Sind ausschüttungsgleiche Erträge aus Anschaffungsdaten noch zu versteuern ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.10.19 15:50:54 von
neuester Beitrag 16.10.19 17:22:32 von
neuester Beitrag 16.10.19 17:22:32 von
Beiträge: 5
ID: 1.313.809
ID: 1.313.809
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 168
Gesamt: 168
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 32 Minuten | 10388 | |
vor 15 Minuten | 7026 | |
vor 12 Minuten | 3700 | |
heute 18:36 | 3628 | |
vor 51 Minuten | 3380 | |
heute 18:36 | 3203 | |
heute 18:22 | 2566 | |
vor 1 Stunde | 2558 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.906,84 | -1,00 | 239 | |||
2. | 3. | 165,83 | +2,28 | 83 | |||
3. | 2. | 9,3250 | -3,32 | 82 | |||
4. | 4. | 0,1875 | -3,35 | 77 | |||
5. | 34. | 1,0300 | -26,43 | 68 | |||
6. | 14. | 6,9720 | +3,47 | 55 | |||
7. | 6. | 0,0262 | +24,17 | 49 | |||
8. | 13. | 437,77 | -11,29 | 47 |
Hallo, kann einer helfen ?
mir wurden die Anschaffungsdaten eines Depotübertrags zur Verfügung gestellt.
U.A. die Spalte: "ausschüttungsgleiche Erträge ( kaE ) aus fiktiver Veräuß. zum 31.12.2017"
Sind diese ausgewiesenen ausschüttungsgleiche Erträge ( siehe Pfeil ) schon bezahlt worden ( mit Abgeltungssteuer ) von mir oder muss ich diese noch bei Verkauf versteuern ?
Ist mir nicht klar ob die ausgewiesen werden um darauf Steuer bezahlen zu müssen oder ausgewiesen werden um schon darauf bezahlte Steuern rausrechnen zu können.
mir wurden die Anschaffungsdaten eines Depotübertrags zur Verfügung gestellt.
U.A. die Spalte: "ausschüttungsgleiche Erträge ( kaE ) aus fiktiver Veräuß. zum 31.12.2017"
Sind diese ausgewiesenen ausschüttungsgleiche Erträge ( siehe Pfeil ) schon bezahlt worden ( mit Abgeltungssteuer ) von mir oder muss ich diese noch bei Verkauf versteuern ?
Ist mir nicht klar ob die ausgewiesen werden um darauf Steuer bezahlen zu müssen oder ausgewiesen werden um schon darauf bezahlte Steuern rausrechnen zu können.
Wäre unter Steuern und Recht passender aber vielleicht ließt es ja @Taxadvisor und kann dir helfen
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.606 von fixe-idee am 16.10.19 15:50:54
Du musstest die ausschüttungsgleichen Erträge bei Zufluss versteuern und dann über die Steuererklärung AbgSt darauf zahlen (die frage kannst also nur Du beantworten). Beim Verkauf wird dann nochmal AbgSt von der Bank einbehalten. Diese wird aber gegen den Nachweis der Versteuerung in den einzelnen Jahren (siehe Satz 1) wieder erstattet.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von fixe-idee: Hallo, kann einer helfen ?
mir wurden die Anschaffungsdaten eines Depotübertrags zur Verfügung gestellt.
U.A. die Spalte: "ausschüttungsgleiche Erträge ( kaE ) aus fiktiver Veräuß. zum 31.12.2017"
Sind diese ausgewiesenen ausschüttungsgleiche Erträge ( siehe Pfeil ) schon bezahlt worden ( mit Abgeltungssteuer ) von mir oder muss ich diese noch bei Verkauf versteuern ?
Ist mir nicht klar ob die ausgewiesen werden um darauf Steuer bezahlen zu müssen oder ausgewiesen werden um schon darauf bezahlte Steuern rausrechnen zu können.
Du musstest die ausschüttungsgleichen Erträge bei Zufluss versteuern und dann über die Steuererklärung AbgSt darauf zahlen (die frage kannst also nur Du beantworten). Beim Verkauf wird dann nochmal AbgSt von der Bank einbehalten. Diese wird aber gegen den Nachweis der Versteuerung in den einzelnen Jahren (siehe Satz 1) wieder erstattet.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.867 von Taxadvisor am 16.10.19 16:08:42Danke,
meinst du die in der Jahressteuermitteilung mitgeteilten ausschüttungsgleichen Erträge ? Oder verwechsel ich das mit etwas ähnlichem ?
Diese wurden ja nur in einer Summe angegeben, nicht spezifiziert auf einzelne Wertpapiere.
Oder meinst du man musste in der Vergangenheit für jeden einzelnen Fonds die agE nachschlagen ?
meinst du die in der Jahressteuermitteilung mitgeteilten ausschüttungsgleichen Erträge ? Oder verwechsel ich das mit etwas ähnlichem ?
Diese wurden ja nur in einer Summe angegeben, nicht spezifiziert auf einzelne Wertpapiere.
Oder meinst du man musste in der Vergangenheit für jeden einzelnen Fonds die agE nachschlagen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.706.677 von fixe-idee am 16.10.19 17:18:21
Du musstest in der Steuererklärung alle Thesaurierungen angeben. Wenn die Jahressteuerbescheinigung der Bank vollständig war, und für alle Jahre in der Steuererklärung angegeben wurden, dann gibt es die Steuer, die beim Verkauf einbehalten wird, mit der Steuererklärung wieder.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von fixe-idee: Danke,
meinst du die in der Jahressteuermitteilung mitgeteilten ausschüttungsgleichen Erträge ? Oder verwechsel ich das mit etwas ähnlichem ?
Diese wurden ja nur in einer Summe angegeben, nicht spezifiziert auf einzelne Wertpapiere.
Oder meinst du man musste in der Vergangenheit für jeden einzelnen Fonds die agE nachschlagen ?
Du musstest in der Steuererklärung alle Thesaurierungen angeben. Wenn die Jahressteuerbescheinigung der Bank vollständig war, und für alle Jahre in der Steuererklärung angegeben wurden, dann gibt es die Steuer, die beim Verkauf einbehalten wird, mit der Steuererklärung wieder.
Gruß
Taxadvisor
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
239 | ||
83 | ||
82 | ||
77 | ||
68 | ||
55 | ||
49 | ||
47 | ||
34 | ||
34 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
28 | ||
27 | ||
25 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
21 | ||
19 | ||
19 |