Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen

    Beiträge: 16.471
    neuester Beitrag 05.07.25 21:36:25
    eröffnet am 17.12.19 08:19:16
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      schrieb am 05.07.25 21:36:25
      Beitrag Nr. 16.471 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.826.206 von startvestor am 29.06.25 17:06:40keine Ahnung wie man das im Steuerbescheid rauslesen kann, es sieht alles aus wie sonst auch, nur dass sie den vollen Betrag der verluste angerechnet haben statt 20.000. Bei mir wars ja auch so dass sich das nur ausgeglichen hat für 2022 weil ich den fehlenden betrag ja schon über den anwalt erhalten hab.
      Avatar
      schrieb am 29.06.25 17:06:40
      Beitrag Nr. 16.470 ()
      Von mir natürlich auch Glückwunsch. Haben die nun das geänderte Programm eingesetzt? Oder doch nur die Kennzahlen ausgetauscht?

      Zu Eigenthaler, ich kann mir so was nicht ansehen. Wie hoch ist die Steuerhinterziehung? 100 Mrd.? 500 Mrd.? Eine Billion? 100 Billionen? Glaubt mit, es ist alles linker Humbug.
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      Avatar
      schrieb am 29.06.25 13:53:51
      Beitrag Nr. 16.469 ()
      Bindings "Buddy" meldet sich auch mal wieder zu Wort......



      ..... und wird als Steuerexperte angekündigt.....:D:D:D:D:D:D
      zuletzt bearbeitet am 29.06.25 13:55:09
      Avatar
      schrieb am 29.06.25 13:52:59
      Beitrag Nr. 16.468 ()
      Glückwunsch!
      Avatar
      schrieb am 27.06.25 13:29:48
      Beitrag Nr. 16.467 ()
      Hab endlich meine Steuerbescheide 2022 und 2023 korrekt ausgerechnet erhalten.
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      schrieb am 18.06.25 19:55:23
      Beitrag Nr. 16.466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.778.025 von startvestor am 18.06.25 14:01:38Ja angeblich war es vom programm her dass eben das minus drin stand weil ich das geld ja schon ausgezahlt bekommen hab und das dann sozusagen im FA als "schulden" hinterlegt war, aber die hat dann gesagt dass ich ja recht bekommen hab und es deshalb ja schon passt ... aber ob das die wahrheit ist steht in den sternen .... es könnte halt auch sein dass die das schon alles bewusst so gemacht haben und weil ich dann einen saftigen brief in Elster geschrieben hab, haben sie sich vllt. gedacht "oh fuck, der hat's gemerkt" und es dann einfach als "fehler" ihrerseits abgetan - wer weiß ... wir werdens nie erfahren. Die offizielle aussage ist jedenfalls dass es das programm eben als "schulden" gebucht hat und ich deshalb die mahnung erhalten hab.

      Mir kommts jedenfalls schon alles etwas fishy vor, warum die Säumniszuschläge? Wenn sie doch wissen dass AdV vorliegt und Einspruch, dann gibt's keine Säumniszuschläge .... keine Ahnung, naja man kann eh nichts machen, wenn sie gelogen haben ists halt so, jedenfalls passts jetzt immerhin zum glück.

      Und ja, die sind unterbesetzt und an meinem steuerbescheid 2022 haben nunmehr mindestens 5 unterschiedliche Mitarbeiter des FA mitgewirkt .... klar dass da nur noch Chaos ist, aber das ist nicht mein problem, soll die Politik nicht so bescheuerte scam sachen machen, bürokratie abschaffen und die ihr zeug mal zügiger mit mehr personal abarbeiten, dann passiert so'n mist auch nicht - und wer leidet wieder drunter? Der Steuerzahler, wie immer.
      zuletzt bearbeitet am 18.06.25 19:58:05
      Avatar
      schrieb am 18.06.25 14:01:38
      Beitrag Nr. 16.465 ()
      Na immerhin. Aber was konkret schief gelaufen ist, haben die nicht erklärt.

      Ich hatte gehofft, die Entfernung der AdV war die Vorbereitung für die Änderung des Bescheids. Aber es war wohl nur Durcheinander im FA.
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      Avatar
      schrieb am 18.06.25 12:04:38
      Beitrag Nr. 16.464 ()
      Also ich habe beim Finanzamt angerufen, die Sache hat sich geklärt. Ich habe mit 3 unterschiedlichen Damen gesprochen, die erste von der Finanzkasse hat gemeint der sollbetrag von 117.000 Euro war schon heraus genommen worden von einer anderen Steuernummer (ist mir dann aufgefallen dass auf der Mahnung eine andere Steuernummer stand als auf dem Bescheid 2022 - die hat gesagt das liegt an deren programm dass mahnungen andere nummern zugeordnet bekommen), aber der Säumniszuschlag war noch drin gestanden von 12.000 Euro. Dann hab ich mit der 2. Telefoniert an die ich verwießen wurde, die nummer vom ursprünglichen 2022er bescheid, die hat dann raus gesucht wer dafür zuständig ist, mit der letzten mit der ich dann telefoniert hab hat gemeint es ist alles soweit geklärt und ich habe ja recht bekommen, nach etwas hin und her kam es mir so vor als hätten die alles schon vorher genau gewusst, die haben einfach nen fehler gemacht und habens wie ich mir das denke erst gemerkt als ich denen über Elster die Sachlage beschrieben habe, also ich vermute hier keine mutwilligkeit, es ist einfach nur ein unterbesetztes unfähiges gremium an leuten die fehler gemacht haben. (Letztlich hat sie gemeint es lag am programm dass das halt so raus ging mit der mahnung und es hat mit ihrer abteilung nix zu tun, dafür ist die finanzkasse zuständig) ... ich wurde viel vertröstet und es wurde auf andere abteilungen verwießen und dass sie damit nichts zu tun haben aber dass es ja jetzt alles passt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.25 09:48:24
      Beitrag Nr. 16.463 ()
      https://ibb.co/DjDyvK2

      "Eine Mahnung auf Basis eines nicht rechtskräftigen Bescheids kann rechtliche Folgen für die Behörde haben, wenn sie versucht, den Bescheid zu vollstrecken, bevor er rechtskräftig ist. "

      Ja, ich ruf da nochmal an, die sind aber erst ab 10 Uhr da

      https://ibb.co/6cDVGdq9

      das ist ein ausschnitt aus einem Brief den ich vom FA bekommen habe, Einspruch eins und zwei sind immernoch in takt @startvestor und das bleibt auch so, solange bis ich einen neuen Bescheid erhalten habe. Daran gibt's nichts zu rütteln.

      Ich hab mich nochmal etwas eingelesen, ja, die Mahnung dürfen sie schreiben, sie dürfen sogar Vollstrecken, aber das ist dann definitiv rechtswidrig, zwar keine straftat für das FA aber rechtswidrig und alle dadurch anstehenden Kosten, inkl. des Rechtsanwalts den ich dann kontaktieren werde deshalb sind vom FA bzw. dem Bundesland zu tragen. Alles was sie dadurch also erreichen sind in erster instanz ziemlich viel ärger für mich und hohe kosten für die Steuerzahler. Sonst eigentlich nichts.
      zuletzt bearbeitet am 18.06.25 10:01:24
      Avatar
      schrieb am 18.06.25 09:24:37
      Beitrag Nr. 16.462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.774.869 von NoBinding am 17.06.25 21:38:06Ich würde da in deinem Fall nochmal versuchen anzurufen und mit jemandem zu sprechen oder sogar persönlkch hinzugehen. Eventuell ersparst du dir damit noch viel Stress (obwohl du im Recht bist). V
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 22:39:27
      Beitrag Nr. 16.461 ()
      Das ist kein Ablauf einer Sperre, da hat wer AdV aktiv gelöscht. Warum? Versehen oder Vorsatz? Ja, die müssten dir Schadenersatz zahlen, wenn die dein Konto sperren und pfänden. Aber den verantwortlichen Beamten passiert vermutlich nix.

      Und wer will sowas wirklich haben? Man weiß ja nie, wann die nachgeben. Konto gesperrt heißt, die Rechnungen laufen auf, mit all den Folgen. Interessiert das FA nicht. Lothar Binding freut sich sicher darüber.

      Du glaubst offenbar noch an den Staat. Ich sehe da gefährliche Lücken. Ich denke, ich würde da eher hinfahren und fordern, mit dem Vorsteher oder seinem Vertreter zu sprechen. Die Gefahr ist halt, dass die Katastrophe einfach so weiterläuft. Und der Witz ist, am Ende werden die scheinheilig sagen: Wären Sie doch mal vorbeigekommen, wir sind doch so bürgerfreundlich.
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 21:38:06
      Beitrag Nr. 16.460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.774.752 von startvestor am 17.06.25 21:07:39also ich habe den AdV bescheid am 21.08.2024 erhalten. In der Mahnung steht dass der Betrag seit 26.08.2024 offenbar aussteht und aufgrunddessen 12.000 Euro Säumniszuschläge fällig sind. Im Internet steht ganz klar und deutlich dass bei AdV keine Säumniszuschläge anfallen, wie kann das also schonmal überhaupt sinn machen, dass ich am 21.08.2024 AdV genehmigt bekommen habe und dann ab dem 26.08.2024, also der direkt darauffolgende Montag dann Säumnisgebühren über die nächsten 10 Monate anfallen? Das macht überhaupt keinen sinn, es dürfen keine Säumnisgebühren auf einen AdV bescheid anfallen. Wer auch immer das gerne eintreiben möchte verstößt ganz klar gegen geltendes Recht, falls da wie du sagst wirklich jemand kommen sollte, dann lass ich mir von allen anwesenden die da mit hantieren die Namen geben und werde gegen jeden einzelnen gezielt beschwerde einlegen weil sie gesetzeswidrig handeln. Wenn die fehler machen halte ich dafür nicht den Kopf hin.

      Naja, wir werden sehen was als nächstes passiert, ich habe jedenfalls Einspruch gegen die Mahnung eingelegt und meinen Standpunkt dargelegt mit belegen, so soll man es auch machen sagt Chatgpt bei einer unrechtmäßigen Mahnung des FA.
      Wenn dennoch jemand zum eintreiben kommen sollte muss man wohl die rechtlichen Schritte über einen Anwalt/Gericht gehen. Absoluter Wahnsinn mit diesem FA. Ich hab aber auch gelesen dass in so einem Fall alle Kosten vom Bundesland gezahlt werden, sprich auch die Gerichts und Anwaltskosten.
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      Avatar
      schrieb am 17.06.25 21:07:39
      Beitrag Nr. 16.459 ()
      Rechtskraft ist für Bescheide eh das falsche Wort. Dein Bescheid ist materiell bestandskräftig, aber noch nicht formell:

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bestandskraft

      Ich hoffe, das FA kommt zur Besinnung. Aber ansonsten liegt der Schaden bei dir. Den Schadenersatz müsstest du dann einklagen, wenn die dein Konto sperren. Du hast es nicht in der Hand was die machen. Die nehmen dich halt nicht Ernst. Steuerberater oder Anwalt würden böse drohen, da würde der Vorgang wohl zum Vorsteher des FA gehen und der würde das klären lassen.

      Natürlich bist du im Recht. Das sind wir oft gegenüber Behörden, aber die machen einfach weiter.
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      Avatar
      schrieb am 17.06.25 19:45:24
      Beitrag Nr. 16.458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.774.005 von startvestor am 17.06.25 18:23:27ich habe keinen rechtskräftigen Steuerbescheid, es liegt immernoch Einspruch vor gegen meinen Steuerbescheid 2022 und AdV gilt auch immernoch, solange bis ich einen Binding-bereinigten Steuerbescheid hab und dann ein Monat abläuft ohne dass ich erneut Einspruch einlege weil wieder etwas nicht passt. Nur weil die Finanzamtintern AdV einfach ohne mich zu benachrichtigen herausstreichen oder den Steuerbescheid intern als Rechtskräftig kennzeichnen, heißt das nicht dass es auch so ist. Wenn mir nichts vorgelegt wird, dann ists auch nicht rechtskräftig. Ich habe einen Steuerbescheid 2022 gegen den Einspruch inklusive AdV vorliegt und das ist auch immernoch der Fall für mich - und das ist es auch in der Realität so lange bis ich einen neu berechneten Bescheid erhalten habe den ich durch nicht-Einspruch binnen eines Monats absegne.

      Egal wie das ausgeht, vor Gericht hat das keinen Bestand, auch wenn das FA ihr eigenes ding machen wollen und ihr eigener Vollstrecker sind, die letzte Instanz ist das Gericht und zur Not werde ich da auftauchen und da haben sie einfach keine Handhabe das zu gewinnen weil die Gesetzeslage eben nunmal jetzt so ist. Es ist zwecklos da bemühungen vom FA zu unternehmen mich zu drangsalieren, das kostet nur weitere Steuergelder weil das Bundesland dann für die Unkosten diesbezüglich aufkommen muss.

      Und ja, wie du sagst wenn das FA inkompetent ist und das durchziehen will, dann stoßen sie allerspätestens wenn komplett jeder dort sein hirn ausgechalten hat vor gericht auf großen widerstand und dann wird sich die sache auf kosten aller Steuerzahler klären. Ist halt natürlich ein mehraufwand für mich, aber vollzogen wird hier sicher nichts, das kann ich dir garantieren.

      Ich habe das AdV schreiben nochmals durchgelesen, da steht drin dass:"Hiermit erledigt sich Ihr Einspruch vom 15.04.2024 gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2022 vom 02.04.2024."

      Mein erster AdV antrag wurde ja abgelehnt vom FA und dagegen hab ich einspruch eingelegt, dieser Einspruch ist jetzt durch das AdV schreiben entfallen, nicht jedoch mein eigentlicher Einspruch gegen den Steuerbescheid 2022, der besteht immernoch, ebenso wie die Aussetzung der Vollziehung (in meinem fall die Aufhebung).
      Egal was die in ihren programmen fehlerhaft rausstreichen oder automatisch aufgrund von zu langer zeit herausgelöscht wird, der einspruch und AdV besteht weiterhin. Da kannst du mir erzählen was du willst, sorry auch wenn ich deine Beiträge sehr schätze, glaub mir, der ursprüngliche Einspruch und AdV hat immernoch bestand, solange bis ich einen korrigierten Bescheid erhalten habe, was ich nicht habe.
      zuletzt bearbeitet am 17.06.25 20:13:47
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 18:23:27
      Beitrag Nr. 16.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.773.033 von NoBinding am 17.06.25 15:19:59Nee, einen rechtskräftigen Steuerbescheid hast du schon, mit Binding drin. Das FA weigert sich ja, diesen Bescheid zu korrigieren. AdV hemmt nur die Vollziehung. Anscheinend hat die irgendwer im FA gelöscht oder die war befristet gespeichert. Die warten jetzt auf deine Zahlung und geben es danach an die Vollstreckungsstelle. Entweder sitzt da wer mit Ahnung oder die ziehen das durch:

      https://www.lhp-gruppe.de/vollstreckung-finanzamt-steuerschu…

      Nehmen wir mal an, der Vollstreckungsbeamte denkt: Aha, AdV ist weg, hat wer aufgehoben. Dann werde ich mich erstmal über die Konten des bösen Bürgers hermachen. Die macht er dann dicht. Da wirst du irgendwann Schadenersatz für kriegen, aber das ist wenig tröstlich.

      Das FA braucht keinen "Vollstreckungsbescheid", die sind quasi ihre eigenen Vollstrecker.

      https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__254.html

      Ich will dich nicht verunsichern, aber dein FA scheint immens unfähig. Da kann alles passieren.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 16:54:17
      Beitrag Nr. 16.456 ()
      Jedenfalls wenn das noch ein bisschen so weiter geht mit denen und die mich weiter drangsalieren und sich quer stellen ihre arbeit nach gesetzbuch auszuführen und unrechtmäßige Mahnungen mit irrationalen Forderungen zu stellen die unrechtmäßige Säumniszuschläge enthalten, dann ziehe ich ernsthaft in erwägung demnächst mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen denjenigen raus zu schreiben der diese Mahnung veranlasst hat. Die person die bei diesem Finanzamt dafür zuständig ist habe ich schon ausfindig gemacht, geht das so weiter wird die Beschwerde zeitnah raus gehen.
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 15:41:15
      Beitrag Nr. 16.455 ()
      Es ist ebenfalls äußerst Kurios warum überhaupt Säumnisgebühren anfallen würden auf einen Betrag den ich nach aktueller Rechtslage ja garnicht schuldig bin. Also Mahnung hin oder her, diese Mahnung ist definitiv falsch und rechtswidrig. Ich glaube einfach dadurch, dass ich mittlerweile schon 5 unterschiedliche sachbearbeiter auf meiner Steuer 2022 hatte haben die den überblick verloren und sind verwirrt und ahnungslos vom sachstand, noch dazu scheinbar unwissentlich bzgl. der Binding gesetzesänderung, andererseits hab ich schon mit einem vor 2 Monaten telefoniert der mit mir über meinen Fall geredet hat und gesagt hat dass es erst bearbeitet werden kann wenn das Programm da ist, also wissen sie wohl sehr gut dass es eine Änderung gibt, also ist die Mahnung umso mehr nicht nachvollziehbar für mich. Ich werd aus diesem Finanzamt einfach nicht schlau.

      Witzig ist auch dass der Betrag seit angeblich 24.08.2024 ausstehend ist, daher die 12.000 Euro Säumnisgebühren. Kann ja nicht sein wenn ich AdV hab dass ein Betrag ohne rechtskräftigen Bescheid ausstehend ist.

      Eine einfache Google suche nach:"säumnisgebühren ohne rechtskräftigen bescheid?" gibt direkt als erste Zeile raus:

      "Nein, Säumniszuschläge dürfen in der Regel nur erhoben werden, wenn ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt oder wenn die Zahlungspflicht anderweitig feststeht und fällig ist. Ohne einen solchen Bescheid oder eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Zahlungspflicht, ist die Erhebung von Säumniszuschlägen unzulässig."

      Ich frage mich wirklich warum ich Steuern bezahle und diesen unfähigen Haufen überhaupt bezahle ... eine Mahnung inkl. Säumnisgebühren raus zu schicken ohne einen rechtskräftigen Bescheid vorliegen zu haben ist einfach nur beschämend. Irgendwas gehört da wirklich gegen solche Finanzämter unternommen dass nicht weiter unnötig Steuergelder verschwendet werden mit gesetzeswidrigen Ausführungen die keinen Bestand haben, wir bezahlen das alle.
      zuletzt bearbeitet am 17.06.25 16:15:06
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 15:19:59
      Beitrag Nr. 16.454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.772.952 von startvestor am 17.06.25 15:07:02ich warte jetzt erstmal auf eine antwort des finanzamtes, ich habe ja bereits auf die Mahnung reagiert. Ich habe keinen vollstreckungsbescheid, keinen rechtskräftigen steuerbescheid. Ich glaube kaum dass ohne diese Dinge einfach jemand kommt und vollstrecken möchte, da das Finanzamt immer einen rechtskräftigen steuerbescheid braucht der als grundlage für die Vollstreckung dient, den haben sie aber nicht, da bei mir immernoch AdV vorliegt, solange AdV nicht aufgehoben ist kann keiner vollstrecken. Wenn AdV aufgehoben worden sein sollte, dann muss erstmal ein rechtskräftiger neuer Steuerbescheid her und in dem wird unter beachtung des herausgestrichenen Bindings keine Steuerschuld mehr vorliegen, daher ist die Mahnung, Säumniszuschläge und Vollstreckung hinfällig. Wenn die das nicht begreifen dann möchte ich mit einem Richter sprechen.

      Es ist mir wirklich ein Rätsel wie mit laufender AdV und keinem rechtskräftigen Steuerbescheid überhaupt eine Mahnung ohne vorige Zahlungsaufforderung inkl. Säumniszuschläge überhaupt an einen Bürger herausgehen kann, da wird ein Richter mit sicherheit auf meiner Seite sein und sich das selbe fragen.
      zuletzt bearbeitet am 17.06.25 15:22:23
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 15:07:02
      Beitrag Nr. 16.453 ()
      Das haben schon viele gedacht. Die Polizei wird dir nicht helfen. Der Vollstreckungsbeamte hat dann ja ein Dokument was ihn berechtigt, nur dessen Grundlagen sind halt falsch.

      Normalerweise haben solche Beamte Angst vor Anwälten oder Steuerberatern. Das ist ja ein ganz klarer Fall, nur dass die dich als Bürger halt nicht Ernst nehmen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.06.25 14:15:24
      Beitrag Nr. 16.452 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.771.458 von startvestor am 17.06.25 10:12:07da bin ich mal gespannt auf diese vollstreckung. Wenn da einer auftaucht dann ruf ich direkt die polizei, die soll das klären wenn sich das Finanzamt gesetzeswidrig verhält.
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