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    Depotübertrag: Anschaffungsdaten sind nicht übertragen worden. Was jetzt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.11.19 18:24:11 von
    neuester Beitrag 18.12.19 16:46:20 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.315.427
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      schrieb am 15.11.19 18:24:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, mal angenommen:
      Fakt: Beim Depotübertrag werden die Anteile zur neuen Depotbank übertragen.
      Eine gewisse Zeit danach sollen die Anschaffungsdaten der übertragenen Wertpapiere von der abgebenen Bank zur neuen Depotbank übermittelt werden.

      Beispielvorgang:
      Übertrag von "Altanteilen" von Depotbank 1 zu Bank 2. ( dann nur Probleme mit Depotbank 2 )
      Übertrag von Depotbank 2 zu Bank 3. ( Depotbank 2 gekündigt. Anschaffungsdaten wurden nicht übertragen oder nicht korrekt übertragen zu Bank 3)

      Depotbank 1 hat Anschaffungsdaten übermittelt an Bank 2. Und später nochmal übermittelt nach Aufforderung.
      Gespräch mir Bank 2: Die Daten wurden an Bank 3 übermittelt.
      Bank 3 hat keine Zuordnung von Daten, die verarbeitet werden können.
      Dadurch Abgeltungst.-pflicht der Anteile.

      Bank1 und Bank 2 geben dem Depotinhaber für eigene Kontrollzwecke aber keine Auskunft über die Art der übertragenen Daten mit der Begründung das es eine reine bankeninterne Sache ist. Er kann somit gar nicht komplett nachvollziehen "wo der Hase begraben liegt".
      Die Sachbearbeiter aber irgendwie gar keine Ambition haben diese Sache zu bereinigen.
      Wie soll sich der Depotinhaber verhalten um diese Angelegenheit zu klären ?
      Avatar
      schrieb am 15.11.19 21:51:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zunächst einmal die wichtigste Frage: Sind alle Banken deutsche Banken? Denn nur dort besteht die Pflicht, Anschaffungsdaten bei einem Depotübertrag mitzugeben. Wenn Wertpapiere ins Ausland gehen, sind die Anschaffungsdaten in der Regel "weg" und man muss über die Steuererklärung zuviel gezahlte Steuer zurückholen.

      In Deutschland ansässige Banken sind zur Weitergabe der Anschaffungsdaten gesetzlich verpflichtet. So wird gewährleistet, dass auch die steuerrelevanten Informationen erhalten bleiben. Leider habe ich dazu jetzt den passenden Paragrafen nicht griffbereit.

      Es scheint ja nach deiner Beschreibung so, als habe Bank 3 Mist gebaut. Im Zweifelsfall wäre mir das aber egal. Bank 3 soll zusehen, wie sie ihre Bücher auf die Reihe kriegen, denn Bank 2 hat ja - das unterstelle ich jetzt mal - korrekte Daten geliefert.

      Nach meiner Erfahrung hilft die Androhung, die BAFin einzuschalten, bei unwilligen Banken ungemein. Das würde ich aber erst in einem späteren Stadium nutzen und nicht gleich sofort.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.19 00:50:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.937.369 von JuliaPapa am 15.11.19 21:51:12Danke, ja sind deutsche Banken
      Avatar
      schrieb am 16.11.19 09:07:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ab 2009 müssen die Banken die kompletten Daten übertragen.

      Vor der Abgeltungssteuer wurden/mussten diese Daten ja nicht mit übertragen werden.

      Hatte das vor Jahren mal mitbekommen. Und man konnte nur die Daten aufgrund Abrechnungen manuell einpflegen lassen, was einige Banken einfach ablehnten. Oft waren auch keine Belege mehr da.

      Dann kann man sich diese Steuer nur noch bei der Steuererklärung zurückholen, da sie ja steuerfrei waren. Auch da sind logischerweise alle Belege in Kopie Form mitzugeben bzw. direkt vor Ort/Finanzamt mit dem Finanzbeamten dies durchgehen.

      Zur Sicherheit den User Taxadvisor per Mail anschreiben, gibt gerne und ausführlich Rat als Steuerberater.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.19 10:16:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.938.740 von 1erhart am 16.11.19 09:07:55Bank 2 war eine einzige Katastrophe. Gerade auch Ende 2017 haben die es nicht gebacken bekommen mit der neuen Versteuerung. Steuerabrechnungen, Storno, Korrekturabrechnungen, Storno, wieder Korrektur, dann alles durcheinander verrechnet, ...... kaum nach zu vollziehen.
      Könnte mir vorstellen das die da beim Übertrag wieder etwas versaut haben was bei Bank 3 dann nicht zuzuordnen ist.
      Jetzt ist mein Betreuer bei Bank 3 da dran, sucht jetzt Kontakt mit meinen EX Betreuer bei Bank 2.
      Mal abwarten.
      5 Antworten

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      schrieb am 18.11.19 22:04:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.947.938 von fixe-idee am 18.11.19 10:16:29Das kann doch aber nicht zu deinen Lasten gehen. Dann muss Bank 2 eben nochmal nacharbeiten.

      Auch hier kann wieder der Hinweis auf die BAFin helfen, aber zunächst würde ich abwarten, was dein aktueller Betreuer erreicht. Ich würde aber nicht zuviel erwarten, denn warum soll Bank 2 viel Zeit in einen verlorenen Kunden investieren. Wahrscheinlich wird doch nur Druck helfen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.19 10:03:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.954.718 von JuliaPapa am 18.11.19 22:04:53Bin noch nicht weiter. Die eine Bank schiebt es auf die andere Bank. Steh im Moment da wie ein Dussel.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.19 11:01:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.094.062 von fixe-idee am 06.12.19 10:03:12Könnte es vielleicht sein, das die Bestände vor Einführung der Abgeltungssteuer angeschafft wurden?
      Dann ist es durchaus korrekt, keine Anschaffungskurse zu übertragen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.12.19 11:56:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.094.770 von Juliusturm am 06.12.19 11:01:42Die Anteile sind im Moment als " ohne Daten " hinterlegt. Heißt: Das komplette Paket und der daraus später resultierende Verkaufserlös ( nicht nur die Gewinne ) würden der Abgeltungssteuer unterliegen. da nicht nachgewiesen ist das es "Altanteile" sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.19 15:55:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.095.208 von fixe-idee am 06.12.19 11:56:15Dann bleibt wohl nur eine Überprüfung des KEST-Abzuges im Rahmen einer Einkommenssteuerveranlagung, dafür bedarf es aber auch der Kaufbelege.
      Avatar
      schrieb am 06.12.19 22:14:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      >>>Das kann doch aber nicht zu deinen Lasten gehen.

      Tut es ja auch nicht - dafür gibt es die Möglichkeit der Steuererklärung.


      >>>Auch hier kann wieder der Hinweis auf die BAFin helfen,

      Und was sollen immer wieder diese Tipps? Die Bafin schert sich einen Teufel um solche Kleinigkeiten.


      >>>Heißt: Das komplette Paket und der daraus später resultierende Verkaufserlös ( nicht nur die Gewinne ) würden der Abgeltungssteuer unterliegen. da nicht nachgewiesen ist das es "Altanteile" sind.

      Wann rottet dieses Gerücht endlich aus?
      Versteuert wird gem. Ersatzbemessungsgrundlage, und das ist nicht der Verkaufserlös.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.19 20:35:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.101.238 von reckoner am 06.12.19 22:14:52
      Zitat von reckoner: Und was sollen immer wieder diese Tipps? Die Bafin schert sich einen Teufel um solche Kleinigkeiten.


      Woher weißt du das?

      Meine Erfahrung als Mitarbeiter in einer Bank einerseits wie auch als Kunde von Banken andererseits ist eine andere. Niemand in der Bank möchte mit der BAFin Ärger haben. Und wenn man Pech hat, so reicht schon ein schlecht gelaunter BAFin-Mitarbeiter, um bei einer Beschwerde doch mal nachzufragen.

      Das muss zwar nicht immer zwangsläufig passieren, kann aber. Wenn sich Anfragen zu einem Haus häufen, gibt es gerne auch eine "44er-Prüfung". Seeehhhhr "beliebt" bei den Banken.
      Avatar
      schrieb am 18.12.19 16:46:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo, danke an Alle. Gelöst.
      Nach , ich weiß nicht wieviel mal nachhaken, Bitte bei Bank 1 um erneute Übermittlung an Bank 2, anfragen bei Bank 2 ob und welche Daten angekommen sind, Senden und nochmaliges Senden der Daten von Bank 2 nach Bank 3, sind jetzt endlich die Anschaffungsdaten hinterlegt. ( nach ca. 70 Tagen )

      Fazit: Es ist vom Gesetzgeber eine Frechheit den Banken so viel Freiheit bei den Übertragsformalitäten zu lassen, das die Banken den Bankkunden so wie in meinem Fall, so im Regen stehen lassen zu können, da diese Daten nur bankinterne Daten sind und dem Kunden keine Info gegeben wird.
      Um für mich Argumentationsgrundlagen zu haben, werde ich ab heute die mir einsehbaren Steuerdaten per Screenshot speichern. ( mir fehlten die Info der tatsächlichen Einordnungen der Wertpapiere als Altanteile bei den Banken )

      Allerdings muss und werde ich mich bei den involvierten Kundenbetreuern der Banken nochmal bedanken für ihren Einsatz und die Geduld.


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