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    Steuerliche Behandlung bei CFD´s in Deutschland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.19 14:23:51 von
    neuester Beitrag 12.09.19 15:45:05 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 07.09.19 14:23:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag zusammen,

      Ich hätte eine Frage zu der Steuerlichen Behandlung von CFD´s bei Verlustgeschäften.
      Und zwar habe ich 2017 Verlustgeschäfte gemacht und habe es 2018 vergessen in der Steuererklärung anzugeben.
      Nun habe ich es eingefügt in 2019 und eine absage vom Finanzamt erhalten, dass die es nicht mehr berücksichtigen können.

      Gibt es noch eine Möglichkeit diese Verluste anrechnen zu lassen oder ist der Fall "Verjährt"?

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 08.09.19 07:50:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, da Dein Steuerbescheid für 2017 bereits rechtskräftig ist, kannst Du leider nichts mehr nachträglich angeben.
      Avatar
      schrieb am 12.09.19 15:45:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      So sieht es wohl aus.
      Es waren demnach CFDs bei einem ausländischen Broker, im Inland hätte die Bank die Verluste ja nur auf Antrag bescheinigt, und sie ohne Antrag selbst vorgetragen, um sie mit künftigen Gewinnen aus dem gleichen Konto zu berrechnen.


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