Parteitag im März nur die Fortsetzung des ersten von Anfang Februar war und beide gemeinsam als EIN Listenbasteltag anzusehen sind. Diese Frage wurde vom Ausschuss mit deutlicher Mehrheit mit sechs verneinenden Stimmen bei einer Enthaltungsstimme beantwortet u. entschieden.

      Wo finde ich da jetzt den AfD-Vertreter? Ich glaube, er hat in den Regelwerken auch nach Gesetzeslage entschieden ... jedenfalls so ein bisschen.:laugh:


      Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben.


      Zwei Beiträge die meine These bestätigt, dass es sich in dieser Angelegenheit,
      um ein politisches Kalkül der AFD handelt.
      Man erringt mediale Aufmerksamkeit, kann die Opferrolle einnehmen und mobilisiert nebenbei die Wählerschaft, auch die Erststimme im Wohle der Partei zu vergeben.
      Bei der Erststimme geht es eben nicht nur um die Partei, sondern da steht vornehmlich die zu wählende Person im Vordergrund...

      Betrachten wir die Wahlergebnisse 2014 und vor allem die Zusammensetzung des Landtages,
      Direktmandate über die Erststimme, sind bis auf einen (dürfte Leipzig Connewitz sein) alle von der CDU belegt.



      Ist jetzt auch nicht das erste Mal wo man es mit den Regeln nicht so genau nimmt,

      AFD Landeslistendebakel 2014

      Wegen der Zulassung der AfD-Landesliste trotz vorheriger Streichung Arvid Samtlebens durch den AfD-Landesvorstand wurde die Wahl unter anderem von den Rechtswissenschaftlern Martin Morlok (Universität Düsseldorf) und Sophie Schönberger (Universität Konstanz) als verfassungswidrig angesehen. Morlok war dabei der Meinung, an Neuwahlen führe kein Weg vorbei. Schönberger erklärte: „Der Landeswahlausschuss hätte die gesamte AfD-Liste zurückweisen müssen. Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie.“ Eine Beschwerde von Samtleben gegen die veränderte AfD-Liste war von der Landeswahlleiterin zurückgewiesen worden.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Sachsen_2014

      Anstatt die Liste nachzubessern, wurde wahrscheinlich überprüft welche juristische Möglichkeiten
      gegeben sind, falls das Ganze nicht wie gewünscht ausfällt und bei
      Neuwahlen beginnt dann dementsprechend ein erneutes mediales Ausschlachten, der eigens dafür inszenierten Posse...
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 16:58:34
      Beitrag Nr. 48 ()
      Interessant wäre es zu wissen, WARUM die Afd die Frist hat verstreichen lassen bzw. die Mängel nicht geheilt hat.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 19:09:08
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.029.220 von MonacoMoneyMaker am 15.07.19 16:58:34Das Thema wurde auch in der PK (Video oben) angesprochen und meine, diese Frist war zu knapp, man hätte nochmal sämtliche Beglaubigungen usw. einholen müssen.

      Hier noch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. habil. Michael Elicker (u.a. Hochschullehrer für Staats- und Verfassungsrecht) aus Saarbrücken den die AfD beauftragt hat:

      https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2019/07/Pres…

      Endet mit:

      Die vom Landeswahlausschuss zur Begründung angeführten „Argumente“ sind aus
      staatsrechtlicher Sicht nicht zu erhellen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass
      die Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019, die Listenplätze 19-
      61 der Landesliste der Alternative für Deutschland zu streichen, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt einfach- und verfassungsrechtlich vertretbar ist.


      Hm, bin wirklich gespannt, wie sich das weiterentwickelt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 20:58:28
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.030.276 von Corine am 15.07.19 19:09:08Hier noch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. habil. Michael Elicker (u.a. Hochschullehrer für Staats- und Verfassungsrecht) aus Saarbrücken den die AfD beauftragt hat:

      Von der AfD beauftragt.... Bestellt, bezahlt und das erhalten was man erwartet hat oder hören wollte. Unabhängig geht anders.

      Aber da leben Gutachter ja von, und das verdammt gut.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 22:58:49
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.031.086 von Doppelvize am 15.07.19 20:58:28
      Zitat von Doppelvize: Hier noch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. habil. Michael Elicker (u.a. Hochschullehrer für Staats- und Verfassungsrecht) aus Saarbrücken den die AfD beauftragt hat:

      Von der AfD beauftragt.... Bestellt, bezahlt und das erhalten was man erwartet hat oder hören wollte. Unabhängig geht anders.

      Aber da leben Gutachter ja von, und das verdammt gut.


      Guten Abend Doppelvize

      natürlich gibt es das Phänomen des sogenannten Gefälligkeitsgutachtens. Dies gilt nicht nur in diesem speziellen Fall der AfD zur Causa Sachsen. Natürlich können Personen an der Wertigkeit jedweden Gutachtens zweifeln, das von einer völlig beliebigen Gruppierung in Auftrag gegeben wurde und anschließend in deren Sinne ausfällt. Es gibt unzählige Beispiele für derartig angezweifelte Gutachten. Es ist Dein gutes Recht, dies nun auch hier anzuzweifeln.

      Allerdings ist es auf der anderen Seite keineswegs eine festgemauerte Gesetzmäßigkeit, dass eigenbeauftragte Gutachten deshalb zwingend auch falsch oder wertlos sein müssen.

      Deswegen möchte ich hier gerne von Moderatorseite nachfragen. Basiert Deine Ablehnung des Rechtsgutachtens ausschließlich auf der Tatsache, dass die AfD der Auftraggeber ist? Oder gibt es auch fachliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens? Weißt Du da mehr?

      Derartige Mehrinformationen wären gut für eine wirklich konstruktive Diskussion mit Pro und Contra, die über das reine Ablehnen von Aktionen der einen oder der anderen Seite hinausgehen.

      Danke und Gruß
      CaveModem :)
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 23:10:04
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.012.736 von CaveModem am 12.07.19 14:25:33Ich möchte noch einmal an den ersten Punkt zum Thema erinnern:

      - Wie lauten die Regeln zur Erstellung einer Landesliste?

      bmann hatte ja schon eine Quelle für die gesetzlichen Grundlagen geliefert.
      https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-…

      Gegen welche dieser Vorschriften soll die AfD verstoßen haben?
      Und gibt es eine verläßliche Quelle, welche die offizielle detaillierte Begründung des Wahlausschusses liefert?

      Damit jeder hier selber einen inhaltlichen Abgleich durchführen kann.

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 23:44:23
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.013.120 von Blue Max am 12.07.19 15:05:06In obigem Verfassungblog ist das eigentliche Dilemma bereits erwaehnt:

      Die einzige Kontrollmöglichkeit ist die Wahlprüfungsbeschwerde, die erst nach der Wahl eingereicht werden kann und auch zunächst nicht bei Gericht, sondern beim Landtag erhoben wird. Schon im Fall der AfD-Listenaufstellung bei der letzten Wahl hat der Landtag dieses Verfahren fast drei Jahre lang verschleppt, so dass die nachfolgende Kontrolle durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof erst abgeschlossen werden konnte, als die Wahlperiode schon fast vorbei war.

      Das heisst, bei einer Unrechtsentscheidung entscheiden Beguenstigte selbst ueber die Rechtslage und den Verlauf des Verfahrens, und es gibt keine weiteren Rechtsmittel.

      Man muss annehmen, dass dieser Zustand gewollt ist, sonst haette der Landtag hier laengst Gesetze geaendert.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 01:23:27
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.032.103 von bmann025 am 15.07.19 23:44:23
      Zitat von bmann025: Schon im Fall der AfD-Listenaufstellung bei der letzten Wahl hat der Landtag dieses Verfahren fast drei Jahre lang verschleppt, so dass die nachfolgende Kontrolle durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof erst abgeschlossen werden konnte, als die Wahlperiode schon fast vorbei war.

      Das heisst, bei einer Unrechtsentscheidung entscheiden Beguenstigte selbst ueber die Rechtslage und den Verlauf des Verfahrens, und es gibt keine weiteren Rechtsmittel.

      Man muss annehmen, dass dieser Zustand gewollt ist, sonst haette der Landtag hier laengst Gesetze geaendert.


      Stimmt, hätte man sich 100% an die Regeln gehalten, wäre die AFD-Liste 2014 einfach abgewiesen worden, ergo keine Sitze für die AFD im Landesparlament.(siehe mein erstes Post in diesem Thread) Man war gnädig, hat die Liste zugelassen und ist jetzt vielleicht etwas zu genau. Aber wer hält sich wieder nicht an die Regeln, die AFD... eben die, die von jedem erwartet Regeln einzuhalten, sofern er nicht Biodeutsch ist.
      War jetzt auch nicht anders zu erwarten, mag es an der Selbstherrlichkeit liegen oder daran,
      dass CDU und AFD in keinem anderen Bundesland so nah beieinander stehen?
      btw. Gesetzesänderungen kann jede Partei im Landtag anfordern auch die AFD
      Wie gesagt das ganze ist eine Politposse, die ähnlich wie das Hornberger Schießen ausgehen wird.

      Zum Punkt, man hätte zu wenig Zeit gehabt um nach zu bessern, liegt dann doch eher am Willen.
      Wer seine Listen spät eingibt, hat demzufolge weniger Zeit für die Korrekturen,
      müsste man eigentlich aus der Schulzeit kennen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 02:26:43
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.032.295 von gesine am 16.07.19 01:23:27Bitte vor dem Posten erstmal Informationen sammeln, bzw. vorige Postings oder den Gesetzestext durchlesen

      Diese bemaengelten "Regeln" gibt es nicht, sie sind frei erfunden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 18:42:10
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.032.322 von bmann025 am 16.07.19 02:26:43https://www.zdf.de/nachrichten/heute/zu-frueh-fuer-ein-urtei…

      Staatsrechtler zur AfD Sachsen - Zu früh für ein Urteil

      15.07.19

      "...Jörn Ipsen ist ein deutscher Staatsrechtler. Er war Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und ordentlicher Professor an der Universität Ostnabrück. ..."

      "...Die Frage, ob ein einheitlicher Parteitag vorliegt oder zwei getrennte Parteitage anzunehmen sind, kann aufgrund der bislang bekannten Vorgänge nicht mit hinreichender Sicherheit entschieden werden..."

      "... Für ein Urteil ist es anhand der bekannt gewordenen Unterlagen zweifelsfrei zu früh..."

      ---
      Nach den beiden Staatsrechtlern Schönberger und dem Staatsrechtler Erlicher äussert sich nun also ein weiterer zu dem Thema...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 18:58:31
      Beitrag Nr. 57 ()
      Deswegen möchte ich hier gerne von Moderatorseite nachfragen. Basiert Deine Ablehnung des Rechtsgutachtens ausschließlich auf der Tatsache, dass die AfD der Auftraggeber ist?

      Moin Mod,
      die Zeiten dass ich an das Gute im Menschen glaube sich vorbei. Erfahrung, Alter, Enttäuschungen etc....

      Nun, wen würde die SPD, wen die CDU oder wen die Linke beauftragen wenn es um ein Rechtsgutachten geht?

      Doch wohl jemanden der ihr vermutlich wohlgesonnen ist! So wird es auch bei anderen Gutachten und Gegengutachten gehalten.

      Der Gegner des Windrads beauftragt mit dem Ziel es zu verhindern, der Investor beauftragt um die Zweifel auszuräumen. Warum sollte das ausgerechnet hier anders sein?

      Gutachten hin oder her... Es sollte doch möglich sein dass ein Gericht zeitnah entscheidet:

      A. Wie lauten die Regeln?
      B. Ist danach verfahren worden?
      C. Was sieht das Gesetz vor wenn man B. verneinen muss?

      Beantwortet man diese Frage nicht, und eine Partei kommt mit Fehlverhalten davon können wir einpacken! Dann kann man die Kanditaten auch gleich am Stammtisch bestimmen, am besten an 100 Verschiedenen
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 19:43:12
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.038.652 von Doppelvize am 16.07.19 18:58:31Die Regeln finden sich hier:

      http://www.infoseiten.slpb.de/fileadmin/daten/dokumente/Saec…

      Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG)

      https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733

      Landeswahlordnung Sachsen

      :eek:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 19:52:43
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.038.940 von Blue Max am 16.07.19 19:43:12
      Zitat von Blue Max: Die Regeln finden sich hier:

      http://www.infoseiten.slpb.de/fileadmin/daten/dokumente/Saec…

      Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG)

      https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3733

      Landeswahlordnung Sachsen

      :eek:


      Ja und Das Entscheidungsgremium wird sie kennen und es hat entschieden das NICHT danach verfahren wurde. Auslegungssache, ergo entscheidet ein Gericht, wie das in einem Rechtstaat üblich ist.

      Bei der Schnelligkeit der Stellen kann das schon mal bis November dauern.....2021 meine ich;)

      Kann aber auch sein das im Schnellverfahren die Entscheidung bestätigt wird was ich vermute. Wer die Regeln gelesen hat und um die Vorkommnisse weiß...:eek:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.19 11:53:11
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.039.012 von Doppelvize am 16.07.19 19:52:43Das sieht die AfD in Sachsen offenbar anders.

      Zumal in diesen Regeln keinerlei Regel zu finden ist, dass ein Parteitag nicht unterbrochen bzw an zwei getrennten Tagen stattfinden darf.

      Die AfD spricht deshalb von "Böswilligkeit"und droht wegen Rechtsbeugung mit Strafanzeigen(siehe das Video zur Pressekonferenz) .

      https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/verf…

      Sachsen: Verfassungsgericht verhandelt nächste Woche über AfD-Beschwerde

      17.07.19

      :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.19 12:06:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.043.956 von Blue Max am 17.07.19 11:53:11Die AfD spricht deshalb von "Böswilligkeit"und droht wegen Rechtsbeugung mit Strafanzeigen

      Das Rechte drohen ist ja nichts neues:eek:

      Warten wir einfach den Ausgang ab.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.07.19 12:47:08
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.044.100 von Doppelvize am 17.07.19 12:06:46Guten Tag Doppelvize

      ich möchte Dich bitten, den Grundgedanken dieses Threads nicht aus den Augen zu verlieren. Hier soll sachorientiert debattiert werden. Und da braucht es keine Pauschalismen. Kritik oder Gegenrede geht sachlich bitte anders.

      Ich danke Dir für Deine Teilnahme.

      Gruß
      CaveModem :)
      Avatar
      schrieb am 19.07.19 19:56:35
      Beitrag Nr. 63 ()
      Demokratie in Richtung ..
      Mein eigenes Fazit, und nun ganz ohne alle Ironie, lautet so: Was der Landeswahlausschuss mit womöglich üblen Folgen beschlossen hat, rettet nicht unsere Demokratie, sondern setzt sie dem Verdacht aus, es nähmen gerade ihre Verfechter die zu beachtenden Spielregeln vor allem dann ernst, wenn derlei zu den eigenen politischen Interessen passt – und andernfalls eben viel weniger. Erhärtet sich aber ein solcher Verdacht, dann zerbricht zuerst die Vertrauensgrundlage von Demokratie – und dann wohl auch diese selbst.

      Quelle: https://wjpatzelt.de/2019/07/05/sachsens-demokratie-ist-gere…

      und mein Fazit

      hier entscheiden am Ende die Wähler in Sachsen.

      Und wer mit Pionier Gruß und FDJ Propaganda indokt. wurde in der sehr frühen Kindheit und heute Mitte 40 ist. Wird schon richtig wählen. Darum ist die Bürgerliche Demokratische Partei AfD auch so erfolgreich in Sachsen.

      Danke 👍 an alle Demokratischen steuerzahlende Bürger
      Avatar
      schrieb am 19.07.19 20:59:12
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.020.869 von Mango-Jerry am 14.07.19 00:01:26"Auch wenn sich herausstellen sollte das klar gegen Regeln verstoßen hat?
      Dann brauch man keine!"

      Wie spätestens aus leidiger NS-Vergangenheit bekannt sein sollte, kann nicht von vornherein postuliert werden, daß das was im Gesetz oder anderen Regeln steht, immer als Recht anzusehen ist. Die Bestimmungen zum Umgang mit dem jüdischen Bevölkerungsteil waren ganz klar das Gegenteil von Recht.
      Sage keiner, so etwas könnte heute nicht mehr passieren.

      Bei der Gelegenheit wäre also zu prüfen, ob diese angeblichen Regeln des Wahlgesetzes zur Aufstellung von Wählerlisten überhaupt Recht darstellen oder in Gesetzesform gegossenes Unrecht sind.
      Ich glaube nicht, daß der Gesetzgeber die Befugnis hat, die Abhaltung von zwei oder mehr Parteitagen zur Aufstellung längerer Wählerlisten zu verbieten, weil es dafür keinen dringenden Grund gibt und eine solche Vorschrift eine reine Willkürentscheidung wäre. Es ist Sache der jeweiligen Partei, sich über ein, demokratischen Grundsätzen genügendes Aufstellungsverfahren für die Kandidatenliste zu einigen.
      Wenn das Wahlgesetz vorschreibt, daß die Kandidaten auf einem Parteitag gewählt werden müssen, dann ist damit gemeint, daß kein anderes Gremium als der Parteitag die Kandidaten bestimmen kann und nicht die Anzahl eins für die Zahl der dafür aufzuwendenden Parteitage.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.19 22:01:14
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.067.947 von Borealis am 19.07.19 20:59:12Nun ja, die Judengesetze des Dritten Reiches mit Verfahrensregeln zur Vorbereitung einer Wahl zu vergleichen ist dann doch schon etwas weit hergeholt.

      Hier geht es nicht um Gesetze, die eine Gruppe oder Partei benachteiligen sollen sondern um Regeln, die von allen eingehalten werden müssen. Dieses schien in der Vergangenheit für andere auch nicht so schwer zu sein.

      Und nein, die "demokratischen Regeln" können sich die Teilnehmer halt nicht selbst gebe, sondern die werden vorgegeben, das ist bei einer Landtagswahl so, bei einer Betriebsratwahl und bei der Wahl eines Vereinsvorstand.

      Also ganz locker bleibe, wird ja sicherlich gerichtlich überprüft.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.07.19 11:19:03
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.068.223 von Besserwisser1000 am 19.07.19 22:01:14
      Zitat von Besserwisser1000: Nun ja, die Judengesetze des Dritten Reiches mit Verfahrensregeln zur Vorbereitung einer Wahl zu vergleichen ist dann doch schon etwas weit hergeholt.

      Hier geht es nicht um Gesetze, die eine Gruppe oder Partei benachteiligen sollen sondern um Regeln, die von allen eingehalten werden müssen. Dieses schien in der Vergangenheit für andere auch nicht so schwer zu sein.

      Und nein, die "demokratischen Regeln" können sich die Teilnehmer halt nicht selbst gebe, sondern die werden vorgegeben, das ist bei einer Landtagswahl so, bei einer Betriebsratwahl und bei der Wahl eines Vereinsvorstand.

      Also ganz locker bleibe, wird ja sicherlich gerichtlich überprüft.


      schade das Sie sich nicht mit Fakten und die Argumenten belesen. ( Nur Anti ....)

      einfach mal hier lesen RECHTSGUTACHTEN
      und im Anhang

      wurden in der Vergangenheit!


      da steht also nicht Auslegung nach Gutdüngen oder sind wir wir jetzt im ....

      im Wortlaut und für alle verbindilich!

      nicht das ich ihre Argumente schlecht rede.... aber lesen ist manchmal besser und alle Fakten

      Zum Beispiel : Nicht jede Straftat, ist gleich vor jeden unabhängigen Richter, außer man ist nicht Unab.. ala Freissler
      heute gerade ein wichter Gedanktag , siehe 20 Juli 1944 ( heute vor .... Jahren )

      Das Attentat vom 20. Juli 1944 war der bedeutendste Umsturzversuch des militärischen Widerstandes in der Zeit des Nationalsozialismus. Als Voraussetzung für einen Machtwechsel, auch unter dem Gesichtspunkt des „Eides auf den Führer“, galt den Verschwörern die Tötung Adolf Hitlers. Wikipedia
      Quelle: Google attentat 20 juli 1944 zusammenfassung

      und

      die Bürgerliche Demokratie wird in ihrem Wählverhalten am 01.Sebtemper in Sachsen ihr Kreuz machen.
      Meine Unterstützung ist ihr gewiss. Wie 1989 👍👍
      Avatar
      schrieb am 24.07.19 12:10:55
      Beitrag Nr. 67 ()
      Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/id_86150558/afd-ueber-en…



      und hier wieder eine Null Entscheidung

      man sollte also vór den EU- Gerichtshof gehen

      wie in 100.000 anderen Fällen siehe
      #Polen

      # Glücksspiel Staatsvertrag = Verfassungswiedrig = FDP Vize Präz. K. ( Anwalt der Glücksspielind.)

      oder der sehr vielen Externen Berater Hon. der Bundesrep- Dt. ca. 178 Mill 2018 ! da die Regierung nur Dumping Löhne für ihre eigende Berater zahlt ? oder Wie Was Wo Wann Wieviel Woher

      danke fürs lesen und 👍👍
      Avatar
      schrieb am 24.07.19 12:28:01
      Beitrag Nr. 68 ()
      „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“

      Wenn die AfD nicht mal eine Verfassungsbeschwerde regelkonform einreichen kann, dann ist es doch offensichtlich das die Wahl der Kandidaten dieses auch nicht war. Man ist entweder zu dumm sich an die Regeln zu halten oder man macht es absichtlich?

      Von Mißachtung des Wählerwillens zu sprechen ist völliger Schwachsinn da dieser erst nach der Wahl feststeht. Man glaubt auf das eigene Wunschdenken Rücksicht nehmen zu müssen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.19 13:21:41
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.094.380 von Doppelvize am 24.07.19 12:28:01https://www.welt.de/politik/deutschland/article197358751/Sac…

      Bundesverfassungsgericht

      AfD-Klage zu Kürzung von Sachsen-Wahlliste abgewiesen


      24.07.19

      "...Die Beschwerde wurde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte..."

      "...Außerdem verwies das Gericht darauf, dass bei Fragen zum Landtagswahlrecht zuerst die Verfassungsgerichte der Länder zuständig seien. Der sächsische Verfassungsgerichtshof will am Donnerstag in der Sache verhandeln..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.07.19 13:22:34
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.094.380 von Doppelvize am 24.07.19 12:28:01
      Zitat von Doppelvize: „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“

      Wenn die AfD nicht mal eine Verfassungsbeschwerde regelkonform einreichen kann, dann ist es doch offensichtlich das die Wahl der Kandidaten dieses auch nicht war. Man ist entweder zu dumm sich an die Regeln zu halten oder man macht es absichtlich?

      Von Mißachtung des Wählerwillens zu sprechen ist völliger Schwachsinn da dieser erst nach der Wahl feststeht. Man glaubt auf das eigene Wunschdenken Rücksicht nehmen zu müssen.


      lesen macht schlau Genosse

      Verfassungs-Gericht nicht zuständig
      zurück an .....

      aber wie immer erst mal Quatsch schreiben und sein pers. Wunschdenken freien Lauf absondern.
      Ohne den Inhalt der Entscheidung lesen und PRÜFEN.
      Warum
      Washalb
      Wie
      Warum

      möchten sie noch mehr Gerichtsentscheide zu anderen Inhalten auch so kommentieren ?

      dann zu

      # Glücksspielvertrag Deutschland und EU - Recht freihe Dienstleistung

      also die füße

      oder mal ....... abwarten und Tee trinken( kein rotwein nach dem Frühstück im S...H.. )
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.19 14:42:53
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.094.857 von TakeoffLive am 24.07.19 13:22:34Verfassungs-Gericht nicht zuständig

      Also hat die AfD Verfassungsbeschwerde eingelegt bei einem Gericht was gar nicht zuständig war!:eek:

      Experten...:laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.19 14:57:13
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.094.857 von TakeoffLive am 24.07.19 13:22:34
      Zitat von TakeoffLive:
      Zitat von Doppelvize: „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“

      Wenn die AfD nicht mal eine Verfassungsbeschwerde regelkonform einreichen kann, dann ist es doch offensichtlich das die Wahl der Kandidaten dieses auch nicht war. Man ist entweder zu dumm sich an die Regeln zu halten oder man macht es absichtlich?

      Von Mißachtung des Wählerwillens zu sprechen ist völliger Schwachsinn da dieser erst nach der Wahl feststeht. Man glaubt auf das eigene Wunschdenken Rücksicht nehmen zu müssen.


      lesen macht schlau Genosse

      Verfassungs-Gericht nicht zuständig
      zurück an .....

      aber wie immer erst mal Quatsch schreiben und sein pers. Wunschdenken freien Lauf absondern.
      Ohne den Inhalt der Entscheidung lesen und PRÜFEN.
      Warum
      Washalb
      Wie
      Warum

      möchten sie noch mehr Gerichtsentscheide zu anderen Inhalten auch so kommentieren ?

      dann zu

      # Glücksspielvertrag Deutschland und EU - Recht freihe Dienstleistung

      also die füße

      oder mal ....... abwarten und Tee trinken( kein rotwein nach dem Frühstück im S...H.. )


      Nochmal für dich TJ...

      Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Die Beschwerde wurde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. "Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet", hieß es zur Begründung. So hätten erforderliche Unterlagen gefehlt.

      Avatar
      schrieb am 24.07.19 23:53:39
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.095.544 von Doppelvize am 24.07.19 14:42:53Guten Abend Doppelvize

      ich möchte Dich höflich bitten zu beachten, dass in diesem Thread eine besondere Umgangsform zu herrschen hat. Insofern gehört das klar erkennbare Lächerlichmachen anderer Personen mit Worten und Smilies wie Experten... :laugh: definitiv nicht hierher. Dies ist kein Zeichen von sachlicher Kritik oder beweisorientierter Argumentation. Und schlimmer. So etwas führt im gröbsten Fall zu keiner Sachantwort, sondern zu einer unsachlichen Replik.

      Ich bin eigentlich froh, dass dieser Thread noch alle Beiträge besitzt, weil ich auf die Vernunft der Teilnehmer setze. Es wäre schön, wenn das auch so bliebe.

      Bei Fragen zu gutem Benehmen in Diskussionen bin ich gerne per Boardmail zu erreichen. Dies gilt natürlich sowohl für Dich als auch für die Gegenseite, die übrigens bitte ebenso jeglichen Bezug auf die Unsachlichkeit sowie eigene Unsachlichkeit in der Folge unterlässt.

      Danke und Gruß
      CaveModem :O
      Avatar
      schrieb am 25.07.19 11:35:12
      Beitrag Nr. 74 ()
      Hier die vollständige Begründung des Bundesverfassungsgerichts:

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheid…

      Fett rot im Beitrag oben ist nur die halbe Wahrheit, vor allem geht es um die Zuständigkeit/Hierarchie und die liegt nun mal beim Sächsischen Verfassungsgericht.

      Die AfD hat parallel Klage eingereicht, das Bundesverfassungsgericht kommt aber erst ins Spiel wenn gegen die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichts Verfassungsklage eingereicht wird.

      So mein - zugegebenermaßen juristisch laienhafter - Wissensstand.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.07.19 11:44:31
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.102.606 von Corine am 25.07.19 11:35:12Heute ab 15:00 übrigens mündliche Verhandlung in Leipzig:

      https://www.presse.online/2019/07/25/saechsisches-verfassung…

      Tippe ja auf eine vorläufige Zulassung der gesamten Liste bzw. wünsche es der Demokratie und der Gewährleistung des repräsentativen Wählerwillens.
      Avatar
      schrieb am 25.07.19 12:17:24
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.102.606 von Corine am 25.07.19 11:35:12
      Zitat von Corine: Hier die vollständige Begründung des Bundesverfassungsgerichts:

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheid…

      Fett rot im Beitrag oben ist nur die halbe Wahrheit, vor allem geht es um die Zuständigkeit/Hierarchie und die liegt nun mal beim Sächsischen Verfassungsgericht.

      Die AfD hat parallel Klage eingereicht, das Bundesverfassungsgericht kommt aber erst ins Spiel wenn gegen die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichts Verfassungsklage eingereicht wird.

      So mein - zugegebenermaßen juristisch laienhafter - Wissensstand.


      Lese ich Punkt 2 und 3 der Begründung erscheint es mir eindeutig das die Liste gar nicht zugelassen werden konnte!

      Deshalb tippe ich auf eine Nichtzulassung. Jede andere Entscheidung würde Nachahmern eines OFFENSICHTLICH NICHT REGELKONFORMENS Verfahren Tür und Tor öffnen!

      Allerdings gilt natürlich immer: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand;)
      Avatar
      schrieb am 26.07.19 00:03:39
      Beitrag Nr. 77 ()
      VerfGH spricht von einer "mit hoher Wahrscheinlichkeit" rechtswidrigen Entscheidung des LWA sofern von einem etwa geltenden "Grundsatz der Einheitlichkeit der Aufstellungsversammlungen" ausgegangen wurde.



      Ich hoffe, CDU und Co. reagieren mit Parteiausschlussverfahren fuer die Verantwortlichen im Landeswahlausschuss!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.19 02:17:30
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.108.456 von bmann025 am 26.07.19 00:03:39
      Zitat von bmann025: VerfGH spricht von einer "mit hoher Wahrscheinlichkeit" rechtswidrigen Entscheidung des LWA sofern von einem etwa geltenden "Grundsatz der Einheitlichkeit der Aufstellungsversammlungen" ausgegangen wurde.



      Ich hoffe, CDU und Co. reagieren mit Parteiausschlussverfahren fuer die Verantwortlichen im Landeswahlausschuss!


      Die Antragsteller – die Partei Alternative für Deutschland (AfD) Landesverband Sachsen sowie acht einzelne Bewerber/-innen für deren Landesliste – sehen sich durch die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Landesliste der AfD nur mit den Listenplätzen 1 bis 18 zur Landtagswahl am 1. September 2019 zuzulassen und die weiteren Bewerber auf den Listenplätzen 19 bis 61 zu streichen, in ihren Grundrechten verletzt. Deshalb haben sie sich im Wege von Verfassungsbeschwerden sowie im einstweiligen Rechtsschutz an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

      25.07.2019 - Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 1. September 2019

      In den Hauptsacheverfahren ist am Verhandlungstag aus verfahrensrechtlichen Gründen noch keine Entscheidung verkündet worden. Hier ist Verkündungstermin auf Freitag, den 16. August 2019 um 16.00 Uhr bestimmt worden.

      Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

      Urteil vom 25. Juli 2019 – Vf. 77-IV-19 (e.A.), Vf. 82-IV-19 (e.A.)

      Quelle: https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1660.h…

      Ergibt sich bei einer späteren Prüfung hingegen, dass die durch den Landeswahlausschuss getroffene Regelung rechtmäßig ist, wären die mit der weitergehenden vorläufigen Zulassung der Landesliste verbundenen Nachteile letztlich weniger gravierend.

      das sind jetz mal die Fakten
      Damit wissen wir nun letztentlich, die Bürgerliche Demokratische Partei AfD muss sich sehr Intensiv mit allen Parteien / Versammlungs Gesetzen gut vorbereiten und immer alles 👍
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.08.19 19:28:00
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.108.648 von TakeoffLive am 26.07.19 02:17:30Nicolaus Fest (57, AfD), Mitglied des Europäischen Parlaments, beginnt sein aktuelles Video wohl mit der wichtigsten Frage der Woche: „Warum ist eigentlich Carolin Schreck, die Leiterin des Landeswahlausschusses in Sachsen, noch im Amt?“



      # warum wohl
      # weshalb

      und für die Dummen

      bei jeder Kripo Vernehmung ist jede Frage immer mit "W" der Satzanfang.

      und ich warte mal auf Antworten 👍
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.08.19 19:57:52
      Beitrag Nr. 80 ()
      Und wieder zeigt sich, daß Wahlen in Sachsen von der noch regierenden CDU zur Farce gemacht werden.
      Mehr als zwei Monate lang wurde es unterlassen, die Ergebnise der Stadt- und Gemeinderatswahlen zu veröffentlichen. Und auch jetzt muß man sich erst durch einen Wust von Einzelergebnissen kämpfen, wenn man sowas wie ein Gesamtergebnis wissen möchte.
      Der Grund: Die CDU ist in jedem der zehn Landkreise hinter die Freien Wählervereinigungen zurückgefallen. Das sollte wohl den Bürgern verborgen bleiben.
      https://www.cicero.de/innenpolitik/kommunalwahlen-sachsen-cd…
      Avatar
      schrieb am 02.08.19 00:41:28
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.154.849 von TakeoffLive am 01.08.19 19:28:00
      Zitat von TakeoffLive: Nicolaus Fest (57, AfD), Mitglied des Europäischen Parlaments, beginnt sein aktuelles Video wohl mit der wichtigsten Frage der Woche: „Warum ist eigentlich Carolin Schreck, die Leiterin des Landeswahlausschusses in Sachsen, noch im Amt?“


      Skandal um Frau Schreck weitet sich aus:

      Die CDU hat entgegen anderslautenden Meldungen die sächsischen Kommunalwahlen nicht gewonnen. Mit zweimonatiger Verspätung stellt sich das heraus.

      Wollte das Statistische Landesamt, dessen überraschend kürzlich neu berufene Leiterin Carolin Schreck Mitglied der CDU ist, dieses Ergebnis der Bürgern so lange wie möglich vorenthalten, um den Abwärtstrend der sächsischen CDU vor der anstehenden Landtagswahl auf- und politische Konkurrenten niederzuhalten? Die Wählervereinigungen inklusive Freie Wähler (WV) haben mit 25,8 Prozent die Gemeinde- und Stadtratswahlen gewonnen. Sie wurden aber willkürlich an die letzte Stelle der offiziellen Tabelle gesetzt.


      https://www.cicero.de/innenpolitik/kommunalwahlen-sachsen-cd…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.19 20:05:27
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.157.129 von bmann025 am 02.08.19 00:41:28https://www.merkur.de/politik/sachsen-afd-droht-kuerzung-lan…

      AfD in Sachsen: Gerichts-Urteil um Kürzung der Landesliste steht bevor

      15.08.19

      "... Am Freitag, 16. August wird der Sächsische Verfassungsgerichtshof sein abschließendes Urteil verkünden..."

      ---
      Bleibt spannend...

      :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.08.19 07:45:21
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.269.369 von Blue Max am 15.08.19 20:05:27
      Zitat von Blue Max: https://www.merkur.de/politik/sachsen-afd-droht-kuerzung-lan…

      AfD in Sachsen: Gerichts-Urteil um Kürzung der Landesliste steht bevor

      15.08.19

      "... Am Freitag, 16. August wird der Sächsische Verfassungsgerichtshof sein abschließendes Urteil verkünden..."

      ---
      Bleibt spannend...

      :eek:


      Da die Kandidaten in zwei unterschiedlichen Verfahren gewählt worde sind, gehe ich davon aus das man die Liste nicht weiterhin nicht erweitern darf. Alles andere wäre lächerlich, denn den Landtag wählt man ja auch an EINEM Sonntag mit nur EINEM gültigen Verfahren:eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.08.19 16:28:24
      Beitrag Nr. 84 ()
      Es ist Entschieden
      Eil +++ AfD Sachsen darf 30 Kandidaten zur Landtagswahl aufstellen

      Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei. Diese richtete sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses, der Anfang Juli entschieden hatte, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten dürfe, obwohl sie insgesamt 61 Kandidaten aufstellte.

      Mit Beigeschmack

      da andere Parteien auch on Block abgestimmt haben

      also soviel wie möglich Direkt Mandate gewinnen

      Danke 👍
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.19 10:56:34
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.277.145 von TakeoffLive am 16.08.19 16:28:24
      Zitat von TakeoffLive: Eil +++ AfD Sachsen darf 30 Kandidaten zur Landtagswahl aufstellen

      Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei. Diese richtete sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses, der Anfang Juli entschieden hatte, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten dürfe, obwohl sie insgesamt 61 Kandidaten aufstellte.

      Mit Beigeschmack

      da andere Parteien auch on Block abgestimmt haben

      also soviel wie möglich Direkt Mandate gewinnen

      Danke 👍


      Alles wie gehabt ... die AfD beim Vermehren von Erkenntnisgewinnen - ein harter aber zwingend notwendiger Weg. Aber es sind ja noch Optionen vorrätig. Nun soll ja die OSZE als AfD-Versteher bemüht werden.:D
      Avatar
      schrieb am 19.08.19 09:15:39
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.271.757 von Doppelvize am 16.08.19 07:45:21
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von Blue Max: https://www.merkur.de/politik/sachsen-afd-droht-kuerzung-lan…

      AfD in Sachsen: Gerichts-Urteil um Kürzung der Landesliste steht bevor

      15.08.19

      "... Am Freitag, 16. August wird der Sächsische Verfassungsgerichtshof sein abschließendes Urteil verkünden..."

      ---
      Bleibt spannend...

      :eek:


      Da die Kandidaten in zwei unterschiedlichen Verfahren gewählt worde sind, gehe ich davon aus das man die Liste nicht weiterhin nicht erweitern darf. Alles andere wäre lächerlich, denn den Landtag wählt man ja auch an EINEM Sonntag mit nur EINEM gültigen Verfahren:eek:


      Ich habe natürlich Recht behalten! :p

      Was das Abstimmungsverfahren im Block mit der Tatsache zu tun hat, das die AfD nach ZWEI VERSCHIEDENEN Verfahren abgestimmt hat, erschließt sich mir nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.08.19 22:36:56
      Beitrag Nr. 87 ()
      Die sächsische AfD stellt Strafanzeigen gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenstaatssekretär Günther Schneider und Landeswahlleiterin Caroline Schreck und fordert einen Untersuchungsausschuss: Wurde auf die Landeswahlleiterin Druck ausgeübt?

      https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wahlzulassun…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.08.19 09:07:15
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.355.503 von bmann025 am 27.08.19 22:36:56Lächerlich!

      An welche Gerichtsebene soll diese Strafanzeige gestellt werden?

      Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Verfehlungen der AfD bzgl. der Liste ja weitestgehend bestätigt - die Listen-Kandidaten 31 bis 61 bleiben nach dieser Entscheidung weiterhin gesperrt. Der AfD geht es wohl mehr um das hier (aus Deinem Link): Das wichtigste an ihrer Anzeige ist ihre öffentliche Vermeldung.

      Medienwirksames für den Opfermythos lässt sich im Wahlkampf ja immer gut bemühen ... ganz die AfD in ihren allseits bekannten Methoden.
      Avatar
      schrieb am 02.09.19 01:40:48
      Beitrag Nr. 89 ()
      Also doch:

      Nun hat die Beschraenkung der Listenplaetze doch zu einem Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht gefuehrt, so dass die AfD ca. 5 Landtagsabgeordnete verliert.

      Der Landtag sollte nun einen Wahlprüfungsausschuss einsetzen. Die gesamte Wahl könnte sogar für ungültig erklärt werden, wenn sich herausstellt, dass durch die Entscheidung des Wahlausschusses die Verteilung der Sitze beeinflusst wurde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.09.19 09:56:53
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.389.476 von bmann025 am 02.09.19 01:40:48Das saechsische Verfassungsgericht hatte nur bzgl. Listenplatz 19-30 entschieden. Begruendung war, "dass sich die Entscheidung eines Wahlorgans als klar rechtswidrig erweist und zugleich einen voraussichtlichen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründet,"
      https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1660.h…

      Bei Listenplatz 31-61 ist nun der 2. Teil eines Wahlfehlers von außerordentlichem Gewicht ebenfalls eingetreten. Das Verfassungsgericht hatte lediglich die "klare" Rechtswidrigkeit nicht feststellen koennen.

      Ob der Vorgang rechtswidrig war, wird nun der Wahlprüfungsausschuss bzw. ein Untersuchungsausschuss feststellen muessen. Angesichts der Mehrheitsverhaeltnisse sind jedoch Zweifel erlaubt, vor allem auch, weil die Verantwortlichen des laut Verfassungsgerichts "klar rechtswidrigen" Verhaltens weiter im Amt sind und keinerlei Sanktionen erfahren mussten.

      Letzteres koennte dann evtl. noch durch die Strafanzeigen erreicht werden...


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