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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 205)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.04.24 14:40:22 von
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      schrieb am 18.06.23 15:51:13
      Beitrag Nr. 12.070 ()
      Da muss ich echt widersprechen. Natürlich muss jeder Eigenverantwortung übernehmen. Aber es kann von keinem Bürger verlangt werden, dass er bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit erst mal alle Steuergesetze prüft. Es gibt das Prinzip von Treu und Glauben. Das sollte auch bei der Gesetzgebung gelten. Dass jemand auf seine Verluste Steuern zahlen muss, ist so abwegig, dass der normal denkende Bürger damit nicht rechnen muss.
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      schrieb am 18.06.23 15:17:32
      Beitrag Nr. 12.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.021.967 von bone2 am 18.06.23 14:50:34Horst wollte denen mal ein paar Tausend Euro für einen Pressekampagne geben, wollten die nicht. Sonst ist wohl keiner mit denen in Kontakt. Also wäre es toll, wenn du das übernehmen würdest.
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      schrieb am 18.06.23 15:15:09
      Beitrag Nr. 12.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.021.964 von DimisG7 am 18.06.23 14:50:00Nee, entscheidend ist das Programm der Steuerverwaltung, das den Bescheid erstellt. Und das wird dir nur die 40.000 aus dem in deinen Steuerdaten gespeicherten Binding-Topf rausnehmen. Wenns korrekt programmiert ist, aber da gehe ich von aus.
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      schrieb am 18.06.23 15:11:01
      Beitrag Nr. 12.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.021.949 von DimisG7 am 18.06.23 14:44:36So ist es. Anscheinend hat dein Programm keinen "Binding-Topf" für die Steuerberechnung.
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      schrieb am 18.06.23 15:07:48
      Beitrag Nr. 12.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.021.865 von startvestor am 18.06.23 14:17:32Es gibt noch einen anderen weit verbreiteten Irrtum. Der lautet: Linke wie Binding wollen die Anleger vor Verlusten schützen.

      Die Wahrheit ist, dass im SPD-Programm als Ziel der Sozialismus steht. Im (echten) Sozialismus gibt's keine Börse. Bindingsteuer, Verbot von Nachschusspflicht, Regulierung, Infopflichten usw. haben für die Linken anderen Nutzen. Sie wollen "den Sumpf austrocknen", meint die Leute von der Börse wegbringen.

      Man muss dazu nur Binding auf Abgeordnetenwatch lesen. Ich übersetze mal ganz frei: Tod den Zockern

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      schrieb am 18.06.23 14:50:34
      Beitrag Nr. 12.065 ()
      Wie sieht es mit dem Bund der Steuerzahler aus? Ist da jmd. Mitglied unf hat die schon kontaktiert?
      Sonst mache ich das.
      vg
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 18.06.23 14:50:00
      Beitrag Nr. 12.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.020.557 von TradeIntraday am 17.06.23 19:48:54
      Zitat von TradeIntraday: Bei meinem Steuerprogramm (SteuerSparErklärung) ist das unter Übersicht der Kapitalerträge - Verlustvorträge aus Kapitaleinkünften - Festgestellte Verlustvorträge einzutragen unter "Verlustvorträge ohne Aktienveräußerungen (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG)"


      Hab gerade einen Post dazu erfasst, dort werden aber die Eintragungen nicht auf 20.000 pro Ehepartner automatisch beschränkt oder? In meinen Fall sind es ja dann Terminverluste aus 2021 und wenn ich dort 55.000 je eintrage würde er diese auch verwenden wenn ich es drauf anlege :)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 18.06.23 14:44:36
      Beitrag Nr. 12.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.019.108 von startvestor am 17.06.23 08:31:46
      Zitat von startvestor: Fazit, du kriegst deine 40.000 Euro aus 2021 in 2022. Aber immer noch verfassungswidrig, dir stünde alles zu.


      Das Steuerprogramm erkennt aber nicht (selbes Beispiel, Verlustverrechnung 150.000 - 40.000 in 2021 Feststellung 31.12.2021 110.000), dass es sich um Terminverluste ab 2021 handelt bei den 110.000.
      Wenn ich in 2022 den Verlustvortrag ohne Aktienveräußerung §20 Abs. 6 Satz 5 EStG pflege (sprich 55.000 + 55.000 Ehepartner), dann rechnet dieses die kompletten 110.000 gegen Gewinne in 2022 wenn möglich ohne Beschränkung. Das ist doch jetzt ein generelles Softwareproblem weil es nicht differenzieren kann oder?

      Also max. dürften bei Ehepartner aus diesen Geschäften doch 40.000 2021 + 40.000 in 2022 = 80.000 Verlustverrechnung, entsprechenden blieben doch dann in 2023 immer noch 70.000 (110.000 - 40.000) aus 2021 + die neuen aus 2022 in der Feststellung.
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      schrieb am 18.06.23 14:39:47
      Beitrag Nr. 12.062 ()
      Es rechnet auch niemand das Demokratie so versagt und CDU Politiknulpen wie Antje Tillmann das Bindinggesetz als reine Verhandlungsmasse durchwinkt. Den verfassungswidrigen Kern nicht erkennt und auf die Konsequenzen für die Bürger pfeift.
      Um so trauriger, dass diese Person wieder im Bundestag hockt, obwohl sie wie Lothar in ihrem Wahlkreis abgestraft wurde und nur wieder über die Liste reinkam.
      Naja, die inhaltslose Gurkentruppe, die sich um Merz gescharrt, ist sowieso zum Scheitern verurteilt.
      Sehe da keinen, der wieder Qualität in die CDU bringen könnte.
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      schrieb am 18.06.23 14:17:32
      Beitrag Nr. 12.061 ()
      Wir sollten bzgl. des Wissens über die Bindingsteuer nicht von uns ausgehen. Und seien wir Mal ehrlich. Danken wir unserem Threaderöffner. Hätte auch sein können, dass wir die Dummen sind und Binding nicht kennen. Dafür kennen wir viele andere Schweinereien nicht.

      Und auch viele StB kennen oder kannten Binding nicht.

      Es ist ein Vertrauensproblem. Wer liest denn den ganzen Tag Steuertexte, Verträge usw.? Niemand. Wir vertrauen, dass wir grds. nicht reingelegt werden.

      Dieses Vertrauen hat Binding mißbraucht. Ich meine - Steuern auf Verluste - wer hätte denn vor Binding damit gerechnet? Jeder hätte gesagt - ausgeschlossen.

      Ich werfe also niemandem vor, die Bindingsteuer nicht zu kennen, es ist einfach eine irrwitzige Anomalie.
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