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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 242)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.04.24 14:40:22 von
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      Avatar
      schrieb am 24.05.23 15:31:12
      Beitrag Nr. 11.700 ()
      Danke an Alle,

      ist das okay mit den Danksagungen oder belastet das den Thread.

      Problem ist nicht 2021 sondern 2022
      2022
      Gewinn 514K - Verlust 746 K

      2023
      Gewinn ca 200K bis jetzt - Verlust um die 40K - ab 2023 habe ich die Strategie geändert, (ein Konto ich u. das andere meine Frau seit 2021)
      Mich schmerzt allerdings besonders 2022

      Ich habe der DSW u. dem CFD Verband heute per email geschrieben

      VG Bone
      Avatar
      schrieb am 24.05.23 15:23:32
      Beitrag Nr. 11.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.898.546 von ValueIn am 24.05.23 13:14:31sehr interessant. bin leider nicht in DE und daher kein zugang zur FAZ. wie ist denn die tonlage im artikel? Absolute frechheit und wird beseitigt oder eher naja.... FAZ hat ja doch schon etwas Gewicht.
      Avatar
      schrieb am 24.05.23 13:14:31
      Beitrag Nr. 11.698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.898.339 von indipip am 24.05.23 12:39:49Heute großer Artikel in der FAZ zur eingeschränkten Verrechnung von Terminmarktgeschäften. Explizit werden Privatinsolvenz einiger Betroffener geschildert und das die FDP die mögliche Änderung im Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz wieder gestrichen hat. Artikel sind in der Rege in ein paar Tagen ohne Paywall verfügbar.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.05.23 12:39:49
      Beitrag Nr. 11.697 ()
      Langsamt kommt hier Fahrt rein, tolles Ergebnis Bone2. Bitte halte uns auf dem Laufenden.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.05.23 12:05:26
      Beitrag Nr. 11.696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.895.852 von bone2 am 24.05.23 00:43:31Klasse Handelsergebnis Bone2!

      Gut, dass Du in der Lage bist ein G/V Verhältnis von 3:1 zu haben. So musst Du zwar mehr Steuern zahlen, bist aber noch profitabel.
      In dieser Größenordnung hätte das bei einem anderen Profitfaktor schon viele den Kopf gekostet!!

      Danke an alle, die hier so gute Arbeit leisten.

      Viele Grüße und schöne Woche.
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      Avatar
      schrieb am 24.05.23 11:06:00
      Beitrag Nr. 11.695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.106.913 von startvestor am 17.01.23 15:17:56
      Zitat von startvestor: Ich ziehe die FAQ zur Erklärung mal wieder vor.


      FAQ-Sammelpost Bindingsteuer

      Stand: 19.09.2022


      A. Politik

      1. Wer hat die Bindingsteuer (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG) erfunden?

      Das war Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

      Quelle: Recherchen von startvestor und Bindings Aussagen auf abgeordnetenwatch.de


      2. Wie ist die Bindingsteuer entstanden?

      Die Bindingsteuer war das Zugeständnis der CDU/CSU in den Verhandlungen Ende 2019 bzgl. der Berücksichtigung von Totalverlusten (Satz 6).


      3. Warum hat Lothar Binding die Bindingsteuer erfunden?

      startvestor sieht Hass und/oder Vorteilsnahme als Grund.

      Indizien:
      - Bindings frühere Hasskampagne gegen die Tabakindustrie (als früherer Kettenraucher)
      - mutmaßliche Nutznießer aus der Hedgefonds-Industrie (die SPD hatte unter Schröder Hedgefonds erst erlaubt - da war Binding bereits im Finanzausschuss)


      4. Sind Verluste eine "Spekulation auf Kosten der Allgemeinheit" ?

      Das behauptet Lothar Binding gern, ist aber übliche linke Standardpropaganda. Die Verluste würde es ohne die Gewinne nun einmal niemals geben. Damit sind sie schon untrennbar miteinander verbunden.

      Tatsächlich zieht Binding das Schein-Argument nur hervor, um Anleger zu diskreditieren und macht damit die Bindingsteuer zu einer systemwidrigen Umsatzsteuer auf Gewinntrades, quasi eine Monster-FTT.


      5. Wie war die Geschichte der Bindingsteuer?

      Dazu gibts einen Sammelpost, zuletzt Post 7899 vom 15.06.2021:

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/umgekehrte-sorti…



      B. Steuer

      1. Berücksichtigen Banken und Broker in 2021 die Bindingsteuer?

      Gemäß BMF-Schreiben vom 11.11.2020 gilt für 2021 eine Übergangsregelung, nach der die Bindingsteuer noch nicht von Banken und Brokern angewandt werden muss.

      https://akademie-icep.de/SERVICE/KEST/BMF-2020-11-11-Steuerb…

      Für den Kapitalertragsteuerabzug und die Ausstellung von Steuerbescheinigungen wird es danach nicht beanstandet, die Bindiungsteuer erst 2022 zu berücksichtigen. Die Binding-Verluste sind im Rahmen der Veranlagung durch Vorlage von Abrechnungen der Depotbank nachzuweisen.

      Ob die Broker ggf. doch binding-gerechte Steuerbescheinigungen für 2021 erstellen, bleibt abzuwarten. Dass ein Broker die Bindingsteuer in 2021 einbehält, ist aber sehr unwahrscheinlich, da "kundenfeindlich".


      2. Wie berücksichtigen Banken und Broker ab 2022 die Bindingsteuer?

      Die Verlustverrechnung (bis 20.000 Euro) ist nur mit der ESt-Erklärung möglich. Der Broker rechnet keinerlei Verluste an.


      3. Fallen Zertifikate und Optionsscheine unter die Bindingsteuer?

      Nein, gemäß BMF-Schreiben vom 03.06.2021 sind das keine Termingeschäfte, sondern Kapitalforderungen.

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…


      4. Fallen Verluste aus zu 0,001€ eingelösten Optionsscheinen in 2020 unter § 20 Absatz 6 Satz 6 ESTG?

      Grds. ja, da Optionsscheine keine Termingeschäfte sind und daher nicht unter Satz 5 fallen. Falls die Einnahmen aber noch oberhalb der Transaktionskosten liegen, liegt kein Totalverlust gemäß Satz 6 vor.


      5. Wie wirkt sich die Verlustgrenze von 20.000 Euro auf die Zusammenveranlagung von Ehegatten aus?

      Die Binding-Grenze von 20.000 Euro gilt auf Einkünfteebene. D.h. ist der Ehegatte kein "Trader" hat das Ehepaar nur 20K, nicht 40K.
      Haben die Ehegatten ein Gemeinschaftskonto beim Broker, wird das Finanzamt grds. davon ausgehen, dass beide traden. Dann hätte das Ehepaar 40K zur Verfügung.



      6. Kann die Günstigerprüfung die Bindingsteuer außer Kraft setzen?

      Nein. Die Bindingsteuer ist eine allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung, die sich nicht auf den tariflichen Steuersatz auswirkt.


      7. Fallen Stillhaltergeschäfte unter die Bindingsteuer?

      Nein.

      § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG nennt explizit "Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3". Und das sind Termingeschäfte. Stillhaltergeschäfte stehen in Absatz 1 Nr. 11. Dort sind Stillhalterprämien benannt und dass, wenn der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft abschließt, die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien gemindert werden.

      Das BMF-Schreiben vom 11.11.2020 bestätigt das ganze nochmal (Tz. 34a). Es benennt aber auch eine Ausnahme, den Verlust aus einem vom Stillhalter gezahlten Barausgleich (üblich bei Indexoptionen, da er hier nichts liefert). Das ist dann ein Binding-Verlust. Diese Ausnahme geht auf ein BFH-Urteil vom 20.10.2016 zurück.

      Zu beachten ist, dass sich aus der Verpflichtung des Stillhalters ergebende Folgegeschäfte zu Termingeschäften führen können. Z.B. führt ein Short Put auf einen Rohölfuture ggf. zum Kauf des Futures und damit einem Termingeschäft.



      C. Verfassung

      1. Warum ist die Bindingsteuer verfassungswidrig?

      Die Bindingsteuer verstösst gegen Art. 3 Abs. 1 (Gleichheitssatz), Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) und Art 14 Abs. 1 (Eigentumsrecht) des Grundgesetzes.

      Der BFH hat kürzlich gezeigt, dass der sehr ähnliche § 20 Abs. 6 S. 4 EStG (Aktien) verfassungswidrig ist (Art 3 Abs. 1 GG) und den Sachverhalt dem BVerfG vorgelegt.

      https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/det…


      2. Warum wurde Martin Hlouscheks umfangreiche Verfassungsbeschwerde nicht angenommen?

      Das BVerfG ist massiv überlastet und nimmt nur medienbekannte Fälle an.


      3. Ist das BVerfG aus dem Spiel?

      Nein. Wenn ein Finanzgericht dem BVerfG die Bindingsteuer vorlegt, muss es handeln. Auch neue Verfassungsbeschwerden von bekannten Persönlichkeiten wären möglich.


      4. Kämpft Martin Hlouschek weiter?

      Ja, er plant demnächst ein Webinar zum Thema.




      D. Maßnahmen

      1. Welche Maßnahmen kann ich selbst ergreifen?

      a) Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2021
      Musterschreiben in Post 7219 und 7220
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/umgekehrte-sorti…

      b) Einkommensteuerbescheid 2021
      Siehe a, aber viel später möglich

      c) Verfassungsbeschwerde
      siehe Post 7399 etc.
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/umgekehrte-sorti…
      oder
      https://filehorst.de/d/dntcatbF (Passwort per BM von startvestor)


      2. Wie teuer sind solche Maßnahmen?

      Für Einspruch und Klage beim Finanzgericht kann man auf Steuerberater oder Anwalt verzichten.
      https://www.fg-muenster.nrw.de/infos/faq/index.php#f6

      Gebühren für die Einspruchsbearbeitung beim Finanzamt gibts nicht. Es gibt aber Gerichtsgebühren beim Finanzgericht. Die Mindestgebühr liegt bei 284 Euro. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (Steuer), 4fache Gebühr beim FG:
      https://www.fg-muenster.nrw.de/infos/faq_ohne_Kosten/Dokumen…

      Erst der Weg zum BFH würde teuer, weil du dort Steuerberater oder Anwalt brauchst. Eine lange Kostenliste:
      https://www.finanzgericht.org/Kosten-Finanzgericht.htm
      Die Gerichtsgebühren sind dann quasi irrelevant, ist quasi dasselbe wie beim FG, nur 5fach statt 4fach:
      https://ruby-erbrecht.com/gerichtskosten-vor-dem-bundesfinan…

      Eine eigene Verfassungsbeschwerde beim BVerfG wäre kostenlos. Einen Anwalt brauchst du nicht, nimm einfach mein Muster und schick es ab. Willst du es mit Anwalt machen, wirds dich locker 20.000 Euro kosten.
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgru…


      E. Ausblick

      1. Was passiert Anfang 2022?

      Ab 2022 müssen die CFD-Broker die Verlustverrechnung einstellen. Daher werden im Januar viele Trader erstmals von der Bindingsteuer hören.


      2. Was mache ich mit meiner Einkommensteuererklärung 2021?

      Ich muss die nötigen Kennziffern ausfüllen und die Bindingsteuer zahlen, auch auf Verluste.


      3. Wie gehe ich gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 vor?

      Ich lege Einspruch ein, ggf. sogar eine Sprungklage zum FG. Musterschreiben - siehe oben.


      4. Was macht das Finanzamt mit dem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2021?

      Das FA lehnt den Einspruch ab, da die Bindingsteuer ein gültiges Gesetz ist. Danach lege ich Klage beim Finanzgericht ein. Der Sprungklage würde das FA zustimmen.


      5. Was macht das Finanzgericht mit meiner Klage gegen den Einkommensteuerbescheid 2021?

      Das Finanzgericht wird den Fall dem BVerfG vorlegen, wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßgigkeit (Art. 100 Grundgesetz). Es ist unwahrscheinlich, dass das FG sich nicht dazu äußert und man zum BFH gehen muss, der dann definitiv das BVerfG anrufen wird - siehe Aktien-Binding. Ausgeschlossen ist es aber nicht, dass ein FG nichts macht.




      Bemerkung:
      - es fehlen noch diverse Fragen
      - Änderungen bei Kritik bzw. Fehlern nötig
      Avatar
      schrieb am 24.05.23 10:35:43
      Beitrag Nr. 11.694 ()
      Das sind die Nummern der Posts. Jeder Post hier im Thread hat so eine Nummer.
      Sieht man allerdings nicht in der App, nur in der Webversion von w:o, also im Browser. Die Nr. steht dann oben in der Mitte hinter dem User-Namen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.23 09:54:05
      Beitrag Nr. 11.693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.896.917 von startvestor am 24.05.23 09:23:21Herzlichen Dank stillhalter u. startvestor,

      werde mich an die DSW u. den CFD Verband wenden.

      zur Info: Ich bin bei einer ausländischen Bank.

      Noch eine dummer Frage: wie komme ich an die z.b. FAQ-Liste: Nr. 10.938; FG-Gebühren: Nr. 10.833 etc.

      vg
      Bone
      Avatar
      schrieb am 24.05.23 09:27:22
      Beitrag Nr. 11.692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.879.459 von startvestor am 20.05.23 00:02:42Aktualisierte Liste:


      Übersicht über den Stand der Maßnahmen der User und aus der Politik gegen die Bindingsteuer
      Stand: 24.05.2023


      EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte)
      keiner


      BVerfG (Bundesverfassungsgericht)
      derzeit keiner (noch keine Vorlage eines FG)
      Martin Hlouschek: Verfassungsbeschwerde (VB) gescheitert (BVerfG reagierte nicht - ist bei VB von Einzelpersonen zu 99% die Regel)


      FG (Finanzgericht)
      epizentrum (im Status des Stellungnahmen-Austauschs mit dem FA)



      FA - laufendes Einspruchsverfahren
      aksap (FA verzögert noch die Entscheidung über den Einspruch)
      Diversifikator (wartet auf die Entscheidung des FA zum Einspruch - 18.03.2023)
      Michi_investiert (Einspruch eingelegt, Begründung muss er noch nachreichen)


      FA - Bescheid erteilt
      einige User auf Reddit (denken über Einspruch nach)
      (https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/11xl67m/steuerbes…)


      FA - Erklärungsbearbeitung
      gurkengamma (Bescheid 2021 fehlt noch)


      Erklärungsvorbereitung
      lululeom (will bis spätestens August seine Erklärung abgeben)
      bone2 (prüft noch die Abgabe)
      weitere User (die sich bei mir bisher nur per BM gemeldet haben)


      nicht direkt von der Bindingsteuer Betroffene
      Startvestor (liegt unter den 20K-Bindingrabatt - handelt nur wenig Long-Optionen und CFD)



      politische Maßnahmen:

      - Bundesrat fordert am 09.10.2020 die Abschaffung der Bindingsteuer - Bundesregierung machts nicht
      - Jahressteuergesetz 2020: die Bindinggrenze wird von 10.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht
      - Zukunftsfinanzierungsgesetz (FDP): Abschaffung der Bindingsteuer war nur im Eckpunktepapier, Kanzleramt strich es aus Gesetz-Entwurf raus



      Protest-Maßnahmen (Demos, ziviler Ungehorsam, Festkleben etc.):
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      Avatar
      schrieb am 24.05.23 09:23:21
      Beitrag Nr. 11.691 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.895.852 von bone2 am 24.05.23 00:43:31Ich würde es nochmal bei DSW und auch beim CFD-Verband probieren. Die scheinen größere Fälle zu suchen (warum auch immer, es ist tatsächlich egal) und du hast so einen. Aber erwarte nicht zu viel und nicht zu lange.

      Sammelklagen oder Musterklagen wie z.B. im VW-Prozess gibts im Steuerrecht nicht. Jeder klagt für sich selbst und muss es auch, um seinen Fall offenzuhalten, bis das BVerfG tätig wird. Es braucht halt nur mindestens einen Fall, der dahin kommt. Logischerweise ist es dann hilfreich, wenn möglichst viele loslaufen. Wenn es dann einer übers FG zum BVerfG geschafft hat, die ein Aktenzeichen vergeben haben und das BMF solche Fälle vorläufig setzen lässt, ist es vorläufig geschafft. Aber das ist noch nicht passiert. Wir brauchen jeden Fall im Kampf gegen die Bindingsteuer.

      Wenn also alle warten würden, verzögert das nur den Kampf. Ich würde die Erklärung abgeben. Ob DSW oder CFD-Verband dann mitmachen oder nicht sollte nicht das Kriterium sein.

      Das Passwort habe ich dir gerade per BM geschickt.
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      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen