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    Kauf-und Verkaufskosten Aktien, wie genau macht man die Kosten geltend ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.19 20:04:19 von
    neuester Beitrag 19.09.19 13:02:40 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.312.118
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      schrieb am 18.09.19 20:04:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe diverse Fondsanteile in den letzten 10 Jahren gekauft. Wenn ich die Anteile teils verkaufe könnte ich doch auch die Kosten des Kaufs geltend machen.
      Oder nicht ?

      Ich frage mich jedoch wie genau, da ich ja diverse unterschiedliche Käufe hatte !
      Und, da ich ja nicht alle Anteile verkaufe wie kann ich da welche Kosten, wie ansetzen ?
      Oder ist das schon irgendwie in den Bescheinigungen der Bank eingepreist ?
      Avatar
      schrieb am 18.09.19 21:46:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du Anteile nach dem 1.1.2009 gekauft hast, musst du den Unterschied zwischen An- und Verkauf versteuern. Dabei werden die Provisionen, die du ggf. gezahlt hast, mit berücksichtigt. Die Daten sind bei deiner Bank gespeichert.

      Als Beispiel: Kauf 10 Anteile zu je 100 Euro plus 10 Euro Gebühr = 1.010,-- Euro Anschaffungskosten

      Verkauf 10 Anteile zu je 200 Euro abzgl. 10 Euro Gebühr = 1.990,-- Euro Veräußerungserlös

      Dein zu versteuernder Gewinn beträgt also 1.990 minus 1.010 = 980,-- Euro

      Darauf musst du 25 % plus Soli zahlen.


      Wenn du nur Teile deiner Position verkaufst, werden die 10 Euro für den Ankauf aufgeteilt. Wenn du nur einen Anteil verkaufst, wird 1 Euro Provision berücksichtigt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.09.19 23:51:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.515.968 von JuliaPapa am 18.09.19 21:46:50Hy, dann werden die Kaufdaten jeden einzelnen Kaufs bei einer Bank gespeichert ?
      Und werden z.B. bei Depotübertrag zu einer anderen Bank detalliert mitgeteilt damit die dann bei Verkauf dementsprechend den Gewinn abzügl. Kauf-Verkaufgebühren , berücksichtigen kann ?
      Avatar
      schrieb am 19.09.19 06:06:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      fixe-idee,
      deine (deutsche) Depotbank führt zu jedem Depotposten eine Liste mit Kaufdatum, gekaufter Stückzahl und Kaufpreis. Diese Liste kann beliebig lang sein. Im Kaufpreis sind Kaufnebenkosten enthalten, zB Provision, Börsenplatzgebühr und Gebühr für Namensaktien. Wird ein Depotposten übertragen, wird auch diese Liste übertragen. Beispiel für Depotposten mit Aktie A:

      26.06.14.....300 Stück.....9007,00 €
      19.03.15.....200 Stück.....7206,00 €
      03.07.18.....200 Stück.....6005,00 €

      Du verkaufst jetzt 400 Stück zu 35,00 € und hast 8,00 € Verkaufskosten. Der Verkaufserlös beträgt 13992,00 €. Nach fifo hast du die 300 Stück vom 26.06.14 und 100 Stück von denen vom 19.03.15 verkauft. Kaufpreis 9007 € plus 3603 € gleich 12610 €.

      13992 € – 12610 € = 1382 € Gewinn. Davon führt die Depotbank automatisch Steuern ab, wenn dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.
      Avatar
      schrieb am 19.09.19 13:02:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke Euch,
      das war alles aufschlussreich für mich.
      Das heißt dann: Ich habe keinen Handlungsbedarf wenn außer Kauf und Verkaufkosten keine weiteren Kosten angefallen sind.


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