Zu welchem Zeitpunkt gilt die Abgeltungssteuer/deutsches Steuerrecht? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.08.19 22:50:11 von
neuester Beitrag 29.08.19 14:20:14 von
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Hallo zusammen,
angenommen ich kaufe heute für 10.000 Euro eine Aktie.
2020 steht die Aktie bei 20.000 Euro, ich halte sie.
2021 ziehe ich nach Dubai, die Aktie steht bei 30.000 Euro.
am 01.01.2022 verkaufe ich die Aktie für 30.000 Euro, habe meinen Lebensmittelpunkt in Dubai und bin dauerhaft in Dubai ansässig, alle Verbindungen nach DE (Wohnung, Arbeitsplatz,...) sind aufgegeben.
Wie werden die 20.000 Euro Gewinn nun versteuert? Gar nicht (weil Dubai keine Steuer verlangt)? Oder muss ich die Kursgewinne die während meinem Aufenthalt in DE angefallen sind in DE versteuern, auch wenn dieses nur Kursgewinne waren?
Vielen vielen Dank, ich würde mich auch sehr freuen, wenn ihr mir den entsprechenden § nennen könnt.
angenommen ich kaufe heute für 10.000 Euro eine Aktie.
2020 steht die Aktie bei 20.000 Euro, ich halte sie.
2021 ziehe ich nach Dubai, die Aktie steht bei 30.000 Euro.
am 01.01.2022 verkaufe ich die Aktie für 30.000 Euro, habe meinen Lebensmittelpunkt in Dubai und bin dauerhaft in Dubai ansässig, alle Verbindungen nach DE (Wohnung, Arbeitsplatz,...) sind aufgegeben.
Wie werden die 20.000 Euro Gewinn nun versteuert? Gar nicht (weil Dubai keine Steuer verlangt)? Oder muss ich die Kursgewinne die während meinem Aufenthalt in DE angefallen sind in DE versteuern, auch wenn dieses nur Kursgewinne waren?
Vielen vielen Dank, ich würde mich auch sehr freuen, wenn ihr mir den entsprechenden § nennen könnt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.365.353 von BolivianRainmaker am 28.08.19 22:50:11gute Frage, die Frage ist wohl, ob die Vertragsbedingungen der Broker mit der Adressänderung noch gelten. Bei dt. Broker gilt ja oft das es ein Wertpapierdepot nur gibt mit Wohnsitz in D.
D.h. du wirst deine Aktien dann sicher zu einem anderen Broker übertragen und ggf. müssen die Lagerstellen etc. verändert werden.
Du wirst dich doch auch beim dt. FA abmelden und dein Vermögenstransfer vorab anmelden.
viel Spaß in Dubai
D.h. du wirst deine Aktien dann sicher zu einem anderen Broker übertragen und ggf. müssen die Lagerstellen etc. verändert werden.
Du wirst dich doch auch beim dt. FA abmelden und dein Vermögenstransfer vorab anmelden.
viel Spaß in Dubai
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.365.353 von BolivianRainmaker am 28.08.19 22:50:11
Wenn Du in Deutschland nicht mehr steuerpflcihtig bist, werden auch die Kursgewinne (Annahme Beteiligung < 1%) nicht in D versteuert.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von BolivianRainmaker: Hallo zusammen,
angenommen ich kaufe heute für 10.000 Euro eine Aktie.
2020 steht die Aktie bei 20.000 Euro, ich halte sie.
2021 ziehe ich nach Dubai, die Aktie steht bei 30.000 Euro.
am 01.01.2022 verkaufe ich die Aktie für 30.000 Euro, habe meinen Lebensmittelpunkt in Dubai und bin dauerhaft in Dubai ansässig, alle Verbindungen nach DE (Wohnung, Arbeitsplatz,...) sind aufgegeben.
Wie werden die 20.000 Euro Gewinn nun versteuert? Gar nicht (weil Dubai keine Steuer verlangt)? Oder muss ich die Kursgewinne die während meinem Aufenthalt in DE angefallen sind in DE versteuern, auch wenn dieses nur Kursgewinne waren?
Vielen vielen Dank, ich würde mich auch sehr freuen, wenn ihr mir den entsprechenden § nennen könnt.
Wenn Du in Deutschland nicht mehr steuerpflcihtig bist, werden auch die Kursgewinne (Annahme Beteiligung < 1%) nicht in D versteuert.
Gruß
Taxadvisor
Danke! Wir ein Vermögensübertrag ins Ausland besteuert?
nein, bei einer beteiligung am unternehmen kleiner 1% nicht.
hier sollte aber in eine beratung beim steuerberater investiert werde.
hier sollte aber in eine beratung beim steuerberater investiert werde.
es wäre dir auch gut geholfen deinen Broker zu fragen, ob der überhaupt deine Aktien ins Ausland transferiert bzw. der andere Broker die Anteile aus D aufnimmt. etc. etc.
Werden die Anschaffungskosten korrekt übernommen? (ok in Dubai kann dir das vielleicht egal sein)
z.B. ein Wertpapierübertrag in die Schweiz kostet ca. 50 CFH pro Position ...
Da wärst du wohl bei einem Fachanwalt o.ä. besser beraten als in einem Forum
Werden die Anschaffungskosten korrekt übernommen? (ok in Dubai kann dir das vielleicht egal sein)
z.B. ein Wertpapierübertrag in die Schweiz kostet ca. 50 CFH pro Position ...
Da wärst du wohl bei einem Fachanwalt o.ä. besser beraten als in einem Forum
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