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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 23.04.24 15:17:07 von
    Beiträge: 14.115
    ID: 1.317.120
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      schrieb am 23.04.24 15:17:07
      Beitrag Nr. 14.115 ()
      Hat der Justizminister natürlich nicht selber geschrieben. Aber armselig, dass sein Mitarbeiter die alte Fassung des Satz 5 (Aktienbinding) nicht vom neuen Satz 5 (Bindingsteuer) unterscheiden kann. Zeigt aber auch, wie schlecht hier recherchiert wurde.
      Avatar
      schrieb am 23.04.24 14:06:49
      Beitrag Nr. 14.114 ()
      17.08.2023
      Sehr geehrter Herr Buschmann, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte?

      Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier einen aktuellen Stand geben könnten und warum und vom welcher Partei die Abschaffung dieses Gesetzes blockiert wird.

      Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.

      Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema weiterhin verstärkt widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.

      Vielen Dank


      Antwort von Marco Buschmann
      FDP • 23.04.2024

      Sehr geehrter Herr K.,

      haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Als Freie Demokraten setzen wir uns für die Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein.

      Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof anschließt, darf dieser Satz nicht mehr angewendet werden.

      Freundliche Grüße

      Dr. Marco Buschmann MdB

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fra…
      Avatar
      schrieb am 21.04.24 17:49:45
      Beitrag Nr. 14.113 ()
      Die Aussagen Bindings sind da ja um einiges härter gewesen. M.E. fällt das alles unter Meinungsfreiheit, aber gern kann Mal wer die Rechtslage dazu aufdröseln.

      Ich finde die Mitwirkung an der Entstehung des verfassungswidrigen Gesetzes und das daran festhalten für strafrechtlich relevanter. Leider heißt es da dann immer, Politiker dürfen sowas.
      Avatar
      schrieb am 21.04.24 13:42:43
      Beitrag Nr. 14.112 ()
      Strafrechliche Relevant von Aussage von Herrn Schrodi
      Hallo zusammen,

      ich frage mich schon seit längerem ob folgende Aussage von Herrn Schrodi im Zusammenhang mit Termingeschäften strafrechlich relevant ist:

      "Solche spekulativen Zwecke sollten nach unserer Auffassung im Verlustfalle nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen."

      Ich denke dabei an § 186 StGB wegen übler Nachrede. Er behauptet nachweislich etwas was nicht stimmt und das als öffentlicher Funktionsträger.

      Richtig ist, dass Verluste in Zusammenhang mit Termingeschäften nicht (auch nicht teilweise) in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Sie konnten lediglich durch das Nettoprinzip die Steuerabgabe mindern (alte Regelung).

      Vielleicht kann das hier jeamand fachlich beurteilen.

      Vielen Dank!

      (Quelle der Aussage:
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 13:43:56
      Beitrag Nr. 14.111 ()
      Wo die SPD den Steuerhebel ansetzen würde
      Von Michael Schrodi

      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wo-die-spd-den-steuer…

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      schrieb am 17.04.24 14:40:22
      Beitrag Nr. 14.110 ()
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 13:55:55
      Beitrag Nr. 14.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.388 von ValueIn am 10.04.24 19:59:41Vielen Dank für alle Antworten. Ja, es handelt sich um ein verzinsliches Konto. In gewisser Weise ist es einfacher (logisch?), da alles Teil eines Kontos ist, auf dem sich Aktien, Bargeld usw. befinden. Auch Zinsen waren teilweise ein Beweggrund für den Wechsel des Geldes in USD.

      Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.

      Vielen Dank für diesen Link @JohnGalt123 : https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 13:48:16
      Beitrag Nr. 14.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.388 von ValueIn am 10.04.24 19:59:41Vielen Dank für alle Antworten. Ja, es handelt sich um ein verzinsliches Konto. In gewisser Weise ist es einfacher (logisch?), da alles Teil eines Kontos ist, auf dem sich Aktien, Bargeld usw. befinden.
      Und es handelt sich nicht um einen separaten Währungsgewinn/-verlust aufgrund einer Immobilientransaktion im Ausland, den wir beispielsweise auszugleichen versuchen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.24 23:31:12
      Beitrag Nr. 14.107 ()
      Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?


      Antwort von Kay Gottschalk
      AfD • 12.04.2024

      Sehr geehrter Herr M.,

      durch das Jahressteuergesetz 2020 erfolgte die Änderung im Einkommensteuergesetzes (§ 20 Absatz 6), dass die jährliche Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf 20.000 Euro begrenzt wird. Zu genanntem Gesetz haben ich und meine Fraktion den Antrag 19/25304 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925304.pdf) in das Plenum des Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurden dieser und weitere konstruktive Vorschläge unsererseits abgelehnt.

      Alles Weitere dazu finden Sie unter folgendem Link:

      https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7490637#url=L21lZ…

      Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss. Dieses Gesetz hat die Große Koalition bestehend aus CDU und SPD mithilfe des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, unserem heutigen Bundeskanzler eingeführt. Dies belegen u. a. Zeitungsberichte, wie der vom vom Wallstreet-Online am 20.12.2019: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12011406-anti-anl…

      Weitere Nachfragen meinerseits an die Bundesregierung zu dieser Thematik finden Sie hier:

      https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/evaluat…

      https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/16236/

      Weitere Quellen finden Sie hier:

      https://www.mazars.de/ueber-uns/aktuelles/presse-medien/news…

      https://finanzmarktwelt.de/olaf-scholz-und-der-grosse-steuer…

      https://www.ey.com/de_de/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustv…


      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…
      Avatar
      schrieb am 10.04.24 19:59:41
      Beitrag Nr. 14.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.291 von JohnGalt123 am 09.04.24 16:34:48
      Zitat von JohnGalt123:
      Zitat von ValueIn: ...

      Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.


      So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
      Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
      Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
      https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…

      Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
      Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.


      Was Du schreibst ist richtig. Allerdings macht es wohl wenig Sinn 100K USD auf einem unverzinsten Devisenkonto liegen zu lassen wenn es denn überhaupt eins gibt. Dein GV im Aktientrading ist immer im VVT sonstige seit der Änderung und das wird wohl den Großteil ausmachen. Ich habe schon diverse Erklärungen dazu gemacht und das FA war auch immer der Meinung alles in den VVT sonstige zu packen.
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      Avatar
      schrieb am 10.04.24 01:21:18
      Beitrag Nr. 14.105 ()
      Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG - Ihre Ansicht und welche Aktivitäten werden Sie unternehmen?

      Antwort von Ralf Stegner
      SPD • 08.04.2024

      Sehr geehrter Herr S.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Wie Sie wissen, bin ich Außenpolitiker und daher in finanzpolitischen Fragen nicht vollumfänglich fachkundig. In diesem Sinne habe ich mich mit den entsprechenden Fachpolitikern auseinandergesetzt und mich bei diesen informiert. Um auf Ihre Fragen inhaltlich einzugehen, würde ich Sie gerne auf die Antworten des finanzpolitischen Sprechers der SPD, Michael Schrodi, auf der Abgeordnetenwatch verweisen. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt aktuell durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sodass die juristische Klärung abzuwarten ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ralf Stegner

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ralf-stegner/fragen…
      Avatar
      schrieb am 10.04.24 01:05:44
      Beitrag Nr. 14.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.592.244 von chris-trader am 09.04.24 22:14:25Na das ist doch mal was.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 22:14:25
      Beitrag Nr. 14.103 ()
      Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

      Antwort von Albrecht Glaser
      AfD • 09.04.2024

      Sehr geehrter Herr Fragesteller,

      nach meinem Kenntnisstand und Erleben war es tatsächlich Herr Binding, der als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion dieses Vorhaben befürwortet und verteidigt hat.

      Welche SPD-internen oder externen Befürworteter oder Initiatoren es sonst gab, entzieht sich (leider) meiner Kenntnis.

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/albrecht-glaser/fra…
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      Avatar
      schrieb am 09.04.24 19:57:08
      Beitrag Nr. 14.102 ()
      Urteile sind ja immer auf den Einzelfall bezogen:

      https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/aufgaben/grundsatz…

      Es ist dann die Verwaltung bzw. doch die Politik, die entscheidet, was sie daraus schlußfolgern will.

      Die Vorläufigkeit für den Aktienbinding durch Toncar dient der Rechtssicherheit. Sonst müssten ja weiterhin alle Einspruch einlegen und viele taten es bis dahin nicht bzw. würden es auch heute nicht tun und wären benachteiligt.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 18:13:39
      Beitrag Nr. 14.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.192 von ValueIn am 09.04.24 16:20:43Jein. So wie ich es verstehe haben BFH-Urteile -im Gegensatz zu FG-Urteilen - eine allgemeine Wirkung. Aktienbindingbescheide sind ja deswegen auch vorläufig. Könnte eine Bestätigung der AdV durch den BFH nicht ähnliche Wirkung haben oder kann man bei AdV-Entscheidungen immer sagen abhängig vom Einzelfall blabla
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 16:34:48
      Beitrag Nr. 14.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.590.168 von ValueIn am 09.04.24 16:18:53
      Zitat von ValueIn:
      Zitat von JohnGalt123: Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
      Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.


      Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.


      So wie ich es verstanden habe, gilt dass nur für verzinsliche Fremdwährungskonten.
      Siehe hier: https://www.grantthornton.de/themen/2024/trennungsprinzip-be…
      Man kann also ohne Kenntnis der Kontoart nicht mehr sagen, wie es für ragvestor besteuert wird. Wäre aber eventuell noch ein Altfall mit Vertrauensschutz, wird hier diskutiert:
      https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steu…

      Bei IBKR gibt es auch auf die Fremdwährungen immer Zinsen, aber erst wenn ein bestimmter Betrag drauf ist, glaube so 10k. Aber ist bei jeder Währung anders.
      Wäre dann kein reines Zahlungsverkehrskonto. Durch die Änderung wurde es wirklich nicht einfacher.
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      Avatar
      schrieb am 09.04.24 16:20:43
      Beitrag Nr. 14.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.587.900 von coolero am 09.04.24 11:13:08
      Zitat von coolero: Stimmt. Sieht ja nach Schwarz-rot aus => die Bindingkoalition. Einziger Vorteil für uns, dass Olaf wohl nicht nochmal finanzminister machen würde.

      Der BFH wird aber noch in 2024 über die AdV entscheiden - ist nur eine Beschwerde, kein Hauptverfahren. Nichtanwendungserlass kann natürlich später trotzdem noch kommen.

      Nur das Verfassungsgericht kann Bindung kippen, BFH Entscheidung ist daher nur Beiwerk (leider). Die BVG Entscheidung liegt noch in weiter Ferne (leider)
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      Avatar
      schrieb am 09.04.24 16:18:53
      Beitrag Nr. 14.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.588.434 von JohnGalt123 am 09.04.24 12:23:34
      Zitat von JohnGalt123: Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
      Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.


      Nein ist jetzt VVT sonstige seit 18 Monaten FX wurde geändert.
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      Avatar
      schrieb am 09.04.24 12:55:21
      Beitrag Nr. 14.097 ()
      Genau so ist es.

      Ich vermute ja, viele erklären sowas gar nicht und die Finanzbeamten raffen es eh nicht. Wenn man das FX-Thema komplett durchzieht, z.B. mit einem Konto bei IB, ist es insgesamt viel Arbeit. Aber es gleicht sich an Ende über die Jahre aus, leider hat man nicht nur FX-Gewinne, aber auch nicht nur Verluste.

      Es gab übrigens 2022 eine Änderung, BMF v. 19.05.2022, TZ. 131 - s.a. das Eichhorn-Video. FX-Gewinne bei Zinsforderungen und Zinskonten sind nun Kapitaleinkünfte. Wusste ich bis dato nicht. Ständig was neues, niemand blickt da durch.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 12:23:34
      Beitrag Nr. 14.096 ()
      Wäre ein privates Veräußerungsgeschäft, da Haltedauer über 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei, im Gegensatz dazu ist ein Verlust bei über einem Jahr Haltedauer steuerlich ebenfalls unbeachtlich.
      Bei unter einem Jahr Haltedauer wäre es ein solcher Verlust in einem eigenen Verlustkreis. Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. Immobilien, Gold, Fremdwährungen, Krypto.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 11:19:12
      Beitrag Nr. 14.095 ()
      FX spot fragen.
      Ich habe eine Frage zu FX spot transaktionen und deren Besteuerung für 2022.

      Wenn ich 10k FX verlust habe (ich habe irgendwie beschlossen, mein Euro-Bargeld auf dem Tiefststand während des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 in USD umzutauschen, im Nachhinein eine schlechte Entscheidung :)). Hierbei handelt es sich um eine einfache FX transaktion auf dem Brokerkonto, die nichts mit dem Geldwechsel zum Kauf einer US-Aktie für z. B. US-Dollar zu tun hat.

      Ich habe separat einen Gewinn von 30.000 aus Aktien.

      Online sehe ich, dass FX als Einkommen und nicht als Kapitalgewinn besteuert werden. Wenn ich ein Gehalt für z.B. 50k, wie würde das funktionieren?

      Würde ich für Einkommensteuer auf 40.000 (50.000 – 10.000) und Kapitalertragsteuer: 26,375 % auf 30.000 zahlen?

      Kann dies ausgeglichen werden oder liegt FX in einem völlig anderen Korb (privat Veräußerungsgeschaft) ? Man muss nun in Zukunft mit FX handeln und hoffen, irgendwann einen Gewinn zu erzielen, um diesen Verlust auszugleichen.

      Die Derivatesteuer hat mein Vertrauen in die Art und Weise, wie alles besteuert wird, völlig erschüttert, und dieses Forum verfügt über das größte Fachwissen und die größte Erfahrung im Umgang mit dieser Art von Transaktionen. Ich werde mich natürlich bei meinem Steuerberater erkundigen, aber das ist nicht ihr übliches Thema.
      Nochmals vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 11:13:08
      Beitrag Nr. 14.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.587.660 von ValueIn am 09.04.24 10:44:23Stimmt. Sieht ja nach Schwarz-rot aus => die Bindingkoalition. Einziger Vorteil für uns, dass Olaf wohl nicht nochmal finanzminister machen würde.

      Der BFH wird aber noch in 2024 über die AdV entscheiden - ist nur eine Beschwerde, kein Hauptverfahren. Nichtanwendungserlass kann natürlich später trotzdem noch kommen.
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      Avatar
      schrieb am 09.04.24 10:44:23
      Beitrag Nr. 14.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.585.137 von coolero am 08.04.24 20:54:22
      Zitat von coolero: Also wenn Lindner und Toncar wegen der AdV echt einen Nichtanwendungserlass raushauen, fall ich vom Glauben ab. Das kann ich mir nicht vorstellen. So etwas wird ja -normalerweise- nicht in der Koalition entschieden, sondern fällt vollständig in den Verantwortungsbereich der FDP.


      Nur wird Ende 2025 der Finanzminister wahrscheinlich nicht mehr von der FDP sein. Nichtanwendungserlass wird dann sehr wahrscheinlich, insbesondere bei SPD oder Grünem Minister. Vorher gibt es wahrscheinlich ehe keine Entscheidung.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 02:29:41
      !
      Dieser Beitrag wurde von SelfMODus moderiert. Grund: Schreiben Sie bitte Diskussionsbeiträge zum Thema des Threads, bleiben Sie bitte sachlich, unerlaubte Mehrfachanmeldungen bitte unterlassen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.24 02:21:51
      !
      Dieser Beitrag wurde von SelfMODus moderiert. Grund: Schreiben Sie bitte Diskussionsbeiträge zum Thema des Threads, bleiben Sie bitte sachlich, unerlaubte Mehrfachanmeldungen bitte unterlassen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 20:54:22
      Beitrag Nr. 14.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.583.931 von JohnGalt123 am 08.04.24 16:57:11Also wenn Lindner und Toncar wegen der AdV echt einen Nichtanwendungserlass raushauen, fall ich vom Glauben ab. Das kann ich mir nicht vorstellen. So etwas wird ja -normalerweise- nicht in der Koalition entschieden, sondern fällt vollständig in den Verantwortungsbereich der FDP.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 16:57:11
      Beitrag Nr. 14.089 ()
      Die Entscheidung des BVerfG zum Aktienbinding hätte bei gut geschriebenem Urteil immerhin Bindungswirkung auch zu den Termingeschäften. An einer solchen Entscheidung würde es nichts mehr zu rütteln geben.

      Den Beschluss des BFH zur Beschwerde wegen der AdV kann vom BMF mit einem Nichtanwendungserlass torpediert werden, weil Einzelfall. Dann müsste z.B. jeder der AdV will, nachweisen dass Privatinsolvenz droht oder sonstiges.

      Bei legislativem Unrecht dürfte es keinen Schadensersatz geben, hatten wir schon mal diskutiert und darüber hat ein BVerfG-Richter ein Buch geschrieben.

      Interessant wäre mal ein Update des 4 Millionen Juhn Zockers. Die Verlustbeschränkung zwingt die Leute quasi noch riskanter zu zocken, um wieder aus den Schulden rauszukommen, vielleicht hat er es durch den Bullenmarkt geschafft.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 15:07:39
      Beitrag Nr. 14.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.579.287 von maniac1822k2 am 07.04.24 18:10:46Gutes Video, auch wenn wir Binding-Profis das alles schon wissen. Aber ein paar Anmerkungen:

      Entscheidung des BVerfG zum Aktienbinding sei definitiv maßgeblich für die Bindingsteuer
      Sehe ich auch so, aber die Gegenseite schläft nicht. Die sagen, TG sind viel gefährlicher als Aktien, daher nicht vergleichbar. Stimmt zwar nicht, muss man aber halt widerlegen.

      Ansonsten ist der Anwalt ein Kämpfer für AdV, erwähnt aber später zu Recht die Zinsproblematik. Die 6 Prozent (Höhe) seien derzeit zudem beim BFH.
      Bzgl. des Weglassens der Zeile 24, also der TG-Verluste, sagt er klar, ist Steuerhinterziehung. Und wer dennoch einen Bescheid ohne Binding bekommt, muss das gem. Par. 153 AO unverzüglich berichtigen.
      FG-Verfahren hat er selber offenbar nicht. Er versucht Ruhen des Verfahrens, will keine "Rechtsgeschichte" schreiben. Schlechte Einstellung - wenn alle so denken, passiert gar nix.
      Zur Staatshaftung wegen der Bindingsteuer nach einer Pleite weiß er leider nix - sei sehr schwierig.
      Die politische Motivation für die Bindingsteuer sei für ihn rechtlich irrelevant. Nun ja, das ist ein Irrtum. Die Fake-Begründung Anlegerschutz ließe sich am besten mit einem "Geständnis" endgültig ad absurdum führen.
      Und noch zu seinen Kunden bzgl. Binding. Das seien nur Leute, die verwirrt waren. Hin und her gabs ja, Bundesrat, Hoffnung, Vertrauen in Staat - dann haben die es halt probiert.
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 11:45:44
      Beitrag Nr. 14.087 ()
      Das fragt bitte alle mal Martin Hock und natürlich den Autor von "Binding 1".

      Nun müsste halt "das große Binding-Buch" kommen. Mit vielen Interviews von Politikern, Steuerexperten, Trader, Opfer, Normalbürgern.

      Aber das Projekt dürfte nicht billig sein. Evtl. über Crowdfunding finanzieren?
      Avatar
      schrieb am 08.04.24 11:30:11
      Beitrag Nr. 14.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.581.885 von berott am 08.04.24 11:27:103 Bücher, die mir bekannt sind, kümmern sich schon um das Thema. 2x von Profis und 1xRepublik.
      +1 Diplomarbeit

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