checkAd

    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 286)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 24.04.24 10:19:52 von
    Beiträge: 14.116
    ID: 1.317.120
    Aufrufe heute: 26
    Gesamt: 1.048.734
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 286
    • 1412

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.03.23 12:17:45
      Beitrag Nr. 11.266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.504.078 von startvestor am 18.03.23 11:57:37Nur schade, dass unser Thread so unbekannt ist, obwohl selbst Binding uns zitiert hat. Wenn hier eine Mehrzahl der Binding-Opfer vertreten wäre, wäre es effektiver.

      Kannst du uns nicht mal bei Lanz reinmogeln, Horst? 😁
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.03.23 11:57:37
      Beitrag Nr. 11.265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.503.883 von diversifikator am 18.03.23 11:26:29Spannende Begründung fürs Abwimmeln. Blättere mal zurück. Wir kennen diese "Argumentation". Es gibts Kontakte unter den FÄ, man schreibt voneinander ab. Vielleicht hat sogar irgendein FinMin einen Erlaß zur Bindingsteuer herausgegeben:

      - Erklärungen genau prüfen
      - Einsprüche abwimmeln - mit empfohlener "Begründung"
      - Klageerwiderung mit Geschwurbel - siehe unser Kollege, der schon vorm FG ist

      Die sind verbündet, aber wir auch.

      Also nicht abwimmeln lassen, Einspruchsentscheidung einfordern.

      Bzgl. einer späten Abgabe der Erklärung 2022. Im Zukunftsgesetz wird nicht stehen, dass für alle offenen Erklärungen die Bindingsteuer nicht gilt. 🤣

      Da wird wohl stehen, Wegfall ab 01.01.2024. Wenn wir Glück haben, also falls der Wegfall überhaupt kommt. Die Verlustvorträge sind völlig offen. Das wäre schon ein Riesengeschenk, wenn die bis 2021 entbindingisiert würden.

      Gebt lieber früher ab, Einspruch, Klage, BVerfG. Wir brauchen mehr Fälle.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.03.23 11:52:36
      Beitrag Nr. 11.264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.503.988 von indipip am 18.03.23 11:42:19
      Zitat von indipip: @diversifikator

      wie gehst du jetzt weiter vor?


      Ich warte auf die Ablehnung des Einspruchs. Was danach kommt hängt von meiner Gesundheit ab. So wie es derzeit aussieht würde ich den Ausgang eines Klageverfahrens nicht mehr erleben.
      Avatar
      schrieb am 18.03.23 11:46:06
      Beitrag Nr. 11.263 ()
      D.h. man sollte die Steuererklärung für 22 möglichst spät dieses Jahr abgeben (Frist ist ja 30. September), in der Hoffnung, dass sich bis dahin noch etwas ändern wird.
      Avatar
      schrieb am 18.03.23 11:42:19
      Beitrag Nr. 11.262 ()
      @diversifikator

      wie gehst du jetzt weiter vor?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Hat Innocan Pharma die ungefährliche Alternative?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.03.23 11:26:29
      Beitrag Nr. 11.261 ()
      Habe vom FA ein Formular für die Rücknahme meines Einspruchs gegen den Bescheid 2021 erhalten. Sie können meinem Einspruch nicht stattgeben, weil:

      Das von Ihnen angeführte anhängige Verfahren beim BVerfG gegen §20(6) S4 EStG - Nichtverrechenbarkeit von Aktienverlusten mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften - erstreckt sich derzeit nicht auch auf § 20 (6) S5 EStG.
      Eine Verrechnung der Verluste ist nach derzeitigem Recht nicht möglich und ein anhängiges Verfahren beim Verfassungsgericht zu § 20 (6) S5 EStG gibt es ( noch ) nicht.


      Das war soweit erwartbar. Interessant fand ich nur die Worte "derzeit" und "( noch )". Offensichtlich rechnen - zumindest die bayrischen - Finanzämter sicher damit, dass die TG-Verlustverrechnung entweder als Erweiterung des Verfahrens gegen S4 oder einzeln vor das BVerfG geht. Hoffen wir, dass es bald so weit ist.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.03.23 11:11:59
      Beitrag Nr. 11.260 ()
      hier nochmal die Frage und deine Antwort. Ich bleib dabei, dass ihr beide aneinander vorbeigesprochen habt.

      Zitat von berndt121:
      wie ich sehe, beschäftigt Ihr Euch mit der Binding Steuer.
      Da im letzten Jahr immer wieder die Rede war von Zukunftsfinanzierungsgesetz bzw. Abschaffung der absurden Verlustverrechnungs-Regel von 20.000 Euro, wisst Ihr wie hier der aktuelle Stand der Dinge ist und wir davon ausgehen können, dass die Regelung noch dieses Jahr rückgängig gemacht wird?
      Beste Grüße


      Kurzform rückgängig gemacht wird es von Gesetzgeber nicht, laut Aussage einiger Abgeordnete. Hoffnung liegt daher auf dem BVG, der könnte! es rückwirkend kippen.



      Er schreibt, DIESE REGELUNG, was glaubst du meint er damit?
      Er wollte nur wissen, ob das Gesetz abgeschafft wird, von Altverlusten und deren Rückabwicklung wollte er gar nichts wissen.
      Deine Antwort beziehst du auf die Altverluste, was auch nicht eindeutig hervorkommt und der Fragesteller hoffentlich jetzt weiß.


      Was ist bei rückgängig machen im Gegensatz zu abschaffen nicht zu verstehen?
      Du glaubst wirklich, jeder wählt hier seine Worte mit so viel Bedacht und differenziert hier ganz genau ? Ich glaube nicht.
      Es war sein erster Post in diesem Thread.... er hat sich sicher die Frage gestellt, mmh schreib ich jetzt "rückgängig gemacht wird" oder "abgeschafft" um herrauszufinden ob die Verlustverrechnung bald verschwindet.

      Klassischer Fall von einander vorbeigesprochen. Hoffentlich schreibt er hier bald, was er gemeint hat.
      Avatar
      schrieb am 17.03.23 22:51:50
      Beitrag Nr. 11.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.500.451 von indipip am 17.03.23 18:42:51
      Zitat von indipip: naja, eigentlich ist die Frage alles andere als explizit und genau. Du interpretierst sie so und denkst, dass er nach den Altverlusten fragt, ich denke er wollte einfach nur wissen, ob die Verlustverrechnung in zukünftig wieder aufgehoben wurde.


      Wenn ich wissen wollen würde, was mit meinen Altverlusten ist und wie diese zu behandeln sind, würde ich die Frage anders formulieren.
      Er kann ja mal schreiben, was er genau wissen wollte. Die Aussage von Toncar habe ich bereits gelesen und ja, die ist eindeutig.

      Sei net so dünnhäutig, ich habe nur wissen wollen woher du die Info hast, etwas anderes habe ich auch net zum Ausdruck gebracht.


      Lies einfach mal selbst den ganzen Thread und vor allem Deinen vorwursvollen Ton in Deinem Post das diese Frage gar nicht gestellt wurde. Wenn Du die Frage nicht verstehen willst ist Dir nicht zu helfen. Einfach mal zugeben das man den OP nicht gelesen hast das wäre mal was. Was ist bei rückgängig machen im Gegensatz zu abschaffen nicht zu verstehen?
      Nur das Gericht kann und wird dieses unsägliche Gesetz rückgängig machen können. Alles andere wäre ein Riesen Überraschung wie auch die Aussage von Toncar belegt. Was die SPD, Grüne, CDU zur Abschaffung oder zur Rückabwicklung dazu denken wissen wir alle.
      Avatar
      schrieb am 17.03.23 22:50:17
      Beitrag Nr. 11.258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.500.451 von indipip am 17.03.23 18:42:51
      Zitat von indipip: naja, eigentlich ist die Frage alles andere als explizit und genau. Du interpretierst sie so und denkst, dass er nach den Altverlusten fragt, ich denke er wollte einfach nur wissen, ob die Verlustverrechnung in zukünftig wieder aufgehoben wurde.


      Wenn ich wissen wollen würde, was mit meinen Altverlusten ist und wie diese zu behandeln sind, würde ich die Frage anders formulieren.
      Er kann ja mal schreiben, was er genau wissen wollte. Die Aussage von Toncar habe ich bereits gelesen und ja, die ist eindeutig.

      Sei net so dünnhäutig, ich habe nur wissen wollen woher du die Info hast, etwas anderes habe ich auch net zum Ausdruck gebracht.


      Lies einfach mal selbst den ganzen Thread. Wenn Du die Frage nicht verstehen willst ist Dir nicht zu helfen. Was ist bei rückgängig machen im Gegensatz zu abschaffen nicht zu verstehen?
      Nur das Gericht kann und wird dieses unsägliche Gesetz rückgängig machen können. Alles andere wäre ein Riesen Überraschung wie auch die Aussage von Toncar belegt. Was die SPD, Grüne, CDU zur Abschaffung oder zur Rückabwicklung dazu denken wissen wir alle.
      Avatar
      schrieb am 17.03.23 21:57:15
      Beitrag Nr. 11.257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.497.304 von startvestor am 17.03.23 13:26:41Tja, die Medien unterwandern und reinwanzen und dabei gleichzeitig die Gerichte zumüllen.... Da hat man schon mal 2 Säulen ausgeschaltet. Die Sozen wissen halt, wie es geht. Und so kommt es, dass eine ehemalige (und hoffentlich bald wieder) 12% -Partei (fast) überall den Chef stellt: Bundeskanzler, Bundespräsi, Bundestagspräsi, Verfassungsgerichtsvorsitzender, Bundesbankchef und......... BUNDESTRTRAINER... Habe ich wen vergessen?
      • 1
      • 286
      • 1412
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen