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    Smartbroker - Broker von Deutschlands größter Finanzcommunity (Seite 45)

    eröffnet am 16.12.19 18:55:40 von
    neuester Beitrag 26.03.24 21:26:59 von
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      schrieb am 01.04.22 08:37:45
      Beitrag Nr. 2.334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.250.684 von neuflostein am 01.04.22 08:30:54Okay, zu früh gefreut. Man kriegt natürlich nichts geschenkt sondern ist verpflichtet, das selbst nachzuversteuern, wenn der Erlös mehr als 30% der Verkaufssumme war. Das macht die Geschichte unendlich kompliziert, da hätte ich ja bei jedem Verkauf Mühe mit dem Finanzamt.

      Eine Alternative wäre natürlich, das ganze Portfolio glatt zu stellen, die Steuern zu bezahlen und dann in DE wieder anzulegen. Sollte noch einmal ein massiver Crash kommen, wäre das die Gelegenheit, es ohne viele Steuern zu machen. Im März 2020 waren es deutlich weniger Steuern, die ich bei Verkauf hätte zahlen müssen.
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      schrieb am 01.04.22 08:30:54
      Beitrag Nr. 2.333 ()
      Vielen Dank schonmal für die Antworten, das hilft mir schon weiter bei der Entscheidung. Ist es echt so, daß man per Ersatzbesteuerung pauschal 30% des Verkaufkurses versteuern muss? Insgesamt sind die Aktien in meinem Degiro Depot über 100% im Plus, das wäre ja dann sogar ein guter Deal, da ich sonst ja mindestens 50% des Verkaufserlöses versteuern müsste. Das kann doch nicht sein, man kriegt doch sonst nichts geschenkt vom Staat?

      Bin aber eh ziemlich strikter "buy and hold" Investor, ich habe die meisten Aktien für die Ewigkeit gekauft. Perlen wie Stryker, JNJ, Novo Nordisk, Abbott labs möchte ich eigentlich nie verkaufen.

      Ich ärgere mich insgesamt ein wenig, daß ich damals in diese Degiro Auslandssache aus Geiz reingegangen bin. Mittlerweile ist es ein solide 6-stelliges Portfolio und ich muss deshalb jetzt bei der Steuererklärung stets nachzahlen, was wirklich nervt. Hatte das damals nicht wirklich durchdacht mit den Steuern. Immerhin akzeptiert mein Finanzamt hier meine primitive Eigenberechnung zu den zu zahlenden Steuern. Wahrscheinlich hat mein Sachbearbeiter auch keinen Plan und winkt das deshalb durch.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 01.04.22 07:25:51
      Beitrag Nr. 2.332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.245.224 von neuflostein am 31.03.22 16:07:38Am besten wäre:

      1.mal googeln, da kommen sehr interessante Einträge wie hier zum Beispiel: https://depotstudent.de/depotuebertrag-degiro-zu-trade-repub…

      2.Mit Degiro klären ob Einstandskurse übertragen werden

      3.Dann mit dem neuen Broker abklären wenn keine steuerlichen Daten übertragen werden ob man sie eintragen lassen kann. (Wobei das natürlich ein Punkt ist bei der sich die Frage stellt ob das überhaupt erlaubt ist, denn da wäre ja wieder einmal Tor und Tür offen für eine Steuerhinterziehtung).

      Aus dem obigen LINK ein Auszug:

      >>> Der Depotwechsel bzw. Depotübertrag von Degiro zu Trade Republic ist damit nicht kostenlos, sondern kostenpflichtig!

      Die Gebühren und Konditionen für den Depotübertrag von Degiro zu Trade Republic laut dem offiziellen Dokument „Ausgehender Depotübertrag“ von Degiro lauten:
      – Nicht übertragbar: Einstandskurse, Verlusttöpfe.
      – Ein Depotübertrag dauert erfahrungsgemäß etwa 4 bis 6 Wochen.
      – Die Gebühr pro Position (d.h. pro Tabellenzeile, s.o.) beträgt EUR 10,00 + externe börsenplatzabhänginge Gebühren.
      – Börsenplatzabhänginge Gebühren: Deutsche Börsen 18,00 €, Euronext: 18,00 €, London Stock Exchange 54,00 €, US-Börsen: 56,00 €.

      Auch das wäre mal abzuklären ob das immer noch so ist. Denn 10+18 Euro pro Position ist natürlich happig. Auch die Zeit von 4-6 Wochen ist krass.
      Dazu wie es heisst was nicht übertragbar ist. Nämlich genau die Daten die am wichtigsten wären.
      Avatar
      schrieb am 01.04.22 06:26:40
      Beitrag Nr. 2.331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.248.650 von Pacific1 am 31.03.22 21:15:14Natürlich muss das abgeklärt werden. Als erstes beim abgebenden Institut ob Anschaffungsdatum, Anschaffungswert und Anschaffungskosten übertragen werden.

      Verpflichtet sind sie meines Wissens nicht. Und wenn sie die Daten nicht übertragen tritt eben die Ersatzbesteuerung in Kraft.

      PS: Wobei das in gewissen Fällen sogar von Vorteil wäre. Aber das ist dann ein anderes Thema.
      Avatar
      schrieb am 31.03.22 21:15:14
      Beitrag Nr. 2.330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.246.172 von 1erhart am 31.03.22 17:11:01Ist das eine Vermutung mit den Einstandskursen oder eine belastbare Information? Innerhalb der EU müssten die Kurse eigentlich mit übertragen werden. Norwegen und Schweiz können sie mit übertragen werden. Am besten vor Übertragung anfragen und klären.
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      schrieb am 31.03.22 17:11:01
      Beitrag Nr. 2.329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.245.224 von neuflostein am 31.03.22 16:07:38Da hast du aber das Problem mit der Steuer = zweimal.

      Da Degiro ja keine Einstandswerte mitliefern wird werden beim Verkauf später beim Smartbroker die Steuern mit 30% vom Verkaufserlös generell als Gewinn versteuert, egal wie die Position aussieht.

      Das heisst du wirst das Problem mit der Steuererklärung noch solange haben solange du nicht alles was hier übertragen wurde verkauft ist. Erst dann kannst du dir das Ganze sparen.

      Ist sehr problematisch von einem ausländischen Broker auf einen deutschen zu übertragen.

      Wenn überhaupt müsstest du das mit dem neuen Broker abklären egal wer es ist, ob sie die Steuerlcih relevanten Daten einpflegen werden/können von deinen ganzen Belegen von den Käufen der Position die übertragen werden.
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      Avatar
      schrieb am 31.03.22 16:07:38
      Beitrag Nr. 2.328 ()
      Ist jemand schon einmal von Degiro zum Smartbroker umgezogen? Ich habe keine Lust mehr auf die nervige Steuererklärung und würde am liebsten mein Degiro Depot ebenfalls zum Smartbroker transferieren. Außerdem ist Degiro auch nicht mehr wirklich günstig mit den 4 Euro Ordergebühren. Verkaufen und dann Geld umschichten geht nicht, da ich auf sehr substantiellen Gewinnen bei Degiro sitze.

      Bin aber nicht sicher, ob eine Umzug von den Niederlanden zum Smartbroker eine gute Idee ist.
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      schrieb am 23.03.22 07:24:14
      Beitrag Nr. 2.327 ()
      Kundenservice Antwort innerhalb Stunden
      Auf Smartbroker.de gibt es (rechtsunten, falls er sich nicht von alleine meldet) einen Chatbot. Er bietet "Kontaktanfrage an den Kundenservice" an. Dies habe ich benutzt und dann nach ein bis zwei Stunden eine Antwort per Mail erhalten.
      Ich wollte WKN: DA0ABH ISIN: DE000DA0ABH7 kaufen, das ist ein (vermutlich recht neues) Index-Zertifikat von Börse Online bzw. Morgan Stanley und z.B. bei Comdirect (viel teurer, bei meinen Anlagesummen) handelbar. Er findet die WKN, zeigt die ISIN, aber es kommt eine Meldung wie: nicht handelbar oder vom Handel ausgeschlossen. Das ist ein ganz normales Basketindexzertifikat mit gleichgewichteten Aktien wie Energiekontor, Linde, Steico, usw., jeweils gute 6%.
      Die Antwort verstehe ich allerdings nicht wirklich:
      "...Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die DAB kein weiteres Wertpapier freischaltet. Wir bitten um Verständnis...."

      Vielleicht wird es die nächsten Tage von alleine handelbar, weil jung, oder es liegt am Namen des Zertifikats, weil es diesen schon gibt. Das Zertifikat wurde in der letzten €uro am Sonntag empfohlen, allerdings hatten sie eine falsche WKN angegeben.
      Avatar
      schrieb am 20.03.22 08:25:46
      Beitrag Nr. 2.326 ()
      Nun möchte ich auch den positiven Ausgang melden:

      Kazatomprom ist seit Mitte der Woche wieder handelbar.

      Negativ schlagen auf den Magen, dass es lange gedauert hat und dass es leider keine weitere Emailantwort von SB gibt.

      Ich gehe davon aus, dass Kaza nur aus versehen von der BNP mit 'überrasiert wurde' als die Russlandsanktionen umgesetzt wurden.
      Avatar
      schrieb am 11.03.22 07:37:29
      Beitrag Nr. 2.325 ()
      @Papppferd

      genau die selbe Antwort hatte ich gestern Abend auch bekommen.

      Habe dies noch einmal reklamiert - das ist schließlich ein Verhalten beispielloser Art.

      Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen das einfach mal willkürlich festlegt. Dann könnten sie es theoretisch bei jeder anderen Aktie auch machen.

      Wenn das nicht zügig in unserem Sinne geklärt wird, werde ich das der Bafin vortragen.
      Auch zu klären ist, in wie weit die BNP für eventuell eintretende Vermögensschäden zahlt - schließlich liegt keine staatliche Sanktion zu Grunde.

      Das Vorgehen ist höchst skandalös, falls es nicht doch ein einfaches Versehen ist, welches schnell aufgelöst wird, ist Smartbroker für mich kein verlässlicher Partner mehr.

      Welche Aktien kommen als nächstes auf die willkürliche, unternehmensinterne Sanktionsliste, ist die Frage, die gestellt werden muss!?
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