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    Sind ausschüttungsgleiche Erträge aus Anschaffungsdaten noch zu versteuern ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.19 15:50:54 von
    neuester Beitrag 16.10.19 17:22:32 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.313.809
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      schrieb am 16.10.19 15:50:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, kann einer helfen ?
      mir wurden die Anschaffungsdaten eines Depotübertrags zur Verfügung gestellt.
      U.A. die Spalte: "ausschüttungsgleiche Erträge ( kaE ) aus fiktiver Veräuß. zum 31.12.2017"

      Sind diese ausgewiesenen ausschüttungsgleiche Erträge ( siehe Pfeil ) schon bezahlt worden ( mit Abgeltungssteuer ) von mir oder muss ich diese noch bei Verkauf versteuern ?
      Ist mir nicht klar ob die ausgewiesen werden um darauf Steuer bezahlen zu müssen oder ausgewiesen werden um schon darauf bezahlte Steuern rausrechnen zu können.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 16:02:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wäre unter Steuern und Recht passender aber vielleicht ließt es ja @Taxadvisor und kann dir helfen
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 16:08:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.606 von fixe-idee am 16.10.19 15:50:54
      Zitat von fixe-idee: Hallo, kann einer helfen ?
      mir wurden die Anschaffungsdaten eines Depotübertrags zur Verfügung gestellt.
      U.A. die Spalte: "ausschüttungsgleiche Erträge ( kaE ) aus fiktiver Veräuß. zum 31.12.2017"

      Sind diese ausgewiesenen ausschüttungsgleiche Erträge ( siehe Pfeil ) schon bezahlt worden ( mit Abgeltungssteuer ) von mir oder muss ich diese noch bei Verkauf versteuern ?
      Ist mir nicht klar ob die ausgewiesen werden um darauf Steuer bezahlen zu müssen oder ausgewiesen werden um schon darauf bezahlte Steuern rausrechnen zu können.


      Du musstest die ausschüttungsgleichen Erträge bei Zufluss versteuern und dann über die Steuererklärung AbgSt darauf zahlen (die frage kannst also nur Du beantworten). Beim Verkauf wird dann nochmal AbgSt von der Bank einbehalten. Diese wird aber gegen den Nachweis der Versteuerung in den einzelnen Jahren (siehe Satz 1) wieder erstattet.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 17:18:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.867 von Taxadvisor am 16.10.19 16:08:42Danke,
      meinst du die in der Jahressteuermitteilung mitgeteilten ausschüttungsgleichen Erträge ? Oder verwechsel ich das mit etwas ähnlichem ?
      Diese wurden ja nur in einer Summe angegeben, nicht spezifiziert auf einzelne Wertpapiere.

      Oder meinst du man musste in der Vergangenheit für jeden einzelnen Fonds die agE nachschlagen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 17:22:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.706.677 von fixe-idee am 16.10.19 17:18:21
      Zitat von fixe-idee: Danke,
      meinst du die in der Jahressteuermitteilung mitgeteilten ausschüttungsgleichen Erträge ? Oder verwechsel ich das mit etwas ähnlichem ?
      Diese wurden ja nur in einer Summe angegeben, nicht spezifiziert auf einzelne Wertpapiere.

      Oder meinst du man musste in der Vergangenheit für jeden einzelnen Fonds die agE nachschlagen ?


      Du musstest in der Steuererklärung alle Thesaurierungen angeben. Wenn die Jahressteuerbescheinigung der Bank vollständig war, und für alle Jahre in der Steuererklärung angegeben wurden, dann gibt es die Steuer, die beim Verkauf einbehalten wird, mit der Steuererklärung wieder.

      Gruß
      Taxadvisor


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