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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 247)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.03.24 14:24:20 von
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      schrieb am 08.05.23 22:18:41
      Beitrag Nr. 11.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.810.810 von startvestor am 08.05.23 22:01:58Ich handel Eurex seit 1996 und muß sagen, dass Call-Optionen auf den Dax in den letzten Jahren viel zu teuer sind (im Vergleich zu den 90ern). Da kannst du als Käufer nix verdienen (und das bei dem Risiko). Ob da die Ballerscheinindustrie oder die CFD-Buden dahintersteckt....... keine Ahnung. Vergleiche mal Dax-Puts und Dax-Calls am Geld bei gleicher Laufzeit. So eine Diskrepanz gab es nach meiner Erinnung noch nie. Nackte Calls auf Einzelwerte habe ich in meinem Börsenleben noch nie gemacht. Jedoch sind meine Gewinne bei nackten Calls auf Indizies in den letzten Jahren immer höher als bei geschriebenen Puts auf Indizies.... Weiß der Geier, warum das so ist....
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      schrieb am 08.05.23 22:01:58
      Beitrag Nr. 11.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.810.486 von Horst_Sindermann am 08.05.23 21:08:49Das glaube ich dir sofort, dass bei short Calls mehr rauszuholen ist. Aber das Risiko ist halt auch dementsprechend "beängstigend". Klar, bei Indizes kann eigentlich nicht so viel passieren, aber es gibt ja nicht umsonst die Grundregel: Naked Calls sind auf den Tod verboten. :laugh:

      Gegen gedeckte Calls habe ich nix, aber da ist natürlich nicht viel zu holen. Von den nackten lese ich hier manchmal im Forum sogar bei MEME-Aktien. Denn sie wissen nicht was sie tun... Mir juckts zwar auch manchmal, aber als freudiger Shortie weiß ich schon genug, was da alles schief gehen kann. :cry:
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      schrieb am 08.05.23 21:47:18
      Beitrag Nr. 11.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.810.513 von Horst_Sindermann am 08.05.23 21:13:56Ich denke, tatsächlich brauchen wir das Buch nicht. Aber es ist halt immer spannend, was die anderen so schreiben. Ich hatte Anfang 2020 mal einen Aufsatz von Prof. Klaus-Dieter Drüen zum Thema gekauft. Das ist natürlich eine Koryphäe und nicht mit einem Rechtsreferendar wie Konstantin vergleichbar.

      Ich habe vermutlich von dem Aufsatz berichtet, aber ihn natürlich hier nicht eingestellt. Das sollte man nicht tun.

      Also falls irgendwer neugierig ist und das Buch dennoch kaufen will, kann er ja mal was dazu schreiben. Aber wirklich neues wird da auch nicht drin stehen, als in unseren 100.000 Thread-Seiten....
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 21:13:56
      Beitrag Nr. 11.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.804.525 von startvestor am 07.05.23 23:58:58Wenn du mir sagst, wie ich das anonym kaufen und hier hochladen kann- kein Problem. Ich denke aber nicht dass es rechtens ist, das Buch zu kaufen und dann kostenlos in diesem Thread zur Verfügung zu stellen.
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      schrieb am 08.05.23 21:08:49
      Beitrag Nr. 11.591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.804.042 von startvestor am 07.05.23 20:33:21Kleiner Tip von mir mal abseits der Bindingsteuer: Nicht immer nur Puts schreiben (wie Rabe und Co. matramäßig es dir vorgaukeln) Besser und lukrativer ist es, auf Indizies (!!!!) Calls zu schreiben. Erstens verfallen Calls um ein Vielfaches schneller als Puts und zweitens hast du die Ballerscheinindustrie auf deiner Seite, die dafür sorgen dass die Indizies nicht nach oben wegziehen (sieht man immer sehr schön an den Verfallstagen). Ich habe da eine Studie im Internet vor Jahren gefunden, wonach es lukrativer ist Dax-Calls zu schreiben, als Dax-Puts zu schreiben. Kann ich dir anonym mal schicken die Studie. Hätte ich auch nie gedacht.
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      schrieb am 08.05.23 18:32:33
      Beitrag Nr. 11.590 ()
      Was es nicht alles gibt:

      https://www.bundestag.de/dokumente/bibliothek/akt_lit/neuerw…

      Aber das Problem ist, es weiß auch so jeder, dass Steuern auf Verluste wohl kaum verfassungsgemäß sein können.

      Nur leider geht's in der Politik um Macht und nicht um Wahrheit.
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 18:10:24
      Beitrag Nr. 11.589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.804.525 von startvestor am 07.05.23 23:58:58
      Zitat von startvestor: Wir kennen ja so einige Aufsätze zum Thema. Na ja, Horst kauft du das? :D

      https://www.amazon.de/Verfassungsm%C3%A4%C3%9Figkeit-Verlust…


      Beim Bundestag steht es im April auf der Liste der Neuerwerbungen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 15:06:16
      Beitrag Nr. 11.588 ()
      Die andere Alternative wäre, in den Einspruch folgendes reinzuschreiben:

      Ich bitte um eine kurzfristige, gern knapp gefasste Einspruchsentscheidung. Ich werde meinen Einspruch in keinem Fall zurücknehmen und bitte eindringlich darum, auf entsprechende Bitten ihrerseits zu verzichten.


      Noch besser wäre sicher, gleich einen Entwurf für die Einspruchsentscheidung mitzuschicken. 🤣
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 14:49:06
      Beitrag Nr. 11.587 ()
      Wir sind ja hier schon froh, dass die Leute sich per Einspruch wehren. Sprungklage hieße, direkt mit dem Bescheid zum Finanzgericht zu gehen. Aber da wird das Finanzamt vielleicht auch quer schießen, wir sehen ja die Verzögerung beim Einspruch bearbeiten.

      Na ja, vielleicht probiert es ja mal wer. Ich hatte das ja anfangs oft erwähnt.

      http://bfh-anwalt.de/?p=88
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 14:16:05
      Beitrag Nr. 11.586 ()
      Gibt es da nicht die Möglichkeit einer Sprungklage?
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