checkAd

    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 74)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.04.24 14:40:22 von
    Beiträge: 14.110
    ID: 1.317.120
    Aufrufe heute: 138
    Gesamt: 1.047.795
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 74
    • 1411

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.11.23 12:32:32
      Beitrag Nr. 13.380 ()
      Interessante Antwort. Erst abwiegeln, aber dann doch was rauslassen. M.E. wollte Frau Schulz bewusst die "Geheimhaltung" des BMF hier unterlaufen. Da geht noch mehr, wir müssen nur kitzeln und sie will auch noch mehr liefern.

      Niedrige fünfstellige Zahl, also vielleicht 25.000 in 2021. Passt nicht zum CFD-Verband (125.000). Da werden viele Binding verschwiegen haben oder ihre Erklärung noch zurückhalten - über StB und Fristverlängerung.

      100 Mio. Euro? Dazu kann ich nix sagen, keine Ahnung wie die das "geraten" haben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.11.23 12:14:23
      Beitrag Nr. 13.379 ()
      Werden Sie von der Bundesregierung einen Zwischenbericht zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte anfordern?

      Sehr geehrte Frau Schulz,

      §20 Abs. 6 Satz 5 EStG gilt ab dem Jahr 2021. In der Gesetzesbegründung wurde eine Evaluierung nach 2 Jahren angekündigt.
      Ich halte es für sinnvoll, einen ersten Zwischenbericht mir den Daten für 2021 von der Bundesregierung anzufordern.
      Die meisten Steuerzahler ohne StB haben den 2021 Bescheid schon erhalten und ggf. Einspruch eingelegt. Folgendes dürfte also ermittelbar sein:

      - Fälle insgesamt in 2021?
      - Fälle mit fehlerhaft erklärten Verlusttrades?
      - Fälle, in denen Verlusttrades gar nicht erklärt wurden?
      - Fälle, in denen Steuern auf per Saldo Verluste zu zahlen waren?
      - Fälle, in denen Steuern von mehr als 100% auf den Saldogewinn zu zahlen waren?
      - Wie hoch waren die zusätzlichen Steuereinnahmen wegen der Neuregelung in €?
      - Wie viele Einsprüche und Klagen gab es?

      Eine zeitnaher Zwischenberichts könnte es ermöglichen, dass das Kanzleramt wegen der erschreckenden Daten seine Blockade aufgibt und die Streichung doch noch ins ZuFinG aufgenommen wird.
      MfG


      Antwort von Anja Schulz
      FDP • 29.11.2023

      Sehr geehrter Herr M.

      vielen Dank für Ihre konkreten Nachfragen.

      Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist im Hinblick auf die zeitlichen Abläufe bei den Veranlagungen und Erstattungen von Kapitalertragsteuern davon auszugehen, dass erst im Jahr 2026 vollständige Erfahrungen und Informationen über die Neuregelung vorliegen. Diese Zeitspanne ergibt sich aus entsprechenden Festsetzungsfristen. Ferner liegen belastbare Fallzahlen erst nach dem vollständigen Erklärungseingang und der Abarbeitung der Einsprüche vor.

      Grundsätzlich ist die Erhebung von Daten im Bereich der Kapitaleinkünfte, aufgrund der Anonymität der Abgeltungsteuer, nur sehr eingeschränkt möglich. In Anbetracht der Quellenbesteuerung (im Rahmen der Abgeltungsteuer) ist keine zusätzliche Meldung der bereits besteuerten Kapitalerträge an die Finanzverwaltung vorgesehen. Eingang in die Fallzahlen der Finanzverwaltung können daher nur Fälle finden, in denen die Steuerpflichtigen ihre Verluste in der Einkommensteuererklärung auch angeben.

      Eine erste Auswertung der Veranlagung 2021 deutet allerdings darauf hin, dass es sich bei den betroffenen Anlegern im Sinne von § 20 VI 5 und 6 EStG um einen niedrigen fünfstelligen Personenkreis zu handeln scheint. Zur Höhe der Verluste konnte das BMF noch keine Aussage treffen.

      Mit der Änderung in § 20 EStG Ende 2019 und der (zu seiner Zeit) zugelassenen Begrenzung der Verlustverrechnung auf 10.000 Euro, wurden nach einer Risikoeinschätzung des BMF jährlich rund 100 Mio. Euro Steuermindereinnahmen verhindert.

      Mit freundlichen Grüßen

      Anja Schulz

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anja-schulz/fragen-…
      Avatar
      schrieb am 29.11.23 22:54:16
      Beitrag Nr. 13.378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.875.749 von startvestor am 28.11.23 17:17:42Zum jetzigen Zeitpunkt will ich meinen SB noch nicht "wecken". Aber ich denke, dass auch das Urteil des FG Köln (wo die Revision ja noch aussteht) eine Rolle spielt, da bei meiner Steuererklärung die Steuerforderung höher als das gesamte zu versteuernde Einkommen ist.
      Avatar
      schrieb am 29.11.23 11:09:19
      Beitrag Nr. 13.377 ()
      Ich könnte mir den Straftatbestand "mehrfacher Anstifter eines vorsätzlichen Verfassungsbruchs" vorstellen. Dann braucht keiner Angst haben und es trifft wirklich nur Binding und wenige andere.
      Avatar
      schrieb am 29.11.23 10:22:38
      Beitrag Nr. 13.376 ()
      Da geht's um den Definitiveffekt. Es wird ja von unseren Gegner behauptet, ihr kriegt schon eure Verluste, nur später. Das stimmt halt oft nicht, auch nicht im vorliegenden Fall. Und die Gesetzesbegründung ist wohl auch hier schwach.

      Der Definitiveffekt war auch in Epizentrums Fall Thema. Es gibt dazu auch diverse BVerfG-Urteile.

      Warum machen es die Politiker trotzdem immer wieder? Weil ihnen keine Strafe droht. Deren CRV ist also hervorragend, klassischer Fehlanreiz.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 29.11.23 08:02:50
      Beitrag Nr. 13.375 ()
      Dieses Jahr soll vom Bundesverfassungsgericht der Fall Nr. 30. 2 BvL 19/14 entschieden werden. Passt zwar nicht ganz zu unserem Fall, könnte aber von der Argumentation für uns interessant sein. Da geht es um Mindestbesteuerung bei Verlusten, Definitivbesteuerung, leistungsfähigkeitswidrige Substanzbesteuerung, 10d, Art. 3 Abs. 1 GG …
      Die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer liest sich so ähnlich wie unser Fall.

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresv…
      https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungn…
      Avatar
      schrieb am 28.11.23 20:59:39
      Beitrag Nr. 13.374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.877.072 von Horst_Sindermann am 28.11.23 20:51:41Das wahre Problem ist, dass diese Politiker und deren Mitarbeiter meist sehr clever sind. Ein paar konnte ich bei anderen Themen zumindest ein bisschen reinlegen. Aber die meisten antworten gar nicht direkt, sondern spulen ihr Zeug ab. Ich befürchte, die beiden fallen auf den Ferrari nicht rein. 🤣

      Aber wenn du damit zu Lanz kommst, dann haben wir gewonnen. 😍
      Avatar
      schrieb am 28.11.23 20:51:41
      Beitrag Nr. 13.373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.877.000 von DaElio am 28.11.23 20:34:49Mit Rumjammern und Rummheulen, dass man mehr Steuern zahlt als man Gewinne hat, sind wir ja bisher nicht sehr weit gekommen. Und auch objektiver Betrachtungen und Erklärungen brachten uns nur Spott ein. Du kannst mit Ideologen nicht diskutieren. Also dreht man das Ganze mal um und spitzt das Ganze auch noch zu. Mal schauen, ob sie über dieses Stöckchen springen....... und was sie noch weiter vorhaben!
      Außerdem möchte ich mal wissen, warum KO und Zerties von dieser Verlustverrechnungsbegrenzung ausgenommen sind und welche Rolle dabei CUM-EX-OLAF und Jörg Kukies von Goldman Sachs gespielt haben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.11.23 20:41:15
      Beitrag Nr. 13.372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.877.021 von DaElio am 28.11.23 20:37:58Nein, nicht nötig. Erst beim BFH, aber da wollen wir nicht hin. Aksap und Epizentrum haben das mit meiner Hilfe allein geschafft. Für aksap war es easy, da das FA sich nicht gewehrt hat, zumindest nicht im FG-Verfahren.
      Avatar
      schrieb am 28.11.23 20:37:58
      Beitrag Nr. 13.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.872.665 von startvestor am 28.11.23 09:24:34
      Zitat von startvestor: Die Aktenzeichen zu aksaps und Epizentrums Fällem sind nicht öffentlich, wobei du bei aksaps auf das FG München verweisen könntest. Das Aktenzeichen vom Fall aus Stuttgart gibt's auf der Webseite des CFD-Verbands:

      https://www.cfdverband.de/aktuelles/musterklage

      10 K 1091/23

      Argumente stehen v.a. in meiner verfassungsrechtlichen Würdigung.

      Das FA darf einem Einspruch nicht stattgeben, Binding ist nun mal Rechtslage. Insofern musst du beim Einspruch eh nicht viel begründen, aber dann bei der Klage.


      Muss die Klage bereits mit einem Anwalt erhoben werden? Gemessen am Streitwert wäre das viel Geld.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 74
      • 1411
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen