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    Rentenbesteuerung bei unterjährigem Rentenbeginn? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.19 14:21:56 von
    neuester Beitrag 08.11.19 19:51:55 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 07.11.19 14:21:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Rentenbeginn war 01.04.2018. Im Jahr 2018 habe ich also nur zu 3/4 Rente bezogen.

      Nun verstehe ich, dass 2018 der zu versteuernde Anteil 76 % war, und dass der "steuerfreie Anteil" im Jahr 2019 als Absolutbetrag für die Folgejahre festgeschrieben wird.

      In meinem Steuerbescheid für 2018 (gerade erhalten) sehe ich aber keine diesbezügliche Festsetzung.

      Ich kann doch wohl annehmen, dass der "steuerfreie Anteil" 24 % von einer hochgerechneten Rente für ein ganzes Jahr ist, und nicht etwa nur von dem 3/4-Jahr??

      Vielen Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 07.11.19 19:17:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bin nicht sicher ob ich die Frage verstanden habe.

      Ich würde das ganze andersrum sehen. 76% der Rente sind steuerpflichtig. Und es gibt keinen Jahresbetrag sondern Rente * 76%. Daher ist es auch egal ob die Rente ab Januar oder ab Dezember bezogen wurde. Der Steuerberechnung multipliziert immer die Rente mit diesen 76%.
      Avatar
      schrieb am 07.11.19 19:28:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und wenn du im Dezember geboren wärest hättest was wäre dann gewesen.
      Satte Steuererstattung oder was.

      Kann man vielleicht auch mal überlegen bevor man wieder einen neuen unnützen Thread eröffnet.
      Avatar
      schrieb am 08.11.19 10:08:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      https://www.steuerbegriffe.de/rentenfreibetrag-bedeutung-def…

      Für diese Berechnung des Rentenfreibetrages ist zuerst wichtig zu wissen, dass der Rentenfreibetrag im ersten vollständigen Rentenjahr festgelegt wird. Beginnt die Rente also innerhalb eines Jahres und nicht direkt zum 01.01. wird der Rentenfreibetrag immer erst im zweiten Jahr berechnet und für die Zukunft festgelegt.

      Der Rentenfreibetrag wird also in dem ersten Jahr der Rente rechnerisch ermittelt und bleibt für alle folgenden Jahre in seiner Höhe unverändert.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.19 12:37:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.870.548 von mimar am 08.11.19 10:08:07Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, @mimar.

      Ich denke, ich weiß jetzt, was gemeint ist.

      Aber es ist doch recht irreführend. Allein die beiden obigen Zitate sind ja schon widersprüchlich:
      dass der Rentenfreibetrag im ersten vollständigen Rentenjahr festgelegt wird
      das wäre bei mir 2019
      wird also in dem ersten Jahr der Rente rechnerisch ermittelt
      das wäre 2018, was natürlich unsinnig wäre

      Tatsächlich vermute ich jetzt, dass der Freibetrag erst 2020 festgelegt wird, nämlich im Steuerbescheid für 2019 - ? Oder wird das nicht durch einen Steuerbescheid festgelegt?
      1 Antwort

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      schrieb am 08.11.19 13:23:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      es geht um das 1. Jahr in dem du für alle 12 Monate Rente erhältst.

      da steht dann im Steuerbescheid :
      Jahresrente 10000 €
      steuerfreier Betrag 4000 €
      zu versteuern 6000 €

      und die 4000 € mußt du dir merken und dann jedes Jahr in deine Steuererklärung eintragen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.19 14:17:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.872.093 von florentin am 08.11.19 12:37:31Du bekommst doch am Anfang jeden Jahres eine entsprechende "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" von der Rentenversicherung. Dort steht genau drin, was Du in das Formular eintragen musst. Aus diesen Angaben errechnet dann das Finanzamt, die relevanten Werte, die Du dann auch im Steuerbescheid wiederfindest:

      Jahresbetrag der Rente
      ab steuerfreier Teil der Rente
      steuerpflichtiger Teil der Rente

      Du musst Dir also nix merken.
      Avatar
      schrieb am 08.11.19 19:51:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      @linkshänder

      du hast recht.
      Ich glaub ich hab das mit dem Versorgungsfreibetrag verwechselt


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