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    Kredit zur Übernahme eines Einzelhandelsgeschäftes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.19 17:39:59 von
    neuester Beitrag 20.09.19 13:01:28 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.310.044
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      schrieb am 25.08.19 17:39:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich arbeite seit mehr als 10 Jahren in einem kleinen Schuhgeschäft und vor kurzem hat mir meine Chefin angeboten diesen Laden an mich zu verkaufen, weil sie Deutschland verlassen möchte und ich das Unternehmen so weiter führen würde, wie sie es etabliert hat.

      Der Preis für den Laden (ein "kleiner" sechsstelliger Betrag) setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
      - den Kosten für den Lagerbestand (die ich sofort beim Verkauf in voller Höhe bezahlen müsste)
      - und dem Preis für die Übernahme (den ich monatlich innerhalb von 10 Jahren abzahlen kann).

      [Nach meinen ersten Berechnungen sollten sich diese Kosten allerdings schon durch den Wegfall ihres Monatsgehaltes amortisieren.]


      Mein Problem:

      Ich war fast mein ganzes Leben eine Angestellte und muss nun zum ersten Mal einen Geschäftskredit aufnehmen, um meiner Chefin die ganzen Schuhe im Lager abzukaufen.



      Meine Fragen:

      1. Stelle ich jetzt einfach eine Kreditanfrage an sämtliche Banken in der Region oder gibt es Kreditinstitute von denen ich die Finger lassen sollte bzw. die so etwas sowieso nicht finanzieren würden?

      2. Welche Art von Kredit beantragt man da?

      (Ich habe gesehen, dass z. B. die KfW einen "Unternehmerkredit" und einen "ERP-Gründerkredit" anbietet - welcher würde davon eher auf mich zutreffen, da das Geschäft ja schon seit Jahrzehnten existiert, während ich gerade erst "selbständig werde".)

      3. Welche Unterlagen benötigen die Banken im Allgemeinen und gibt es Unterlagen, die Banken zwar gerne sehen würden, die man Ihnen aber eigentlich nicht zeigen sollte?
      (Nach meinen ersten Recherchen, wollen die Banken nicht nur Auskunft über den Umsatz, sondern auch den Gewinn des Unternehmens haben. Muss ich meine Chefin also um die Steuererklärungen der letzten Jahre bitten oder "nur" um die Einnahmenüberschussrechnung?)

      4. Gibt es bekannte "Fallstricke" / "Ärgernisse" auf die ich beim Abschluss eines solchen Kredites achten sollte?

      5. Wäre ich euch auch für alle anderen Hinweise und Ratschläge, die meine zukünftige Selbstständigkeit betreffen sehr dankbar.



      Liebe Grüße
      ................. industrymouse
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.19 18:57:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.338.085 von industrymouse am 25.08.19 17:39:59Lies dich mal hier ein, da ist so ziemlich alles zu deinen Fragen recht gut beschrieben bzw. erklärt!

      https://www.deutschland-startet.de/geschaeftsidee/geschaftsu…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.19 19:47:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.338.313 von Datteljongleur am 25.08.19 18:57:29Dankeschön - mach ich :)
      Avatar
      schrieb am 26.08.19 15:05:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.338.085 von industrymouse am 25.08.19 17:39:59Bevor das mit der Finanzierung läuft, sollte man (oberrste Priorität) sich die Bilanzen der letzten 5 Jahre vorlegen lassen. Erst wenn Diese aussagekräftig "für sich" sprechen, kann man zur Bank gehen.

      Hier böte sich dann die alte Hausbank des (Noch)Inhabers an.

      Ohne diese aussagekräftigen (original) Bilanzen erstellt vom Steuerberater spielt man Lotterie.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.19 15:08:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.343.245 von Inderhals am 26.08.19 15:05:35Anhang:
      Der Gang zur IHK eingehend beraten lassen.
      Unternehmensgründer-Seminar besuchen.

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      Avatar
      schrieb am 26.08.19 15:26:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.343.245 von Inderhals am 26.08.19 15:05:35Sehr geehrter Inderhals,

      vielen Dank für Ihre Antwort.
      Meine Chefin ist bereit mir ihre Bilanzen der letzten 5 Jahre zu zeigen, auch wenn sie das bisher noch nicht getan hat.
      Sie meinte auch, dass nach allen Abzügen in den letzten Jahren (mit Ausnahme eines Jahres) immer ein kleinerer fünfstelliger Betrag als Gewinn erwirtschaftet wurde.

      Allerdings halte ich die Aussagekraft der Bilanzen der letzten 5 Jahre nicht unbedingt für aussagekräftig, da das Geschäft (wegen einer starken Mietpreiserhöhung) vor ca. 3 Jahren umgezogen ist und aus vorher zwei kleineren Läden im Zuge dessen ein größerer gemacht wurde (was im Jahr des Umzuges zu einer leicht negativen Bilanz geführt hat).

      Wie würden Sie "für sich sprechen" definieren?
      Halten Sie es für ausreichend, wenn der Laden grundsätzlich schwarze Zahlen schreibt oder sollte der Gewinn der letzten Jahre durchschnittlich eine bestimmte Mindesthöhe erreichen?

      Und ach ja:
      Vielen Dank für den Tipp mit der "Hausbank" meiner Chefin - dieser Ansatz ist natürlich völlig logisch - trotzdem hätte ich daran nicht sofort gedacht.
      Auch Ihre Hinweise auf die IHK und Unternehmensgründer-Seminare werde berücksichtigen.

      Noch ein Mal also vielen Dank an Sie.

      Liebe Grüße
      .................. industrymouse
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.19 15:40:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      "[Nach meinen ersten Berechnungen sollten sich diese Kosten allerdings schon durch den Wegfall ihres Monatsgehaltes amortisieren.]"

      Im Normalfall ist das "Gehalt" des Besitzers nicht in den Kosten enthalten. Ausnahme das Schuhgeschäft wird als GmbH oder UG betrieben oder gehört dem Ehemann.

      Die einzigen Kosten die Wegfallen sind die für das eigene Gehalt der bisherigen Angestellten und neuen Besitzerin.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.19 16:03:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.343.443 von industrymouse am 26.08.19 15:26:59Halten Sie es für ausreichend, wenn der Laden grundsätzlich schwarze Zahlen schreibt oder sollte der Gewinn der letzten Jahre durchschnittlich eine bestimmte Mindesthöhe erreichen?

      Das Letztere ist zwingend nötig für einen vernünftigen Fortbestand des Hauses. Erhöhte Fixkosten, wie eine höhere Ladenmiete sind nicht das Problem, wenn gute Gewinne generiert werden.

      Zum "versteuernden Gewinn": da muß man die Steuern abziehen UND (je nach Alter) die Rückstellungen für das Alter. Wenn man jung ist, dürften so um die 700€ monatlich reichen.

      Liegt dann der "Nettogewinn" unter- sagen wir mal 25.000--€, dann lohnt sich ein Engagement in keinster Weise. Und- die Umsätze müssen stabil sein über die Jahre- am besten mit Zuwachsraten (von mindestens 3% Inflationsausgleich).

      Liegt das Nettoeinkommen über 40.000, dann wird es so langsam beachtenswert. Und immer daran denken- der Internethandel nimmt in diesem Segment zu und klaut dauerhaft Umsatz.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.19 17:13:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.343.530 von Baldur74 am 26.08.19 15:40:01Sehr geehrter Baldur74,

      vielen Dank für Ihre Antwort.

      Sie haben Recht genau bei diesem Punkt (Gehalt der bisherigen Chefin bzw. wie genau sie "Gewinn / Überschuss" definiert) muss ich mir noch Klarheit verschaffen, da mich als ihre Angestellte das bisher überhaupt nichts anging.
      (Erst wenn sie mir Einblick in Ihre Unterlagen gewährt, kann ich das alles vernünftig berechnen.)

      Was mein Gehalt angeht, wollte ich Ihnen aus einem Impuls heraus erst ein Mal widersprechen, aber Sie haben mich da tatsächlich auf einen sehr guten Punkt aufmerksam gemacht, der mir vorher so nicht klar war...
      Trotzdem sollte auch der Wegfall meines Bruttogehaltes genügen, um damit die monatlichen Raten für die Geschäftsübernahme bzw. -nachfolge zu begleichen.

      Andererseits werde ich aber wahrscheinlich als Selbstständige dann höhere Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen müssen... ?

      Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Antwort

      Liebe Grüße
      ................. industrymouse
      Avatar
      schrieb am 26.08.19 17:29:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.343.797 von Inderhals am 26.08.19 16:03:32Sehr geehrter Inderhals,

      vielen Dank für Ihre Hinweise und die von Ihnen in den Raum gestellten Zahlen, sie helfen mir sehr dabei mich zu orientieren.

      Jetzt muss ich vor allem erst ein Mal darauf warten, dass meine Chefin mich ihre "Bücher", Steuererklärungen oder ähnliches einsehen und durchrechnen lässt und auch die Bilanz des Jahres 2019 abwarten. (Der "Unternehmenskauf" bzw. die "Unternehmensnachfolge" werden nämlich erst 2020 eventuell sogar erst 2021 stattfinden.)

      Ein weiteres herzliches Dankeschön an Sie. :)

      Liebe Grüße
      ................. industrymouse
      2 Antworten
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      schrieb am 26.08.19 20:30:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.344.577 von industrymouse am 26.08.19 17:29:55Sehen Sie zu, daß die Ablöse keinesfalls den Einkaufswert des Warenlagers überschreitet.
      Um näheres zu erfühlen, müßte ich wissen wie alt die Chefin ist. Rentenalter oder im aktiven Alter?

      Letzteres wäre schlecht, da Sie sich von Altlasten trennen will.

      Schuhe-Mode- Warenlager- wie hoch ist der prozenuale Anteil an (fast) unverkäufllicher Ware?
      Wie hoch der Anteil an Hochaktuellem?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.19 21:10:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.345.993 von Inderhals am 26.08.19 20:30:57Anhang:
      Details aufgrund der Seriosität nur via Boardmail
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 13:01:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bevor Sie nach einem Kredit überhaupt nur schauen, lassen Sie das ganze prüfen von jemand, der sich damit auskennt. Die bisher gemachten Angaben lassen auf ein unrentables Geschäft schließen, das zu einem weit überhöhten Preis verkauft werden soll, und auf Ihre geschäftliche Unerfahrenheit (das ist kein Makel, aber ein großes Risiko).

      Als Beispiele:

      Können Sie überhaupt beurteilen, was der Lagerbestand wert ist? Er ist auf jeden Fall _weniger_ wert als die Einkaufspreise, vermutlich wird die bisherige Inhaberin aber die Verkaufspreise ansetzen.

      Warum sollen Sie noch extra für die "Übernahme" bezahlen? Der Laden ist maximal soviel wert wie die vorhandene Ware plus sonstige Assets (die dürften vernachlässigbar sein).

      Wenn die bisherige Inhaberin sich nicht ein reichliches Gehalt selbst bezahlt hat, bedeutet ein "kleiner fünfstelliger Gewinn" ein Defizit, denn dann arbeitet die Inhaberin praktisch umsonst.

      Sich um einen Kredit zu bemühen, dazu ist es zu früh, und es wird sich wahrscheinlich erledigt haben, wenn diese und weitere Fragen beantwortet sind.


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