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    Mietpreisdeckel Berlin - Vermeidungsstrategien für den Fall der Wiedervermietung ab 2020 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.19 17:16:52 von
    neuester Beitrag 15.04.21 10:15:59 von
    Beiträge: 44
    ID: 1.310.807
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      schrieb am 03.09.19 17:16:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sollte der Mietendeckel kommen, und in der einen oder anderen Form vermutlich aber kaum abweichend vom jetzt bekannten Referentenentwurf wird er kommen, bleibt einem Eigentumswohnungseigentümer (Hauseigentümer werden vermutlich bis zuletzt mit Mittenachtsnotaren eine Sondereigentumsumwandlung umsetzen wo immer es in Berlin geht) nur eine Vermeidungsstrategie übrig wenn er nicht einen erheblichen Vermögensschaden erleiden will.

      Das gilt neben Einbußen bei der Miete, die wohl verkraftbar wären wenn man sich darauf verlassen könnte, dass ab 2025 der Mietpreisspiegel 2019 wieder in Kraft tritt, insbesondere für eine Wiedervermietung von Wohnungen ab 2020. Hier muss man reagieren da das Risiko über Untervermietung, Vererbung von Mietverträgen usw. derart groß ist, dass ein hoher Vermögensschaden unvermeidlich ist. Da in Berlin ein Leerstand von länger als 6 Monaten eigentlich nicht möglich und eine Zweckentfremdung von Wohnraum (Stichwort Ferienwohnungen) genehmigungspflichtig und damit faktisch verboten ist, bleibt nur Vermietung oder Verkauf.

      Ein Verkauf ist oft ungünstig, da er ggf. steuerlich relevant wird (Verkauf von zuvielen Objekten innerhalb von 5 Jahren, Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht um) oder Kreditverträge noch langfristiger binden.

      Bliebe also nur Vermietung mit dem Ziel der Vermögenssicherung. Die Überlegung ist weitestgehend davon unabhängig, ob der Mietpreisdeckel das Nomenkontrollverfahren/die BVerfG-Entscheidung übersteht, Handlungsbedarf ergibt sich in der Zeit, in der der Deckel "schwebend wirksam" ist. Um die Vermieter zum voraussichtlich nicht rechtskonformen Handelns zu bewegen, droht das Land Berlin immerhin mit Strafen von bis zu einer halben Million Euro.

      https://stadtentwicklung.berlin.de/download/mietendeckel/Ref…

      Zwei Ideen hätte ich, bzw. sind an anderer Stelle schon angesprochen worden die man verfolgen könnte. Gern hierzu rechtliche Hinweise oder andere Ideen.


      Mietkaufmodell

      Die Wohnung wird nicht zur Vermietung sondern als sogenannter Mietkauf angeboten. Das hat gleichzeitig den Charme, dass ja viele Linksbewegte meinen, dass mit einer bestimmten Mietzahlungsdauer sich das Objekt für den Vermieter bereits amortisiert hat

      Hier wäre der Verkaufspreis hoch anzusetzen. Der Mietkäufer hat keine Kaufpflicht aber eine Kaufoption. Die monatlichen Zahlungen sind keine Miete, fallen damit nicht unter die Mietpreisdeckelregelung. Bei Nichtkauf verfällt die gezahlte Tilgung, die einer realistischen Miethöhe entspricht ersatzlos.

      Befristete Vermietung

      Eine befristete Vermietung ist grundsätzlich nur aus drei Gründen, eigentlich zwei realistischen Gründen möglich.
      https://www.finanztip.de/mietvertrag/zeitmietvertrag/
      Ohne ungewollt Kosten zu haben, geht eigentlich nur der Grund des geplanten Eigenbedarfs. Es gilt also den Mietvertrag bis zum Ende des Deckels mit dem Grund Eigenbedarf zu befristen. Das war wohl auch Frau Lompscher bewusst, die in ihren ersten "geleakten" Entwurf des Mietdeckels noch eine Eigenbedarfskündigung ausschließen wollte, aus verfassungsrechtlichen Erwägungen dieses auf Druck der Mitkoalitionäre aber wieder aus dem Referentenentwurf rausgenommen hat.
      Mit der Befristung wird eine Miete vereinbart, die dem Mietpreisspiegel 2019 +10% (Mietpreisbremse) idealerweise als Indexvertrag entspricht.
      Variante a) Ich vereinbare nichts weiter und senke die Miete erst, wenn mich der Mieter bzw. die offenbar zuständige Senatsbehörde dazu auffordert. Die bundesrechtlich korrekte Miethöhe bleibt aber Vertragsbestandteil wenn der Deckel ausläuft oder verfassungsrechtlich als ungültig erklärt wird.
      Variante b) Genau wie a), nur dass ich "mietendeckelrechtskonform" auf die geringe Miete hinweise, diese ggf. auch nur verlange, aber eine Nachzahlung der Differenz für den Fall, dass der Mietpreisdeckel nicht gesetzeskonform ist verlange und vertraglich vereinbare.
      20 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.19 00:22:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.401.284 von Andrija am 03.09.19 17:16:52Man müsste sich mal anschauen, wie das in anderen Ländern Europas damals lief, also v.a. Spanien. Wir sind halt spät dran mit dem Ausrotten des Mietertums, aber der Trend ist offensichtlich da und bleibt natürlich nicht nur in Berlin.

      In Spanien etc. haben ja vor Jahrzehnten offenbar die Mieter die Wohnungen gekauft, als dort die Mietendeckel kamen. Warum haben die Mieter das getan? Vielleicht waren die Angebote o.k. oder man hatte Angst, dass der Mietendeckel nicht ewig hält.

      Deine Mietkauf-Idee könnte schon passen. Das Ziel muss sein, dass die Mieter die Wohnung kaufen. Vermietung scheint langfristig tot. Vernunft siegt eh selten, Macht siegt immer und die haben nummal die GRÜNEN (die Linke ist nur ein Abklatsch).
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.19 02:18:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.404.521 von startvestor am 04.09.19 00:22:28
      Zitat von startvestor: Wir sind halt spät dran mit dem Ausrotten des Mietertums, aber der Trend ist offensichtlich da und bleibt natürlich nicht nur in Berlin.


      In Berlin wird aber das Mietertum nicht "ausgerottet".

      Im Gegenteil:
      Der linksradikal domininierte Senat tut alles, damit Berliner Bürger und Zuzügler KEIN Wohneigentum erwerben können. :eek:

      Das geschieht durch einen ganzen Strauss von Maßnahmen. Darunter Verbot von Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung; faktischer Neubau-Stopp durch "Mietendeckel"; keine Genehmigungen für Bauprojekte; generelles verbreiten von Schrecken und Angst bei möglichen Neubau-Investoren usw. ... :rolleyes:

      Wenn die Wohneigentumsquote in Berlin normal hoch wäre (an die 50% wie in Deutschland üblich), dann würde wahrscheinlich auch viel weniger linksradikal gewählt, sondern bürgerlich. Von daher auch ein Grund für den linken Berliner Senat, die Berliner Wahl Schäfchen als Mieter zu halten, und nicht als selbstbewusste Eigentümer! ;)
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.19 13:58:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die ersten fangen schon an bei jetzigen Verträgen aufzupassen. Offenbar aber sehr naiv.

      https://www.rbb24.de/politik/beitrag/av7/video-mietendeckel-…

      Wobei, wenn man sich das ratlose Gesicht des größten aller großen Mietervorsitzenden anschaut, sieht man, dass er bei dem Rechtschaos auch nicht mehr durchblickt.

      Nach meinem Verständnis ist die Aufnahme einer Klausel die sich auf die Herabsetzung eines jetzt geschlossenen Mietvertrags bezieht aber per se sinnlos. Ich muss nur aufpassen, dass ich an gut situierte Mieter vermiete, der kann nach dem Mietdeckel ja nicht absenken. Aus dem Bericht geht nicht hervor wie finanzstark die Mietinteressentin ist.

      Lombscher kommt zwar immer mit Gültigkeit ab Eckpunktepapier (18.06.), da konnte ich aber noch nicht wissen wie hoch die Deckelung ist. Selbst jetzt bin ich ja in einem floatenden Verhandlungsprozess der Koalitionäre und der Verbände. Nach meinem Verständnis kann der Mieter sich also nicht auf den 18.06. berufen (der wegen des Rückwirkungsverbots ohnehin umstritten ist), sondern nach Einführung des Gesetzes nur auf die dann gültigen Obergrenzen für den Fall, dass er ein zu geringes Einkommen für die Miete hat.
      Avatar
      schrieb am 04.09.19 19:28:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.404.638 von walker333 am 04.09.19 02:18:54Der Niedergang wird dauern, aber nicht so langsam wie in Spanien:

      https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/mietendeckel-spanien…

      Es wird diverse Pleiten von Vermietern geben. Die Wohnungen werden danach vom Markt verschwinden. Dazu kommt Entmietung durch "Eigenbedarf", für die, die nicht auf die Pleite warten wollen.

      M.E. muss man versuchen, aus Berlin rauszukommen, auch mit 50% Verlust. Es ist vorbei. Es wird nach einer Schamphase dann Enteignungen obiger leerstehender Wohnungen geben. Und die werden dann wie in der DDR verfallen.
      5 Antworten

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      schrieb am 04.09.19 19:43:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.412.012 von startvestor am 04.09.19 19:28:28
      Zitat von startvestor: M.E. muss man versuchen, aus Berlin rauszukommen, auch mit 50% Verlust. Es ist vorbei.


      Ich sehe es gegenteilig:

      Da der linke Bausenat den Wohnungsneubau durch viele Maßnahmen zum erliegen bringt, wird es in Zukunft mehr denn je ein hauen und stechen sowohl um Mietwohnungen als auch Wohneigentum geben! :eek:

      Noch ist die Berlin Story intakt, es fehlen mindestens 70.000 Wohnungen (las ich zuletzt) und täglich wollen weitere zuziehen! ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.19 19:54:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.412.093 von walker333 am 04.09.19 19:43:18In der DDR waren Wohnungen auch knapp. Hat den wenigen privaten Vermietern nix genützt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.09.19 11:50:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.412.192 von startvestor am 04.09.19 19:54:56Doch, ich kenne einige die durchgehalten haben und ihre Miethäuser (teilweise noch viel zu früh nach der Wende) verkauft haben.

      Mit 50%-Verlust muss man nicht aussteigen. Kann man ja auch gar nicht, die Kredite laufen ja weiter. Ich habe noch kein Angebot seit dem Mietdeckel gesehen, das ein Schnäppchen darstellte.

      Sinn und Zweck des Threads ist ja gerade das Durchhalten bis entweder die fünf Jahre vorbei sind (eher unwahrscheinlich weil ja dann immer noch links in Berlin regiert wird) oder, und das sollte doch noch vorher klappen, das Gesetz vom BundesverfG kassiert wird (sehr wahrscheinlich, zumindest mit der Auflage, dass es nach den 5 Jahren enden muss = analoge Rechtsprechung Mietpreisbremse).

      Also bitte weitere Ideen für die Neuvermietung in der rechtlosen Zeit.
      Avatar
      schrieb am 16.09.19 15:34:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eigenbedarf
      Wie schon vermutet, haben die erkannt, dass das Verbot von Eigenbedarfskündigung im Mietendeckelgesetz zu weit gehen würde. Die Revolutionären Anwälte der Linken sind aber nicht faul und denken schon über ein weiteres Gesetz nach. Man muss echt über Jahre im Voraus denken und alle Unwägbarkeiten bei der kommenden Vertragsgestaltung schon jetzt berücksichtigen.

      Vielleicht ist es sinnvoll Eigenbedarf und/oder Modernisierung in den Vertrag mit aufzunehmen. Keine Ahnung, ob das rechtlich möglich ist.

      II. Eigenbedarf Zu begrüßen ist auch, dass die offenbar geplante Genehmigungspflichtigkeit von Eigenbedarfskündigungen nicht in den Referentenentwurf übernommen wurde. Dies wäre erheblichen kompetenzrechtlichen Bedenken begegnet. Dennoch sollte angesichts der :laugh::laugh:ausufernden Zahl von Eigenbedarfskündigungen :laugh::laugh:weiter über landesrechtliche oder bundesrechtliche Beschränkungen von Eigenbedarfskündigungen nachgedacht werden. Zu diskutieren wäre etwa eine Regelung, nach einer Kündigung nur die Nutzung als Erstwohnsitz zulässt oder die an der Möglichkeit der Versorgung der gekündigten Mieter*innen mit Ersatzwohnraum anknüpft, insbesondere derer, die nur geringe oder keine Chan-cen auf dem Wohnungsmarkt haben

      https://www.rav.de/fileadmin/user_upload/rav/Stellungnahmen/…
      Avatar
      schrieb am 19.10.19 05:39:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Details des Berliner Mietendeckels
      https://www.tagesspiegel.de/berlin/ein-revolutionaeres-geset…

      Absenkungszwang auf willkürliche Miethöhen mit Basis 2013 sollen Gesetzesbestandteil werden. Damit wird eine Neuvermietung bei Auszug schwierig und es droht ein Erpressungspotential des Mieters.

      Wenn das verfassungskonform ist, braucht man nicht mehr in Deutschland zu investieren. Solange bleibt die Rechtsunsicherheit und die Notwendigkeit der schwierigen Anpassung neuer Mietverträge oder eben der Verkauf.

      Die Absenkung von Mieten war bis zuletzt der zentrale Streitpunkt innerhalb der Koalition. Lompschers ursprünglicher Vorschlag, dass eine Miete dann überhöht sei, wenn die Mietbelastung mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Haushaltseinkommens beträgt, ist vom Tisch. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) befürchtet Entschädigungszahlungen an die betroffenen Vermieter aus dem Landeshaushalt. In diesem Fall könnte der Vermieter sogar einen Schadensausgleich vom Land Berlin einfordern, gab der Finanzsenator zu bedenken.

      Es gab dagegen auch massive juristische Vorbehalte, außerdem wäre die verwaltungstechnische Umsetzung sehr aufwendig. Trotzdem soll bis zur Verabschiedung des Mietengesetzes im Abgeordnetenhaus noch eine „Untersuchung zum Verhältnis von Einkommenssituation und Mietbelastung angestellt“ werden. Verständigt hat sich die Koalition auf die Kappung von Wuchermieten. So werden Mieten bezeichnet, die mehr als 120 Prozent der im neuen Gesetz verankerten Tabellenmiete betragen. Sie werden auf den Höchstsatz von 120 Prozent verringert.

      Berücksichtigt werden dabei Abschläge für einfache Lagen (- 28 Cent je Quadratmeter) und mittlere Lagen (- 9 Cent) und Zuschläge für gute Lagen (+ 74 Cent). Die Regelung für Wuchermieten soll neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet werden.

      Auf gesetzliche Mietobergrenzen hätte die SPD gern verzichtet. Aber Linke und Grüne wollten das auf keinen Fall. Die SPD beharrte bis zuletzt auf der Orientierung der erlaubten Mietpreise am Berliner Mietspiegel von 2019, der höhere Mieten zuließ als die ortsübliche Vergleichsmiete in früheren Jahren. Grüne und Linke dagegen wollten an den Werten im Mietspiegel 2013 festhalten.

      Geeinigt hat man sich nun auf folgende Grundsätze: Es wird eine Tabelle für zulässige Mietobergrenzen im neuen Landesgesetz geben. Bei Wiedervermietung gilt die Vormiete. Falls die Vormiete die Obergrenze überschritt, gilt die Tabellenmiete. Bei einer Wiedervermietung dürfen besonders niedrige Mieten (unter fünf Euro je Quadratmeter) um höchstens einen Euro auf maximal fünf Euro angehoben werden.
      Avatar
      schrieb am 13.11.19 23:49:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      An dieser Stelle möchte ich auf eine Petition aufmerksam machen:

      https://www.openpetition.de/petition/online/berliner-mietend…
      Avatar
      schrieb am 14.11.19 09:41:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mietendeckelklausel bei Neuvertrag
      Hier gibt es auch noch einige gute Hinweise zur rechtlichen Situation bei Neuverträgen:

      https://ikb-law.blog/2019/11/05/mietendeckelklausel-bei-neuvertrag/
      Avatar
      schrieb am 18.11.19 17:45:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Möbelierte Vermietung.

      Grundsätzlich sind die Preise nicht so festgeschrieben, wäre das evtl eine Alternative?

      Können natürlich nicht alle machen, aber ein einzelner Vemieter könnte ja seine Wohnungen nur möbiliert anbieten. Meine normal, unbefristete Mietverträge über eine mobilierte Wohnung.

      So könnte man wegen des Zuschlags für die Möbel eine höhere Miete nehmen........oder gibt es dazu auch irgendwelche Regelungen in Berlin?
      Auch, so meine ich, könnte man eine Bearbeitungsgebühr oder ähnlich für die Vermietung festlegen, meine es sollte deutlich unter einer Monatsmiete sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.19 23:03:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.952.369 von gate4share am 18.11.19 17:45:45Ich bin kein Experte für möblierte Vermietung, von Küchen abgesehen.

      Es gibt aber meines Wissens nach Regeln, wie viel man als Möblierungszuschlag ansetzen darf.

      Möglicherweise ist es besser, man verkauft die Möbel (Abstand) weiter. Dann muss man sich auch nicht mit dem Mieter über die Abnutzung streiten.

      Sofern einem das ganze MFH gehört, kann man evtl. auch etwas mit Reinigungsdienst, Gartenpflege, Winterdienst über die Nebenkosten machen. Dieses Modell der Renditesteigerung muss man nicht großen Vermietungskonzernen überlassen.

      Vielleicht kann man auch den Kellerraum separat ansetzen, den Fahrradstellplatz?
      Avatar
      schrieb am 19.11.19 10:35:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Möbelierung scheidet aus. § 1 des MietenWoG definiert die Ausnahmen der Gültigkeit und da ist möbliertes Wohnen nicht aufgeführt.

      https://crocodilian.de/zeitwohnen-blog/mietendeckel-moeblier…

      Spannender finde ich das Thema Untervermietung. Der Mietendeckel wird dazu führen, dass möglichst viele Leute billig Wohnungen anmieten und diese dann legal, illegal, scheißegal teurer vermieten. Was wird sonst außerdem aus den ganzen Studi WGs? Lompscher schickt Ihre Häscher und kontrolliert die Untermietverträge oder die gehen zu den Ämtler und beantragen eine Absenkung beim WG-Papst?

      Was für Studis geht sollte für Vermieter über Strohleute auch funktionieren. Muss mich da noch schlau machen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.19 18:48:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.957.883 von Andrija am 19.11.19 10:35:23
      Zitat von Andrija: Spannender finde ich das Thema Untervermietung. Der Mietendeckel wird dazu führen, dass möglichst viele Leute billig Wohnungen anmieten und diese dann legal, illegal, scheißegal teurer vermieten. Was wird sonst außerdem aus den ganzen Studi WGs? Lompscher schickt Ihre Häscher und kontrolliert die Untermietverträge oder die gehen zu den Ämtler und beantragen eine Absenkung beim WG-Papst?


      Da zieht die linke Lompscher ja regelrecht einen illegalen Sektor in Berlin heran ... :rolleyes:


      Um nochmal fest zu halten, was die Politik von "Die LINKE" in Berlin bewirkt:

      Dass Wohnungssuchende mit wenig Geld garantiert nirgendwo mehr unterkommen. Also speziell die sozial/finanziell schwächste Gruppe von der angeblichen Sozi Partei frontal benachteiligt und weg gebürstet wird! :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.19 19:46:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.401.284 von Andrija am 03.09.19 17:16:52Ich komme noch einmal auf Antworten der Vermieter auf die Berliner (Deutsche) Politik zurück:

      Wenn ich davon ausgehe, dass jede Wohnung eigene Wasser- und Stromzähler hat, kann ich als Weiterverkäufer arbeiten?

      Ich kaufe den Strom, das Wasser für 1x ein und verkaufe es für 2x an den Mieter weiter?

      Hat hiermit jemand Erfahrung?
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 17:18:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.258 von Taucher1975 am 19.11.19 19:46:20Grundsätzlich kann der Vermieter wohl den Bezug von Strom ,Wassser, Wärme etc, frei neu vergeben.
      Glaube dazu sollte schon eine Firma da sein, die es macht. Die damalige Neue Heimat hat das in ganz grossen Stil gemacht und so haben die Vorstände wohl ständig im Jahr einige zig Mio zusätzlich verdient, später hat man dann den grössten Teil einer solchen Lieferfirma für ein paar 100 Mio wieder an die Neue Heimat zurück verkauft.

      Aber ich kann mir schlecht vorstellen, dass er Müller als Vermieter der linken Wohnung im zweiten Obergeschoss, dann den Kubikmeter Wasser für 2 Euro ankaufen will und ihn für 3,5 weiter verkauft; unter Nebenkosten versteht man die Weitergabe der Kosten und kein Gewinnaufschlag für den Vermieter.
      Was meines Wissens jedoch auch gehen würde, die gesamte Wärmeversorgung an ein Unternehmen vergeben. Dieses kauft dann die Heizung inkl. Nebenleistungen und rechnet dann sowohl die Verbrauchsmaterialien und die Amortisation inkl. Zinsen in den kosten um.
      Somit hätte der Vermieter keine Kosten für die Anschaffung und evtl Verzinsung bei einer Ersatzanschaffung der Heizung. Da gibt es viele Anbieter und auch einzelne Stadtwerke bieten das selber an.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 17:34:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.258 von Taucher1975 am 19.11.19 19:46:20Zu den Stromlieferungen und Abrechnungen fällt mir gerade etwas ein. Besitze ein 30 qm Apartment in einer Anlage mit Schätzungsweise 400 Wohnungen.
      Normalerweise hat ja jede Wohnungseinheit einen separaten Vertrag mit dem Energielieferanten, oftmals Stadtwerke und von diesen auch einen Zähler und rechnet direkt ab. Schon bei Bau, dieses Apartmenthauses wurde festgelegt, dass auch der Strom über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden soll und es keine einzelne Zäher für die Appartments geben soll.
      Nun nach einigen Jahren meinten dann immer mehr Eigentümer das wäre nicht richtig und sollte man ändern und entsprechend wurde es beschlossen. Nun fand man aber keine Firma die sich zutraute die jeweiligen Wohnungen unter extra Stromkreise, die dann einen eigenen Zähler haben an zu schliessen.

      So die allermeisten Appartments sind so 20 bis 30 qm , es soll wenige 2 Zimmerwohnungen über so 45 qm und eine grosse Penthousewohnung wohl über 200 qm.

      Die Stromkosten meines Appartment sind 16 Euro im Monat, in der Stadt nimmt der Anbieter je Stromzähler eine Grundgebühr von 14,50 Euro.

      Da muss doch jedem einleuchten, dass selber wenn ein Umbau nichts kosten würde, ein Einzelzähler für jede Einheit keinen Sinn macht. Der Verbrauch wohl jeder Einheit ist klar über 1,50, und somit würde dann jeder mehr zahlen.
      Einzig der Eigentümer der 200 qm Wohnung könnte sich jetzt schlechter stellen, zumal es wohl auch eine Zweitwohnung ist ,und der Eigentümer nicht ständig da ist.

      Doch nach wie vor, begreift es die Mehrheit der Eigentümer nicht. Oder ob es der Eigentümer der Penthousewohnung ist , der es schafft die anderen alle aufzuhetzen?

      Habe mir überlegt, es wäre wohl auch ein weg hin zu mehr Gerechtigkeit, wenn man je Einheit einen Grundbetrag von vielleicht 2 oder 3 Euro nimmt , so wäre die grosse Wohnung etwas entlastet weil eben jeder 2 Euro je Monat zahlt und dadurch die Kosten für Strom je qm etwas niedriger wären und in jedem Fall sparen die kleinen Einheiten immer noch gegenüber einem eigenen Zähler.
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 19:58:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.964.258 von Taucher1975 am 19.11.19 19:46:20Du hast bei den Betriebskosten generell auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Was Du da vorschlägst, abgesehen davon, dass der Zähler ja nicht Dir sondern dem EVU gehört und Du ja wohl kaum ernsthaft einen Zwischenzähler installieren willst, ist das glatter Betrug. Dagegen ist die vonovia ja ein Waisenknabe.
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 20:01:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.973.768 von gate4share am 20.11.19 17:18:03
      Zitat von gate4share: Was meines Wissens jedoch auch gehen würde, die gesamte Wärmeversorgung an ein Unternehmen vergeben. Dieses kauft dann die Heizung inkl. Nebenleistungen und rechnet dann sowohl die Verbrauchsmaterialien und die Amortisation inkl. Zinsen in den kosten um.
      Somit hätte der Vermieter keine Kosten für die Anschaffung und evtl Verzinsung bei einer Ersatzanschaffung der Heizung. Da gibt es viele Anbieter und auch einzelne Stadtwerke bieten das selber an.


      Leasingkosten sind keine umlagefähigen Kosten und dürfen in der Betriebskostenabrechnung nicht umgelegt werden.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.19 03:50:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.975.709 von Andrija am 20.11.19 20:01:18
      Zitat von Andrija:
      Zitat von gate4share: Was meines Wissens jedoch auch gehen würde, die gesamte Wärmeversorgung an ein Unternehmen vergeben. Dieses kauft dann die Heizung inkl. Nebenleistungen und rechnet dann sowohl die Verbrauchsmaterialien und die Amortisation inkl. Zinsen in den kosten um.
      Somit hätte der Vermieter keine Kosten für die Anschaffung und evtl Verzinsung bei einer Ersatzanschaffung der Heizung. Da gibt es viele Anbieter und auch einzelne Stadtwerke bieten das selber an.


      Leasingkosten sind keine umlagefähigen Kosten und dürfen in der Betriebskostenabrechnung nicht umgelegt werden.


      Grundsätzlich ist es so erlaubt. Fernwärme, die ja einige Städte anbieten ist ja auch nichts anderes. Wie es genau läuft muss jeder einzelne selber feststellen, mir geht es ehr im Denkanstösse. Auch meine nach wie vor, dass die möbilerte Vermietung grundsätzlich einen Sonderfall im Mietrecht darstellt und da sehr viel mehr möglich ist , als bei normalen Mietverhältnissen. Meines Wissen gibt es keine klare Vorgaben was für Möbelierung angesetzt werden kann, auch das Kündigüngsrecht ist frei.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.19 09:46:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.977.677 von gate4share am 21.11.19 03:50:14Neue Gesetzeslage für Wärmecontracting ab Juli 2013

      Mit der Neuregelung des § 556 c BGB zum „Contracting“ hat die Bundesregierung zum 01.07.2013 weitere Klarheit in Bezug auf Wärmecontractingverträge geschaffen.

      Die Umlagefährigkeit der Kosten für das Wärmecontracting im Zuge der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter ist danach nur wirksam durchsetztbar sofern a) der Mieter überhaupt die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser tragen muss, b) die Wärme mit verbesserter Effizienz aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder aus einem Wärmenetz geliefert wird, c) die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme und Warmwasser nicht übersteigen und d) der Vermieter die Umstellung spätestens drei Monate zuvor in Textform angekündigt hat.

      Liegen die vorangestellten Voraussetzungen des § 556 c Abs. 1 BGB nicht vor, ist eine Kostenabwälzung auf den Mieter nicht möglich. Sofern der Vermieter dennoch am Wärmecontracting festhalten will, hat der Vermieter gegenüber dem Mieter eine Kostenaufspaltung vorzunehmen und kann nur die eigentlichen Betriebskosten für die verbrauchten Heizeinheiten, nicht aber Lieferung und Wartung in Rechnung stellen.

      https://www.anwalt.de/rechtstipps/waermecontracting-muss-der…

      Möblierung

      Das MietenWoG ist hier ausnahmsweise mal eindeutig. Mit § 1 gilt es, und das wurde mehrfach auch so bewertet, sowohl für Index- und Staffelmieten als auch für möblierte Wohnungen. Voraussetzung natürlich, dass es insgesamt verfassungskonform ist. Aber wenn es das nicht wäre, muss ich nicht über Möblierung als Alternative nachdenken.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.19 14:51:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.979.348 von Andrija am 21.11.19 09:46:11sorry, habe ich hier was verpasst?

      Was ist denn MietenWoG? Kann es sein, dass es ein Mieten Wohnungsgesetz gibt und ich weiss es nicht?
      Avatar
      schrieb am 21.11.19 15:13:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.979.348 von Andrija am 21.11.19 09:46:11Sorry, MietenWoG ist wohl das entsprechende Gesetz in Berlin.

      Bin ja selber davon nicht betroffen, wollte wohl immer mal was in Berlin kaufen, bin aber nie soweit gekommen. Hatte mich 201o ernsthaft für Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen in Schöneberg was für ca 1,2 Mio in der Zwangsversteigerung war, interessiert. Wenn ich das mit min 30 % Eigenkapital kaufen wollte , dann wäre mein ganzes Geld drauf gegangen und ich hätte erst gar keine Reserven mehr gehabt, wenn bei meinen anderen Immobilien was passiert wäre. Hatte wohl schon die Bankbürgschaft, bin aber dann doch nicht hingegangen. Evtl ist der Preis auch noch höher gegangen.....
      Wenn man das aus heutige Sicht überlegt, natürlich dumm, denke das wäre min das Dreifache wert.

      Meine Immobilien, habe bis auf 2 alle in meiner Heimatstadt, Mittelstadt in Westfalen, sind , soweit ich es beurteilen würde, kaum gestiegen. Meine so transparent ist der Markt nicht mehr, sehe kaum Angebote für kleinere bis mittlere Kapitalanlagen. Oder ich sollte doch mal wieder die Wohnungen einzeln anbieten, zu einem teil sind es doch recht einfache Wohnungen, bzw. teilweise in einem problematischen Haus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.19 16:34:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.982.591 von gate4share am 21.11.19 15:13:39
      Zitat von gate4share: Sorry, MietenWoG ist wohl das entsprechende Gesetz in Berlin.


      Ja genau, bzw. der Referentenentwurf

      Dann gehst Du das Ganze ja - gut für Dich- nur theoretisch an und bist über die DeuWo nur indirekt betroffen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 16:52:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.412.012 von startvestor am 04.09.19 19:28:28Durch den Mietendeckel wird Wohnraum noch knapper. Es wird also noch schwieriger, für neue Mieter eine Wohnung zu finden. Jene, die es sich leisten können, werden stattdessen eine Wohnung kaufen. Da aber leerstehende Eigentumswohnungen zu einer Rarität werden, sollten die Preise von diesen auch weiter steigen, trotz des Mietendeckels.

      Die Beispiele Genf und Stockholm haben ähnliches bewiesen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 21:01:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.144.597 von stephang78 am 12.12.19 16:52:33Logisch wäre, wenn es zu "Mietvertrag-Kauf"-Zahlungen käme. Also ich gebe dir den Vertrag, wenn du dich an der Wohnung (überteuert) mit 10.000 Euro beteiligst o.ä.
      Avatar
      schrieb am 17.12.19 12:50:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      Von dem Berliner Mietendeckel könnte nach Ansicht der Gutachter eine preisdämpfende Wirkung ausgehen. Derzeit würden viele Kaufverträge in der Hauptstadt mit einer Klausel abgeschlossen, dass der Preis sinkt, falls der Mietendeckel tatsächlich wie geplant kommen sollte.

      Interessant und frustrierend, hatte ich bisher noch nicht gehört. Würde auch erklären warum die Angebotspreise bisher stabil auf allen Portalen sind.

      Quelle: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/in-muenchen-kostet-der-…
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 14:46:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      Scheinbar endgültiger Gesetzentwurf liegt vor
      ...da ist jetzt eine Menge Halbgares unterwegs, das auf den ersten Blick juristisch nicht so passt:

      https://www.tagesspiegel.de/berlin/aenderungen-beim-mietende…

      Wie das juristisch abläuft und was konkret beim Klageverfahren zu beachten ist, wäre noch zu recherchieren. Solche Sätze der Mieterverbände: "„Wir raten unseren Mietern, sich das Einverständnis des Vermieters einzuholen“, sagte Werner dazu. Alternativ könne der Mieter beim Amtsgericht ein sogenanntes Feststellungsurteil erwirken. " sind jedenfalls Hirngespinste. Keinesfalls wird ein Vermieter sein Einverständnis erklären, bestenfalls stillschweigend hinnehmen. Und was ein Festelllungsurteil bringen soll ist mir auch unklar. Vermutlich werden die meisten Prozesse eh mit dem Hinweis auf das Warten des Verfassungsgerichts ruhend gestellt.

      Eine weitere Übergangslösung wäre ggf. die hier. aus einem Kommentar. Müsste man noch prüfen. Bevor der gepämperte Mieter beim "Auszug" das gleiche macht, kann man das gleich selbst machen:

      Ich habe eine kleine Eigentumswohnung in Charlottenburg, Altbau, top saniert, Aufzug usw... Wirklich eine schöne Wohnung. Mein Mieter zieht bald aus, weil die Wohnung zu klein geworden ist. Für 6,50 pro qm lohnt sich die Vermietung nullkommanull. Dann werde ich sie als Stadtwohnung nutzen. Brauche ich zwar nicht wirklich, aber alles andere macht keinen Sinn.
      CharlyBrensberger 10:47 Uhr

      Antwort auf den Beitrag von fairplay180 10:31 Uhr
      Machen Sie es doch so wie es die meisten in Ihrer Situation: Sie vermieten für 6,49 an ihre Nichte/Schwager/wenauchimmer. Dieser Hauptmieter vermietet dann auf dem freien Markt unter, für 12 Euro. Den Gewinn teilen Sie sich.

      fairplay180 10:57 Uhr
      Antwort auf den Beitrag von CharlyBrensberger 10:47 Uhr
      Nee, das gefällt mir nicht. Das ist nicht mein Geschäftsmodell und wäre vermutlich auch illegal, da Untermiete sicherlich auch gedeckelt sein wird.

      Eric_Summerfield 12:00 Uhr
      Antwort auf den Beitrag von fairplay180 10:57 Uhr

      ... da Untermiete sicherlich auch gedeckelt sein wird.

      Nach meinem letzten Informationstand ist Untermiete nicht gedeckelt. Nach der Mietpreisbremse wäre der Mietenspiegel die Obergrenze.
      Avatar
      schrieb am 26.01.20 18:46:20
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.01.20 18:47:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.401.284 von Andrija am 03.09.19 17:16:52
      Geniale Idee, aber...
      Hallo Andrija,

      ich halte Deine Idee mit dem Mietkauf schlicht für genial. Das mit der Befristung ist an viele rechtliche Haken gebunden. Ich habe erst an einem Rechtskongress teilgenommen, wo das ein Thema war. Das Fazit war, dass mann mit gutem Gewissen gar keinen befristeten Mietvertrag mehr selber machen sollte. Sondern diesen immer von einem Mietrechtsanwalt formulieren lassen muss.

      Aber Mietkauf hat einen gewissen Charm. Wenn er denn insgesamt zulässig ist, wie zum Beispiel bei einem Verbot der Umwandlung von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung ja zu erwarten ist.

      Aber die Idee ist an sich spitze. Denn viele Kleinanleger haben ja die Wohnung als Altersvorsorge gekauft. Zwar ist am Ende der Laufzeit die Wohnung weg und man hat einen neuen Eigentümer, aber bis dahin ist die gefühlte Rendite doppelt. Einmal die (jetzt gedeckelte Miete) und zweitens die Zinsen nebst Tilgung. Perfekt für jemanden, der seine Wohnung im Alter langsam liquidieren möchte oder muss.

      Muss sich natürlich auch ein Mieter leisten können und wollen. Das ist noch die andere Sache.

      Dennoch würde ich als am Rande bei der Thematik Marktbeteiligter immer dazu raten, bei so einem Modell den Vertrag einmal von einem Anwalt entwerfen zu lassen und zweitens natürlich zum Notar damit gehen. Denn das ist auch bei einem Mietkauf Pflicht.

      Ich befürchte jedoch, dass in schon kurzer Zeit die Politik sich was Neues einfallen lässt. Den Mietern hat das am Ende gar nicht geholfen. Jedenfalls nicht langfristig. Kurzfristige Wahlgeschenke ja, aber das Kernproblem ist nicht gelöst.

      DIE GEHÄLTER SIND ZU NIEDRIG!

      Denn wenn mal echte Politik für die Menschen gemacht werden würde, dann doch mal da dran drehen. Da die Stadt aber selbst ein großer Arbeitgeber ist, und Lohnerhöhungen wie der Teufel das Weihwasser scheut, können wir nichts anderes von den Regierungen erwarten.

      In Makler der immer öfter den Kopf schüttelt
      Peter Eppich
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 13:00:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Avatar
      schrieb am 30.01.20 10:01:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      Vermietung an Angehörige
      Die Vermietung an Angehörige wird mit dem Mietendeckel mal so richtig attraktiv. Das sollte auch die Kaufpreise für frei vermietbare Wohnungen beflügeln.

      Beispiel der klassische Altbau bis 1918 für 6,45 kalt. Der kann jetzt für 4,26 an Angehörige vermietet werden. Das Finanzamt wird sich freuen. Die Begründung kann man ggf. sogar nach Kippen des Mietendeckels noch aufrecht erhalten weil Pacta sunt servanda. Bevor man als privater Vermieter eine gut renovierte Wohnung für 6,45 runterwohnen lässt, vermietet man für 4,26 an Angehörige und kann steuerlich noch alles absetzen. Voraussetzung natürlich, das entsprechende Einkommen.

      Das ganze lässt sich gut mit einer Ferienwohnung kombinieren. Trotz des harten Berliner Ferienwohnungsgesetzes kann eine Berliner Nebenwohnung als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung an höchstens 90 Tagen im Jahr vermietet werden.

      Geht man von einer 50m2 Wohnung aus, kann man unter Deckelbedingungen pro Jahr 3.870 EUR/kalt an Miete erwirtschaften (=50*6,45*12). Geht man davon aus nur 60 Euro pro Tag zu bekommen sind das in 90 Tagen 5.400 Euro.
      Avatar
      schrieb am 01.07.20 15:36:13
      Beitrag Nr. 35 ()
      Dinglich gesichertes Wohnrecht
      https://www.businessinsider.de/leben/wohnen/mietendeckel-in-…

      Wäre noch näher zu untersuchen. Wenn "Fachexperte" Wild :laugh: wie immer im Nebel stochert, ist es meist eine Lösung.
      Avatar
      schrieb am 24.08.20 14:45:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Vermietung an Angehörige unter Mietdeckelbedingungen
      "Auch Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, weiß um das Problem des Leerstands. "Das kennen wir schon länger, trotz Wohnungsknappheit", sagt er. Er verstehe allerdings den Sinn nicht. "Warum sollte man komplett auf Mieteinnahmen verzichten, anstatt weniger zu verlangen?" Der BFW rät seinen Mitgliedsunternehmen davon ab, Wohnungen leer stehen zu lassen. Das sei "keine Option", sagt auch Susanne Klade, Geschäftsführerin des Berliner Verbands der privaten Immobilienwirtschaft (BFW). ":laugh:
      https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-08/mietendeckel-folgen-s…

      Ich bin inzwischen nicht sicher, ob der wirklich nur doof tut, aber ich glaube inzwischen der blickt das alles wirklich nicht. Es wird immer mehr eine Option:
      https://haus-und-grund-berlin.de/haus-grund-begruesst-steuer…

      Die Bundesregierung scheint uns noch mehr helfen zu wollen:laugh:.
      "Die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG typisiert in seiner derzeit geltenden Fassung im Falle einer verbilligten Überlassung einer Wohnung zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete eine generelle Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil. Nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten können von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Grenze von 66 auf 50 Prozent abzusenken."


      Steuerpflichtige, die eine Wohnung zu Wohnzwecken verbilligt an einen Angehörigen oder einen Fremden vermieten, können damit ihre schöne Altbauwohnung in Berlin in einfacher Lage zu steuerlich wie folgt geltend machen:

      6,45 m2 nach Mietendeckel - 0,28m2 Abschlag für einfache Lage = 6,17m2, "vermietet" für 50% sind 3,09m2. Dafür keine Renovierungskosten, keine lästigen Mieteranrufe, keine langen Diskussionen, keine Rechtsstreitigkeiten über den Deckelmist!

      Dafür ein paar Tage genehmigte Ferienwohnungsvermietung und das Wohngeld ist drin.

      Noch Fragen Reiner?
      Avatar
      schrieb am 18.01.21 22:48:49
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich lebe hauptsächlich von der Vermietung meiner Wohn- und Gewerbeeinheiten in Ostdeutschland.
      Aufgrund des Mietendeckels und der absehbaren weiteren Verschärfungen der Mietenregulierung habe ich bzw. überlege ich mich von meinen Berliner Wohnungen weitgehend zu trennen.

      Bisher habe ich 11 Einheiten (dv. 10 in meinem kleinen MFH) in Berlin verkauft (dv. gingen 9 Einheiten an Eigennutzer). Eine vermietete Wohnung in "meinem" kleinen MFH muß ich noch verkaufen. Die beiden vermieteten Wohnungen habe ich übrigens zum 40 fachen der NKM (vor Absenkung durch den Mietendeckel) verkauft.

      Bei meinem großen Haus mit aktuell 24 Wohnungen (bereits vor etlichen Jahren in ETW aufgeteilt) überlege ich aktuell auch den Verkauf (ab nächsten Monat geht dieses steuerlich und ich kann den VErkaufsentschluß fassen). Dort stehen aktuell schon 7 Wohnungen leer (warum bloß?). Ich gehe davon aus, dass die Mieter ohne Vorkaufsrecht im Falle eines Verkaufs früher oder später ausziehen werden.

      So wird die Politik des Senats dazu beigetragen haben, dass es in Berlin wahrscheinlich 25 bis 30 mehr von Eigennutzern genutzte Wohnungen geben wird, die nicht mehr vermietet werden, obgleich ich eigentlich gerne vermieten würde, wenn dieses wirtschaftlich sinnvoll wäre.

      Wenn die Regulierung in Deutschland sich weiter verschärft (siehe Umlegbarkeit CO2-Steuer) werde ich auch ernsthaft prüfen müßen, meine anderen Wohnungen in Deutschland zu verkaufen. Mit AKtien kann man doch auch ganz gut Geld verdienen.... Auch ist es im Ausland auch ganz schön, gerade steuerlich.....

      Vielleicht schafft es die Linke (inkl. SPD, Grüne und CDU) ja wirklich, dass Deutschland ein Land der Immobilieneigentümer wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.01.21 09:40:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.496.061 von deepvalue am 18.01.21 22:48:49Verkauf als Vermeidungsstrategie ist auch eine Variante.

      Für Gesamtdeutschland wurde doch die Regulierung bereits weiter verschärft. Durch das Umwandlungsverbot werden die restlichen Ausweichmöglichkeiten gestopft. Die SPD leistet ganze Arbeit und die CDU wehrt sich nur noch schwach.

      In Berlin stiegen aber die Preise für Eigentumswohnungen 2020 bei Immoscout angeblich um über 12%. Der Markt für Mietwohnungen ist leergefegt. Der unfähige Senat wird absehbar nicht bauen solange die LINKE in der Regierung ist. Dürfte sich erst ändern wenn Franzi mit der CDU und der FDP die Seiten wechselt. Das hängt aber leider stark davon ab wer die Mehrheit hat und den Regierenden Bürgermeister stellen kann. Ist aber meine letzte Hoffnung für Berlin.

      Deine Variante stößt aber auf steuerrechtliche Probleme insofern verstehe ich nicht wie Du auf Ablauf der Spekufrist wartest bei der Anzahl des Abverkaufs:

      Verkaufen Sie mehrere Häuser in einem bestimmten Zeitraum, sind Sie verpflichtet, die aus dem Verkauf erzielten Gewinne zu versteuern. Eine zweite Ausnahme von der Zehn-Jahres-Regel besagt: Verkaufen Sie mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, gelten Sie als gewerblicher Grundstückshändler.
      Avatar
      schrieb am 19.01.21 10:05:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Die Zehnjahre habe ich bei den meisten Immobilien hinter mir. Die Regelungen bzgl. gewerblichem Grundstückshandel sind sehr komplex. Im Regelfall kann man aber nach Ablauf von 10 Jahren Haltefrist quasi unbeschränkt verkaufen, solange maximal drei Zählobjekte für die Feststellung des gewerblichen Grundstückshandels entstehen. Zählobjekte entstehen nach 10 Jahren Haltedauer eigentlich nur wenn man in den letzten 5 Jahren vor Verkaufsbeginn in erheblichem Umfang Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat. Das Thema ist aber sehr komplex. Ich habe deshalb auch verbindliche Auskünfte vom Finanzamt eingeholt (kostet zwar einiges, dafür habe ich aber auch Rechtssicherheit).
      Bei dem Thema ist eine Beratung durch einem in diesem Thema erfahrenen Steuerberater (da gibt es aber wenige) dringend anzuraten.

      Nur meine Meinung. Irrtum vorbehalten. Keine Steuerberatung.
      Avatar
      schrieb am 19.01.21 11:37:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      Habe auch noch etwas gefunden was als Vermeidungsstrategie angeblich gehen soll. Mir ist nur nicht klar was passiert wenn einer der offensichtlich zwei erforderlichen Verträge (Vertrag über Leasingmöbel/Mietvertrag) separat gekündigt wird.

      https://www.openpr.de/news/1203255/mbly-unterstuetzt-Willkom…

      https://mbly.de/

      Also vielleicht doch besser den Keller separat vermieten?
      Avatar
      schrieb am 20.01.21 17:22:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Moin vermiete selbst, was haltet Ihr von der Idee einen Mietvertrag mit einem Familienangehörigen abzuschließen.
      Diesem erteilt man dann die Genehmigung zur Untervermietung.
      Avatar
      schrieb am 18.02.21 07:17:44
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.496.061 von deepvalue am 18.01.21 22:48:49
      Zitat von deepvalue: Ich lebe hauptsächlich von der Vermietung meiner Wohn- und Gewerbeeinheiten in Ostdeutschland.
      Aufgrund des Mietendeckels und der absehbaren weiteren Verschärfungen der Mietenregulierung habe ich bzw. überlege ich mich von meinen Berliner Wohnungen weitgehend zu trennen.

      Bisher habe ich 11 Einheiten (dv. 10 in meinem kleinen MFH) in Berlin verkauft (dv. gingen 9 Einheiten an Eigennutzer). Eine vermietete Wohnung in "meinem" kleinen MFH muß ich noch verkaufen. Die beiden vermieteten Wohnungen habe ich übrigens zum 40 fachen der NKM (vor Absenkung durch den Mietendeckel) verkauft.

      Bei meinem großen Haus mit aktuell 24 Wohnungen (bereits vor etlichen Jahren in ETW aufgeteilt) überlege ich aktuell auch den Verkauf (ab nächsten Monat geht dieses steuerlich und ich kann den VErkaufsentschluß fassen). Dort stehen aktuell schon 7 Wohnungen leer (warum bloß?). Ich gehe davon aus, dass die Mieter ohne Vorkaufsrecht im Falle eines Verkaufs früher oder später ausziehen werden.

      So wird die Politik des Senats dazu beigetragen haben, dass es in Berlin wahrscheinlich 25 bis 30 mehr von Eigennutzern genutzte Wohnungen geben wird, die nicht mehr vermietet werden, obgleich ich eigentlich gerne vermieten würde, wenn dieses wirtschaftlich sinnvoll wäre.

      Wenn die Regulierung in Deutschland sich weiter verschärft (siehe Umlegbarkeit CO2-Steuer) werde ich auch ernsthaft prüfen müßen, meine anderen Wohnungen in Deutschland zu verkaufen. Mit AKtien kann man doch auch ganz gut Geld verdienen.... Auch ist es im Ausland auch ganz schön, gerade steuerlich.....

      Vielleicht schafft es die Linke (inkl. SPD, Grüne und CDU) ja wirklich, dass Deutschland ein Land der Immobilieneigentümer wird.


      Hi,

      hört sich doch sehr interessant für dich an. So kannst du wohl bzw. konntest das meiste aus deinen Immobilien rausholen.

      Vor längerer Zeit sagte mir mein Steuerberater, soweit ich mich erinnere, dass bei einem Verkauf von 3 oder mehr WOhnungen innerhalb von 5 Jahren, die Gewinn der Umsatzsteuer unterliegen.
      Überlege jetzt, ob das auch gilt , wenn du nach der Spekulationszeit , und somit steuerfrei verkaufst.......Weiss ich nicht.......ob grundsätzlich könnte das für dich eine Bewandnis haben.
      Avatar
      schrieb am 18.03.21 16:57:31
      Beitrag Nr. 43 ()
      Avatar
      schrieb am 15.04.21 10:15:59
      Beitrag Nr. 44 ()
      Heut ist so ein schöner Tag.

      So früh habe ich lange keinen Aperolspritz mehr getrunken.:lick:


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