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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 215)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.04.24 14:40:22 von
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      schrieb am 12.06.23 17:13:56
      Beitrag Nr. 11.970 ()
      Grundsteuer: Chaos bei den Finanzämtern – mit Folgen für alle Steuerzahler

      https://www.merkur.de/wirtschaft/grundsteuer-chaos-finanzaem…

      "Für die Finanzämter bedeutet das einen immensen zusätzlichen Mehraufwand, den sie zusätzlich zur Überprüfung der Grundsteuer-Erklärungen benötigen. „Die Einspruchsschreiben kommen wäschekörbeweise in die Finanzämter rein und werden in einigen Ämtern einfach zur Seite gelegt, weil man nicht mehr nachkommt. Die Situation ist dramatisch“, schilderte Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DtSG).
      Die DStG habe bereits „Hilferufe aus den Ämtern bekommen.“



      Hauptsache die Bindingfälle werden mit der höchsten Priorität bearbeitet. Mit schönen Grüßen von Kumpane Eigenthaler. :yawn:
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      schrieb am 11.06.23 09:02:58
      Beitrag Nr. 11.969 ()
      CFD-Broker angreifen...
      Avatar
      schrieb am 11.06.23 09:02:18
      Beitrag Nr. 11.968 ()
      Reichweite ist alles. Die Binding-Opfer sind aber eine kleine Stille regelrecht devote Gruppe. Außer uns hier.

      Was soll der Flori mit uns anfangen? Für Wahlumfragen uninteressant, für Medienkampagnen uninteressant usw.

      Vielleicht sollten wir die Putinkleber anlocken. Die wollen doch jetzt die Reichen bekämpfen. Wenn die einen CFF-Broket angreifen, spricht wenigstens Mal wer über uns.

      Und Lothar wird vielleicht zum Oberkleber.
      Avatar
      schrieb am 11.06.23 00:11:39
      Beitrag Nr. 11.967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.982.981 von startvestor am 09.06.23 23:43:07Wir lassen uns nicht nur mit Märchen abspeisen, mittlerweile bekommen sogar Wolfsgegner mehr Öffentlichkeit im lingksgrünen Mediensumpf....

      https://www.t-online.de/region/bremen/id_100190074/wolf-in-o…

      .... es ist so bitter!
      Avatar
      schrieb am 09.06.23 23:43:07
      Beitrag Nr. 11.966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.982.843 von chris-trader am 09.06.23 22:45:01Wir lassen uns ja seither mit solchen Märchen abspeisen, was sollen wir auch tun? Da habe ich eine Idee - übersetzen:

      Sehr nervender Herr K.,

      lassen Sie mich zukünftig mit Fragen zu diesem Binding-Mist in Ruhe, es nervt mich total. Als Abgeordneter hat mich der Blödsinn interessiert, da konnte ich mich gut profilieren. Aber jetzt bringt mir das gar nix mehr. Wir haben es ins ZuFinG aufgenommen - aber als Streichposten. Mit Scholz reden wir immer mal drüber um ihn zu stressen. Aber es war klar, dass er das rausstreicht, Streichposten halt. Da kommt gar nix mehr, wir opfern doch nicht alles mögliche dafür, der Preis wäre immens. Bei den Grünen weiß man eh nicht und die Länder, mein Gott die Länder - im Bundesrat mit 35 - 34 gegen Binding, aber danach sind sie eingeschlafen. Sie können sicher sein, dass wir hier definitiv nix mehr machen.

      In diesem Sinne will ich nix mehr von Ihnen hören
      Flori
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      Avatar
      schrieb am 09.06.23 22:45:01
      Beitrag Nr. 11.965 ()
      Einer geht noch

      Wann wird das Thema der Verlusverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wieder angegangen?

      Sehr geehrter Herr Toncar,
      nachdem die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften im Zukunftsfinanzierungsgesetz nicht berücksichtigt wurde, wollte ich Sie fragen, wann die Thematik erneut diskutiert bzw. angegangen wird.
      Besten Dank und freundliche Grüße


      Sehr geehrter Herr K.,

      vielen Dank für Ihre Frage zur Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften. Wir diskutieren das Thema laufend in der Bundesregierung weiter, nachdem wir im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zunächst keine Einigung dazu erzielen konnten. Ich kann daher keine Zusagen machen, bis wann es hierbei Fortschritte geben wird, da das auch von unseren Koalitionspartnern und am Ende auch von den Bundesländern abhängt. Sie können aber sicher sein, dass wir das Thema unverändert weiter verfolgen.

      In diesem Sinne verbleibe ich
      mit freundlichen Grüßen

      Florian Toncar

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.06.23 22:42:08
      Beitrag Nr. 11.964 ()
      Auch ich habe CFD-Verluste und zahle trotzdem hohe Steuern. Also muss ich weiter CFD handeln, um Gewinne zur steuerlichen Verrechnung zu erzielen. Will die Regierung Betroffene zum CFD-Handel zwingen?

      Sehr geehrter Herr N.,

      vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnung beim Handel mit Contracts for Differences (CFD).

      Mir ist bewusst, dass die Beschränkung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Termingeschäften, welche die Große Koalition in der letzten Wahlperiode beschlossen hat, gerade auch CFD-Händler vor große Probleme stellt. Ich bedaure, dass auch Sie davon betroffen sind. Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Verlustverrechnungsbeschränkung von Anfang an kritisiert und drängt – ebenso wie das Bundsfinanzministerium - auch in der aktuellen Regierungskoalition darauf, diese Regelung wieder abzuschaffen. Dazu gibt es bisher leider noch keine Einigung in der Koalition. Wir werden an der Frage aber dranbleiben.

      In diesem Sinne verbleibe ich
      mit freundlichen Grüßen

      Florian Toncar

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…

      Flori's Antwort in 30 Monaten: Leider sind wir weder Bestandteil der derzeitigen Regierungskoalition, noch im Bundsfinanzministerium, aber blablabla...
      Avatar
      schrieb am 09.06.23 16:47:39
      Beitrag Nr. 11.963 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.590 von McFly2020 am 09.06.23 15:34:03Ja, wieder das gleiche Ding, § 23 und 22 EStG:

      https://openjur.de/u/2450603.html

      Ein bißchen komisch ist es natürlich schon:

      c. An diesem Ergebnis kann auch der Hinweis der Kläger auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. November 2020 VIII R 11/18 (BStBl II 2021, 562) nichts ändern, denn diese Entscheidung ist zu § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) ergangen und nicht zu § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG a. F. Die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs ist nicht auf den Streitfall übertragbar. Denn § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 regelt innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen einen besonderen Verlustkreislauf für Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Diese werden anders behandelt als Verluste, die aus der Veräußerung sonstiger Kapitalanlagen entstehen. Insoweit beanstandet der Bundesfinanzhof auch lediglich die untersagte Verrechenbarkeit mit anderen Einkünften aus derselben Einkunftsart (Kapitalvermögen) und gerade nicht das Verrechnungsverbot mit anderen Einkunftsarten.

      Ein mutiger Finanzrichter hätte gesagt, das Verrechnungsverbot zwischen Einkunftsarten ist zu dogmatisch und bei den sonstigen Einkünften (was damals die Aktienverkäufe waren) muss man es aufweichen. Stattdessen hat er sich rausgetrixt und einiges an Blödsinn geschrieben.

      Nun gut, wenn der Aktienbinding vom BVerfG gekippt wird, ist auch so eine Verrechnung möglich.


      Gefährlich ist aber sowas, weil das auch die Binding-Verteidiger nutzen werden:

      Wenngleich der Eintritt von Definitivverlusten nicht die vom Gesetzgeber primär beabsichtigte Rechtsfolge der Einschränkung der Verlustverrechnung war, so ist und war dessen Möglichkeit jedoch vorherzusehen und auch tatsächlich im Blick des Gesetzgebungsverfahrens gewesen, ohne zum Anlass für eine Ausnahmeregelung genommen zu werden.

      Da könnte das FA in der mündlichen Verhandlung blaffen: Sie sind pleite. Ich habe kein Mitleid. Sie kannten doch die Bindingsteuer oder hätten sie kennen können. Warum haben sie es dann gemacht?

      Eine boshafte Antwort wäre: Wenn die Russen uns "befreien", gilt bei uns auch das Wehrkraftzersetzungsgesetz - also 15 Jahre für jede Kritik. Ist doch in Ordnung. Weiß doch jeder. Einfach das Maul halten oder Putin, Putin jubeln.

      Das ist noch schlimmer:

      (echte) Spekulationen deutlich riskanter sind, als andere, konservative Kapitalanlagen und dass dies demjenigen, der wie der Kläger derartige Geschäfte tätigt, auch erkennbar ist. Er soll daher nicht "sehenden Auges" Verluste auf die Allgemeinheit verlagern können, indem er sie mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet.

      Das ist Binding-Sprech, liest sich wie Putin-Sprech. Hier werden keine Verluste auf die Allgemeinheit verlagert. Dem Anleger wird nix vom Staat erstattet. Er muss nur Steuern auf letztendlich wegen der verbotenen Verrechnung nicht vorhandene Gewinne zahlen. Es ist reine Propganda.
      Avatar
      schrieb am 09.06.23 16:42:39
      Beitrag Nr. 11.962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.981.004 von JohnGalt123 am 09.06.23 16:39:01Um was gehts hier in diesem Thread um Aktien oder Termingeschäfte?!

      Das war eine rhetorische Frage, aber danke, jetzt hast es ValueIn auch nochmal von dir gehört ;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.23 16:39:01
      Beitrag Nr. 11.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.980.779 von indipip am 09.06.23 16:04:00
      Zitat von indipip: Um was gehts hier in diesem Thread um Aktien oder Termingeschäfte?!

      Lese was geschrieben wird und achte auf den Kontext und schreib nicht immer irgendwas. Echt schlimm bei dir.
      Jetzt muss ich schon Bindig zitieren.

      Nein. Die Idee ist es, solche risikobehaf-
      teten Geschäfte im privaten Bereich nicht
      steuerlich zu fördern. Wenn private Anleger
      sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie
      an der Terminbörse riskante Wetten einge-
      hen wollen, und wenn wir dazu beigetragen
      haben, dass sie davon Abstand nehmen,
      dann haben wir unser Ziel erreicht.


      Sowohl für Aktien als auch Termingeschäfte gibt es Verlustverrechnungsbeschränkungen die womöglich nicht verfassungsgemäß sind.

      Für Aktienverluste gibt es bereits einen Vorlagebeschluss und Vorläufigkeitsvermerk, deshalb geht es hier hauptsächlich um Termingeschäfte.

      Die meisten Hebelzertifikate sind riskanter als Termingeschäfte und dürfen dennoch verrechnet werden. Warum?
      Weil § 20 Abs. 6 Satz 4 und 5 (auch 6) EStG absoluter Murks sind. 4 Verlusttöpfe im Bereich der Einkünfte des Kapitalvermögen sind absolut übertrieben.

      Als nächstes kommen Verlustöpfe pro Aktienunternehmen, damit man es sich vorher 10mal überlegt Aktien eines Unternehmens zu kaufen. :laugh:
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