Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 24)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 17.04.24 14:40:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.235.037 von coolero am 07.02.24 11:06:39
sry aber das stimmt halt einfach nicht, man muss Gewinne und Verluste von Termingeschäften auch in der Personengesellschaft gesondert feststellen.
Hier mal ein alter Text von Haufe .
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/be…
der entscheidende Teil ist Absatz 3.
Verfahrensrechtlich sind Verluste aus den betreffenden Termingeschäften gesondert festzustellen. Die Regelungen des § 10d Abs. 4 EStG gelten insoweit [/b]entsprechend. Bei einer Personengesellschaft ist die Verlustfeststellung in die gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung als Feststellung einer sonstigen Besteuerungsgrundlage einzubeziehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Verrechnung nur mit entsprechenden Gewinnen der Personengesellschaft möglich ist, weshalb bei Vollbeendigung der Personengesellschaft auch keine Definitivbelastung eintritt. Bindend festgestellt ist lediglich, dass im Rahmen der ESt-Veranlagung nur mit positiven Einkünften aus gewerblichen Termingeschäften jedweder Quelle verrechnet werden darf.[/i]
Jetzt kommt halt noch Binding oben drauf. Klar man kann es probieren es als gewerblich laufen zu lassen, letztendlich hängt es an deinem Finanzbeamten.
Zitat von coolero: Binding greift für Einkünfte aus Kapitalvermögen => gleiche Verlustverrechnungsmöglichkeiten auch bei Personengesellschaften.
Wenn du es schaffst, dass deine Termingeschäfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb klassifiziert werden, greift natürlich kein Binding. Warum sonst hätte der Fall aus Leipzig das sonst machen sollen? Eigentlich ist ein eleganter Weg für die Finanzämter einen "fairen" Kompromiss zu finden. Das finanzamt kriegt zwar "nur" ca. 48% Steuern, aber diese auf sicher und man erspart sich die Klage - auch wenn es geschummelt ist.
sry aber das stimmt halt einfach nicht, man muss Gewinne und Verluste von Termingeschäften auch in der Personengesellschaft gesondert feststellen.
Hier mal ein alter Text von Haufe .
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/be…
der entscheidende Teil ist Absatz 3.
Verfahrensrechtlich sind Verluste aus den betreffenden Termingeschäften gesondert festzustellen. Die Regelungen des § 10d Abs. 4 EStG gelten insoweit [/b]entsprechend. Bei einer Personengesellschaft ist die Verlustfeststellung in die gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung als Feststellung einer sonstigen Besteuerungsgrundlage einzubeziehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Verrechnung nur mit entsprechenden Gewinnen der Personengesellschaft möglich ist, weshalb bei Vollbeendigung der Personengesellschaft auch keine Definitivbelastung eintritt. Bindend festgestellt ist lediglich, dass im Rahmen der ESt-Veranlagung nur mit positiven Einkünften aus gewerblichen Termingeschäften jedweder Quelle verrechnet werden darf.[/i]
Jetzt kommt halt noch Binding oben drauf. Klar man kann es probieren es als gewerblich laufen zu lassen, letztendlich hängt es an deinem Finanzbeamten.
Diese Idee will ich mal aufgreifen. Die FÄ dürfen sowas eigentlich nicht. Die müssen sich an die Regeln halten. Das sind nicht nur Gesetze, sondern auch konkrete Vorgaben der Finanzministerien.
Es ist schwierig, aus Kapitaleinkünften gewerbliche zu machen, das wissen wir. Die vielen Voraussetzungen hatte ich ja auch verlinkt.
Und nun haben wir mind. 2 FG, wo gedealt werden könnte. Nicht ausgeschlossen, dass die FG das FA in die Schiene "gewerblich" reinreden wollen. Natürlich muss das FA dann das FinMin fragen, ob die den Deal annehmen sollen. Wäre halt fatal für uns, denn so kommen wir nicht weiter.
Und der CFD-Verband wird wohl nicht viel machen können, denn die Kläger bekämen ja "ihr Recht", also kein Binding.
Es ist schwierig, aus Kapitaleinkünften gewerbliche zu machen, das wissen wir. Die vielen Voraussetzungen hatte ich ja auch verlinkt.
Und nun haben wir mind. 2 FG, wo gedealt werden könnte. Nicht ausgeschlossen, dass die FG das FA in die Schiene "gewerblich" reinreden wollen. Natürlich muss das FA dann das FinMin fragen, ob die den Deal annehmen sollen. Wäre halt fatal für uns, denn so kommen wir nicht weiter.
Und der CFD-Verband wird wohl nicht viel machen können, denn die Kläger bekämen ja "ihr Recht", also kein Binding.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.234.944 von Baddabumm am 07.02.24 10:54:42Binding greift für Einkünfte aus Kapitalvermögen => gleiche Verlustverrechnungsmöglichkeiten auch bei Personengesellschaften.
Wenn du es schaffst, dass deine Termingeschäfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb klassifiziert werden, greift natürlich kein Binding. Warum sonst hätte der Fall aus Leipzig das sonst machen sollen? Eigentlich ist ein eleganter Weg für die Finanzämter einen "fairen" Kompromiss zu finden. Das finanzamt kriegt zwar "nur" ca. 48% Steuern, aber diese auf sicher und man erspart sich die Klage - auch wenn es geschummelt ist.
Wenn du es schaffst, dass deine Termingeschäfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb klassifiziert werden, greift natürlich kein Binding. Warum sonst hätte der Fall aus Leipzig das sonst machen sollen? Eigentlich ist ein eleganter Weg für die Finanzämter einen "fairen" Kompromiss zu finden. Das finanzamt kriegt zwar "nur" ca. 48% Steuern, aber diese auf sicher und man erspart sich die Klage - auch wenn es geschummelt ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.231.374 von HansimGlueck7789 am 06.02.24 20:06:19
Das, was als "Fremdkapital" bezeichnet wird ist ja meistens ein Demokonto, was du handelst. Und wenn du dort Geld verdienst zahlen die Anbieter dir wie eine Art Provision aus. Die Anbieter verdienen am langen Ende das Geld mit den ganzen Gebühren, weil die meisten Trader scheitern und immer wieder die "Challenges" kaufen. Du tradest also nicht wirklich real. Bitte korrigiert mich, wenn das Blödsinn, ist, aber so habe ich es bisher verstanden.
Zitat von HansimGlueck7789: Warum soll unsere lieblings Steuer nicht auf Gewinne/Verluste greifen, die über Fremdkapital entstanden sind? Hatte das mal in irgendeinem YouTube Video gehört.
Das, was als "Fremdkapital" bezeichnet wird ist ja meistens ein Demokonto, was du handelst. Und wenn du dort Geld verdienst zahlen die Anbieter dir wie eine Art Provision aus. Die Anbieter verdienen am langen Ende das Geld mit den ganzen Gebühren, weil die meisten Trader scheitern und immer wieder die "Challenges" kaufen. Du tradest also nicht wirklich real. Bitte korrigiert mich, wenn das Blödsinn, ist, aber so habe ich es bisher verstanden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.231.257 von coolero am 06.02.24 19:52:53
Eine Personengesellschaft hat meines Wissens die gleichen Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten, wie eine Privatperson.
Ob das Ding nun ohG, GbR oder GmbH und Co KG heißt.
Da greift Binding.
Zitat von coolero: Wieso? DUrch den Gewerbebetrieb sind die die Erträge aus Termingeschäften Einkünfte aus Gewerbetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen greift gar nicht mehr!
Eine Personengesellschaft hat meines Wissens die gleichen Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten, wie eine Privatperson.
Ob das Ding nun ohG, GbR oder GmbH und Co KG heißt.
Da greift Binding.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.232.691 von indipip am 06.02.24 23:41:121. Also stimmst du mir bzgl. Steuersatz zu?
2. Lies dir mal den Artikel von dejure weiter unten durch. Darum geht es doch. Es ist super schwer von der privaten vermögensverwaltung in einen gewerbebetrieb zu kommen, aber nicht unmöglich. Dein Artikel
3. EIne GmbH kannst du nachträglich nicht gründen. Dem Finanzamt kannst du theoretisch 2 Jahre später noch sagen, dass es eigtl. ein Gewerbe war. Spielt steuerlich keine Rolle. An das Gewerbeamt/IHK müsstest du nachzahlen, was aber pipifax ist.
2. Lies dir mal den Artikel von dejure weiter unten durch. Darum geht es doch. Es ist super schwer von der privaten vermögensverwaltung in einen gewerbebetrieb zu kommen, aber nicht unmöglich. Dein Artikel
3. EIne GmbH kannst du nachträglich nicht gründen. Dem Finanzamt kannst du theoretisch 2 Jahre später noch sagen, dass es eigtl. ein Gewerbe war. Spielt steuerlich keine Rolle. An das Gewerbeamt/IHK müsstest du nachzahlen, was aber pipifax ist.
Lothar Fanboys werden die beeindruckend verfassungswidrig eingeschätzte Bindingsteuer in der Aufzählung vermissen
40 Jahre Lothar
40 Jahre Lothar
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.231.257 von coolero am 06.02.24 19:52:53
ist eben halt nur kein Gewerbebetrieb, wenn nur getradet oder hauptsächlich getradet wird.
https://www.kaufmann-steuerkanzlei.de/aktuelles/steuernews_f…
und man hätte auch dann wieder das Thema der Bilanzierung bei Gewerbebetrieb... Dann kannst auch glei ne GmbH gründen.
Zitat von coolero: Wieso? DUrch den Gewerbebetrieb sind die die Erträge aus Termingeschäften Einkünfte aus Gewerbetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen greift gar nicht mehr!
ist eben halt nur kein Gewerbebetrieb, wenn nur getradet oder hauptsächlich getradet wird.
https://www.kaufmann-steuerkanzlei.de/aktuelles/steuernews_f…
und man hätte auch dann wieder das Thema der Bilanzierung bei Gewerbebetrieb... Dann kannst auch glei ne GmbH gründen.
Fremdkapital
Warum soll unsere lieblings Steuer nicht auf Gewinne/Verluste greifen, die über Fremdkapital entstanden sind? Hatte das mal in irgendeinem YouTube Video gehört.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.230.891 von indipip am 06.02.24 19:10:15Wieso? DUrch den Gewerbebetrieb sind die die Erträge aus Termingeschäften Einkünfte aus Gewerbetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen greift gar nicht mehr!