Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 2)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 17.04.24 14:40:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.168 von ValueIn am 09.04.24 16:18:53
So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…
Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.
Zitat von ValueIn:Zitat von JohnGalt123: Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…
Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.587.900 von coolero am 09.04.24 11:13:08
Nur das Verfassungsgericht kann Bindung kippen, BFH Entscheidung ist daher nur Beiwerk (leider). Die BVG Entscheidung liegt noch in weiter Ferne (leider)
Zitat von coolero: Stimmt. Sieht ja nach Schwarz-rot aus => die Bindingkoalition. Einziger Vorteil für uns, dass Olaf wohl nicht nochmal finanzminister machen würde.
Der BFH wird aber noch in 2024 über die AdV entscheiden - ist nur eine Beschwerde, kein Hauptverfahren. Nichtanwendungserlass kann natürlich später trotzdem noch kommen.
Nur das Verfassungsgericht kann Bindung kippen, BFH Entscheidung ist daher nur Beiwerk (leider). Die BVG Entscheidung liegt noch in weiter Ferne (leider)
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.588.434 von JohnGalt123 am 09.04.24 12:23:34
Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
Zitat von JohnGalt123: Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
Genau so ist es.
Ich vermute ja, viele erklären sowas gar nicht und die Finanzbeamten raffen es eh nicht. Wenn man das FX-Thema komplett durchzieht, z.B. mit einem Konto bei IB, ist es insgesamt viel Arbeit. Aber es gleicht sich an Ende über die Jahre aus, leider hat man nicht nur FX-Gewinne, aber auch nicht nur Verluste.
Es gab übrigens 2022 eine Änderung, BMF v. 19.05.2022, TZ. 131 - s.a. das Eichhorn-Video. FX-Gewinne bei Zinsforderungen und Zinskonten sind nun Kapitaleinkünfte. Wusste ich bis dato nicht. Ständig was neues, niemand blickt da durch.
Ich vermute ja, viele erklären sowas gar nicht und die Finanzbeamten raffen es eh nicht. Wenn man das FX-Thema komplett durchzieht, z.B. mit einem Konto bei IB, ist es insgesamt viel Arbeit. Aber es gleicht sich an Ende über die Jahre aus, leider hat man nicht nur FX-Gewinne, aber auch nicht nur Verluste.
Es gab übrigens 2022 eine Änderung, BMF v. 19.05.2022, TZ. 131 - s.a. das Eichhorn-Video. FX-Gewinne bei Zinsforderungen und Zinskonten sind nun Kapitaleinkünfte. Wusste ich bis dato nicht. Ständig was neues, niemand blickt da durch.
Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
FX spot fragen.
Ich habe eine Frage zu FX spot transaktionen und deren Besteuerung für 2022.Wenn ich 10k FX verlust habe (ich habe irgendwie beschlossen, mein Euro-Bargeld auf dem Tiefststand während des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 in USD umzutauschen, im Nachhinein eine schlechte Entscheidung ). Hierbei handelt es sich um eine einfache FX transaktion auf dem Brokerkonto, die nichts mit dem Geldwechsel zum Kauf einer US-Aktie für z. B. US-Dollar zu tun hat.
Ich habe separat einen Gewinn von 30.000 aus Aktien.
Online sehe ich, dass FX als Einkommen und nicht als Kapitalgewinn besteuert werden. Wenn ich ein Gehalt für z.B. 50k, wie würde das funktionieren?
Würde ich für Einkommensteuer auf 40.000 (50.000 – 10.000) und Kapitalertragsteuer: 26,375 % auf 30.000 zahlen?
Kann dies ausgeglichen werden oder liegt FX in einem völlig anderen Korb (privat Veräußerungsgeschaft) ? Man muss nun in Zukunft mit FX handeln und hoffen, irgendwann einen Gewinn zu erzielen, um diesen Verlust auszugleichen.
Die Derivatesteuer hat mein Vertrauen in die Art und Weise, wie alles besteuert wird, völlig erschüttert, und dieses Forum verfügt über das größte Fachwissen und die größte Erfahrung im Umgang mit dieser Art von Transaktionen. Ich werde mich natürlich bei meinem Steuerberater erkundigen, aber das ist nicht ihr übliches Thema.
Nochmals vielen Dank.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.587.660 von ValueIn am 09.04.24 10:44:23Stimmt. Sieht ja nach Schwarz-rot aus => die Bindingkoalition. Einziger Vorteil für uns, dass Olaf wohl nicht nochmal finanzminister machen würde.
Der BFH wird aber noch in 2024 über die AdV entscheiden - ist nur eine Beschwerde, kein Hauptverfahren. Nichtanwendungserlass kann natürlich später trotzdem noch kommen.
Der BFH wird aber noch in 2024 über die AdV entscheiden - ist nur eine Beschwerde, kein Hauptverfahren. Nichtanwendungserlass kann natürlich später trotzdem noch kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.585.137 von coolero am 08.04.24 20:54:22
Nur wird Ende 2025 der Finanzminister wahrscheinlich nicht mehr von der FDP sein. Nichtanwendungserlass wird dann sehr wahrscheinlich, insbesondere bei SPD oder Grünem Minister. Vorher gibt es wahrscheinlich ehe keine Entscheidung.
Zitat von coolero: Also wenn Lindner und Toncar wegen der AdV echt einen Nichtanwendungserlass raushauen, fall ich vom Glauben ab. Das kann ich mir nicht vorstellen. So etwas wird ja -normalerweise- nicht in der Koalition entschieden, sondern fällt vollständig in den Verantwortungsbereich der FDP.
Nur wird Ende 2025 der Finanzminister wahrscheinlich nicht mehr von der FDP sein. Nichtanwendungserlass wird dann sehr wahrscheinlich, insbesondere bei SPD oder Grünem Minister. Vorher gibt es wahrscheinlich ehe keine Entscheidung.
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Dieser Beitrag wurde von SelfMODus moderiert. Grund: Schreiben Sie bitte Diskussionsbeiträge zum Thema des Threads, bleiben Sie bitte sachlich, unerlaubte Mehrfachanmeldungen bitte unterlassen.!
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