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    Steuervorteil bei Ausgaben für Rentenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.19 19:07:35 von
    neuester Beitrag 30.12.19 13:12:41 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.317.557
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      schrieb am 26.12.19 19:07:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Community,

      ich habe gehört, dass man Steuervorteile bekommen kann, wenn man Ausgaben für eine Rentenversicherung oder sonstige Vorsorge hat. Leider weiß ich keine Details dazu - könnt ihr mir da helfen?

      Vielen Dank im Voraus!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.12.19 22:44:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      In der Anlage Vorsorgeaufwand in den ersten Zeilen gibt man den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung an.

      Hier steht:
      Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Rürup-Vertrag gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Diese sind im größeren Umfang absetzbar.
      Ausgaben für die private und gesetzliche Rentenversicherung und ihr gleichgestellte Aufwendungen können Sie 2018 bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 Euro (das Doppelte für Ehepaare) von der Steuer absetzen. Für 2018 erkennt das Finanzamt aber nur 86 Prozent der Ausgaben an (2019: 88 Prozent).

      https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

      Da ist auch eine Rechnung dabei, wie sich der Arbeitgeberanteil auswirkt, wenn es keine freiwilligen Beiträge sind.

      Bei den anderen Vorsorgeaufwendungen, außer Rente, ist der Beitrag zur Krankenversicherung (Grundabsicherung) in voller Höhe absetzbar, aber weitere Aufwendungen wie Versicherungen nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag.
      Avatar
      schrieb am 27.12.19 13:25:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.232.161 von etfquestions am 26.12.19 19:07:35Wichtig wäre zu wissen, ob Du selbständig bist, oder in einem angestellten Verhältnis.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.12.19 13:35:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.232.161 von etfquestions am 26.12.19 19:07:35Nachweihnachtlicher Verkäufer drückt 133k Stück ins Orderbuch.



      Ohne schnelle Käufer ist Kurs unter 10 Cent absehbar.

      Die Nachweihnachtszeit sollte ansich besinnlicher beginnen!

      💩💩
      Avatar
      schrieb am 27.12.19 16:10:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.235.149 von Inderhals am 27.12.19 13:25:41Ich bin selbstständig und würde wenn ja gerne eine Rentenversicherung abschließen, die in ETFs investiert

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      Avatar
      schrieb am 27.12.19 17:16:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Riesterrente kann man bei Selbständigkeit nur besparen, wenn man mittelbar förderberechtigt ist, also mit einer riesterberechtigten Person verheiratet ist.

      Demnach käme nur eine fondsgebundene Rüruprente in Frage, die aber den Nachteil hat, dass die Beiträge zwingend verrechtet werden müssen, was bei den privaten Versicherungen wegen der Niedrigzinszukunft nur zu sehr ungünstigen Bedingungen möglich ist. Beiträge wären bei Rürup absetzbar, wie oben geschildert, die Rente aber nach den gegebeben Regeln (Prozentsätze) steuerpflichtig.

      Alternative wäre noch eine private Fondsrente ohne Förderung, dann sind die Beiträge zwar nicht steuerlich begünstigt, aber die Rente ist nur zum Ertragsanteil (also etwa 1/5tel je nach Rentenbeginn) steuerpflichtig. Bei Mindestlaufzeit 12 Jahre und Endalter ab 63 besteht dann auch die Möglichkeit der Kapitalwahl, wobei Gewinne dann zum halben Einkommensteuersatz zu versteuern sind. Anbieter z.B. Cosmos oder Europa, da steht glaub auch was zur Steuer auf der Homepage.

      Den besten Rentenfaktor hat die gesetzliche Rentenversicherung, man kann dann überlegen, ob man ggfs da nochmal einzahlt, wenn man wirklich unbedingt verrenten will. (Steuervorteil, aber man muss dann erstmal 20 JAhre Rente bekommen, bis man sein Geld wieder hat, bei den privaten ist es aber absehbar noch schlechter.)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.12.19 22:24:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.236.781 von honigbaer am 27.12.19 17:16:27Danke Honigbaer,

      was meinst du damit, dass die Rürüp Rente verrechnet werden muss? Ist es dabei auch möglich in ETFs zu investieren und den Steuervorteil mitzunehmen?
      Avatar
      schrieb am 27.12.19 23:47:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ach so, sollte natürlich verrentet und nicht verrechnet heißen.
      Also verrentet in dem Sinne, dass das Kapital in eine Rente umgewandelt werden muss.
      Kann man im Wikipedia unter Rürup Rente nachelsen, was die Konsequenz im Todesfall ist.

      Die Rürup Beiträge sind weitgehend steuerbegünstigt, die Rente aber weitgehend steuerpflichtig.
      Es kommt dann auch darauf an, was man sonst noch im Alter zu versteuern hat.

      Generell auch, die ETFs haben zwar niedrige Kosten, aber bei den Versicherungen hat man wieder nur begrenzte Auswahl. Und dann kommen die Kosten der Versicherung dazu, so dass sich das doch im Vergleich zum normalen ETF Fondssparplan nur bedingt rechnet. Kann man aber nicht vergleichen, weil die Garantie der Rente (Lebenswerwartung und Beitragsgarantien) ein wesentlicher Faktor ist.
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 17:04:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.236.781 von honigbaer am 27.12.19 17:16:27Den besten Rentenfaktor hat die gesetzliche Rentenversicherung, man kann dann überlegen, ob man ggfs da nochmal einzahlt, wenn man wirklich unbedingt verrenten will. (Steuervorteil, aber man muss dann erstmal 20 JAhre Rente bekommen, bis man sein Geld wieder hat, bei den privaten ist es aber absehbar noch schlechter.)

      Hallo honigbaer, dasselbe Thema hatten Wir doch schon mal als Diskussionsgrundlage.
      An den Threaderöffner: Nimmst Du 14.400€ in die Hand und zahlst die staatliche Rente auf, so bekommst Du einen monatlichen Rentenbetrag von 64€ ausbezahlt. Solltest Du schon kurz vor dem Renteneintritt sein (und eine Verweildauer von - ich sag mal, 4-5 Beitragsjahren noch vor Dir haben,
      rechnet sich das auf alle Fälle, zumal bei Deinem vorzeitigen Ableben der Ehepartner partizipiert.

      Angenommen, Du zahlst noch 4 Jahre ein, erhöht sich die monatliche Rente so um die 256€.
      Anschließend hast Du dann nochmalig die Möglichkeit, ein Jahr auf die Rente zu verzichten(ich hab´s gemacht). Dann erhöht sich die gesamte Rente um 6% (monatlich 1/2%). Zahlst Du zusätzlich aus steuerlichen Gründen auf, so erhöht sich die Rente so um gut 100€ nochmals.

      Hinzu kommt noch der Zuschuß (wenn Du in der privaten Krankenkasse bist) , der bei über 7% des Rentenbetrages liegt. Das wird gerne vergessen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 22:31:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja stimmt, wir hatten das Thema schon mal.

      12 x 64 Euro / 14.400 = wären 5,33%, wenn das die aktuellen Zahlen sind, habe jetzt nicht nachgeschaut.

      Aber man muss natürlich überlegen, wie das im Vergleich zu einer Fondsanlage in ETFs ggfs mit Entnahmeplan aussieht. Schließlich bekommt man das Kapital bei Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nie wieder.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.19 11:41:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.242.136 von honigbaer am 28.12.19 22:31:34honigbaer, diese Rechnung stimmt nicht, denn die Steuerersparnis ist enorm, je nach Steuersatz.
      Auch das muß man mit berechnen.

      Ich hab mir vor Jahren das mal von einem Steuerberater berechnen lassen. Raus kam, daß sich dieses Modell (mit Aufzahlung und 1 Jahr Rentenverzicht) schon ab dem 14. Jahr lohnt.
      Ich würde das sofort wieder so machen.
      Avatar
      schrieb am 29.12.19 11:49:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.242.136 von honigbaer am 28.12.19 22:31:34Aber man muss natürlich überlegen, wie das im Vergleich zu einer Fondsanlage in ETFs ggfs mit Entnahmeplan aussieht. Schließlich bekommt man das Kapital bei Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nie wieder.

      Die Aufzahlung in die staatliche Rente ist eine Wette auf ein langes Leben. Die Fondseinlage eher eine Wette auf eine begrenzte Zeit. Hinzu kommen die Widrigkeiten auf dem Kapitalmarkt, der jederzeit absiffen kann. - Mit enormen Gefahren verbuinden.
      Avatar
      schrieb am 29.12.19 22:36:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das war doch neulich schon die Differenz bei unseren Meinungen.

      Absetzbar sind die Beiträge zu
      2020 90 %
      2021 92 %
      2022 94 %
      2023 96 %
      2024 98 %
      2025 100 %

      Besteuert wird die Rente bei Rentenbeginn im Jahr x zu y Prozent:
      2020 2021 2022 usw 2038 2039 ab 2040
      80 % 81 % 82 % usw 98 % 99 % 100 %

      Also grob gerechnet zahlt man später wieder Steuer auf alles, was man steuerwirksam eingezahlt hat.
      Das lohnt sich nur dann, wenn man bei der Beitragszahlung hohe Steuerprogression hat und später niedrige.

      Unterstellt man noch eine gewisse Rentendynamik 2-3% im Jahr, versteuert man bei Zufluss der Rente über 15 bis 20 Jahre jedenfalls deutlich mehr, als man zuvor über die steuerliche Absetzbarkeit spart. Und stirbt man vorher ist es sowieso kein Geschäft.

      Bei Leibrenten aus privaten Versicherungen ist der Steuervorteil durch den nur geringen Ertragsanteil von unter 20% meines Erachtens eher gewährleistet. Und im Fall der Kapitalwahl mit halbem Steuersatz zahlt man auch nicht mehr, als bei einem Fondssparplan unter Abgeltungssteuer.
      https://www.steuertipps.de/lexikon/e/ertragsanteil-tabelle

      Die steuerrechnung hängt sowieso sehr von individuellen Annahmen ab.
      Wer im Alter sowieso nur die Rente im Rahmen des Grundfreibetrags versteuert, kann ja die hohe Steuer auf die Rente der gesetzlichen Versicherung verkraften. Hat man aber außerdem andere Einkünfte, private Rente oder Mieteinnahmen oder ggfs Kapitaleinkünfte, sieht es anders aus, es droht ja außerdem die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Steuerfrei im Rentenalter wegen Einkünften unter dem Freibetrag ist wohl meist nicht das zutreffende Szenario.

      Und der Kapitalmarkt "sifft ab" oder entwickelt sich positiv.
      Vor 10 Jahren stand der DAX bei 6.000, heute bei 13.000.
      Problem ist ja weniger der Finanzmarkt, sondern Europa und der Euro.
      Mit ETF kann ja auch S&P 500 gemeint sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.12.19 10:29:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.245.814 von honigbaer am 29.12.19 22:36:18Wie künftig auch immer mit der Besteuerung der Renten:

      Zunächst einmal hat er den steuerlichen Vorteil der Absetzbarkeit von eigesetztem Kapial für die Zukunft.
      Ich bleibe dabei: Derzeit lohnt am allermeisten die Einzahlung ist die staatliche Rentenkasse.
      Und das schon seit mindestens 3 Jahren, wenn man bedenkt, daß die Renten so um Schnitt um jährlich 3% angehoben wurden Gerade die Selbständigen haben unterm Strich hier bessere Chancen als bei Rührup- Renten. Die Hinterbliebenenrente nicht vergessen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.19 11:45:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.245.814 von honigbaer am 29.12.19 22:36:18Besteuert wird die Rente bei Rentenbeginn im Jahr x zu y Prozent:
      2020 2021 2022 usw 2038 2039 ab 2040
      80 % 81 % 82 % usw 98 % 99 % 100 %


      Geht man davon aus, daß ein Selbständiger kaum über 1.100€ von der staatlichen Rente bezieht und denkt ferner daran, daß er seine PKV zu bedienen hat, die ja auch stzeuerlich absetzbar ist, so bleibt rein von der Rente nichts an Steuern.
      Avatar
      schrieb am 30.12.19 12:05:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich hingegen halte den Steuervorteil für gar nicht gegeben, da man ja mehr Steuer zahlt, als man spart, indem jede Leistung der Steuer unterliegt. Sobald die Leistung über die gezahlten Beiträge hinausgeht, hat man per Saldo volle Steuerbelastung darauf.

      Und der ganz große Nachteil, man verliert den Zugriff auf das Kapital.

      Wenn man beispielsweise Anfang 50 ist, trifft man jetzt schon die Entscheidung, das Kapital nur als Rente abrufen zu können, das ist eben eine Wette darauf, 80 Jahre alt zu werden.

      In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung ein System, bei dem die Einzahlungen der einen Generation gleich für die Auszahlung an die andere verwendet wird. "Kapitalerträge" entstehen dabei nicht.

      Und wenn man überlegt, wie sich die veränderte Anrechnung von Ausbildungszeiten und die Änderung der Besteuerung der letzten Jahre auf die Nettorenten auswirkte, wird man feststellen, dass die rein durch steigende Löhne ausgelöste Rentensteigerung unterm Strich gar nicht in vollem Umfang bei den Rentnern ankam.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.12.19 13:12:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.248.211 von honigbaer am 30.12.19 12:05:16Wenn man beispielsweise Anfang 50 ist, trifft man jetzt schon die Entscheidung, das Kapital nur als Rente abrufen zu können, das ist eben eine Wette darauf, 80 Jahre alt zu werden.
      Wie ich ja immer andeute: Kurz vor dem Renteneintritt ist das durchaus eine Option.
      Vorausgesetzt, man ist gesund und hat noch eine Lebenserwartung.


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